Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – hier: Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 20241652 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 997 „Am Ruhrort“. Hintergrund der Entscheidung sind die Ergebnisse einer vertieften Untersuchung zur Überflutungs- und Starkregengefahr im Ortsteil Dahlhausen, die nach den Extremwetterereignissen vom Juli 2021 durchgeführt wurde.
Das betroffene Plangebiet liegt in einer Senkenlage gegenüber der umliegenden Bebauung und ist sowohl einem Hochwasserrisiko als auch einer Gefährdung durch Starkregen ausgesetzt. Zwar sahen ursprüngliche Planungen technische Maßnahmen wie eine Geländeaufschüttung und Entwässerungssysteme vor, um die Risiken zu minimieren, doch zeigen neue Modellierungen des gesamten Einzugsgebiets von Dahlhausen ein anderes Bild. Die Untersuchungen ergaben, dass das Plangebiet bei Starkregen als Senke fungiert, die zur Entschärfung der Überflutungsfolgen für die Umgebung beiträgt. Eine Bebauung würde laut den vorliegenden Ergebnissen zu einer Verschlechterung der Situation in der unmittelbaren Nachbarschaft führen. Ein Ausgleich dieser Auswirkungen sei ohne einen umfassenden Umbau des gesamten lokalen Entwässerungssystems nicht möglich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241652
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Aufhebung / Änderung des Bebauungsplans Nr. 984 - Charlottenstraße – hier: Antrag gemäß § 24 GO NRWZur Vorlage · 20241959 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Anwohner der Charlottenstraße hat einen Antrag gemäß § 24 GO NRW gestellt, um den Bebauungsplan Nr. 984 aufzuheben oder zu ändern. Der Antragsteller begründet sein Anliegen damit, dass die Abgrenzung zur angrenzenden Waldfläche aufgrund fehlerhafter Flurstücksgrenzen unzutreffend sei. Er befürchtet dadurch einen Verlust von etwa 800 m² Wald sowie eine Verschlechterung des Lärmschutzes gegenüber der Königsallee. Zudem werden Bedenken hinsichtlich der geplanten Heckenpflanzung geäußert.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Nach Ortsterminen unter Beteiligung der Unteren Forstbehörde und des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wurde festgestellt, dass die Grenze des Waldrandes anhand der Baumstämme auf dem Flurstück 335 definiert wird. Ein Teil der Vegetation, der in das Plangebiet ragt, ist als natürlicher Waldmantel einzustufen, wodurch der eigentliche Waldbestand nach aktuellem Stand nicht betroffen ist.
Hinsichtlich des Lärmschutzes weist die Verwaltung darauf hin, dass im Bebauungsplan bereits bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung festgesetzt wurden. Der Beitrag des Waldstreifens zur Schallminderung wird in den Berechnungsverfahren als untergeordnet eingestuft. Für die geplante zweireihige Hecke sind keine wesentlichen Erschwerungen für die Anpflanzung erkennbar, da der endgültige Verlauf mit dem Umwelt- und Grünflächenamt abgestimmt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241959 bei einer Enthaltung (AfD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Bebauungsplan Nr. 891 – Wasserstraße / An der Holtbrügge – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20241984 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 891 „Wasserstraße / An der Holtbrügge“ beantragt. Das etwa 1,7 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Weitmar umfasst eine Fläche nördlich der Kleingartenanlage Bochum-Weitmar-Mitte und südlich der Wasserstraße. Auf dem Areal, das bis 2019 als städtischer Betriebshof genutzt wurde, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.
Das Vorhaben ist Teil des Wohnbauflächenprogramms der Stadt Bochum und sieht die Entwicklung eines sozial durchmischten Wohnquartiers vor, das auch geförderten Wohnraum umfasst. Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Durch die geplante Bebauung und die Anlage von Grün- und Gartenflächen wird eine Reduzierung der bisher weitgehenden Bodenversiegelung angestrebt. Die Erschließung des Gebiets soll über eine neue Straße erfolgen, die an die Straße „An der Holtbrügge“ angebunden wird.
