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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- Einwohnerfragestunde gem. § 2 a i.V.m. §19 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum,die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20240926 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 24. April 2024 wird eine Anfrage eines Bürgers behandelt. Der Sachverhalt betrifft das geplante Bebauungsgebiet „Hattinger Str./Hinter der Kiste“ (Bebauungsplan Nr. 1010). Ein Bürger weist darauf hin, dass auf einem städtischen Gartengrundstück in der Hattinger Straße 944 eine Maschine für Verfüllungsarbeiten steht. Dieses Grundstück ist Teil der geplanten Zufahrt für die künftige Bebauung im Bereich der Hattinger Straße und „Hinter der Kiste“.
Zudem wird berichtet, dass im südwestlichen Bereich des geplanten Gebiets, nahe dem westlichen Abschluss des Nonnenbergweges, vor mehreren Wochen ein Absperrzaun errichtet wurde. Dieser ist mit dem Warnhinweis versehen, dass ein Betreten aufgrund von Einsturzgefahr verboten sei.
Aufgrund dieser Beobachtungen wird die Frage aufgeworfen, ob auf der Fläche des Bebauungsgebiets sowie in der unmittelbaren Umgebung weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Konkret wird angefragt, ob zusätzliche Verfüllungsarbeiten oder erneute Probebohrungen notwendig sind.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung)
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Kanalsanierungsmaßnahme mittels Einzelrohrverfahren in der Blumenfeldtraße und am Rechteck in Bochum.Zur Vorlage · 20233389 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für die Sanierung von Kanalleitungen in der Blumenfeldstraße und am Rechteck im Bochumer Stadtbezirk Südwest vorgelegt. Im Rahmen von Untersuchungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurde festgestellt, dass zwei Haltungen des Mischwasserkanals (DN 400/600) aufgrund baulicher Schäden unmittelbar instand gesetzt werden müssen. Die Maßnahme umfasst die Sanierung einer Gesamtlänge von etwa 90 Metern zwischen den Schächten 011 und 107 über Schacht 109 in geschlossener Bauweise mittels Einzelrohrverfahren.
Der Beginn der Arbeiten ist für das dritte Quartal 2024 geplant, wobei die Bauzeit auf circa zwei Wochen geschätzt wird. Für die Durchführung der Maßnahme ist eine halbseitige Sperrung der Blumenfeldstraße erforderlich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 160.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und sind im Haushaltsplan 2024 vorgesehen. Die Entscheidung über den Plan der Verwaltung soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 24. April 2024 fallen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Bochum Strategie - Pocket-Park Bezirk SüdwestZur Vorlage · 20240564 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bochum-Strategie hat das Umwelt- und Grünflächenamt eine Vorlage zur Umsetzung von Pocket Parks im Bezirk Südwest vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der weiteren Planung eines Pocket Parks auf der Fläche „Am Krüzweg“ zu beauftragen. Die Fläche umfasst etwa 400 Quadratmeter und befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die Auswahl der Flächen erfolgte nach einer Bewertung von insgesamt 154 untersuchten Standorten mittels eines Punktesystems. Für den Bezirk Südwest wurden neben der Fläche Am Krüzweg weitere potenzielle Standorte wie der Turmplatz Linden, die Dr.-C.-Otto-Straße 180a – eine Idee eines Bürgers – sowie der Kellermannsweg 8 identifiziert. Sollten bei der Planung des primär vorgesehenen Standorts schwerwiegende Hindernisse auftreten, ist die Planung für den Turmplatz Linden vorzunehmen. Die Koordination der Projekte erfolgt durch das Umwelt- und Grünflächenamt, wobei eine Einbindung von Studierenden oder Auszubildenden der Technischen Betriebe geprüft wird.
