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Antrag

Umgang mit der Kompensation von „Wald im Sinne des Gesetzes“ auf Bochumer Stadtgebiet

20242317 01.10.2024

🟢 Beschlossen 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG: FB)Dagegen: 1 (BD)Dafür:10 (SPD, Die Grünen, FASG)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Planung und Grundstücke hat einen Antrag zur Kompensation von Flächen vorgelegt, die als „Wald im Sinne des Gesetzes“ eingestuft werden. Hintergrund sind geänderte Handhabungen der Landesfachbehörde Wald und Holz NRW, wodurch vermehrt Flächen der Kompensationspflicht unterliegen.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Waldpotenzialflächen für städtische Bauvorhaben sowie für private Vorhaben von Investorinnen, Investoren und Bürgerinnen und Bürgern vorzuhalten. Hierzu soll ein Wald-Ökokonto bzw. Ökopunkte im Naturraum genutzt werden können, wobei bei Bedarf Haushaltsmittel für den Zeitraum 2025/2026 vorgesehen sind. Um die aktuelle Waldfläche in Bochum bilanziell mindestens gleich groß zu halten, wurden verschiedene Leitlinien festgelegt. Dazu gehört das Ziel, Eingriffe in Waldflächen nach Möglichkeit zu vermeiden und Vorhaben so darzustellen, dass betroffene Flächen und deren Art deutlich erkennbar sind. Bei Bauvorhaben Dritter soll die Kompensation möglichst auf Bochumer Stadtgebiet erfolgen. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, Unternehmen und Behörden bei der Erfüllung ihrer Kompensationspflichten zu beraten und jährlich über den Stand der Waldkompensation an die zuständigen Ausschüsse zu berichten.

Die Initiative der Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ reagiert auf gestiegene Anforderungen, wonach für den Verlust von 10.000 Quadratmetern Wald bis zu 30.000 Quadratmeter neuer Wald angelegt werden müssen. Ziel ist es, die Entwicklung von Wohnraum, Wirtschaft und Infrastruktur mit dem Erhalt der bestehenden Waldflächen in Einklang zu bringen.

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