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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Einmündungsbereich Sontener Berg/Ümminger Str. – Verengung und barrierefreie Ausgestaltung inkl. taktiler ElementeZur Vorlage · 20241094 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für die Umgestaltung des Einmündungsbereichs Sontener Berg und Ümminger Straße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Verengung der Verkehrsfläche sowie eine barrierefreie Ausgestaltung inklusive taktiler Elemente. Durch die bauliche Veränderung soll die Querungsstrecke über die Fahrbahn von derzeit etwa 21 Metern auf circa 11,50 Meter verkürzt werden. Damit sollen die Verkehrssicherheit erhöht und der Durchgangsverkehr reduziert werden.
Im Zuge der Arbeiten wird die Grünfläche auf der Südseite der Querung um etwa 38,5 Quadratmeter vergrößert, wobei eine Baumpflanzung vorgesehen ist. Die Entwässerungsplanung sieht vor, dass die Bestandsentwässerung weitgehend erhalten bleibt und lediglich ein Sinkkasten versetzt wird. Parallel zu den Straßenbauarbeiten werden die Stadtwerke Bochum Versorgungsleitungen umlegen und Glasfaserleitungen verlegen.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 85.200 Euro, wobei 60.000 Euro für den Straßenbau und die Grünflächenarbeiten sowie 25.200 Euro für Versorgungsleistungen veranschlagt sind. Die Finanzierung soll über Mittel für die Barrierefreiheit von Gehwegen erfolgen. Für die Durchführung der Maßnahmen ist eine Vollsperrung des Sontener Bergs erforderlich, während auf der Ümminger Straße eine teilseitige Sperrung stattfinden wird.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Havkenscheider Straße- Ausweisung als FahrradstraßeZur Vorlage · 20241193 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant, einen Abschnitt der Havkenscheider Straße sowie Teile der Kornharpener Straße als Fahrradstraße auszuweisen. Das Vorhaben umfasst den Bereich von der Einmündung Feldmark in Richtung Osten bis zum Rad-/Gehweg Parkway EmscherRuhr. Die Entscheidung über diesen Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 12. Juni 2024 erwartet.
Die baulichen Veränderungen beschränken sich auf die Markierung und Beschilderung des bestehenden Straßenbelags. Geplant sind flächige rote Markierungen in den Einmündungsbereichen, eine durchgehende rote Linie über die gesamte Länge der Straße sowie weiße Randmarkierungen zur besseren Sichtbarkeit bei Dunkelheit. Zudem sollen Piktogramme im Abstand von etwa 50 Metern auf die Nutzung durch Radfahrende hinweisen. Die Zufahrt für Anwohner bleibt durch den Zusatz „Anlieger frei“ weiterhin möglich. Ergänzend soll ein mobiles Erklärschild über die geltenden Regeln in einer Fahrradstraße informieren.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf circa 33.000 Euro brutto und werden aus Mitteln für den Neubau von Radwegen finanziert. Die Umsetzung ist für das Jahr 2024 vorgesehen; aufgrund der Beschränkung auf Markierungs- und Beschilderungsarbeiten wird eine Bauzeit von wenigen Tagen veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Förderung von Eigeninitiativen der Kindergärten im Stadtbezirk Bochum-OstZur Vorlage · 20241253 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost beabsichtigt, die Eigeninitiative von Kindergärten und Kitas im Stadtbezirk durch finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. Für das Haushaltsjahr 2024 ist eine Fördersumme in Höhe von 28.871,14 EUR aus bezirklichen Mitteln vorgesehen. Ziel der Maßnahmen ist die Realisierung von Projekten, die den Alltag der Kinder mit vergleichsweise geringem Aufwand interessanter gestalten sollen.
Die Vergabe erfolgt auf Basis einer Richtlinie, nach welcher 70 Prozent der beantragten Summe bis zu einem Höchstbetrag von 4.200 Euro pro Einzelfall ausgezahlt werden. Bis zum Stichtag am 15. März 2024 reichten acht Kindergärten Anträge über eine Gesamtsumme von 41.244,49 EUR ein. Der Bezirksältestenrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2024 die Förderung dieser eingereichten Anträge empfohlen. Da für das Haushaltsjahr 2024 noch ausreichend Budget zur Verfügung steht, kann die ursprünglich etatierte Summe von 25.000 Euro überschritten werden. Die Bezirksverwaltungsstelle Ost ist mit der Durchführung der Auszahlungen sowie der Prüfung der späteren Verwendungsnachweise beauftragt.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Förderung von Eigeninitiativen der Schulen im Stadtgebiet Bochum-OstZur Vorlage · 20241254 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost beabsichtigt, die Eigeninitiative von Schulen und deren Fördervereinen im Stadtbezirk mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. In einer Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Ost IV wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2024 eine Fördersumme von insgesamt 29.739,59 Euro aus bezirklichen Mitteln bereitzustellen. Die Mittel sollen Projekten und Maßnahmen zugutekommen, die den Schulalltag der Schülerinnen und Schüler gestalten sollen.
