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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Durchsetzung der Tempo-30-Zone in der Brenscheder Straße zwischen der Universitätsstraße und dem KreisverkehrZur Vorlage · 20230694 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20230694 des Tiefbauamtes wird die Ablehnung einer Bürgeranregung zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone in der Brenscheder Straße zwischen der Universitätsstraße und dem Kreisverkehr vorgeschlagen. Ein Bürger hatte mit Schreiben vom 6. März 2023 angeregt, Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr, das Parken auf dem Bürgersteig sowie zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Ampeln und Verkehrszeichen zu ergreifen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Umsetzung der Tempo-30-Zone bereits zu einer messbaren Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit geführt habe, wodurch die Sicherheit für Fußgänger gestiegen sei. Die installierten Verkehrsinseln dienen der Geschwindigkeitsreduzierung und der Verbesserung der Sichtverhältnisse an den Einmündungen. Eine zusätzliche Geschwindigkeitsüberwachung wird als nicht erforderlich eingestuft.
Hinsichtlich des Parkens am Fahrbahnrand wird darauf verwiesen, dass die zuständige Fachverwaltung um regelmäßige Kontrollen gebeten wurde, um das unzulässige Parken auf Grünstreifen zu unterbinden. Die Verwaltung sieht in der aktuellen Verkehrsführung die Anforderungen an eine sichere Wohnstraße erfüllt.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages bei 5 Enthaltungen (CDU, FDP)
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages bei 5 Enthaltungen (CDU, FDP) - 1.2Widmung der Stichstraße „Vorm Felde“Zur Vorlage · 20230723 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat mit der Vorlage 20230723 einen Vorschlag zur Widmung eines Teils der Stichstraße „Vorm Felde“ vorgelegt. Das Tiefbauamt plant, den betreffenden Abschnitt der Straße als Gemeindestraße zu deklarieren, um die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen.
Der betroffene Bereich liegt in der Gemarkung Stiepel (Flur 30, Flurstück 869). Während Teile der Straße „Vorm Felde“ bereits den öffentlichen Raum bilden, soll durch die beantragte Widmung der restliche Teil der Stichstraße rechtlich als öffentliche Straße eingestuft werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 6 StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 37 GO NRW).
Die Flächen, die für die Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Zur Verdeutlichung der betroffenen Fläche ist ein Lageplan Bestandteil des Dokuments. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 9. Mai 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Widmung des Verbindungsweges zwischen Melschedeweg und AkazienwegZur Vorlage · 20230865 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Verbindungsweges zwischen dem Melschedeweg und dem Akazienweg vorgelegt. Das Tiefbauamt beantragt, diesen Weg als Gemeindestraße zu widmen. Der betreffende Bereich liegt in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 13, Flurstücke 412 und 433).
Ziel der Widmung ist die öffentliche Erschließung für die Anwohner. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 400 der Stadt Bochum ist das betreffende Areal bereits als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Da der restliche Teil der Straße bereits öffentlich genutzt wird, soll dieser Abschnitt nun formal in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden. Die Eigentümerin der entsprechenden Flächen ist die Stadt Bochum.
Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag steht auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Bochum-Süd für die Sitzung am 9. Mai 2023. Als rechtliche Grundlage für das Vorhaben dient das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Widmung der LaerheidestraßeZur Vorlage · 20230867 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20ARG0867 die Widmung der Laerheidestraße als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt ist für diese Vorlage federführend. Die Maßnahme dient der Erschließung der Anwohner und soll dazu führen, dass die Straße öffentlich wird.
Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Wiemelhausen und umfassen verschiedene Flurstücke, darunter die Parzellen 225, 444, 445, Teile von 698 sowie 725, 1047, 1048 und 1049. Die Eigentümerin der entsprechenden Grundstücke ist die Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Beschlussvorschlag wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 9. Mai 2023 zur Entscheidung vorgelegt. Ein entsprechender Lageplan, der die zu widmenden Flächen rot markiert, ist der Vorlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Widmung eines Teilbereichs der BaumhofstraßeZur Vorlage · 20230868 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20230868 die Widmung eines Teilbereichs der Baumhofstraße als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt ist für diese Vorlage federführend. Der Antrag bezieht sich auf einen Abschnitt in der Gemarkung Wiemelhausen, konkret auf die Flur 15 mit den Flurstücken 320 und 321.
