Stellplatznachweis eines ambulanten Pflegedienstes Kemnader Str. 1 - Bauordnung
20240427 · Antwort der Verwaltung · 24.04.2024 · Bauordnungsamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage die Parkplatzsituation in Weitmar-Mark thematisiert. Hintergrund sind Beschwerden über die Belegung öffentlicher Parkflächen durch Fahrzeuge eines ambulanten Pflegedienstes an der Kemnader Straße, insbesondere nach der Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes in Weitmar-Mark. Die Fraktion erkundigte sich, ob die Verwaltung den Nachweis erforderlicher Stellplätze bei der Gewerbeanmeldung geprüft habe und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für die Anwohner bestehen.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Prüfung von Stellplatznachweisen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren stattfindet. Da für den betreffenden ambulanten Pflegedienst keine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgte kein entsprechender Nachweis oder eine Prüfung der Stellplätze. Ein ordnungsbehördliches Verfahren wird jedoch eingeleitet. Zur Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten erklärte die Verwaltung, dass notwendige Stellplätze nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche nachgewiesen werden dürfen, sondern auf dem eigenen Grundstück des Unternehmens liegen müssen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 132 Wörter).