Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
Gremium: Bezirksvertretung Bochum-Südwest
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- Fragen zur Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung Südwest gem. § 2 a i.V.m § 19 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20231835 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung Südwest wurden Fragen zur Infrastruktur des Radverkehrs im Bereich zwischen Hasenkampstraße und Hattinger Straße eingereicht. Ein Bürger erkundigte sich in der Vorlage 20231835 nach dem geplanten Zeitpunkt für die Erneuerung eines Fahrradweges, der entlang der Wasserstraße in südwestlicher Fahrtrichtung verläuft. Der betreffende Streckenabschnitt wird in der Anfrage als schmal und uneben beschrieben.
Des Weiteren wurde angefragt, ob die Stadt Bochum bei einer etwaigen Sanierung die Möglichkeit prüft, eine gestrichelte Linie für den Radverkehr zu markieren. Diese Maßnahme soll sich an der bestehenden Regelung in der Karl-Friedrich-Straße orientieren. Ziel dieser Option wäre es, die vorhandenen Parkflächen für Kraftfahrzeuge auf diesem Abschnitt beizubehalten. Die Fragen sind für die Sitzung der Bezirksvertretung am 14. August 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise mittels Schlauchliningverfahren in Bochum-SüdWestZur Vorlage · 20231120 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-SüdWest einen Plan für Kanalrenovationsmaßnahmen im Stadtbezirk vorgelegt. Im Rahmen von Untersuchungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurden bauliche Schäden an verschiedenen Kanalhaltungen festgestellt, die eine Instandsetzung erfordern.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Sanierung von insgesamt 12 Haltungen mit einer Gesamtlänge von etwa 574 Metern. Dabei handelt es sich um Mischwasserkanäle der Nennweiten DN 450 bis DN 900, die unter anderem im Bereich Gelände Hörsterholz, Am Steinknapp sowie in der Natorpstraße liegen. Die Instandsetzung soll in geschlossener Bauweise mittels des Schlauchliningverfahrens durchgeführt werden. Der Beginn der Arbeiten ist für das zweite Halbjahr 2023 vorgesehen, wobei sich die Bauzeit über das Jahr 2024 erstrecken wird.
Für die Durchführung der Maßnahmen ist die Einrichtung von Halteverbotszonen im Bereich der Einstiegsschächte erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 229.600 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist durch Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Förderung von Vereinen und Verbänden im Bezirk Südwest III. Quartal 2023Zur Vorlage · 20231648 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest beabsichtigt die Vergabe von Zuschüssen an verschiedene Vereine und Verbände für das dritte Quartal 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Gesamtsumme von 5.700 Euro vor, um lokale Projekte und Organisationen im Bezirk zu unterstützen.
Der Vorschlag beinhaltet die Zuweisung von 1.000 Euro an den Musik und Tanzverein Bochum-Südwest (MTV) für Kostüme der Jugendgarde sowie 1.000 Euro an die Ruhrlandbühne Bochum e.V. zur Förderung eines Übernachtungswochenendes für Jugendliche und des Projekts „Dahl’sen Total“. Ein weiterer Betrag von 1.000 Euro ist für die Kulturlinie 308/318 vorgesehen. Für die Gestaltung eines Stelenwegs zum Thema jüdisches Leben im Bochumer Südwesten, unter Beteiligung der Evangelischen Stadtakademie Bochum, ist eine Förderung von 2.000 Euro geplant. Zudem sollen 700 Euro an die Rupert-Neudeck-Schule für eine Rundbank auf dem Schulhof gehen.
Die Entscheidung basiert auf den Empfehlungen des Bezirksältestenrates aus der Sitzung vom 21. Juni 2023. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2023 für die Aktionen des Bezirks VI hinterlegt.