Ziel der Widmung ist es, diesen Teilbereich der Straße als Gemeindestraße offiziell zu deklarieren, um die Erschließung der Anwohner sicherzustellen. Während der restliche Teil der Baumhofstraße bereits öffentlich ist, soll dieser spezifische Abschnitt durch den Beschluss ebenfalls in den öffentlichen Bereich übergehen. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bilden § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Als Eigentümerin der betroffenen Flächen ist die Stadt Bochum eingetragen. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 9. Mai 2023 erwartet.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Widmung der Stichstraße „Melschedeweg“Zur Vorlage · 20230869 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20230869 die Widmung eines Teils der Stichstraße „Melschedeweg“ als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt legt dar, dass dieser Straßenabschnitt in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 13, Flurstück 434) zur Erschließung der Anwohner dienen soll und daher den öffentlichen Status erhalten soll.
Ein Teil der Straße „Melschedeweg“ ist bereits als öffentliche Straße eingestuft. Die für die Widmung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Der Beschlussvorschlag stützt sich auf die rechtlichen Grundlagen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung NRW. Eine Entscheidung über die Vorlage ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 9. Mai 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Widmung der Straße „Hagen-Hof-Weg“Zur Vorlage · 20230958 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung des „Hagen-Hof-Weges“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Vorhaben umfasst verschiedene Flurstücke in der Gemarkung Stiepel, namentlich die Parzellen 743, 786, 787, 788, 796, 797, 807 und 808.
Die Widmung erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Zweck der Maßnahme ist die Erschließung der Anwohner sowie die öffentliche Bereitstellung des Weges. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Der Beschlussvorschlag liegt der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Entscheidung vor. Die entsprechende Sitzung, in der über die Widmung entschieden werden soll, ist für den 9. Mai 2023 angesetzt. Verantwortlich für die Vorlage ist das Tiefbauamt.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD) - 2.Anhörungen
- 2.1Bochum Strategie - Kernaktivität "Baustellenmanagement - Alles aus einer Hand"Zur Vorlage · 20230733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20230733 die Umsetzung der Kernaktivität „Baustellenmanagement – Alles aus einer Hand“ beantragt. Ziel ist die Optimierung des Baustellenmanagements sowie des Baustellenmarketings im Rahmen der Bochum-Strategie.
Im Zentrum stehen technische und organisatorische Neuerungen. Bis Ende 2023 soll eine Koordinierungssoftware eingeführt werden, die Abhängigkeiten zwischen Baumaßnahmen grafisch darstellt und Änderungen simulierbar macht. Die Prozesse zur Vorbereitung von Bauvorhaben sollen zudem durch ein einheitliches Vorgehen für die Stadt Bochum sowie deren Töchter wie die Stadtwerke und die BOGESTRA vereinheitlicht werden.
Die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren wird fortgesetzt: Während für Sperrgenehmigungen bereits das System „Via Baustelle“ genutzt wird, soll die Einführung von „Via VIS“ für Aufbruchgenehmigungen bis Mitte 2023 abgeschlossen sein. Zur Sicherstellung der Einhaltung von Auflagen wurden rechtliche Sanktionsmöglichkeiten wie Zwangsgelder geprüft. Zudem ist eine verstärkte Überwachung von Baustellen Dritter vorgesehen. Hierfür wurden im Rahmen des Budgetdialogs drei neue Stellen beantragt, um die Kontrolle von Sperrgenehmigungen und die bauliche Qualität der Straßenwiederherstellung zu gewährleisten. Ergänzend wird ein „Baustellenkompass“ entwickelt, der Leitlinien für Bauherren im öffentlichen Straßenraum bereitstellt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 5 (BD)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (BD)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages (ohne BD)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230733 bei einer Enthaltung (BD)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBei 2 Enthaltungen1 CDU, 1 BD
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230773 bei einer Enthaltung (FDP)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD) - 2.2Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20230742 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230742 eine neue Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise vorgelegt. Hintergrund ist die Ermächtigung durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die örtlichen Behörden zur eigenständigen Festlegung der Gebührenhöhe zu befugen. Die Verwaltung schlägt vor, die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 22 Euro auf 120 Euro anzuheben.