Finanziell basiert die Planung auf einer Annahme von 100.000 Euro an Investitionskosten pro Bezirk. Zur Deckung der Kosten wird eine Förderung durch das KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz“ angestrebt, die bis zu 80 Prozent der Ausgaben abdecken könnte. Für das Jahr 2024 stehen Mittel in Höhe von 200.000 Euro für erste Untersuchungen und Planungen zur Verfügung. Klimarelevante Auswirkungen sollen im weiteren Verlauf durch spezifische Klimachecks bewertet werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages bei 3 Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages bei 3 Enthaltungen (CDU) - 1.3Kernaktivität BochumFonds - Ernennung von Stellvertreter*innen für das Entscheidungsgremium des Bochum-FondsZur Vorlage · 20240647 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll über die Ernennung einer neuen Stellvertreterin bzw. eines neuen Stellvertreters für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds entscheiden. Dieses Gremium ist für die Beurteilung von Großprojekten zuständig, bei denen eine Fördersumme von mehr als 7.501 Euro beantragt wird. Die Sitzungen des Gremiums finden auf Einladung von Bochum Marketing in der Regel dreimal jährlich statt.
Die Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums umfasst insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder aus den Bezirksvertretungen Bochum-Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd und Südwest sowie aus dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa. Die Notwendigkeit einer Neubesetzung ergibt sich daraus, dass ein Mandat in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zum 31. Dezember 2023 niedergelegt wurde. Die Ernennung der neuen Vertretung erfolgt durch das jeweilige parlamentarische Gremium.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20240445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Die Vorlage geht auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück und regelt die Möglichkeit, Verkaufsstellen im Rahmen von lokalen Veranstaltungen wie Festen, Märkten oder Messen zu öffnen.
Für das Jahr 2024 sind für den Stadtbezirk Wattenscheid unter anderem das Sommerfest WAT 607 am 9. Juni sowie ein Weinfest am 15. September vorgesehen. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr für eine Dauer von jeweils fünf Stunden ab 13:00 Uhr erlaubt, sofern ein öffentliches Interesse besteht. Als Kriterien für dieses öffentliche Interesse werden unter anderem die Belebung von Stadtteilzentren sowie die Stärkung des stationären Einzelhandels angeführt.
Der Rat von Bochum soll über die Verordnung in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 entscheiden. Vor der abschließenden Entscheidung durch den Rat sind Anhörungen in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in den relevanten Ausschüssen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 4 (SPD, Grüne)Dafür: 14 (SPD, FDP, CDU, UWG:FB, BD)
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.2Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-SüdwestZur Vorlage · 20240448 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für den Stadtbezirk Bochum-Südwest vorsieht. Ziel der Verordnung ist es, das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Rahmen von Veranstaltungen wie Festen, Märkten oder Messen zu regeln.
Basierend auf Vorschlägen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. sind für das Jahr 2024 verschiedene Termine vorgesehen. Dazu gehören unter anderem das Sommerfest in Wattenscheid und die Veranstaltung „Bänke raus“ in Langendreer am 9. Juni sowie „Hüftgold“ in Linden am 16. Juni. Weitere geplante Öffnungen betreffen die Lindener Meile am 8. September, den Musiksommer in der Innenstadt am selben Tag, das Weinfest in Wattenscheid am 15. September und das 60-jährige Bestehen des Ruhr-Parks am 29. September. Für die Innenstadt ist zudem eine Öffnung anlässlich des Weihnachtsmarktes am 15. Dezember vorgesehen. Ein ursprünglich geplanter Termin für den 22. Dezember im Ruhr-Park wurde zurückgezogen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr für eine Dauer von bis zu fünf Stunden ermöglicht. Die Verordnung sieht vor, dass die Öffnung an diesen Tagen in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Veranstaltungen stattfindet.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (SPD, Grüne)Dafür: 14 (SPD, FDP, CDU, UWG:FB, BD)
