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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Anhörungen
- 2.1Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20230742 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt mit der Beschlussvorlage 20230742 eine neue Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise vor. Auf Grundlage einer Ermächtigung durch die Landesregierung soll die Gebührenhöhe für den Erwerb dieser Ausweise künftig selbstständig festgelegt werden können. Derzeit belaufen sich die Kosten für die etwa 5.000 Ausweise in 13 Parkzonen auf 22 Euro pro Jahr. Die neue Satzung sieht eine Gebühr von 120 Euro pro Jahr vor. Für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie etwa SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngeld, sowie für Schüler und Auszubildende ist eine Ermäßigung von 50 Prozent vorgesehen. Eine Differenzierung nach Fahrzeuglänge, Gewicht oder E-Kennzeichen ist nicht geplant.
Die Berechnung der Gebühr basiert auf dem Kostenansatz nach dem Verursacherprinzip. Dabei werden Herstellung-, Unterhalts-, Verwaltungs- und Kontrollkosten berücksichtigt. Ziel der Anpassung ist es, die realen Kosten des Parkens zu decken und Anreize zur Nutzung des Umweltverbunds zu schaffen, um zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beizutragen. Die Einnahmen sollen sich nach der Umstellung von derzeit 110.000 Euro auf 600.000 Euro erhöhen. Der Rat der Stadt Bochum soll die Satzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Auswirkungen drei bis fünf Jahre nach Inkrafttreten zu überprüfen. Die Vorlage wurde für die Beratung in den Ausschüssen und Bezirksvertretungen im Zeitraum von Mai bis Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, PAR&Stg, OB)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, FDP, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, LINKE., P&STG)
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230742Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, FDP, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 6 (4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger),Dafür 8 (6 SPD, 2 Grüne, 1 Linke)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230742 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 7 (CDU, UWG:FB, BD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, DIE LINKE.)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen4 CDU,1 BDEnthaltung1 Die LinkeDafür7 SPD,4 Grün
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Dagegen: 6 (CDU, FDP, AfD)Enthaltungen: 0
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei 3 Gegenstimmen (CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dagegen 6 (4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger), Dafür 8 (6 SPD, 2 Grüne, 1 Linke) - 2.2Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 17.12.2023Zur Vorlage · 20230849 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts befasst sich mit der geplanten Verkaufsöffnung im Einkaufszentrum Ruhr-Park am 17. Dezember 2023. Grundlage der Vorlage sind Anträge des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. für verschiedene Veranstaltungen im Jahr 2023. Während ein Antrag für einen Termin im April 2023 bereits zurückgezogen wurde, steht eine Entscheidung zum Termin im Dezember noch aus.
Die Verwaltung empfiehlt, der Öffnung von Verkaufsstellen im Ruhr-Park am 17. Dezember 2023 nicht zuzustimmen. Als rechtliche Basis dient das Ladenöffnungsgesetz, welches jährliche Öffnungen an maximal acht Sonntagen unter besonderen Voraussetzungen ermöglicht. Die Verwaltung begründet die Ablehnung damit, dass für den betreffenden Termin keine ausreichenden Sachgründe vorliegen, da das geplante Ereignis im Verhältnis zur Gesamtfläche des Einkaufszentrums von etwa 254.000 Quadratmetern zu gering dimensioniert sei.
Die Prüfung der Anträge für das Jahr 2023 basiert auf einer Übersicht des Handelsverbandes, wobei für bestimmte Bochumer Innenstadt-Veranstaltungen und den Weihnachtsmarkt am Ruhr-Park aufgrund fehlender Unterlagen lediglich ältere Konzepte herangezogen werden konnten. Während die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet die Anträge grundsätzlich unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di, der DGB sowie die Evangelische Kirche in Bochum die Verkaufsöffnungen ab. Die Vorlage umfasst zudem die Beratungstermine in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie die Bezirksvertretung Bochum-Nord.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (BD/FDP)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR/ OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDagegen 14 (6 SPD, 4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger, 1 Linke, 1 BD)Dafür 2 Grüne
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Dagegen 14 (6 SPD, 4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger, 1 Linke, 1 BD) Dafür 2 Grüne - 2.3Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer Innenstadt vom .06.2023Zur Vorlage · 20230853 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts regelt die ordnungsbehördliche Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Rahmen des Bochumer Musiksommers. Konkret wird die Verkaufsöffnung für den 27. August 2023 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr in einem festgelegten Teilbereich der Innenstadt innerhalb des Gleisdreiecks beantragt. Die Veranstaltung, die das „Weinfest und Musiksommer“ umfasst, beinhaltet gastronomische Angebote sowie musikalische Programmpunkte in Straßen wie der Huestraße, Kortumstraße, Grabenstraße, Harmoniestraße sowie auf dem Boulevard. Für diesen Zeitraum ist der Boulevard für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr gesperrt, wobei der Busverkehr über den Südring umgeleitet wird.