Bis zum Stichtag am 15. März 2024 hatten acht Schulen Anträge über eine Gesamtsumme von 43.985,14 Euro eingereicht. Nach der geltenden Richtlinie werden Zuwendungen in Höhe von 70 Prozent der beantragten Summen gewährt, wobei die Förderung im Einzelfall auf maximal 7.000 Euro begrenzt ist. Der Bezirksältestenrat hat sich bereits in seiner Sitzung am 24. Mai 2024 für die Förderung der eingereichten Anträge ausgesprochen. Trotz einer Überschreitung des ursprünglich etatisierten Betrags von 25.000 Euro sind laut Vorlage ausreichend Mittel vorhanden. Die Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstelle sollen mit der Durchführung der Auszahlungen sowie der Prüfung der Verwendungsnachweise beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Kinderspielplatz Elchbogen – Komplette Neugestaltung / NeuausstattungZur Vorlage · 20241294 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Neugestaltung des Kinderspielplatzes Elchbogen in Bochum-Ost vorgelegt. Im Rahmen der Spielleitplanung sollen die vorhandenen Spielgeräte modernisiert und das Angebot erweitert werden. Die Planung basiert unter anderem auf Ergebnissen einer Kinder- und Jugendbeteiligung. Geplant sind neue Elemente wie eine Vogelnestschaukel, eine Sandspiel-Kletterkombination sowie eine Hangrutsche mit neuem Einstiegspodest. Zudem soll die Barrierefreiheit durch wassergebundene Wege verbessert werden. Ergänzt wird die Maßnahme durch Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie neue Sitzgelegenheiten.
Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist die Errichtung einer Zaunanlage mit zwei Zufahrtstoren entlang der Grundstücksgrenze. Ziel ist es, den Spielplatz vor dem unkontrollierten Betreten durch Hunde zu schützen. Während die Kosten für die Spielplatzumgestaltung aus Mitteln der Spielleitplanung finanziert werden, soll die Zaunanlage über bezirkliche Mittel in Höhe von rund 15.000 Euro brutto realisiert werden. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 149.011,53 Euro brutto. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Herbst 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.06.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 2. Tranche (2024), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20240733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die zweite Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie für das Jahr 2024 vor. Diese umfasst 20 Aktivitäten, die Teil eines umfassenderen Aktivitätenprogramms von insgesamt 22 Maßnahmen sind. Neben der Umsetzung der Maßnahmen werden zudem ein Controlling-System sowie eine neue Organisations- und Beteiligungsstruktur zur Umsetzung der Strategie zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Finanzierung der Aktivitäten ist im Haushalt 2024 vorgesehen. Drei spezifische Maßnahmen stehen jedoch unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung durch Bund oder Land oder eines entsprechenden Kompensationsbeschlusses. Die Entscheidung über die dritte Tranche der Strategie ist für das erste Halbjahr 2025 geplant.
Zur Einbindung der Zivilgesellschaft soll ein begleitendes Nachhaltigkeitsforum eingerichtet werden. Dieses Gremium, das auf eine Dauer von zwei bis drei Jahren angelegt ist, setzt sich aus etwa 20 Fachexpertinnen und Fachexperten sowie zehn per Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Die Auswahl der Bürger erfolgt durch das Amt für Bürgerservice nach Diversitätskriterien. Das Forum übernimmt eine beratende Funktion und spricht Empfehlungen aus, wobei die Leitung durch die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit erfolgt. Ratsmitglieder können dem Forum als Beobachter beitreten. Parallel dazu wird eine verwaltungsinterne Projektgruppe aufgebaut, die sich aus Vertretern verschiedener Dezernate, städtischer Töchter sowie des Amtes für Finanzsteuerung und des Newsdesks zusammensetzt und den Verwaltungsvorstand berät.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 5 (CDU, FDP)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Aksevi)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 3 (CDU)Gegenstimmen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINIKE.)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Partei, BSW)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, FDP/UWG)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — wird die Vorlage nach Feststellung durch Herrn Jentsch ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- 19.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enhaltungen: 0 Dagegen: 4 (CDU, BD) Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke) - 2.2Landmarken – Wir sehen Bochum Hier: Teilprojekt I: Künstlerischer Wettbewerb an den Stadteingängen an den Autobahnen (Empfehlungsgremium, Baukosten)Zur Vorlage · 20240751 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für das Teilprojekt I der Strategie „Landmarken – Wir sehen Bochum“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die Wahrnehmbarkeit der Stadt innerhalb der Metropolregion Ruhr zu erhöhen. Im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs sollen die Stadteingänge an den Autobahnen gestaltet werden.
Nach Abstimmung mit der Autobahn GmbH sollen an drei Standorten, unter anderem an der Halde am Kreuz West, Kunstwerke in den Autobahnbereichen aufgestellt werden. Die Auswahl der Künstler erfolgt durch ein Empfehlungsgremium, das sich aus Vertretenden der Verwaltung, des Gestaltungsbeirats, des Kulturbüros sowie dem Kunstmuseum und der Politik zusammensetzt. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Emscher Wassertechnik. Auch die Autobahn GmbH ist als Vertreterin der Flächeneigentümerin in diesem Gremium beteiligt.