Die Satzung gilt für alle Straßen in den bestehenden Bewohnerparkbereichen der Stadt. Für bestimmte Personengruppen ist eine Gebührenermäßigung von 50 Prozent vorgesehen. Dies betrifft Schüler, Auszubildende sowie Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie etwa die Grundsicherung nach SGB II oder XII, Asylbewerberleistungen und Wohngeld. Bei der Ausstellung von Ersatzausweisen aufgrund von Verlust oder Beschädigung werden Gebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Begründung der Verwaltung führt an, dass die bisherigen Gebühren die Kosten für die Bereitstellung, Unterhaltung und Kontrolle des öffentlichen Parkraums nicht angemessen decken. Ziel der Neuregelung ist es, den Einsatz von Pkw zu reduzieren und Flächen für die Nahmobilität sowie Grünflächen zur Verfügung zu stellen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Auswirkungen dieser Gebührensatzung drei bis fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, PAR&Stg, OB)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, FDP, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, LINKE., P&STG)
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230742Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, FDP, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 6 (4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger),Dafür 8 (6 SPD, 2 Grüne, 1 Linke)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230742 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 7 (CDU, UWG:FB, BD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, DIE LINKE.)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen4 CDU,1 BDEnthaltung1 Die LinkeDafür7 SPD,4 Grün
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Dagegen: 6 (CDU, FDP, AfD)Enthaltungen: 0
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei 3 Gegenstimmen (CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dagegen: 6 (CDU, FDP, AfD) Enthaltungen: 0 - 2.2.1ÄnderungsantragZur Vorlage · 20231210 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage über die Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise eingereicht. Der von Maik Klaus gestellte Antrag zielt darauf ab, die geplante Erhöhung der Gebühren auf einen Betrag von jährlich 33,55 Euro zu begrenzen. Diese Summe setzt sich aus voraussichtlichen Unterhaltskosten in Höhe von 11,55 Euro und Verwaltungskosten in Höhe von 22 Euro zusammen.
Darüber hinaus sieht der Antrag eine Reduzierung der Gebühr für Personen vor, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen. In diesen Fällen soll lediglich der Betrag der Verwaltungskosten in Höhe von 22 Euro anfallen.
In der Begründung wird angeführt, dass die Kostenstruktur der Parkausweise angepasst werden sollte. Der Antragsteller regt an, die Unterhaltskosten den entsprechenden Einnahmen gegenüberzustellen und fordert eine Berücksichtigung der Einnahmen aus Verwarngeldern im Verhältnis zum Kontrollaufwand. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine unpräzise Berechnung der Kosten zu rechtlichen Anfechtungen der Bescheide führen könnte.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDafür: 1 (AfD)Dagegen: 14 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Dafür: 1 (AfD) Dagegen: 14 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP) Enthaltungen: 0 - 2.3Bebauungsplan Nr. 949 – Hochschule Bochum – Bezug: Vorl. Nr. 20130370/1 hier: Änderung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 20230977 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 949 für die Hochschule Bochum. Das Planungsverfahren, das bereits im Jahr 2013 eingeleitet wurde, ruhte bis zur Fertigstellung des Rahmenplans „Campus Bochum – Phase 2“. Dieser übergeordnete Plan legt Leitideen für die Entwicklung des Stadtraums zwischen dem Erich-Kästner-Areal und dem Technologiequartier fest.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage soll das Plangebiet verkleinert werden. Ein Teilbereich am südwestlichen Rand wird aus dem Bebauungsplan herausgenommen, da dieser Bereich künftig als Teil des Naturschutzgebietes Nr. 8 „Kalwes/Grimberg“ ausgewiesen werden soll. Durch diese Anpassung reduziert sich die Fläche des Plangebietes um etwa fünf Hektar auf rund 29,2 Hektar.
Das Ziel des Bebauungsplans ist es, der Ruhr-Universität sowie weiteren Hochschulen auf dem Campus Bochum bauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten. Zudem sollen Voraussetzungen für die Ansiedlung von technologie- und wissensbasierten Unternehmen geschaffen werden. Eine ergänzende Nutzungsmischung, die auch Wohnraum umfasst, soll die Entwicklung des Gebiets unterstützen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Bochum-Querenburg und wird unter anderem durch die Lennershofstraße sowie die Universitätsstraße begrenzt.