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 202240448Enthaltungen: 2 (Bündnis 90/Die Grünen)Dagegen: 1 (Bündnis 90/Die Grünen)Dafür: 14 (SPD, CDU, FDP, BD)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 202240448 Enthaltungen: 2 (Bündnis 90/Die Grünen) Dagegen: 1 (Bündnis 90/Die Grünen) Dafür: 14 (SPD, CDU, FDP, BD) - 2.3Um- und Ausbau von Straßen 2025 und 2026Zur Vorlage · 20240757 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20240757 ein Programm für den Um- und Ausbau von Straßen für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die Bezirksvertretungen über die Prioritätenlisten für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche entscheiden und im Rahmen einer Anhörung über überbezirkliche Straßenabschnitte zustimmen. Für die Entscheidung über die überbezirklichen Maßnahmen ist der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgesehen. Die Auswahl der Abschnitte erfolgt nach Kriterien wie dem baulichen Zustand, der Verkehrsbelastung sowie der Koordination mit anderen Gewerken wie dem Kanalbau.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Antrag auf Erhöhung der Finanzmittel. Aufgrund gestiegener Baukosten beantragt das Tiefbauamt, die jährlichen Mittel für die Jahre 2025 und 2026 von bisher 3,5 Millionen Euro auf vier Millionen Euro aufzustocken. Die Maßnahmenliste enthält sowohl laufende Projekte aus vorangegangenen Programmen als auch neue Straßenabschnitte. Zudem wurde die Vierhausstraße als Reservemaßnahme in die Liste aufgenommen, um eine Abstimmung mit anstehenden Arbeiten der Stadtwerke und des Kanalbaus zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (27. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Kostenbeteiligung seitens der Stadt Bochum zur Verbreiterung des „Ersatzneubaus der Neveltalbrücke am Munscheider Damm durch Straßen.NRW" Hier: Erhöhung des städtischen Kostenanteils s. Vorlage 20181497Zur Vorlage · 20240836 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 20240836 eine Anpassung der Kostenbeteiligung für den Ersatzneubau der Neveltalbrücke am Munscheider Damm. Ziel der Beteiligung ist es, die bauliche Grundlage zu schaffen, um künftig eine durchgehende Radverkehrsführung auf dem Bauwerk zu ermöglichen.
Bereits im Jahr 2018 hatte der Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität beschlossen, sich an den Mehrkosten für eine Verbreiterung des Brückenbauwerks zu beteiligen. Aufgrund der fortgeschrittenen Planung durch den Landesbetrieb Straßen NRW sowie gestiegener allgemeiner Baukosten hat sich die Kostenbasis verändert. Die Verwaltung strebt nun den Abschluss einer Vereinbarung an, nach der die Stadt Bochum einen Anteil von 5,67 % an den Kosten des Brückenbauwerks übernimmt. Dieser Prozentsatz ergibt sich aus dem Verhältnis der benötigten Mehrbreite von 0,8 Metern zur nutzbaren Gesamtbreite der Brücke von 14,1 Metern.
Die Kostenbeteiligung bezieht sich dabei ausschließlich auf die Baukosten des konstruktiven Brückenbauwerks inklusive der Gründung. Ausgenommen sind Kosten für den Straßenbau, den Abbruch der alten Brücke sowie etwaige Begleitkosten wie die Verkehrsführung während der Bauphase. Die abschließende Abstimmung über die aktuelle Kostenfortschreibung durch die Landesstraßenbauverwaltung wird derzeit durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage bei 1 Enthaltung (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage bei 1 Enthaltung (CDU) - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- 4.1Antrag auf Wiederherstellung des Graffiti an der Brückenunterführung der Springorumtrasse „An der Holtbrügge“ und Prüfung auf dauerhafte legale Freigabe und Einbeziehung in das FreiflächenprogrammZur Vorlage · 20240898 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bochum-Südwest hat einen Antrag zur Gestaltung der Brückenunterführung an der Springorumtrasse „An der Holtbrüge“ vorgelegt. Der Antrag sieht die Wiederherstellung des dortigen Graffiti vor sowie die Prüfung einer dauerhaften rechtlichen Freigabe für legale Graffiti-Malereien. Zudem soll die Fläche in das Freiflächenprogramm der Stadt Bochum aufgenommen werden.