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- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für den Umbau des Tennengroßspielfeldes in einen Kunststoffrasenplatz und der Errichtung einer LED-Spielfeldbeleuchtung an der Hasenwinkler Straße in Bochum -LindenZur Vorlage · 20231725 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest entscheidet am 14. August 2023 über die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Sportanlage an der Hasenwinkler Straße in Bochum-Linden. Die Vorlage sieht den Umbau des dortigen Tennengroßspielfeldes in einen Kunststoffrasenplatz sowie die Installation einer LED-Spielfeldbeleuchtung vor.
Mit der bereits am 8. Mai 2023 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung beabsichtigt die Verwaltung, den Prozess der Ausschreibung für das Bauvorhaben um etwa zweieinhalb Monate vorzuziehen. Als Gründe für dieses Vorgehen werden die anhaltenden Preissteigerungen sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln angeführt. Die rechtliche Grundlage für die Herbeiführung dieser Entscheidung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
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- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Sportanlage Hasenwinkeler Straße – Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes mit SpielfeldbeleuchtungZur Vorlage · 20231224 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, das Tennen-Großspielfeld der Sportanlage Hasenwinkeler Straße in einen Kunstrasenplatz umzubauen und die bestehende Spielfeldbeleuchtung durch eine moderne LED-Anlage zu ersetzen. Die Umsetzung der Maßnahme soll unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel erfolgen. Ziel des Vorhabens ist es, die Nutzungskapazität im Stadtbezirk im Rahmen der Sportstättenentwicklungsplanung zu erhöhen.
Im Zuge der Modernisierung soll zudem der Weg vom neuen Kunstrasenplatz zum Vereinsgebäude barrierefrei gestaltet werden. Da Untersuchungen zur Grubenbildeinsichtnahme auf Beeinträchtigungen durch Altbergbau hinweisen, sind vor dem eigentlichen Bau Vorarbeiten in Form von Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um die Standsicherheit des Spielfeldes zu gewährleisten.
Die Kosten für den Umbau des Spielfeldes sowie die Modernisierung der Beleuchtung werden auf netto etwa 1,45 Millionen Euro geschätzt. Für die notwendigen Erkundungs- und Sicherungsarbeiten wird ein Betrag von circa 0,7 Millionen Euro veranschlagt. Die Finanzierung soll über das Investitionsprogramm Sportstätten im Haushaltsplan für das Jahr 2023 erfolgen.
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- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-SüdwestZur Vorlage · 20231660 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II hat eine Beschlussvorlage zur Abberufung eines Schriftführers für die Bezirksvertretung Bochum-Südwest vorgelegt. Mit dem Antrag soll Günter Krethke mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Schriftführer des Gremiums entbunden werden.
Grund für diesen Vorgang ist das Ausscheiden von Herrn Krethke aus dem aktiven Dienst bei der Stadtverwaltung Bochum zum 31. März 2023. Er war zuvor als Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord tätig. Da die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vorsieht, dass die Schriftführung durch städtische Dienstkräfte zu erfolgen hat, ist die Abberufung aufgrund des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst notwendig geworden.
Die rechtliche Grundlage der Vorlage bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung der Gremien. Aus der Verwaltung geht hervor, dass durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten entstehen. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht aufgeführt. Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 14. August 2023 vorgesehen.
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- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO)Zur Vorlage · 20231100 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung vor, konkret die Verabschiedung der fünften ordnungsbehördlichen Änderungsverordnung. Der Entwurf, der vom Ordnungs- und Veterinäramt unter Federführung von Julia Rohn erstellt wurde, umfasst zwei wesentliche Anpassungen sowie redaktionelle Korrekturen an den Nummerierungen.
Die erste Änderung betrifft eine redaktionelle Anpassung im Text der Verordnung, um die Umfirmierung der GmbH „Freizeitzentrum Kemnade“ in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbh zu berücksichtigen.