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Beratungsfolge
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt vom .06.2023Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 2.5Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer Innenstadt vom .06.2023Zur Vorlage · 20230853 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung vorgelegt, die das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Innenstadt für den Bochumer Musiksommer regelt. Konkret wird beantragt, Verkaufsstellen im Bereich der Bochumer Innenstadt am 27. August 2023 im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen. Als Anlass für diese Öffnung dient die Veranstaltung „Weinfest und Musiksommer“.
Der Vorschlag basiert auf einer Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., der für das Jahr 2023 verschiedene Termine für verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtbezirken vorgeschlagen hat. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine Öffnung von Verkaufsstellen im Zusammenhang mit örtlichen Festen oder Märkten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ermöglicht.
Die Vorlage legt fest, dass die Erlaubnis zur Ladenöffnung an die Durchführung der Veranstaltung gekoppelt ist. Findet das angekündigte Ereignis nicht statt, dürfen die entsprechenden Verkaufsstellen nicht geöffnet werden. Verstöße gegen die in der Verordnung festgelegten Zeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Rat der Stadt Bochum wird die Entscheidung über diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 treffen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (SPD/LINKE/PAR)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, CDU, DIE LINKE., Die PARTEI)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 5 (SPD, Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 13 (SPD, CDU, UWG:FB, FDP, BD)
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, PSG,FDP)Dagegen: 1 (Linke)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 Die Linke
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- 4.1Beleuchtung des Fußweges von der Hufelandschule zur SchattbachstraßeZur Vorlage · 20231113 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Süd liegt ein Antrag zur Beleuchtung des Fußweges von der Hufelandschule bis zur Schattbachstraße vor. Der Antrag sieht eine durchgehende Beleuchtung des gesamten Wegabschnitts vor.
Derzeit ist der Bereich zwischen der Hufelandschule und der Abzweigung zum Behringweg sowie der Abschnitt am Spielplatz bis zur Abzweigung zur Eulenbaumstraße unbeleuchtet. Lediglich der letzte Teil des Weges, der zur Schattbachstraße führt, verfügt über eine vorhandene Beleuchtung.
Die Begründung für den Antrag stützt sich auf die Nutzung des Weges als Verbindung für die Bewohner des östlichen Teils von Hustadt und der angrenzenden Siedlung zu den Haltestellen der Buslinien 344 und 346 sowie zur Straßenbahnlinie U 35 am Knotenpunkt Hustadt. Der Weg wird laut Antrag insbesondere in den Morgenstunden von Jugendlichen genutzt, die die Schulen im Schulzentrum an der Querenburger Straße sowie die Schillerschule anfahren.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.2Erhalt des Denkmals Eichenweg 33Zur Vorlage · 20231115 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Bezirksrat Bochum-Süd einen Antrag gestellt, um den Erhalt des Denkmals am Eichenweg 33 sicherzustellen. Bei dem Bauwerk handelt es sich um das ehemalige Maschinenhaus des Schachts Anna in Wiemelhausen/Brenschede, welches unter Denkmalschutz steht.
Der Antrag fordert die Stadt Bochum auf, zeitnah Maßnahmen zur Sicherung der Bausubstanz zu ergreifen. Es wird angeführt, dass das Gebäude seit längerer Zeit nicht mehr bewohnt ist und Anzeichen von Verfall zeigt. Die Fraktionen regen an, dass die Bauverwaltung tätig wird, um den Erhalt des Denkmals zu gewährleisten. Zudem wird gefordert, den Eigentümer in die Pflicht zu nehmen. Sollte dieser der Verantwortung für den Erhalt des Bauwerks nicht nachkommen, sollen die Stadt Bochum Rechtsmittel einlegen und finanzielle Auflagen erteilen.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD) - 5.Mitteilungen
- 5.1Kötterhaus im Ahornweg – Geht ein Stück Bochumer Geschichte verloren?Zur Vorlage · 20230702 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat in der Antwort zur Vorlage 20230702 den Status des Kötterhauses im Ahornweg erläutert. Auf Anfrage der FDP-Fraktion wurde dargelegt, dass das Gebäude nach einer fachlichen Begutachtung durch den Beirat für Gestaltung und Baukultur sowie den LWL im Mai 2019 nicht die Anforderungen an ein Baudenkmal erfüllt. Grund hierfür seien umfangreiche Veränderungen und eine Reduzierung der bauzeitlichen Substanz. Dennoch wird das Objekt aufgrund seiner Fassadengestaltung und der Verbindung zum Rittergut Haus Brenschede als erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft.