Hintergrund ist, dass die Unterführung in der Vergangenheit bereits einmalig für Sprüharbeiten freigegeben wurde, die ursprünglichen Kunstwerke jedoch durch spätere Kritzeleien überdeckt wurden. Durch eine dauerhafte Freigabe sollen künftig wieder neue Bilder entstehen können. Die Fraktion begründet den Antrag damit, dass legale Graffiti-Flächen zur aktiven Jugendarbeit beitragen und die Entstehung illegaler Graffitis verhindern können. Zudem wird die Fläche als kulturelles Angebot für Fußgänger und Radfahrer entlang der Springorumtrasse betrachtet.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 5.Mitteilungen
- 5.1Stellplatznachweis eines ambulanten Pflegedienstes Kemnader Str. 1 - BauordnungZur Vorlage · 20240427 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage die Parkplatzsituation in Weitmar-Mark thematisiert. Hintergrund sind Beschwerden über die Belegung öffentlicher Parkflächen durch Fahrzeuge eines ambulanten Pflegedienstes an der Kemnader Straße, insbesondere nach der Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes in Weitmar-Mark. Die Fraktion erkundigte sich, ob die Verwaltung den Nachweis erforderlicher Stellplätze bei der Gewerbeanmeldung geprüft habe und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für die Anwohner bestehen.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Prüfung von Stellplatznachweisen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren stattfindet. Da für den betreffenden ambulanten Pflegedienst keine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgte kein entsprechender Nachweis oder eine Prüfung der Stellplätze. Ein ordnungsbehördliches Verfahren wird jedoch eingeleitet. Zur Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten erklärte die Verwaltung, dass notwendige Stellplätze nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche nachgewiesen werden dürfen, sondern auf dem eigenen Grundstück des Unternehmens liegen müssen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Generalmodernisierung Hallenfreibad Linden, Brannenweg 10 - BauordnungZur Vorlage · 20240428 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Generalmodernisierung des Hallenfreibades Linden am Brannenweg 10 angekündigt. Im Rahmen der Maßnahme soll das vorhandene Hallenschwimmbad mit zwei Becken saniert werden. Das Vorhaben umfasst den Abriss von Gebäudeteilen, darunter die Hausmeisterwohnung sowie ein Anbau im Süden und beide Hallenbecken. An diesen Stellen sollen neue Gebäudeteile errichtet werden, wobei das Gebäude zur Straße hin erweitert wird. Die bisherigen Außenbecken werden entfernt und durch zwei kleinere Becken ersetzt.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und wird rechtlich als Erweiterung eines Gewerbebetriebes gemäß § 35 BauGB eingestuft. Die Erweiterung bzw. der Ersatz von Gebäudeteilen beläuft sich auf etwa 38 Prozent. Ein fachlicher Beitrag eines Landschaftsarchitekturbüros kommt zu dem Ergebnis, dass die Modernisierung zu einer ökologischen Aufwertung der Flächen führt. Die untere Landschaftsbehörde hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Die Baugenehmigung wurde von der Verwaltung im Februar 2024 erteilt. Die Mitteilung wird in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Kommunale Pflegeplanung - Antwort auf die Anfrage der Bezirksvertretung SüdwestZur Vorlage · 20240473 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen zur kommunalen Pflegeplanung im Bezirk Südwest reagiert. Das Förderprojekt „Guter Lebensabend NRW“, welches die Teilhabe von Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte zum Ziel hatte, wurde Ende 2023 abgeschlossen. Die gewonnenen Erkenntnisse aus drei Modellstandorten sollen in ein neues Handlungskonzept zum Leben im Alter einfließen, dessen Fertigstellung für das Jahr 2024 vorgesehen ist.
Bezüglich des Bedarfs an Service-Wohnungen arbeitet die Verwaltung an einem „Handlungsplan Pflege“, um die im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung festgestellten Defizite zu adressieren. Für den Bezirk Südwest wird bis zum Jahr 2035 ein Mehrbedarf von 127 bis 159 Plätzen prognostiziert. Als aktuelle Entwicklungen werden die Eröffnung der Wohngemeinschaft GlückAuf mit 12 Plätzen sowie die Planung eines Projekts des Investors Alloheim in Bochum Linden angeführt, das ab Anfang 2025 Pflege- und Service-Wohnplätze bereitstellen soll. Im Bereich der Tagespflege plant die Diakonie zudem die Eröffnung eines neuen Angebots in Wiemelhausen.