Das Verfahren erfolgt im Normalverfahren gemäß Baugesetzbuch und beinhaltet eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichts. Der Aufstellungsbeschluss steht zunächst zur Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest und anschließend zur Entscheidung im Ausschuss für Planung und Grundstücke an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241984
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Erlass der Haushaltssatzung 2025/2026 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 61 – Amt für Stadtplanung und Wohnen – (Produktgruppen 5102 und 5201)Zur Vorlage · 20242011 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage für den Doppelhaushalt 2025/2026 vorgelegt, die den Erlass der Haushaltssatzung für spezifische Bereiche des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft. Im Zentrum der Vorlage stehen die Produktgruppen 5102, welche die Bauleit-, Entwicklungs- und Mobilitätsplanung umfasst, sowie die Gruppe 5201, die den Wohnungsmarkt, die Wohnungsförderung und den Denkmalschutz regelt.
Die Vorlage sieht eine Beratung in den zuständigen Fachausschüssen vor. Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa soll dabei Themen wie Stadtentwicklung, Regional- und Flächennutzungsplanung sowie Stadterneuerung prüfen. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke ist mit der Beratung zu den Bereichen Städtebau, Mobilität und Projektentwicklung bei Großprojekten beauftragt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag empfiehlt den Ausschüssen, dem Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 zuzustimmen. Dieser Beschluss soll im Anschluss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Bochum zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. Die detaillierten Erläuterungen zu den jeweiligen Haushaltsplanerläuterungen sind Bestandteil der Vorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD, UWG: FB)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 9 (SPD, Die Grünen)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.1.1Erlass der Haushaltssatzung 2025/2026 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 61 – Amt für Stadtplanung und Wohnen – (Produktgruppen 5102 und 5201) Hier: PG 5201 Kommunales Modernisierungsprogramm - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20242437 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2025 und 2026 liegt ein Änderungsantrag zur Haushaltssatzung vor, der eine Aufstockung der Mittel für das Kommunale Modernisierungsprogramm vorsieht. Der Antrag, der von dem planungspolitischen Sprecher Maurice Schirmer eingebracht wurde, bezieht sich auf die Produktgruppe 5201 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen.
Konkret wird vorgeschlagen, die jährlichen Ansätze für das Programm in den Jahren 202<0xC2>5 und 2026 von 550.000 Euro auf jeweils 750.000 Euro zu erhöhen. Damit soll eine Erhöhung der Budgetansätze um jährlich 200.000 Euro erreicht werden. Um die langfristige Sicherung des Programms zu gewährleisten, wird zudem gefordert, entsprechende Mittel auch in der mittelfristigen Finanzplanung ab dem Jahr 2027 vorzusehen.
Die Begründung für diesen Antrag ist die hohe Nachfrage nach den Förderleistungen des im Herbst 2020 aufgelegten Programms für Klein- und Einzeleigentümer, dessen Mittel bereits vor der Jahresmitte ausgeschöpft waren. Ziel der Erhöhung ist es, die Modernisierung von Bestandswohnraum weiter zu unterstützen und Anreize für private Eigentümer zu schaffen, um den Herausforderungen durch den Klimawandel sowie den demografischen Wandel zu begegnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.2Erlass der Haushaltssatzung 2025/2026 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 62 – Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster – (Produktgruppen 1111 und 5103)Zur Vorlage · 20242162 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20242162 den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 für das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster beantragt. Im Zentrum der Vorlage stehen die Haushaltsansätze der Produktgruppen 1111, welche das Liegenschaftsmanagement umfasst, sowie 5103, die den Bereich Geoinformation und Kataster abdeckt.
Der Entscheidungsprozess ist in mehreren Schritten vorgesehen. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll die Vorlage am 1. Oktober 2024 vorberaten. Danach folgt eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 13. November 2024, bevor der Rat am 21. November 2024 über den Beschluss entscheiden soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Planung und Grundstücke der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 für die genannten Produktgruppen zustimmt, sofern keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Die inhaltlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Haushaltsansätzen sind als Anlage zur Vorlage beigefügt. Klimarelevante Auswirkungen werden im Dokument nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.3Erlass der Haushaltssatzung 2025/26 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 63 - Bauordnungsamt- (Produktgruppe 5202)Zur Vorlage · 20242271 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20242271 den Entwurf für die Haushaltssatzung der Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Gegenstand des Dokuments ist die Produktgruppe 5202, welche den Bereich Bauordnung umfasst und vom Bauordnungsamt verwaltet wird. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Planung und Grundstücke dem Erlass dieser Haushaltssatzung zustimmt.