Da dieser Rechtsbegriff nicht den gleichen Schutz bietet wie ein eingetragenes Denkmal, besteht laut Verwaltung keine rechtliche Grundlage, den Abriss des Gebäudes zu verhindern oder die Baugenehmigung auszusetzen. Für das Grundstück wurde Mitte 2022 ein Bauantrag für die Errichtung von vier Einfamilienhäusern eingereicht, der den Rückbau des Kötterhauses vorsieht. Die Baugenehmigung wurde im Oktober 2022 erteilt, da dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstanden. Die Verwaltung teilte mit, dass seitens der Bauherrschaft keine Lösung zum Erhalt der Bausubstanz gefunden wurde.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Moschee WasserstraßeZur Vorlage · 20230818 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd nach der Parkplatzsituation bei der Moschee an der Wasserstraße sowie nach Entwicklungen bezüglich eines neuen Standorts für den Islamischen Kulturverein Bochum e.V. gefragt.
Die Verwaltung gab an, dass die städtische Verkehrsüberwachung den ruhenden Verkehr in diesem Bereich, insbesondere an Freitagen, regelmäßig kontrolliert und bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung einschreitet. Neben der Moschee trage auch eine nahegelegene Schule zu dem Verkehrsaufkommen bei. Der Verein setzt zudem eigene Ordner ein; die städtischen Kontrollen sollen auch künftig fortgeführt werden.
Hinsichtlich eines Standortwechsels hat der Islamische Kulturverein bereits ein Grundstück an der Karl-Lange-Straße erworben. Der Verein bereitet derzeit den Umbau von Bestandsgebäuden auf dieser Fläche vor und hat hierfür einen Bauantrag eingereicht. Ziel des Vereins ist ein vollständiger Umzug nach der Inbetriebnahme der neuen Räumlichkeiten, wobei zum aktuellen Zeitpunkt noch kein genauer Termin für den Umzug feststeht.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Bänke am HenkenbergZur Vorlage · 20230932 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Süd zu den Gegebenheiten im Waldstück „Henkenberg“ reagiert. Bezüglich der Sitzmöglichkeiten plant der Technische Betrieb, im zweiten Quartal 2023 zwei neue Bänke mit Blickrichtung Hattingen aufzustellen. Eine Wiederherstellung der verwitterten Sitzecke aus Tisch und Bänken ist nicht vorgesehen, da nach dem Rückbau einer Schutzhütte der notwendige Witterungsschutz fehlt; stattdessen soll eine neue Bank in etwa 50 Metern Entfernung platziert werden.
Im Rahmen der Waldpflege wurden bereits Maßnahmen zur Reinigung der Wege durchgeführt. Die anfallenden Baumstämme sollen nach Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens verkauft und abtransportiert werden, während ein Teil der Stämme sowie das Kronenmaterial als Tothholz im Wald verbleiben soll, um die ökologische Funktion des Waldes zu unterstützen.
Die Aufstellung von Abfallbehältern im Stadtwald wird abgelehnt. Die Verwaltung begründet dies mit dem hohen Aufwand für die regelmäßige Leerung in den weitläufigen Waldflächen sowie der Erfahrung, dass solche Behälter häufig zur Entsorgung von Haus- und Sondermüll genutzt werden. Besucher werden dazu angehalten, ihren Abfall wieder mit nach Hause zu nehmen.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Versiegelung im Bochumer SüdenZur Vorlage · 20230968 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd nach Maßnahmen zur Reduzierung der Bodenversiegelung im Stadtteil Hustadt gefragt. Im Fokus standen Flächen wie der Buscheyplatz, der Brunnenplatz sowie der Bereich der Hufelandschule, die laut Geoportal eine hohe Versiegelungsrate aufweisen.
Die Verwaltung erläuterte in ihrer Antwort, dass die Klassifizierung im Kataster auf einer Betrachtung aus der Vogelperspektive beruht. Dadurch werden auch Dachüberstände oder Brücken als versiegelte Flächen erfasst, selbst wenn die darunterliegende Oberfläche unversiegelt ist. Das Kataster dient als Planungshinweis für Klimaanpassungsmaßnahmen, löst jedoch keine eigenständigen Entsiegelungsprojekte aus.