Zur geplanten Verlegung der Geriatrie der Augusta-Krankenanstalten Linden in die Stadtmitte führt die Verwaltung aus, dass dies keine direkten Auswirkungen auf die Versorgung im Bezirk Südwest habe, da die Einrichtung stadtweit zuständig bleibt. Über mögliche Folgen für angrenzende Einrichtungen an der Dr.-C-Otto-Straße liegen der Verwaltung bislang keine Informationen vor, da eine offizielle Mitteilung über die Verlegung von 108 Heimplätzen und Kurzzeitpflegeplätzen noch aussteht.
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- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Verkehrssituation Ostholzer Hang/Am SonnenbergZur Vorlage · 20240569 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Südwest hat die Verkehrsführung am Ostholzer Hang sowie im Bereich Am Sonnenberg thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass Navigationssysteme Fahrzeuge über den schmalen und steilen Straßenabschnitt „Am Sonnenberg 73 bis 68“ leiten. Dies kann dazu führen, dass LKWs beim Abbiegen in den Ostholzer Hang aufsetzen, die Fahrbahn beschagnigen oder Rangierbewegungen durchführen müssen. Zudem wurde eine Geräuschentwicklung im Bereich der Anwohner angeführt. Die Fraktion regte an, an den Kreuzungen zum Ostholzer Hang Gewichtsbeschränkungen von 3,5 Tonnen einzuführen, um den Verkehr über den Bereich „Am Sonnenberg 64 a bis 54“ zu leiten.
Die Verwaltung gab an, dass ihr die beschriebene Situation bisher nicht bekannt war. Im Zuge des Straßenausbaus der Stichstraße „Am Sonnenberg“ wird jedoch eine Neuregelung umgesetzt. An den Zufahrten zur Stichstraße „Am Sonnenberg 68“ sowie „Am Sonnenberg 71/73“ wird ein Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ aufgestellt.
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- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Kuhlenkötterweg 16 - BauordnungZur Vorlage · 20240643 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben am Kuhlenkötterweg 16 in Bochum. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer Einzelgarage sowie zweier Doppelgaragen und die Legalisierung eines bestehenden Stellplatzes. Die Erweiterung der vorhandenen Garagenkapazitäten soll der Parkplatzsituation in der engen Straße entgegenwirken, nachdem auch Anwohner und Mieter die Schaffung zusätzlicher Flächen auf dem Grundstück, welches fünf Wohneinheiten umfasst, angeregt haben.
Nach Prüfung durch das Bauordnungsamt widerspricht das Vorhaben nicht den Darstellungen des regionalen Flächennutzungsplans oder den Belangen des Bodenschutzes. Die untere Landschaftsbehörde hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Maßnahme geäußert, da der angrenzende Baumbestand sowie der Erholungswert der Landschaft nicht beeinträchtigt werden. Da es sich bei den geplanten Garagen um Nebenanlagen zum Wohngebäude handelt, ist eine Entstehung einer Splittersiedlung ausgeschlossen. Die Erschließung des Grundstücks ist durch eine öffentlich-rechtliche Baulast gesichert. Die Verwaltung beabsichtigt, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.
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- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Obernbaakstr. 107 - BauordnungZur Vorlage · 20240729 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung über geplante bauliche Veränderungen in der Obernbaakstraße 107 vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die energetische Sanierung sowie die Erweiterung eines bestehenden Zwei-Familienhauses. Geplant ist unter anderem der Anbau von Badezimmern in verschiedenen Geschossen, die Vergrößerung eines Wohnzimmers um 2,20 Meter sowie die Errichtung einer Dachterrasse. Zudem soll der Dachstuhl erneuert und der Drempel des Dachgeschosses angehoben werden, um die Durchgangshöhe zu verbessern.
Das Grundstück liegt im Außenbereich innerhalb eines Bebauungsplanes, der Flächen für die Landwirtschaft festlegt, sowie in einem Landschaftsschutzgebiet. Die geplante Erweiterung der Wohnfläche überschreitet die entsprechenden Grenzwerte um etwa 23 Prozent. Die Verwaltung bewertet diese Überschreitung jedoch als tolerierbar, da die Erweiterungen auf bereits versiegelten Flächen stattfinden und eine Anpassung an moderne Lebensverhältnisse ermöglichen. Im Zuge des Vorhabens soll zudem eine ohne Genehmigung errichtete Treppe entfernt werden.