Der zweite Punkt sieht die Einführung einer bußgeldbewehrten Rechtsnorm im Zusammenhang mit der Kampfmittelbeseitigung vor. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um bei notwendigen Evakuierungen aufgrund von Bombenfunden Bußgelder verhängen zu können. Bisherige Anordnungen basierten auf Platzverweisen nach dem Polizeigesetz NRW, welches keine Bußgeldtatbestände für das Verweigern der Räumung vorsieht. Durch die Neuregelung in der Sicherheitsverordnung soll sichergestellt werden, dass behördliche Weisungen zur Räumung von Gefahrenbereichen rechtlich verbindlicher durchgesetzt werden können. Dies soll Verzögerungen bei Entschärfungsmaßnahmen sowie eine übermäßig lange Bindung von Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr verhindern.
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- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231100
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231100
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.241. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -Anhörung zur Änderung des Straßenverzeichnisses im Bezirk Bochum-Südwest-Zur Vorlage · 20231754 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für den Bezirk Bochum-Südwest vorgelegt. Die Vorlage umfasst Anpassungen des Straßenverzeichnisses im Rahmen der einundvierzigsten Änderungssatzung.
Ein zentraler Punkt ist die Umstufung der Weitmarer-Holz-Straße von der Reinigungsklasse B in die Klasse B1. Durch diese Änderung wird die Reinigungsverpflichtung für die Gehwege von den Grundstückseigentümern auf die Stadt übertragen. Des Weiteren sind allgemeine Berichtigungen im Verzeichnis vorgesehen. So soll der Umfang einer Stichstraße in der Prinz-Regent-Straße präzisiert und die Hausnummernbereiche der Straße „Am Schamberge“ korrigiert werden. Für den Bereich „Am Holzwege“ sieht die Vorlage eine neue Zuordnung in die Reinigungsklassen A und B vor.
Die Vorlage enthält zudem die Ablehnung von Anträgen auf eine Herabstufung der Reinigungsintensität. Die Wünsche von Anliegern, die Reinigungsklassen für die Prinz-Regent-Straße, die Nitschestraße sowie die Laarmannstraße zu senken, wurden nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und der Verkehrsbedeutung nicht berücksichtigt.
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- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20231652 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20231652 liegt ein Entwurf zur achten Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bochum vor. Die Verwaltung setzt damit einen Beschluss des Stadtrats vom 15. Juni 2023 um, wonach eine Anpassung bestimmter Regelungen zu prüfen und den politischen Gremien vorzulegen war.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft § 9 Absatz 4 Buchstabe h sowie die Anlage 3 der Hauptsatzung. Konkret soll ergänzt werden, dass gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren bereits gegeben oder abgeschlossen sein können. Zudem sieht der Entwurf für den Fall vor, dass von einer Befassung mit Eingaben gemäß § 9 Absatz 4 abgesehen wird, dass diese Entscheidung dem zuständigen Ratsgremium zur Abstimmung vorgelegt und im Falle eines bestätigenden Votums dem Petenten mitgeteilt wird.
Die Verwaltung begründet die Formulierungsvorschläge mit einer Bewertung nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom April 2023. Der Text orientiert sich zudem an Regelwerken anderer Kommunen, wie etwa der Stadt Essen. Die Vorlage durchläuft im August 2023 die Anhörungsphase in den verschiedenen Bezirksvertretungen und wird am 24. August 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (LINKE/PAR&StG)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 4 (CDU, FDP)Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 2023162 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (SPD, Grüne, FDP, AfD) gemäß Vorlage 20231652
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: -Dagegen: 3 (DIE LINKE., BD, Die PARTEI)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt BochumZur Vorlage · 20231847 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Regelungen für die Aufstellung von Altkleider- und Textilsammelcontainern im öffentlichen Straßenraum zu ändern. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Tiefbauamtes soll ein neues Konzept verabschiedet werden, das eine rechtssichere Grundlage für die Erteilung oder Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen schafft. Damit wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 2022 aufgehoben, welche die Sammlung aus einer Hand vorsah.