Die Verwaltung begründet die Öffnung mit der hinreichenden Gewichtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes NRW. Als Besucherzahl wird auf Basis von Vorjahreswerten eine Größenordnung von 50.000 Menschen pro Veranstaltungstag angesetzt. Ein Verstoß gegen die festgelegten Geschäftszeiten kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Hinsichtlich der Stellungnahmen der Sozialpartner zeigt sich ein getrenntes Bild: Die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet befürworten die Öffnungen, während die Gewerkschaft ver.di, der DGB und die Evangelische Kirche in Bochum die geplanten Sonntagsöffnungen ablehnen. Nach dem Rückzug eines Antrags für den April 2023 verbleiben für das Jahr 2023 insgesamt sechs zulässige Termine für sonntägliche Verkaufsöffnungen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (SPD/LINKE/PAR)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, CDU, DIE LINKE., Die PARTEI)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 5 (SPD, Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 13 (SPD, CDU, UWG:FB, FDP, BD)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, PSG,FDP)Dagegen: 1 (Linke)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 Die Linke
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Rückbau der alten Brücken Lohring und BuselohstraßeZur Vorlage · 20231110 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums plant den Rückbau der alten Brückenbauwerke Lohring und Buselohstraße. Nachdem bereits Neubauten für beide Bauwerke beschlossen wurden, soll die Entfernung der alten Strukturen erfolgen, da eine Instandsetzung der geschädigten Bauteile als nicht wirtschaftlich eingestuft wurde. Während die neue Brücke in der Buselohstraße seit 2017 in Betrieb ist, wird die Fertigstellung der neuen Brücke Lohring für Ende 2023 erwartet.
Der Rückbau ist für das Jahr 2024 geplant und erfordert Abstimmungen mit der Deutschen Bahn zur Nutzung von Sperrpausen. Im Zeitraum von Januar bis Mitte Februar 2024 sollen die südlichen Brückenfelder nachts an Wochenenden zurückgebaut werden. Eine Vollsperrung der nördlichen Strecke ist von Mitte Juli bis Mitte August 2024 vorgesehen, um die verbleibenden Brückenfelder zu entfernen. Das Vorhaben umfasst zudem den Rückbau der Widerlager an der Kornharpener Straße.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf etwa 3,8 Millionen Euro brutto. Davon entfallen 2 Millionen Euro auf die Brücke Lohring, 1,5 Millionen Euro auf die Brücke Buselohstraße sowie 300.000 Euro auf die Widerlager der Kornharpener Straße. Die gesamte Bauzeit wird auf circa ein Jahr geschätzt. Die Finanzierung erfolgt über bereits gebildete Rückstellungen aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre.
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Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231110
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO)Zur Vorlage · 20231100 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung vor, konkret die Verabschiedung der fünften ordnungsbehördlichen Änderungsverordnung. Der Entwurf, der vom Ordnungs- und Veterinäramt unter Federführung von Julia Rohn erstellt wurde, umfasst zwei wesentliche Anpassungen sowie redaktionelle Korrekturen an den Nummerierungen.
Die erste Änderung betrifft eine redaktionelle Anpassung im Text der Verordnung, um die Umfirmierung der GmbH „Freizeitzentrum Kemnade“ in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbh zu berücksichtigen.
Der zweite Punkt sieht die Einführung einer bußgeldbewehrten Rechtsnorm im Zusammenhang mit der Kampfmittelbeseitigung vor. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um bei notwendigen Evakuierungen aufgrund von Bombenfunden Bußgelder verhängen zu können. Bisherige Anordnungen basierten auf Platzverweisen nach dem Polizeigesetz NRW, welches keine Bußgeldtatbestände für das Verweigern der Räumung vorsieht. Durch die Neuregelung in der Sicherheitsverordnung soll sichergestellt werden, dass behördliche Weisungen zur Räumung von Gefahrenbereichen rechtlich verbindlicher durchgesetzt werden können. Dies soll Verzögerungen bei Entschärfungsmaßnahmen sowie eine übermäßig lange Bindung von Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr verhindern.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231100
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231100
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Namensgebung Heinrich-von-Kleist-SchuleZur Vorlage · 20231259 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Namens der Heinrich-von-Kleist-Schule vorgelegt. Ab Beginn des Schuljahres 2023/2024 soll die Einrichtung den Namen „Heinrich-von-Kleist-Gymnasium Bochum“ führen.