Ein positiver Bescheid wird seitens der Verwaltung in Aussicht gestellt, sofern die Zustimmung der unteren Landschaftsbehörde vorliegt und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.
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- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Aktuelle Situation Bahnhof DahlhausenZur Vorlage · 20240760 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest haben zur aktuellen Situation des Bahnhofgebäudes Dahlhausen nachgefragt. Hintergrund ist das Ende der Planungen der Montag Stiftung für ein Nutzungskonzept. Die Anfrage bezog sich insbesondere darauf, ob die Verwaltung bereits ein neues Ausschreibungsverfahren für die zukünftige Nutzung des historischen Gebäudes eingeleitet hat und wie der aktuelle Sachstand ist.
In der Antwort der Verwaltung wird erläutert, dass die bisherigen Interessenten zwar Potenzial im Gebäude sahen, jedoch auch wirtschaftliche Risiken hervorhoben. Die Montag Stiftung erklärte die Umsetzung ihres Konzepts unter anderem aufgrund der Baukostenentwicklung sowie spezieller Anforderungen an das Wärme- und Energiekonzept für nicht möglich. Ein neues offizielles Interessenbekundungs- oder Vermarktungsverfahren wurde angesichts der derzeitigen Lage auf dem Immobilienmarkt bisher nicht gestartet.
Stattdessen führt die Verwaltung Einzelgespräche und Ortstermine mit Investoren durch, die sich beim Bezirksbürgermeister, der Wirtschaftsentwicklung oder der Verwaltung gemeldet haben. Die Resonanz ist bislang eher zurückhaltend, sodass kurzfristig kein Abschluss eines nachhaltigen Nutzungskonzepts absehbar ist. Unabhängig von der künftigen Nutzung hat die Verwaltung mit der Vorbereitung von unterhaltsnotwendigen Maßnahmen an Dach und Fach begonnen, um die Substanz des Gebäudes zu erhalten.
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- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Ausgleichsmaßnahmen auf erworbene Flächen im Bereich Prinz-Regent-Straße/ Karl-FriedrichstraßeZur Vorlage · 20240783 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest angefragt, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, einzelne erworbene Flächen im Bereich der Prinz-Regent- und Karl-Friedrich-Straße durch Aufforstung oder Bepflanzung ökologisch aufzuwerten. Dabei wurde nach der Umsetzung von bezirklich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gefragt.
Die Verwaltung gab an, dass die künftige Nutzung sowie die Zuständigkeit für die Flächen im Bereich der Prinz-Regent- und Karl-Friedrich-Straße derzeit noch geprüft werden. Eine abschließende Beantwortung der Anfrage ist daher aktuell nicht möglich. Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde sollen die bestehenden Gehölzflächen erhalten bleiben, wobei die weitere Entwicklung durch gesteuerte Sukzession erfolgen soll. Da die Flächen bereits eine hohe ökologische Wertigkeit aufweisen, sind keine weiteren anerkannten Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Mündliche Beantwortung der Anfrage der SPD - Turmplatz in Bochum-Linden-Zur Vorlage · 20240854 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 24. April 2024 wird eine mündliche Beantwortung einer Anfrage der SPD zum Turmplatz in Bochum-Linden behandelt. Die vorliegende Antwort der Verwaltung mit der Nummer 20240854 dient der Information des Gremiums.
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Antwort verweist die zuständige Bezirksverwaltung Bochum-Südwest VI auf eine bereits bestehende Beschlussvorlage. Konkret wird auf die Vorlage Nummer 20240564 verwiesen, die im Rahmen derselben Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 1.2 behandelt wird. Damit ist die inhaltliche Grundlage für die Beantwortung der Anfrage mit dem genannten Dokument verknüpft.