Anlass für die Neugestaltung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die Ablehnung von Standorten für einen gewerblichen Anbieter aufhob. Das neue Konzept orientiert sich an den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Zur Vermeidung einer Überlastung des öffentlichen Raums sieht die Verwaltung vor, lediglich bestehende Depotcontainerstandplätze zu nutzen. Von den 265 verfügbaren Standplätzen im Stadtgebiet werden 38 für gewerbliche und caritative Sammler zur Verfügung gestellt.
Die Reinigung der Standorte verbleibt in der Verantwortung der USB Bochum GmbH, wobei die anteiligen Reinigungskosten von den jeweiligen Anbietern zu tragen sind. Die Sondernutzungserlaubnisse werden für eine Dauer von drei Jahren erteilt. Bestehende Erlaubnisse der USB Bochum GmbH für 162 Container bleiben von dieser Neuregelung unberührt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847Abstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 13 (SPD, Grüne, FDP, BD)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.52.Fortschreibung des Straßen- und Wege-Konzeptes im Rahmen der Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW und des Förderprogrammes des Landes NRW zur Entlastung der Grundstückseigentümer in BochumZur Vorlage · 20231872 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes vorgelegt. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW sowie eines Förderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen, welches eine Entlastung von Grundstückseigentümern vorsieht.
Im Zuge der Fortschreibung wurden die Listen für Kanalbau- und Straßenbaumaßnahmen aktualisiert, wobei das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt als Grundlage diente. Die Vorlage unterscheidet zwischen voraussichtlich beitragsfreien Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Gehwegen über einen Zeitraum von drei Jahren sowie beitragspflichtigen Straßenausbau- und Kanalbaumaßnahmen. Letztere sind für Zeiträume von zwei bis fünf Jahren geplant und umfassen sowohl konventionelle als auch grabenlose Sanierungsverfahren im Bereich der Kanalinfrastruktur.
Die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um die staatliche Förderung zur Reduzierung der Anliegerbeiträge in Anspruch nehmen zu können. Die Verwaltung strebt durch regelmäßige Aktualisierungen eine zeitnahe Planung an, um die Förderfähigkeit der geplanten Bauvorhaben sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- 3.1Gemeinsame Anregung der SPD, Bündnis90/Die Grünen und CDU Bezirksfraktionen in der Bezirksvertretung Südwest zur Erweiterung der Öffnungszeiten der Toilettenanlage Linden, Wilhelm-Hopmann-PlatzZur Vorlage · 20231870 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und CDU in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest haben eine gemeinsame Anregung (Vorlagennummer 20231870) eingebracht, um die Öffnungszeiten der Toilettenanlage am Wilhelm-Hopmann-Platz in Linden zu erweitern. Derzeit ist die Anlage gemäß einem Beschluss aus dem Jahr 20<0xC2>5 von Montag bis Freitag für jeweils 12 Stunden täglich geöffnet. Eine Ausdehnung auf den Samstag war bisher nicht vorgesehen, da am Standort kein Wochenmarkt mehr stattfindet.
Die Fraktionen begründen den Antrag mit der hohen Frequentierung des Platzes an Samstagen, unter anderem aufgrund seiner Funktion als zentraler Parkplatz für Linden-Mitte sowie durch monatlich stattfindende Flohmärkte. Zudem wird auf die geplante Erweiterung des MetropolradRuhr-Netzes und das Vorhaben einer „Summer-Street“ auf der Hattinger Straße verwiesen, welche die Nutzung des Platzes voraussichtlich erhöhen werden. Da keine alternative Toilettenanlage in unmittelbarer Nähe vorhanden sei, solle die barrierefreie Anlage auch samstags für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Nutzer des ÖPNV-Knotenpunktes zugänglich sein. Die Anregung bittet darum, eine Ausweitung der Öffnungszeiten auf den Samstag für das Jahr 2024 zu prüfen.
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- 3.2Umsetzung einer PlauderbankZur Vorlage · 20232020 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat mit der Vorlage Nummer 20232020 eine Änderung der Sitzgelegenheiten im Stadtteil Linden angeregt. Im Zentrum des Antrags steht die aktuelle Situation einer als Plauderbank gekennzeichneten Bank auf dem Wilhelm-Hopmann-Platz.