Eine Entsiegelung der angefragten Plätze sei aufgrund der vorhandenen Tiefgaragen nicht möglich. Zudem sind die jüngsten Umgestaltungen am Brunnenplatz, am Hustadttor und am Hufelandplatz im Rahmen des Programms „Innere Hustadt“ durch eine Zweckbindung der Fördermittel bis zum Zeitraum 2034/2035 an den aktuellen Zustand gebunden. Als mögliche Maßnahme zur Entsiegelung wird die derzeit in Planung befindliche umweltgerechte Umgestaltung des Hustadtrings zwischen der Straße „Vor den Teichen“ und dem Kreisel Schattbachstraße genannt, wobei hier noch keine konkreten Zusagen möglich sind. Weitere großflächige Maßnahmen zur Reduzierung der Versiegelung sind aktuell nicht vorgesehen.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Notwendige Sanierung „Altes Amtshaus“ Kemnader Str. 199Zur Vorlage · 20230912/1 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung plant eine Sanierung des „Alten Amtshauses“ in der Kemnader Straße 199 in Bochum-Stiepel. Das Gebäude wird derzeit von der Löscheinheit Stiepel der Freiwilligen Feuerwehr als Aufenthalts-, Schulungs- und Funktionsraum genutzt. Im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes für die Jahre 2023 bis 2027 prüft die Stadt, ob die Nutzung des Gebäudes langfristig gesichert werden kann oder ob ein Anbau an die bestehende Fahrzeughalle als Alternative infrage kommt.
Bevor eine endgültige Entscheidung über diese beiden Handlungsoptionen getroffen wird, beabsichtigt die Verwaltung, unaufschiebbare Sanierungsmaßnahmen vorzeitig durchzuführen. Ziel ist es, den Bestand des Gebäudes zu sichern und die vorläufige Nutzung durch die Feuerwehr zu gewährleisten. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die Verbesserung des Brandschutzes sowie die energetische Sanierung der Gebäudehülle, einschließlich einer kompletten Dachsanierung gemäß den energetischen Leitlinien der Stadt Bochum.
Die Kosten für diese Arbeiten werden nach einer externen Kostenschätzung auf rund 1,2 Millionen Euro beziffert. Die Planungs- und Bauzeit wird nach Auftragserteilung auf etwa 18 Monate geschätzt, wobei eine Fertigstellung bis Ende 2024 angestrebt wird. Die Baumaßnahmen sollen im laufenden Betrieb stattfinden. Die Finanzierung der Maßnahmen ist im aktuellen Haushaltsplan über das Amt für Finanzsteuerung vorgesehen.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Zustand der Heizungsanlagen an den Schulen im Bochumer SüdenZur Vorlage · 20231052 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD aus der Bezirksvertretung Bochum-Süd zum Zustand der Heizungsanlagen in den Schulen des Stadtbezirks Süd reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Berichte über Heizungsausfälle in der lokalen Presse.
Die Antwort gibt Auskunft über die technischen Details der Anlagen an den betroffenen Schulen, darunter die Gräfin-Imma-Schule, die Grundschule Auf dem Alten Kamp sowie die Waldschule. Als Energieträger werden Gas und Fernwärme genutzt. Während die meisten Anlagen auf das Jahr 2006 zurückgehen, ist das Alter der Anlage an der Waldschule nicht bekannt; dort wird ein Sanierungsbedarf des Rohrnetzes innerhalb der nächsten fünf Jahre festgestellt.
