Sachstand (Planung) Vermietung Nordbad nach 2027
20241741 · Antwort der Verwaltung · 01.10.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage von Bezirksbürgermeister Heinrich Donner zum Sachstand der geplanten Nutzung des Bereichs der Flüchtlingsunterkunft „Am Nordbad“ ab dem Jahr 2027 hat die Verwaltung Informationen zur weiteren Planung vorgelegt. Das Gelände, das derzeit für bis zu 280 Menschen genutzt wird, soll voraussichtlich bis zum 31. März 2027 als Unterkunft dienen.
Die weitere Entwicklung des Gebiets ist Teil des Bebauungsplans Nr. 822 – Freizeitgelände Rosenberg. Aufgrund der Einstufung großer Teile des Areals als Wald durch die Untere Forstbehörde konzentriert sich die künftige Planung auf die bereits versiegelten Flächen der Flüchtlagereinrichtung. Vorgesehen ist dort eine Wohnnutzung in Form einer Straßenrandbebauung sowie ein dahinterliegender Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche.
Eine Voraussetzung für die Realisierung von Wohnraum ist jedoch der Lärmschutz an der Bundesautobahn A 43. Die Autobahn GmbH plant hierfür eine Lärmschutzwand, wobei das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich im ersten Quartal 2027 beginnt und ein Baubeginn nicht vor 2030 vorgesehen ist.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob der bestehende Bebauungsplan fortgeführt oder eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 153 möglich ist. Letzteres würde eine Wohnbebauung auf den versiegelten Flächen ermöglichen, sofern die Rechtslage durch die Landesverordnung zum angespannten Wohnungsmarkt weiterhin eine solche Befreiung zulässt. Diese Verordnung ist aktuell bis Ende 2026 befristet.
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