Die Beratung des Entwurfs im Ausschuss für Planung und Grundstücke ist für den 1. Oktober 2024 angesetzt, wobei in diesem Termin die Kenntnisnahme vorgesehen ist. Die Vorlage enthält zudem die Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat, dem Beschluss zur Haushaltssatzung für die genannten Jahre zu folgen. Weiterführende inhaltliche Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen der Produktgruppe 5202 sind als Anlage zum Dokument beigefügt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.4Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B – Stadtgebiet Bochum – hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20241036 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241036 den Beschluss einer stadtweiten Dachbegrünungssatzung (Nr. 1047 B) beantragt. Ziel der Satzung ist es, bei Neubauten von Flachdächern und flach geneigten Dächern standardmäßig eine Begrünung vorzusehen, um das Stadtbild nachhaltig zu verbessern.
Nach einer Prüfung verschiedener Instrumente hat sich die Verwaltung gegen eine Anpassung einzelner Bebauungspläne entschieden, da dies mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre. Stattdessen wird eine örtliche Bauvorschrift auf Grundlage der Landesbauordnung NRW vorgeschlagen. Diese Regelung konzentriert sich auf die Gestaltung der Bauwerke und legt eine durchwurzelbare Aufbaustärke von mindestens sechs Zentimetern fest.
Hinsichtlich der Förderlandschaft bleibt der Zugang zu verschiedenen Programmen, wie dem Kommunalen Modernisierungsprogramm oder der Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, auch bei einer rechtlichen Verpflichtung bestehen. Bei Programmen, die auf freiwilligen Maßnahmen basieren – etwa „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ oder das Programm „10.000 Grüne Dächer“ –, entfällt der Förderanspruch jedoch, sofern die Dachbegrünung durch die neue Satzung verpflichtend wird. Eine Entscheidung des Rates über die Vorlage ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 4 (CDU,BD)Dafür 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei)
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG)Dafür: 7 (SPD, Grüne)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 3.4.1Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B (Vorlage 20241036) - Änderungsantrag (Ersetzungsantrag) der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die GRÜNEN im Rat" -Zur Vorlage · 20242418 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag 20242418 befasst sich mit der Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B (Vorlage 20241036). In dem von Simone Gottschlich (SPD im Rat) und Fabian Krömling (Die Grünen im Rat) gestellten Ersetzungsantrag für den 36. APG am 1. Oktober 2024 wird vorgeschlagen, die Dachbegrünungssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen.
Anstelle der Verabschiedung der Satzung soll die Verwaltung beauftragt werden, die verschiedenen bestehenden Förderprogramme für Dachbegrünungen öffentlichkeitswirksam zu bewerben. Der Antrag sieht somit vor, den Fokus auf die verstärkte Kommunikation bereits vorhandener Fördermöglichkeiten in der Stadt Bochum zu legen, anstatt eine neue rechtliche Grundlage durch eine Satzung zu schaffen. Eine Begründung zu diesem Vorhaben soll im Rahmen der Sitzung mündlich erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG) - 3.5Projekt Bochums stille Örtchen - Öffentliche WC-Anlagen in BochumZur Vorlage · 20241465/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat berät über die Inhalte und Ziele des Projekts „Bochums stille Örtchen“, das eine Verbesserung der städtischen öffentlichen WC-Anlagen vorsieht. Die Vorlage beschreibt eine schrittweise Umsetzung durch die Sanierung bestehender Anlagen sowie den Neubau neuer Standorte, um Anforderungen an Barrierefreiheit, Geschlechtergerechtigkeit und Sicherheit zu erfüllen. Für den Zeitraum 2025/2026 ist eine Finanzierung in Höhe von 1,6 Millionen Euro vorgesehen, wovon etwa 800.000 Euro jährlich für drei Neubaumaßnahmen veranschlagt sind.
