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Beschlussvorlage der Verwaltung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Bochum (Abwassersatzung)

20221787 10.11.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 10.11.2022 · Rat (19. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Abwassersatzung vorgelegt. Die Anpassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ist erforderlich, um die aktuelle Rechtslage im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen abzubilden. Zudem werden neue Regelungen zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen berücksichtigt.

Der vorliegende Entwurf orientiert sich strukturell an einer Muster-Abwasserbeseitigungssatzung des Städte- und Gemeindebundes, die mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz des Landes NRW sowie der Kommunal Agentur NRW abgestimmt wurde. Während der Inhalt weitgehend der Mustersatzung entspricht, wurden punktuelle Anpassungen vorgenommen, um den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist das in Paragraph 14 vorgesehene Zustimmungsverfahren. Durch die Forderung eines Entwässerungsantrags bei baurechtlichen Vorhaben soll sichergestellt werden, dass die Planung von Grundstücksentwässerungsanlagen den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dies dient unter anderem der Überflutungsvorsorge bei Starkregenereignissen und ermöglicht eine frühzeitige Beratung der Bauherren zum Anschluss an das öffentliche Kanalsystem. Der Rat der Stadt Bochum soll über die neue Satzung entscheiden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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