Laut der Anregung wird die bestehende Bank am Wilhelm-Hopmann-Platz nicht als Plauderbank genutzt, da zudem keine Patenschaften für diesen Standort vorhanden sind. Die CDU-Fraktion schlägt daher vor, die Kennzeichnung der Bank an diesem Platz zu entfernen.
Als Alternative regt die Fraktion die Aufstellung einer Plauderbank im Lindener Zentrum an. Der vorgeschlagene Standort befindet sich unmittelbar vor dem Senioren-büro. Die Fraktion geht davon aus, dass an dieser Stelle mit einem größeren Interesse an einer solchen Einrichtung gerechnet werden kann.
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- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Ausweisung von öffentlichen Graffitiflächen entlang des SpringorumwegesZur Vorlage · 20223561 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest beantragt, bestimmte Brückenunterführungen entlang des Springorumweges als legale Graffitiflächen auszuweisen. Konkret wurden die Standorte am Munscheider Damm, an der Hattinger Straße, der Schlossstraße sowie an der Holtbrügge vorgeschlagen, um diese in das Freiflächenprogramm der Stadt Bochum aufzunehmen.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben und bewertet die Eignung der genannten Orte differenziert. Für die Brücke am Munscheider Damm wird darauf hingewiesen, dass das Bauwerk Straßen.NRW gehört und ein Ersatzneubau geplant ist. Bei der Schlossstraße wurde aufgrund des historischen Wertes der Ziegelmauerwerkskonstruktion von einer Freigabe als Graffitifläche abgeraten. Für den Tunnel an der Hattingerstraße sowie die Brücke an der Holtbrügge bestehen zwar keine grundsätzlichen Einwände gegen farbliche Gestaltungen, jedoch wird die Sicherheit aufgrund des geringen Abstands zum Verkehrsweg kritisch bewertet, weshalb eine dauerhafte Nutzung als Graffitifläche nicht befürwortet wird.
Die Abstimmung zwischen dem Jugendamt, dem Tiefbauamt und dem Umwelt- und Grünflächenamt ergab, dass die angefragten Standorte nicht für eine jederzeitige Nutzung geeignet sind. Dennoch wurde die Brücke an der Holtbrügge als passend für eine einmalige Kunstaktion im Rahmen des Programms „Hin und weg – Graffitikunst statt Schmierereien“ eingestuft und in das Arbeitsprogramm der zuständigen Arbeitsgruppe aufgenommen.
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- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 5.2BMX-Bahn Klimapark BochumZur Vorlage · 20230614 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand und zur Betreuung der BMX-Bahn im Klimapark Springorum reagiert. Laut der Stellungnahme von Achim Paas basiert die Nutzung der Anlage auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Sportverwaltung, den Falken Bochum sowie dem Verein Happy Trail. Diese Vereinbarung dient der Verkehrssicherung und ermöglicht den Betrieb der Fläche.
Im Rahmen dieser Kooperation führen die Falken Bochum zweimal wöchentlich Sichtkontrollen durch und bieten Präsenzzeiten wie Fahrtrainings in den Ferien an. Die Stadt leistet für diese Leistungen eine Vergütung. Bezüglich der Infrastruktur plant die Verwaltung in Abstimmung mit den Nutzenden neue Sitzmöglichkeiten. Ein Überseecontainer, der sowohl als Lagerort für Pflegegeräte als auch als bauliches Element dienen soll, wird voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2023 angeliefert.
Zur Entsorgung von Abfall stehen zwei Behälter am Zugang zur Verfügung; aufgrund der Topografie wird die Eigenverantwortung der Nutzenden betont. Für den Brandschutz ist die Anlage bereits im Einsatzleitrechner der Feuerwehr Bochum hinterlegt, zudem soll ein Notruf-Schild aufgestellt werden. Die Pflege und Wartung der Anlage erfolgt durch den Technischen Betrieb nach Bedarf.