Die geplanten Neubauten beziehen sich auf die Standorte am Werner Markt, im Stadtpark sowie an der Schmechtingswiese. Dabei sollen Standards wie Unisex-Anlagen, Vandalismusresistenz und die Bereitstellung von Wickeltischen umgesetzt werden. Für Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen ist zudem die Ausstattung nach dem Standard „Toilette für alle“ (TFA) vorgesehen. Bei der bestehenden Infrastruktur sieht das Projekt eine Sanierung nach einem Ampelsystem vor, basierend auf einer bereits durchgeführten Bestandsanalyse. In dieser wurden über 50 potenzielle neue Standorte im Stadtgebiet identifiziert und anhand von Bewertungskriterien priorisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 15 ( SPD, Grüne, CDU, BD, UWG, FDP)
- 24.10.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.10.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241465/1
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.6Realisierungsbeschluss zum Wiederaufbau der abgebrannten 3-fach-Turnhalle Markstrasse 189Zur Vorlage · 20242084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20242084 den Realisierungsbeschluss für den Wiederaufbau der abgebrannten Dreifach-Turnhalle in der Markstraße 189 vorgelegt. Der Rat wird gebeten, den Abriss des Bestandsgebäudes sowie die bauliche Umsetzung eines Neubaus an derselben Stelle zu beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 20,2 Millionen Euro brutto geschätzt, was neben den Bau- und Nebenkosten auch eine Risikoprognose von 20 Prozent sowie eine Preisindexierung berücksichtigt. Die Mittel für die Abbrucharbeiten stehen aus einer Versicherungsentschädigung bereit, die die Stadt im Dezember 2021 erhalten hat.
Die Umsetzung der Maßnahme soll über ein Generalplanungsverfahren mit anschließender Generalunternehmerausschreibung erfolgen. Auf die Beauftragung eines externen Projektsteuerers wird verzichtet, da die Steuerung durch den Generalplaner, den Generalunternehmer und die Zentralen Dienste erfolgt. Der Neubau soll nach aktuellen technischen Standards errichtet werden und umfasst klimaschutzrelevante Maßnahmen wie eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie den Anschluss an das Fernwärmenetz. Der Rückbau der Turnhalle soll im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein, wobei der Baubeginn für das dritte Quartal 2025 geplant ist. Die Fertigstellung und die Nutzungsaufnahme des neuen Sportgebäudes sind für das erste Quartal 2027 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242084Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 15 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP)
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- 4.1Umgang mit der Kompensation von „Wald im Sinne des Gesetzes“ auf Bochumer StadtgebietZur Vorlage · 20242317 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke hat einen Antrag zur Kompensation von Flächen vorgelegt, die als „Wald im Sinne des Gesetzes“ eingestuft werden. Hintergrund sind geänderte Handhabungen der Landesfachbehörde Wald und Holz NRW, wodurch vermehrt Flächen der Kompensationspflicht unterliegen.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Waldpotenzialflächen für städtische Bauvorhaben sowie für private Vorhaben von Investorinnen, Investoren und Bürgerinnen und Bürgern vorzuhalten. Hierzu soll ein Wald-Ökokonto bzw. Ökopunkte im Naturraum genutzt werden können, wobei bei Bedarf Haushaltsmittel für den Zeitraum 2025/2026 vorgesehen sind. Um die aktuelle Waldfläche in Bochum bilanziell mindestens gleich groß zu halten, wurden verschiedene Leitlinien festgelegt. Dazu gehört das Ziel, Eingriffe in Waldflächen nach Möglichkeit zu vermeiden und Vorhaben so darzustellen, dass betroffene Flächen und deren Art deutlich erkennbar sind. Bei Bauvorhaben Dritter soll die Kompensation möglichst auf Bochumer Stadtgebiet erfolgen. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, Unternehmen und Behörden bei der Erfüllung ihrer Kompensationspflichten zu beraten und jährlich über den Stand der Waldkompensation an die zuständigen Ausschüsse zu berichten.
Die Initiative der Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ reagiert auf gestiegene Anforderungen, wonach für den Verlust von 10.000 Quadratmetern Wald bis zu 30.000 Quadratmeter neuer Wald angelegt werden müssen. Ziel ist es, die Entwicklung von Wohnraum, Wirtschaft und Infrastruktur mit dem Erhalt der bestehenden Waldflächen in Einklang zu bringen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG: FB)Dagegen: 1 (BD)Dafür:10 (SPD, Die Grünen, FASG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (UWG: FB) Dagegen: 1 (BD) Dafür:10 (SPD, Die Grünen, FASG) - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Sachstand (Planung) Vermietung Nordbad nach 2027Zur Vorlage · 20241741 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage von Bezirksbürgermeister Heinrich Donner zum Sachstand der geplanten Nutzung des Bereichs der Flüchtlingsunterkunft „Am Nordbad“ ab dem Jahr 2027 hat die Verwaltung Informationen zur weiteren Planung vorgelegt. Das Gelände, das derzeit für bis zu 280 Menschen genutzt wird, soll voraussichtlich bis zum 31. März 2027 als Unterkunft dienen.