Für Rückfragen zu den Themen Planung, Entwurf sowie Neubau von Freizeit-, Spiel- und Grünanlagen steht ein Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamtes zur Verfügung. Die Vorlage wurde durch die Bezirksverwaltung Bochum-Südwest VI erstellt und dient der Kenntnisnahme im zuständigen Gremium.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Radverkehrskonzept hier: Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNENZur Vorlage · 20231886 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktionen SPD und DIE GRÜNEN zum Radverkehrskonzept im Bezirk Bochum-Südwest reagiert. Bezüglich der Schulwegplanung, etwa für die Rupert-Neudeck-Schule, sind keine unmittelbaren baulichen Maßnahmen vorgesehen; stattdessen arbeitet die Stadt mit der Hochschule Bochum an der Entwicklung von Plänen unter Einbeziehung der Schulen.
Für mehrere Abschnitte, darunter Teile der Wasserstraße und der Karl-Friedrich-Straße, ist eine Überplanung des Straßenquerschnitts geplant, wobei die Bauausführung frühestens ab 2025 erfolgen soll. Für die Elsa-Brandström-Straße ist ebenfalls eine Neuplanung vorgesehen, ein zeitlicher Rahmen wurde jedoch noch nicht genannt. An der Hasenwinkler Straße ist für 2025 ein Um- und Ausbau geplant, wobei aus topografischen Gründen keine eigene Radverkehrsanlage vorgesehen ist.
Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse am Knotenpunkt Kohlenstraße/Weitmarer Straße sollen Poller aufgestellt werden, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Eine Änderung der Vorfahrt an der Springorumtrasse wird nach aktuellen Verkehrszählungen nicht angestrebt, da keine Volumenvorteile festgestellt wurden. Bei den Abstellanlagen für Fahrräder bleibt der Fokus aufgrund von Fördermitteln des VRR weiterhin auf Standorten in der Nähe von ÖPNV-Knotenpunkten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Die Beratung wird einstimmig in die Sitzung am 24.04.2024 geschoben. Sie
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Ehemaliges „Ehrenmal“ an der Hattinger Str. gegenüber von Haus Nr. 407Zur Vorlage · 20240876 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gestaltung des ehemaligen Ehrenmals an der Hattinger Straße geantwortet. Die Fraktion hatte im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest gefragt, ob die Umgebung des Denkmals so hergerichtet werden könne, dass eine bessere Begehbarkeit gewährleistet ist. Zudem wurde nach der Realisierbarkeit einer Gedenktafel und den damit verbundenen Kosten gefragt.
Nach Angaben der Verwaltung fanden in den vergangenen Monaten Abstimmungen zwischen der Stadt Bochum und dem Eigentümer statt. Die Fläche um das Denkmal wurde bereits gesäubert und aufgeräumt. Neben einem durchgeführten Grünschnitt ist für April eine Bepflanzung mit Bodendeckern geplant. Eine Begehbarkeit der Fläche ist jedoch nicht vorgesehen und soll künftig auch vermieden werden.
Die künstlerische Intervention „Nie wieder Krieg“ entstand im Jahr 2023 auf Initiative der Stiftung Situation Kunst. Zur Bereitstellung von Informationen am Standort wird derzeit eine Platte mit einem QR-Code vorbereitet, die weiterführende Details zum Ort zugänglich macht.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Vertrag besonderer Art / Beherbergungsvertrag im Rahmen der Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · 20240883 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Ermächtigung zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages zur Unterbringung von Geflüchteten. Hintergrund sind die Prognosen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024. Bochum hat eine Zuweisungsquote von 1,9 Prozent aller in Nordrhein-Westfalen ankommenden Geflüchteten. Nach aktuellagem Stand besteht eine weitere Aufnahmeverpflichtung für 511 Personen, wobei die Gesamtaufnahmeverpflichtung für das Jahr 2024 auf 1.400 Menschen geschätzt wird.