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Beratungsfolge
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung)
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung)
- 5.3Landschafts- und Klimapark Springorum: aktueller SachstandZur Vorlage · 20230913 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant seit 2013 die Entwicklung des ehemaligen Kraftwerksgeländes Springorum sowie der angrenzenden Brachflächen zu einem Landschafts- und Klimapark. Das Vorhaben soll als Natur- und Erholungsraum sowie als klimatischer Ausgleichsraum dienen. Nach der Erarbeitung einer Entwurfsplanung wurde die Verwaltung durch den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) mit der Vergabe der Ausführungsplanung und der baulichen Umsetzung beauftragt.
Die Kosten für die bauliche Umsetzung werden auf etwa 3,8 Millionen Euro geschätzt. Die Verwaltung hat sich bei verschiedenen Bundesprogrammen um Fördermittel beworben, darunter das Programm „Biologische Vielfalt“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Diese Bewerbungen führten jedoch nicht zu einer Zusage von Fördergeldern.
Aufgrund des öffentlichen Interesses strebt die Verwaltung die Umsetzung des Projekts weiterhin an und verfolgt alternative Fördermöglichkeiten. Zudem wird derzeit geprüft, welche einzelnen Planungsbausteine mittelfristig über städtische Haushaltsmittel realisiert werden können. Die zuständigen Gremien werden über den weiteren Verlauf der Planung informiert.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung)
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 25.05.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.4Tischtennisplatten und Spielflächen im SüdwestenZur Vorlage · 20231464 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der SPD-Fraktion zur Situation von Tischtennisplatten und Spielflächen im Bochumer Stadtbezirk Südwest reagiert. Zur Ermittlung des Nutzungsverhaltens bei größeren Umbaumaßnahmen werden Kinder aus dem direkten Umfeld der Spielplätze einbezogen, um Bedarfe für das Spielangebot zu ermitteln. Zudem fließen Beobachtungen des Technischen Betriebes aus der Pflege und den sicherheitstechnischen Kontrollen in die Auswahl oder den Austausch von Geräten ein.
Hinsichtlich eines möglichen Austauschs von Tischtennisplatten gegen andere Geräte liegen der Verwaltung keine Anregungen aus der Bürgerschaft vor. Die Beobachtungen des Technischen Betriebes zeigen eine intensive Nutzung der vorhandenen Platten, weshalb derzeit kein Bedarf für einen Ersatz besteht. Dies gilt auch für die Tischtennisplatte auf dem Kinderspielplatz am Schamberge.
Zur Situation des Kinderspielplatzes in der Lindener Straße teilte die Verwaltung mit, dass die Fläche trotz ihrer geringen Größe intensiv genutzt wird. Durch den Technischen Betrieb wurden bereits Reinigungsmaßnahmen durchgeführt und Müll beseitigt. Im Rahmen der aktuellen Spielleitplanung 2023 sind für diesen Standort keine Umgestaltungsmaßnahmen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 5.5Sitzbänke an der Kassenberger StraßeZur Vorlage · 20231503 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hatte im Oktober 2022 die Anfrage gestellt, an der Kassenberger Straße neue Sitzgelegenheiten zu schaffen. Der Vorschlag sah vor, Bänke auf den Grünstreifen gegenüber der Hausnummern 109 bis 129 aufzustellen, um das Stadtteilzentrum Bochum-Dahlhausen zu ergänzen.
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat dazu in einer Antwort der Verwaltung Stellung bezogen. Nach Abstimmung mit anderen Fachämtern wurde die ursprünglich angefragte Fläche entlang der Kassenberger Straße als nicht geeignet eingestuft. Die Installation von Bänken auf diesem Grünstreifen würde die laufende Unterhaltung der Flächen erschweren.
Die Verwaltung schlägt stattdessen einen alternativen Standort in der Nähe vor. Entlang eines Verbindungsweges zur Gaußstraße, der bei der Hausnummer 140 durch eine Grünfläche führt, könnten zwei Bänke eingebaut werden. Eine Umsetzung dieser Maßnahme könnte im Rahmen der regulären Unterhaltsarbeiten durch den Technischen Betrieb im Spätsommer oder Herbst 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 5.6Durchführung der Kanalbaumaßnahmen vor den Um- und Ausbauten der Straßen und GehwegeZur Vorlage · 20231345 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zur Abstimmung von Bauprogrammen nach Informationen über die Durchführung von Kanalbaumaßnahmen vor Straßen- und Gehwegerneuerungen gefragt. Hintergrund ist das Ziel, zeitliche Überschneidungen oder kurz aufeinanderfolgende Baumaßnahmen an verschiedenen Standorten wie Am Sattelgut oder der Markstraße zu vermeiden.
Die Verwaltung teilte mit, dass bei der Erstellung des Straßen- und Wegekonzeptes bisher noch keine detaillierte Abstimmung zwischen Kanal- und Straßenbau stattgefunden habe, da eine solche Feinabstimmung üblicherweise erst in der Bauvorbereitungsphase erfolgt. Um Doppelbelastungen durch kurzzeitige Baumaßnahmen nach einer Straßenerneuerung auszuschließen, findet eine Koordinierung statt. Die Verwaltung strebt an, die Abstimmung der Bauprogramme künftig bereits im Vorfeld detaillierter darzustellen, weist jedoch darauf hin, dass sich während der konkreten Bauvorbereitung weiterhin Änderungen ergeben können.
Zudem wurde angefragt, ob bei den geplanten Maßnahmen die Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität berücksichtigt wird. Die Verwaltung erklärte hierzu, dass die Stadt den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur durch die Ausschreibung öffentlicher Flächen an gewerbliche Anbieter unterstützt. Eine eigenständige Errichtung von Ladeinfrastruktur im Rahmen städtischer Baumaßnahmen ist jedoch nicht vorgesehen.
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- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 5.7Antwort Dumbergweg zur Anfrage 20231278 - BauordnungZur Vorlage · 20231702 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage bezüglich des Bauvorhabens am Dumbergweg klargestellt, dass die Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl der Baukörper nicht wie ursprünglich vorgeschlagen verschoben wurde. Die Planung entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, dass Bäume auf den angrenzenden Grundstücken in der Dumbergstraße 12 und 14 gefährdet sind.
Ein Schutz der Bäume kann laut Bauordnungsamt nur erfolgen, wenn die aktuellen technischen Standards hinsichtlich des Baumschutzes berücksichtigt werden. Die Abstimmung über mögliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr liegt bei den Eigentümern des Grundstücks Kassenberger Straße 40, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Baumsachverständigen und ökologischer Baubegleitung.
Sollte der Bauherr Bäume fällen wollen, ist ein entsprechender Fällantrag zu stellen. Da keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen, wäre ein solcher Antrag bewilligungsfähig; ein Antrag liegt jedoch aktuell nicht vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Prüfung, ob eine Genehmigung ausgenutzt wird, nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche bei einer Beschädigung oder Zerstörung der Bäume müssen außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens gerichtlich geklärt werden.
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- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 5.8Denkmalgeschütztes stark zerstörtes Fachwerkhaus an der Nöckerstraße in Bochum-Linden Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen der Stadt BochumZur Vorlage · 20231771 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Rechtmäßigkeit der von der Stadt Bochum angeordneten Sicherungsmaßnahmen an einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus in Bochum-Linden bestätigt. In Urteilen vom 25. Mai 2023 wurde entschieden, dass die im Wege der Ersatzvornahme durchgeführten Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes vor Witterungseinflüssen rechtmäßig waren.