Die weitere Entwicklung des Gebiets ist Teil des Bebauungsplans Nr. 822 – Freizeitgelände Rosenberg. Aufgrund der Einstufung großer Teile des Areals als Wald durch die Untere Forstbehörde konzentriert sich die künftige Planung auf die bereits versiegelten Flächen der Flüchtlagereinrichtung. Vorgesehen ist dort eine Wohnnutzung in Form einer Straßenrandbebauung sowie ein dahinterliegender Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche.
Eine Voraussetzung für die Realisierung von Wohnraum ist jedoch der Lärmschutz an der Bundesautobahn A 43. Die Autobahn GmbH plant hierfür eine Lärmschutzwand, wobei das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich im ersten Quartal 2027 beginnt und ein Baubeginn nicht vor 2030 vorgesehen ist.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob der bestehende Bebauungsplan fortgeführt oder eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 153 möglich ist. Letzteres würde eine Wohnbebauung auf den versiegelten Flächen ermöglichen, sofern die Rechtslage durch die Landesverordnung zum angespannten Wohnungsmarkt weiterhin eine solche Befreiung zulässt. Diese Verordnung ist aktuell bis Ende 2026 befristet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Städtische Sportplatzanlage „Am Hillerberg“ in Bochum-HiltropZur Vorlage · 20241824 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die geplante Verlagerung der Sportplatzanlage „Am Hillerberg“ in Bochum-Hiltrop wird nicht weiterverfolgt. Grund für diesen Schritt sind die Ergebnisse einer Grundlagenermittlung, wonach am ursprünglich vorgesehenen Standort östlich der Sodinger Straße umfangreiche und kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen notwendig geworden wären.
Statt der Verlagerung plant die Verwaltung eine Modernisierung der bestehenden Sportplatzanlage am aktuellen Standort. In Abstimmung mit dem Sportverein BV Hiltrop 1912 e.V. sollen ab Frühjahr 2025 Maßnahmen umgesetzt werden, die unter anderem einen Kunststoffrasenplatz, ein Jugendspielfeld inklusive Spielfeldbeleuchtung sowie neue Umkleide- und Sanitärgebäude umfassen. Die aktuelle Kostenschätzung für dieses Vorhaben beläuft sich auf rund 5,5 Millionen Euro. Eine detaillierte Kosten- und Terminplanung soll bis Ende des Jahres den politischen Gremien vorgelegt werden.
Parallel dazu prüft die Verwaltung die Realisierung von Wohnungsbau auf der Fläche östlich der Sodinger Straße, die ursprünglich für die Sportplatzverlagerung vorgesehen war. Sobald die Grundlagenermittlung abgeschlossen ist, wird eine entsprechende Beschlussvorlage eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Erwerb von Grundstücken an der Straße "Am Ruhrort"Zur Vorlage · 20241715 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb von Grundstücken an der Straße „Am Ruhrort“ im Ortsteil Dahlhausen. Die betroffenen Flächen, die sich in der Gemarkung Dahlhausen (Flur 1, Flurstücke 104 sowie 183 bis 284) befinden, umfassen eine Gesamtgröße von etwa 23.642 Quadratmetern.
Ursprünglich hatte ein Investor diese Flächen im Jahr 2017 mit dem Ziel erworben, sie als Wohnbauland zu entwickeln, wofür der Bebauungsplan Nr. 997 aufgestellt worden war. Aufgrund der Starkregenereignisse vom 14. und 15. Juli 2021 sowie anschließender Untersuchungen zur Überflutungssituation in Dahlhausen wird die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nicht weiter verfolgt. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass das Gebiet als Senke bei Starkregen eine Entlastung für die Umgebung und Teile von Dahlhausen bietet.
Die Stadt Bochum plant nun den Erwerb der Flächen, um diese dauerhaft in ein wasserwirtschaftliches Risikomanagement für den Ortsteil zu integrieren und beispielsweise als Retentionsflächen nutzen zu können. Die Beschlussfassung über den Grundstückserwerb erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht öffentlichen Teil der zuständigen Gremien.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 6.1 behandelte Beschlussvorlage ist einstimmig beschlossen worden.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Teilweise Änderungen/Anpassungen der besonderen Vertragsbedingungen im Rahmen eines Grundstücksgeschäftes an der KreuzstraßeZur Vorlage · 20242186 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über notwendige Anpassungen der besonderen Vertragsbedingungen im Rahmen eines Grundstücksgeschäftes an der Kreuzstraße. Das betreffende ehemalige städtische Teilgrundstück wurde bereits im Oktober 2022 an ein in Bochum ansässiges Unternehmen veräußert.