Um den Bedarf an Unterbringungskapazitäten zu decken und den Wegfall von etwa 1.100 Plätzen bis zum Jahr 2027 auszugleichen, sieht die Vorlage die Teilanmietung des ehemaligen Krankenhauses Augusta im Stadtbezirk Süd-West vor. Das Gebäude kann auf drei Etagen bis zu 168 Personen aufnehmen. Die geplanten Räumlichkeiten sollen Küchen zur Selbstverpflegung sowie Gemeinschaftsräume für Integrationsangebote wie Sprachkurse oder Hausaufgabenbetreuung umfassen. Zudem sind Büroräume für die soziale Arbeit und Lagerräume vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.04.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (23. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Der Anhörung zu TOP 8.1 im nichtöffentlichen Teil wurde Einstimmig bei 1 Enthaltung (BD) zugestimmt.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Der Anhörung zu TOP 8.1 im nichtöffentlichen Teil wurde Einstimmig bei 1 Enthaltung (BD) zugestimmt. - 5.13Bebauungspläne im Bezirk SüdwestZur Vorlage · 20240889 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum aktuellen Sachstand mehrerer Bebauungsplanverfahren im Bezirk Südwest geantwortet.
Für den Bebauungsplan Lewackerstraße ist die Erschließung der inneren Straße, des Gisela-Piedbouef-Wegs, für April 2024 geplant, wobei die Fertigstellung für das erste Quartal 2025 vorgesehen ist. In diesem Gebiet wurde bereits mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses begonnen; weitere Projekte sollen bis Mitte des Jahres 2024 starten. Die Bebauungspläne zur Schlossstraße sind seit Oktober 2023 rechtskräftig. Im Bereich der Schlossstraße werden derzeit bauvorbereitende Maßnahmen, wie archäologische Sondierungen und bergbauliche Sicherungen, durchgeführt.
Bei den Verfahren „Hinter der Kiste“ sowie Hüttenstraße wird aktuell an der Vorbereitung der öffentlichen Auslegungen und der Erarbeitung notwendiger Gutachten gearbeitet. Für die Hüttenstraße ist die Veröffentlichung der Pläne für Ende 2024 angestrebt. Im Plangebiet Bärendorf werden derzeit Stellungnahmen aus der Beteiligungsphase geprüft, insbesondere im Hinblick auf einen potenziellen Waldausgleich. Das Verfahren „Am Ruhrort“ befindet sich in der Phase wasserwirtschaftlicher Untersuchungen für den Ortsteil Dahlhausen. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse informieren, sobald der entsprechende Erläuterungsbericht vorliegt.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung)
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Pflegeplan BochumZur Vorlage · 20241038 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP in der Bezirksvertretung Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zum Pflegeplan Bochum verschiedene Fragen zur künftigen Versorgungsstruktur und zur Unterstützung pflegender Angehöriger gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Berechnung der Kennzahl für stationäre Pflegeplätze im Verhältnis zur Anzahl der Bochumer Bürger ab 80 Jahren. Die Fraktion erkundigt sich, welche Maßnahmen die Verwaltung ergreift, um bestehende Datenlücken bei der Ermittlung des Pflegebedarfs zu schließen und inwieweit Wartelisten von Pflegeeinrichtungen in die Bedarfsplanung einfließen.
Darüber hinaus befasst sich die Anfrage mit dem Beratungsangebot für pflegende Angehörige. Hierbei wird gefragt, wie der demografische Wandel sowie die unterschiedliche Verteilung der Pflegebedürftigen über die Stadtteile hinweg bei der Planung berücksichtigt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entlastung von pflegenden Angehörigen durch den Abbau bürokratischer Hürden bei der Beantragung von Pflegestufen. Die FDP bittet zudem um Informationen zur Veröffentlichung von Daten, etwa zur Verteilung der Pflegestufen oder zur Darstellung der Altersstruktur in Sozialberichten und dem KomMonitor. Abschließend werden die Planung von Behindertenparkplätzen sowie mögliche Wege zur Anerkennung der Leistungen pflegender Angehöriger thematisiert.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- 8.1Vertrag besonderer Art / Beherbergungsvertrag im Rahmen der Unterbringung von GeflüchtetenErgebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung 1, BD
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Aktuelle Situation des Bahnhof Dahlhausen Mündlicher Bericht des Leiters des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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