Grundlage für diesen Antrag ist ein Beschluss der Schulkonferenz vom 25. April 2023. Die Änderung zielt darauf ab, die Schulform direkt im Hauptnamen der Schule abzubilden. Bisher wird das Gymnasium der Stadt Bochum lediglich als Zusatz zur Bezeichnung „Heinrich-von-Kleist-Schule“ geführt. Laut der Begründung in der Vorlage kam es aufgrund der bisherigen Namensgebung in der Vergangenheit zu Unklarheiten, insbesondere bei Anmeldeverfahren für die Klassen 5 sowie bei Schul- und Schulformwechseln.
Die Vorlage ist zur Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Schule und Bildung vorgesehen. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat wird für den 15. Juni 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Kinderspielplatz „Wohnpark Hiltrop“Zur Vorlage · 20230906 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP/UWG Freie Bürger Fraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord den aktuellen Status des Kleinkinder-Spielplatzes im „Wohnpark Hiltrop“ angefragt. Die Fraktion verwies darauf, dass die Fertigstellung der Anlage ursprünglich für den Herbst 202<0xC2>2 vorgesehen war, jedoch bislang keine Aktivitäten auf der Fläche feststellbar seien. Die Anfrage bezog sich konkret auf den Planungsstand, den Beginn der Bauausführung sowie den Zeitraum der Bespielbarkeit.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in einer Antwort, dass die Planung und Ausschreibung für den Spielplatz abgeschlossen sind und die Auftragsvergabe an ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen bereits erfolgt ist. Die Lieferung der Spielgeräte verzögere sich jedoch aufgrund langer Lieferzeiten und werde voraussichtlich erst Mitte Juni 2023 erfolgen. In diesem Zeitraum soll auch die Baumaßnahme auf der Fläche beginnen. Die Arbeiten werden nach dem Baubeginn voraussichtlich zwei Monate dauern. Eine Bespielbarkeit des Spielplatzes wird erst nach Abschluss der Maßnahmen und dem Anwachsen der Raseneinsaat möglich sein.
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Beratungsfolge
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung)
- 5.2Einhaltung der Geschwindigkeit Tempo 30 für LKW auf der Kirchharpener StraßeZur Vorlage · 20231139 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Bezirksvertretung Bochum-Nord die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kirchharpener Straße thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass LKW die für sie geltende Grenze von 30 km/h häufig überschreiten, während PKW die Vorgabe von 50 km/h einhalten.
Die Verwaltung bestätigte in einer Antwort, dass bereits im Jahr 2021 Messungen eine Überschreitung der Geschwindigkeit durch LKW belegten. Bisherige mobile Kontrollen mit städtischen Messfahrzeugen wiesen jedoch Übertretungsquoten von unter einem Prozent auf, da diese Einsätze nur zeitlich begrenzt stattfinden. Um die Situation genauer zu untersuchen, ist geplant, in Kürze einen Messanhänger in der Kirchharpener Straße einzusetzen. Dieser soll über mehrere Tage hinweg eine 24-Stunden-Überwachung ermöglichen, wobei weitere Messungen je nach Ergebnis folgen können.
Eine Maßnahme zur Sensibilisierung der Fahrzeugführenden durch eine stationäre Geschwindigkeitsanzeigetafel wurde bereits geprüft, jedoch nicht umgesetzt. Eine solche Tafel kann technisch nicht zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten für PKW und LKW differenzieren, weshalb die Aufstellung nicht in Betracht kam.
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Beratungsfolge
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung)
- 5.3Regulärer Fahrplanwechsel der BOGESTRAZur Vorlage · 20231142 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BOGESTRA führt zum 11. Juni 2023 einen regulären Fahrplanwechsel durch, um die Pünktlichkeit, die Anschlussqualität und die Merkbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs in Bochum sowie in den Nachbarstädten zu beeinflussen. Bei den Straßenbahnlinien 302 und 305/310 werden Abfahrtszeiten geringfügig angepasst, um Verbindungen zwischen Bochum-Langendreer und O-Werk sowie die Pünktlichkeit auf dem Abschnitt Laer Mitte bis Mettestraße zu optimieren.
Im Busverkehr ergeben sich verschiedene Änderungen der Fahrpläne. Die Linien 336, 357, 376 und 378 erfahren Anpassungen der Abfahrtszeiten mit dem Ziel, die Pünktlichkeit sowie die Anschlüsse an die S-Bahn in Bochum-Langendreer und den Verkehr am Hauptbahnhof zu verbessern. Bei den Linien 344, 346 und 355 werden Zeiten zur besseren Merkbarkeit des Fahrplans leicht verschoben. Zudem wird die Haltestelle Havkenscheider Straße der Linie 358 in Fritz-Bauer-Forum umbenannt.