Aufgrund eingetretener Ereignisse sind nun Änderungen am bestehenden Kaufvertrag erforderlich. Da seit Anfang 2023 umfangreiche Investitionen für Planungsleistungen durch Architekten, Tragwerksplaner, Ingenieure und weitere Fachplaner getätigt wurden und die Umsetzung eines Vorhabens auf dem Gelände nun beginnt, ist ein neuer Beschluss notwendig.
Die entsprechende Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in den nichtöffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien. Die Beratung findet in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie im Ausschuss für Planung und Grundstücke und im Haupt- und Finanzausschuss statt. Durch die Durchführung im nichtöffentlichen Teil werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die Beratung der im nichtöffentlichen Teil unter TOP 6.2 platzierten Beschlussvorlage ist zurückgestellt worden.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis:Die im nichtöffentlichen Teil unter dem Tagesordnungspunkt 8.1 platzierte Beschlussvorlage wurde mehrheitlich beschlossenEnthaltungen: 1 (Die Partei)Dagegen: 4 (CDU, BSW)Dafür:
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Schützenstr. 181 - BauordnungZur Vorlage · 20241672 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat im Rahmen einer Mitteilung des Bauordnungsamtes über ein Bauvorhaben in der Schützenstraße 181 informiert. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Legalisierung einer aufgeständerten Terrasse, welche den bestehenden Balkon erweitert und über Treppenstufen einen Zugang zum Garten ermöglicht.
Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich. Nach der rechtlichen Bewertung gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauO NRW ist die Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Zweifamilienhauses unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierzu zählen die Angemessenheit der Erweiterung sowie die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse im Rahmen der Regelungen zur Wohnraumförderung. Die Verwaltung stellt fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind und die Erweiterung planungsrechtlich zulässig ist.
Als Auflage für die Genehmigung sind 14 Quadratmeter Ausgleichspflanzungen vorgesehen, die in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen sind. Die Verwaltung beabsichtigt, die Genehmigung zur nachträglichen Legalisierung des Vorhabens zu erteilen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Vorlage Steckbriefe Aktivitätenprogramm NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20241826 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Steckbriefe für rund 160 Aktivitäten des zugehörigen Aktivitätenprogramms vorgelegt. Dieser Schritt erfolgt auf Auftrag des Stadtrats, der bereits in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 die Erstellung solcher Profile für alle Maßnahmen beauftragt hatte. Die vorliegenden Dokumente umfassen jene Aktivitäten, die bisher noch nicht in den ersten beiden Umsetzungsphasen für die Jahre 2023 und 2024 zur Umsetzungsreife entwickelt wurden.
Bei den Steckbriefen handelt es sich nach Angaben der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit um erste Ideenskizzen und Einschätzungen. Sie dienen als Fundus mit vorläufigen gutachterlichen Schätzungen, sind jedoch weder abschließend geprüft noch rechtlich verbindlich. Ziel ist es, im Rahmen der dritten Tranche im Jahr 2025 etwa 15 bis 30 dieser Aktivitäten zur Umsetzungsreife weiterzuentwickeln. Die Auswahl der Maßnahmen soll dabei Kriterien wie die Wirksamkeit hinsichtlich der Treibhausgas-Einsparungen, die Effizienz des Mitteleinsatzes sowie die gesellschaftliche Akzeptanz und die Abdeckung der zehn Handlungsfelder berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.10.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (18. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Herr Kramwinkel (Dez. VI – Stabstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz) stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.09.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Etat (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung)
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Erwerb von Grundstücken an der Straße "Am Ruhrort"Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.2Teilweise Änderungen/Anpassungen der besonderen Vertragsbedingungen im Rahmen eines Grundstücksgeschäftes an der KreuzstraßeErgebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Antrag Aufhebung / Änderung des Bebauungsplans Nr. 984 - Charlottenstraße – hier: Anschreiben AntragstellerErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
✉ Neue Vorlagen zum Thema Planung & Stadtentwicklung direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz