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Beschlussvorlage der Verwaltung

Kostenbeteiligung seitens der Stadt Bochum zur Verbreiterung des „Ersatzneubaus der Neveltalbrücke am Munscheider Damm durch Straßen.NRW" Hier: Erhöhung des städtischen Kostenanteils s. Vorlage 20181497

20240836 29.05.2024 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 20240836 eine Anpassung der Kostenbeteiligung für den Ersatzneubau der Neveltalbrücke am Munscheider Damm. Ziel der Beteiligung ist es, die bauliche Grundlage zu schaffen, um künftig eine durchgehende Radverkehrsführung auf dem Bauwerk zu ermöglichen.

Bereits im Jahr 2018 hatte der Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität beschlossen, sich an den Mehrkosten für eine Verbreiterung des Brückenbauwerks zu beteiligen. Aufgrund der fortgeschrittenen Planung durch den Landesbetrieb Straßen NRW sowie gestiegener allgemeiner Baukosten hat sich die Kostenbasis verändert. Die Verwaltung strebt nun den Abschluss einer Vereinbarung an, nach der die Stadt Bochum einen Anteil von 5,67 % an den Kosten des Brückenbauwerks übernimmt. Dieser Prozentsatz ergibt sich aus dem Verhältnis der benötigten Mehrbreite von 0,8 Metern zur nutzbaren Gesamtbreite der Brücke von 14,1 Metern.

Die Kostenbeteiligung bezieht sich dabei ausschließlich auf die Baukosten des konstruktiven Brückenbauwerks inklusive der Gründung. Ausgenommen sind Kosten für den Straßenbau, den Abbruch der alten Brücke sowie etwaige Begleitkosten wie die Verkehrsführung während der Bauphase. Die abschließende Abstimmung über die aktuelle Kostenfortschreibung durch die Landesstraßenbauverwaltung wird derzeit durchgeführt.

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