Ein Bestandteil der Änderungen ist die zweijährige Testphase der Linie 363, die eine neue Linienführung zur Anbindung des Gewerbegebietes Wattenscheid Ost und des Wellenfreibades Südfeldmark vorsieht. Hierbei werden neue Haltestellen wie Mausegatt und Freibad Südfeldmark sowie eine zusätzliche Haltestelle Roonstraße eingerichtet. Auch die Linie 379 wird durch zeitliche Anpassungen die Anschlüsse in Bochum-Langendreern und Witten vereinheitlichen.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung)
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung)
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.4Turnhalle Heinrichstraße - FahrradständerZur Vorlage · 20230711 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 13. Dezember 2022 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage zur Ausstattung der Turnhalle Heinrichstraße mit Fahrradabstellanlagen. Die Fraktion wies darauf hin, dass am Standort derzeit keine geeigneten Ständer vorhanden seien und Fahrräder stattdessen an Zäunen, etwa der Gaststätte „Pott Koch“, oder an Treppengeländern befestigt werden müssten.
Das Referat für Sport und Bewegung nahm zu diesem Anliegen Stellung. Nicole Kraneis teilte mit, dass die Verwaltung kurzfristig eine Abstellmöglichkeit für zunächst zehn Fahrräder an der Turnhalle Heinrichstraße schaffen wird. Falls sich diese Kapazität im weiteren Verlauf als nicht ausreichend erweist, sieht die Verwaltung vor, zusätzliche Abstellmöglichkeiten zu planen.
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Beratungsfolge
- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung)
- 5.5Kreuzung Kornharpener Straße / Harpener HellwegZur Vorlage · 20231168 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Nord hat im Rahmen einer Anfrage zur Verkehrsführung an der Kreuzung Kornharpener Straße und Harpener Hellweg um Informationen gebeten. Im Fokus standen dabei die Sicherheit für Fußgänger sowie die veränderten Abläufe bei Abbiegevorgängen nach den Instandsetzungsarbeiten am Harpener Hellweg.
Die Verwaltung erklärte, dass die Anpassungen der Verkehrsführung an dieser Stelle nicht mit dem Ausbau des Harpener Hellwegs zwischen Maischützenstraße und Schleipweg zusammenhängen. Die Änderungen wurden von der Unfallkommission aufgrund einer Häufung von Unfällen in diesem Bereich beschlossen und im Mai 2022 durch neue Markierungen umgesetzt, um die Gefahrenstelle zu entschärfen. Eine endgültige Lösung des Knotenpunktes ist an die künftige Flächenentwicklung südlich des Harpener Hellwegs sowie eine mögliche Umgestaltung der Kreuzung gekoppelt.
Hinsichtlich der Einmündung Geisental teilte das Tiefbauamt mit, dass eine Überprüfung stattgefunden hat. Dabei wurde die Verkehrseinrichtung sowie der Hinweis auf die Sackgasse in Richtung Harpen verschoben.
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- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Gemeinsame Anfrage zum Planentwurf für das Wohnprojekt „Wohnen am Hillerberg“ in Bochum-GertheZur Vorlage · 20231410 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen SPD, Die Grünen und CDU Bochum-Nord haben eine gemeinsame Anfrage zum Planentwurf des Wohnprojekts „Wohnen am Hillerberg“ in Bochum-Gerthe gestellt. Den Fraktionen zufolge weist der aktuelle Entwurf Abweichungen vom zuvor beschlossenen Rahmenplan auf.
Die Anfrage bittet um Auskunft darüber, wann die Bezirksvertretung Bochum-Nord über den Planentwurf informiert und in den Beratungsprozess einbezogen wird. Zudem werden die Gründe für Abweichungen von früheren Beschlüssen der Bezirksvertretung und der Ausschüsse des Rates nachgefragt, insbesondere im Hinblick auf die Netto-Neuversiegelung, das Energiekonzept, die Wirtschaftlichkeit, den Verkehr sowie den Denkmalschutz.
Darüber hinaus werden verschiedene inhaltliche Punkte adressiert. Die Fraktionen regen eine Reduzierung der Bebauungsdichte und -höhe an, um eine bessere Anpassung an die Umgebung zu erreichen. Für das Gelände des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers wird die Schaffung eines parkähnlichen Gedenkortes sowie eine Änderung der Quartiersbenennung „Anne-Frank-Quartier“ hin zu einem lokalhistorischen Bezug vorgeschlagen. Des Weiteren werden Anregungen zur Fassadengestaltung der geplanten Quartiersgarage sowie die Bedeutung des Ausbaus der Straßenbahnlinien 308 und 318 für die Erschließung des Gebiets thematisiert.
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Beratungsfolge
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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