In Bezug auf Erneuerungsmaßnahmen berichtet die Verwaltung von Teilsanierungen an verschiedenen Standorten, etwa in den Bereichen der Grundschule Auf dem Alten Kamp, der Hufelandschule oder der Schule im Kirchviertel. An der Schiller-Schule wurde eine Komplettsanierung durchgeführt, deren Abschluss für Mitte 2023 vorgesehen war. Die Erich-Kästner-Schule wird als Neubau aufgeführt. Für alle untersuchten Schulgebäude wird bestätigt, auf dass Thermostatventile zur raumweisen Temperaturregelung vorhanden sind.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.05.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Regulärer Fahrplanwechsel der BOGESTRAZur Vorlage · 20231142 · Mitteilung der Verwaltung
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Die BOGESTRA führt zum 11. Juni 2023 einen regulären Fahrplanwechsel durch, um die Pünktlichkeit, die Anschlussqualität und die Merkbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs in Bochum sowie in den Nachbarstädten zu beeinflussen. Bei den Straßenbahnlinien 302 und 305/310 werden Abfahrtszeiten geringfügig angepasst, um Verbindungen zwischen Bochum-Langendreer und O-Werk sowie die Pünktlichkeit auf dem Abschnitt Laer Mitte bis Mettestraße zu optimieren.
Im Busverkehr ergeben sich verschiedene Änderungen der Fahrpläne. Die Linien 336, 357, 376 und 378 erfahren Anpassungen der Abfahrtszeiten mit dem Ziel, die Pünktlichkeit sowie die Anschlüsse an die S-Bahn in Bochum-Langendreer und den Verkehr am Hauptbahnhof zu verbessern. Bei den Linien 344, 346 und 355 werden Zeiten zur besseren Merkbarkeit des Fahrplans leicht verschoben. Zudem wird die Haltestelle Havkenscheider Straße der Linie 358 in Fritz-Bauer-Forum umbenannt.
Ein Bestandteil der Änderungen ist die zweijährige Testphase der Linie 363, die eine neue Linienführung zur Anbindung des Gewerbegebietes Wattenscheid Ost und des Wellenfreibades Südfeldmark vorsieht. Hierbei werden neue Haltestellen wie Mausegatt und Freibad Südfeldmark sowie eine zusätzliche Haltestelle Roonstraße eingerichtet. Auch die Linie 379 wird durch zeitliche Anpassungen die Anschlüsse in Bochum-Langendreern und Witten vereinheitlichen.
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- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung)
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung)
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Bürgerbüro im Stadtbezirk Bochum-SüdZur Vorlage · 20231254 · Anfrage
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Die Fraktionen der Bezirksvertretung Bochum-Süd haben eine gemeinsame Anfrage zur Situation des Bürgerbüros im Stadtbezirk gestellt. Das Büro in der Bezirksverwaltungsstelle Süd ist seit Ende Dezember 2022 aufgrund von Schimmelbefall geschlossen. In der Folge wurden die dort tätigen Mitarbeitenden auf andere Bürgerbüros innerhalb Bochums verteilt.
Mit der Anfrage wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, wann eine Wiedereröffnung eines Bürgerbüros im Stadtbezirk Bochum-Süd geplant ist. Zudem wird nach dem künftigen Standort für diese Einrichtung gefragt. Die Fraktionen gehen davon aus, dass grundsätzlich ein Bürgerbüro im Stadtbezirk bestehen bleibt, und möchten Informationen zur Sicherstellung eines ortsnahmen Serviceangebots mit kurzen Wegen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks erhalten.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Missbräuchliche Nutzung des Waldweges "Siepen" durch Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen der Universitätsstraße und der SteinkuhlstraßeZur Vorlage · 20231272 · Anfrage
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Die Fraktionen SPD Bochum Süd und Bündnis 90 / Die Grünen haben eine Anfrage zur Nutzung des Waldweges „Siepen“ zwischen der Universitätsstraße und der Steinkuhlstraße gestellt. Der Weg ist laut Vorlage ausschließlich für Fußgänger reserviert, wird jedoch regelmäßig von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt.
Die Verwaltung wird um eine Prüfung gebeten, inwieweit durch eine verbesserte Beschilderung der Zuwegungen die nicht vorgesehene Nutzung durch den Radverkehr vermindert oder unterbunden werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob eine Reinigung von Übermalungen auf den Schildern oder ein Austausch der vorhandenen Beschilderung in Betracht kommt.
Die Anfrage begründet sich auf einer Ortsbegehung sowie Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Nutzung des Weges durch Radfahrer Konfliktpotenzial besteht. Exemplarisch wird die Situation einer Tagesmutter angeführt, die den Weg mit Kleinkindern nutzt, um einen Spielplatz zu erreichen. Da der Weg ausschließlich Fußgängern vorbehalten ist, sei mit dem Radverkehr nicht zwingend zu rechnen, was Gefahrensituationen zur Folge haben könne.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - 6.3Möglichkeiten zur Reparatur oder dem Austausch des Eingangstores zum Kinderspielplatz GirondelleZur Vorlage · 20231273 · Anfrage
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Die Fraktionen SPD Bochum Süd sowie Bündnis 90 / Die Grünen haben im Rahmen einer Anfrage die Prüfung von Maßnahmen am Kinderspielplatz Girondelle angeregt. Gegenstand der Vorlage ist die Frage, inwieweit eine Reparatur oder ein Austausch des dortigen Eingangstores möglich ist.
Die Begründung der Anfrage weist darauf hin, dass sich das Tor derzeit nicht mehr schließen lässt. Dies könne dazu führen, dass kleine Kinder den Spielplatz unbemerkt verlassen. Da die Anlage unter anderem von Tagesmüttern und deren Betreuungsgruppen als Anlaufstelle genutzt wird, wird die Verwaltung um eine kurzfristige Prüfung gebeten. Ziel der Anfrage ist es, durch eine technische Instandsetzung oder einen Austausch des Tores die Sicherheit auf dem Spielplatz zu gewährleisten und das Risiko eines unkontrollierten Verlassens des Geländes zu verringern.
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- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Kurzfristige Maßnahmen an der Hevener StraßeZur Vorlage · 20231290 · Anfrage
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Die Fraktionen SPD Bochum Süd und Bündnis 90/Die Grünen haben eine Anfrage zur Verkehrssituation an der Hevener Straße eingereicht. Anlass ist eine Sperrung der Wittener Straße in Richtung der Anschlussstelle A 43 in Witten. Laut der Anfrage wird die vorgesehene, 18 Kilometer lange Umleitung von vielen Fahrzeugen nicht genutzt. Stattdessen erfolgt die Fahrt über die Kemnader Straße auf die Hevener Straße, um die Auffahrt zur Autobahn zu erreichen.
Die Anwohner der Hevener Straße weisen darauf hin, dass das Verkehrsaufkommen die Kapazität der Straße überschreitet. Es wurden Schäden an Fahrzeugen sowie das Auftreten von Lkw- und Busverkehr dokumentiert, obwohl keine reguläre Buslinie durch diesen Bereich verkehrt. Ein Ortstermin des Bezirksbürgermeisters mit Anwohnerinnen und Anwohnern bestätigte diese Beobachtungen. Das entsprechende Protokoll wurde der Bezirksvertretung Süd sowie dem Tiefbauamt übermittelt.
Die Anfrage bezieht sich auf kurzfristige Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Als Maßnahmen werden eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Hevener Straße, eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge auf 3,5 Tonnen, die Installation von Baken im Parkbereich sowie eine Verstärkung der Kontrollen vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20231344 · Anfrage
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Im Nachgang der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 9. Mai 2023 hat ein Bezirksvertreter der AfD eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt Bochum.
Die Anfrage bezieht sich auf die geplante Änderung der Gebühren und zielt darauf ab, die Parkraumsituation in den betroffenen Bereichen detailliert zu analysieren. Konkret werden Informationen zur Anzahl der reservierten Parkplätze in neun Bewohnerparkbereichen in Bochum-Mitte sowie in vier Bereichen in Bochum-Wattenscheid angefordert. Zudem wird nach der Gesamtzahl der in den insgesamt dreizehn Bewohnerparkbereichen ausgegebenen Parkausweise gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Prüfverfahren bei der Beantragung. Es wird gefragt, ob die Existenz privater Stellplätze, wie Garagen oder Einfahrten, überprüft wird und welche Auswirkungen dies auf die Erteilung eines Ausweises hat. Des Weiteren bittet die Anfrage um Angaben zu weiteren öffentlichen Parkmöglichkeiten in den dreizehn Bereichen sowie deren Kostenstruktur hinsichtlich kostenfreier Optionen. Hintergrund der Anfrage ist die geplante Anhebung der Gebühren gemäß der Beschlussvorlage 20230742.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Information der parlamentarischen Gremien über die Grundstücksangelegenheiten, die ge-mäß den Grundstücksrichtlinien im Rahmen einer Veröffentlichung verkauft worden sind – Bezirksvertretung-Süd –Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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