Das Objekt an der Nöckerstraße 15, ein ehemaliger Sträterhof aus dem Jahr 1836, erlitt Ende 2018 einen teilweisen Einsturz der Tragwerksstruktur. Die Stadt hatte zur Sicherung des Gebäudes eine Plane angebracht, was in Abstimmung mit dem Fachamt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geschah. Gegen die Anordnungen und die Festsetzung der Ersatzvornahme hatte die Eigentümerin Klage erhoben.
Eine Berufung wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht zugelassen, wobei ein Antrag auf Zulassung der Berufung durch die Eigentümerin innerhalb einer Monatsfrist nach Zustellung möglich bleibt. Ein entsprechender Antrag liegt aktuell nicht vor. Die Stadt Bochum beabsichtigt, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die Prüfung weiterer Mittel für eine denkmalgerechte Instandsetzung einzuleiten, um das Gebäude zu erhalten und die Situation für die Nachbarschaft zu verbessern. Ob künftig ein Abrissantrag gestellt wird oder weitere rechtliche Klärungen zur Denkmaleigenschaft des Gebäudes notwendig sind, bleibt offen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 5.9Gewerbliche Nutzung an der Lindener Str. - BauordnungZur Vorlage · 20231858 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Südwest wurde die Nutzung eines Grundstücks an der Lindener Straße thematisiert. Die CDU-Fraktion hatte angefragt, ob die dort stattfindende Lagerung von Erde, Bauschutt und Straßenaufbruchmaterial eine befristete Maßnahme im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Sporthalle ist oder eine unbefristete Nutzung vorliegt. Zudem wurden Fragen zu den erteilten Genehmigungen, deren zeitlichem Rahmen sowie etwaigen Auflagen gestellt.
Die Verwaltung gab dazu an, dass das Liegenschaftsamt die Fläche von rund 100 Quadratmetern bis Ende November 2022 an die Firma Höhler GmbH verpachtet hatte. Das Unternehmen fungiert als Auftragnehmerin der Stadt Bochum und nutzte das Areal als Baustelleneinrichtungsfläche. Nach Ablauf des Pachtvertrages wurden dort zeitweise noch Baumaschinen sowie Erdmieten vorgehalten. Diese Nutzung wurde vom Liegenschaftsamt zunächst kurzzeitig geduldet, jedoch letztlich untersagt. Das Gelände ist mittlerweile geräumt.
Seitens des Bauordnungsamtes wurden keine Baugenehmigungen für die Nutzung des Grundstücks als Lagerfläche erteilt. Über etwaige Auflagen liegen dem Amt keine Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Anfrage zur Gestaltung des Fritz-Mais-Platzes
- 6.2Demontage von 2 Bestandsbänken am Bürgerplatz Ettersheide Kreuzung Welperstraße
- 6.3Baustelleninformationen
- 6.4Sachstand Instandsetzung Schachbrett am Weitmarer Holz
- 6.5Anfrage der SPD zum Regulären Fahrplanwechsel der BOGESTRA zum Januar 2024Zur Vorlage · 20232181 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zum regulären Fahrplanwechsel der BOGESTRA im Januar 2024 eine Änderung der Haltestellenbezeichnung thematisiert. Anlass für die Anfrage ist die Veränderung der Eigentumsverhältnisse und des Betriebs der Kliniken an der Axstraße in Bochum-Linden.
Nach Angaben der Fraktion befinden sich die dortigen Kliniken nicht mehr im Eigentum der Helioskliniken und werden künftig auch nicht mehr von diesem Unternehmen betrieben. Vor diesem Hintergrund wird angefragt, ob die Haltestelle „Helios-Klinik“ im Zuge des anstehenden Fahrplanwechsels zum Januar 2024 in den Namen „Axstraße“ umbenannt wird.
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Beratungsfolge
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1BPlan 1034 Hüttenstraße/ An der Landwehr West und BPlan 964 Schloßstraße
- 11.2Erfolgte Auftragsvergaben (Bezirksvertretung Bochum-Südwest)
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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