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Antwort der Verwaltung

Verkehrssituation Ostholzer Hang/Am Sonnenberg

20240569 24.04.2024 Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Verkehrssituation Ostholzer Hang / Am Sonnenberg · 29.03.2023
🟢 Beschlossen 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Südwest hat die Verkehrsführung am Ostholzer Hang sowie im Bereich Am Sonnenberg thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass Navigationssysteme Fahrzeuge über den schmalen und steilen Straßenabschnitt „Am Sonnenberg 73 bis 68“ leiten. Dies kann dazu führen, dass LKWs beim Abbiegen in den Ostholzer Hang aufsetzen, die Fahrbahn beschagnigen oder Rangierbewegungen durchführen müssen. Zudem wurde eine Geräuschentwicklung im Bereich der Anwohner angeführt. Die Fraktion regte an, an den Kreuzungen zum Ostholzer Hang Gewichtsbeschränkungen von 3,5 Tonnen einzuführen, um den Verkehr über den Bereich „Am Sonnenberg 64 a bis 54“ zu leiten.

Die Verwaltung gab an, dass ihr die beschriebene Situation bisher nicht bekannt war. Im Zuge des Straßenausbaus der Stichstraße „Am Sonnenberg“ wird jedoch eine Neuregelung umgesetzt. An den Zufahrten zur Stichstraße „Am Sonnenberg 68“ sowie „Am Sonnenberg 71/73“ wird ein Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ aufgestellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 146 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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