Der Rat der Stadt soll die Zusammensetzung dieses Empfehlungsgremiums beschließen. Zudem wird beantragt, die Baukosten für die Kunstwerke in Höhe von zwei Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Entwürfe sollen im Frühjahr 2025 vorliegen, woraufhin die Umsetzung der Projekte erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU,UWG:FB, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)dafür: 51 (SPD, Grüne, BD, FDP, OB)Hinweis: Herr Knickmeier hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenomm
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 5 (SPD)Dagegen: 6 (Grüne, Linke, BD)Dafür: 3 (CDU)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU, FDP)Dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,BD,Die Partei,FASG,BSW)
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.Siehe hierzu auch unter Vor Eintritt in die Tagesordnung.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU, Linke)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 5 (SPD) Dagegen: 6 (Grüne, Linke, BD) Dafür: 3 (CDU) - 2.3Wasserversorgungskonzept der Stadt Bochum 2024-2029 gemäß § 38 (3) Landeswassergesetz NRWZur Vorlage · 20241116 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung des Wasserversorgungskonzepts für den Zeitraum 2024 bis 2029 vorgelegt. Das Konzept aktualisiert die Vorlage aus dem Jahr 2018 und erfüllt die Anforderungen des Landeswassergesetzes NRW, wonach der Stand der öffentlichen Wasserversorgung sowie Maßnahmen zur zukünftigen Sicherstellung dokumentiert werden müssen. Unterstützt wurde die Erstellung durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Netz GmbH.
Das Dokument beschreibt die Herkunft, Aufbereitung, den Transport und die Verteilung des Trinkwassers in Bochum. Die Versorgung erfolgt über die Wasserwerke Essen und Witten und entspricht der deutschen Trinkwasserverordnung. Laut Vorlage besteht kein Investitionsstau im Rohrnetz, welches aus etwa 1.176 Kilometern Transport- und Verteilleitungen sowie 675 Kilometern Anschlussleitungen besteht. Die Versorgungssicherheit gilt auch unter Berücksichtigung von Bevölkerungsentwicklungen und klimabedingten Veränderungen als gewährleistet. Im Jahr 2023 belief sich die benötigte Wassermenge auf circa 21,2 Millionen Kubikmeter.
Hinsichtlich der technischen Organisation umfasst das Konzept Maßnahmen zur Qualitätssicherung, den Einsatz qualifizierten Personals sowie Bereitschaftsdienste und Notfallpläne für Krisensituationen wie Stromausfälle. Die Erstellung des Konzepts erfolgt für den Zeitraum 2024 bis 2029 ohne Kostenbelastung für die Stadt durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20231116
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241116
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20241140 das Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 zur Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie vorgelegt. Der Rat der Stadt Bochum soll das Konzept beschließen und die Umsetzung von 18 Maßnahmen beauftragen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Förderung des Wohnungsbaus, die Senkung von Neubaukosten sowie die Optimierung der Bodenbevorratung. Das Konzept ist bis zum Jahr 2030 befristet.
Ein zentraler Bestandteil der Vorlage ist die vorgeschlagene Neufassung der Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Für städtische Flächen soll der Anteil an geförderten Wohnflächen von bisher 30 % auf mindestens 40 % der Geschossfläche angehoben werden. Bei nicht-städtischen Flächen ist eine Erhöhung von 20 % auf mindestens 30 % vorgesehen. Diese Regelung findet Anwendung auf Flächen, für die noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde oder die sich im städtischen Eigentum befinden und noch nicht vermarktet sind. Ziel ist es, jährlich 300 bewilligte geförderte Wohneinheiten durch Neubau und zusätzliche Bindungen im Bestand zu erreichen.
Basierend auf Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung für den Zeitraum 2035 wird ein jährlicher Bedarf von etwa 800 Wohneinheiten ermittelt, wobei mindestens die Hälfte durch Innenentwicklung entstehen soll. Der Rat nimmt zudem die Kenntnisnahme einer Potenzialanalyse zur Innenentwicklung sowie die Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses mit über 500 Beiträgen zur Kenntnis. Die Umsetzung der Maßnahmen setzt die Bereitstellung von Mitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen voraus; erforderliche zusätzliche Mittel sind in die Haushaltsberatungen einzubringen. Die Entscheidungen im Rat sind für September und Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD) - 2.5Kanalerneuerung “Wittener Straße“Zur Vorlage · 20241263 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Kanalerneuerung in der Wittener Straße vorgelegt. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Alten Wittener Straße und der Alten Ümminger Straße. Ziel der Maßnahme ist es, die Einleitung von ungefiltertem Regenwasser in den Oelbach zu unterbinden. Da die bestehenden Kanäle aus den Jahren 1971 und 1974 das Straßenabwasser über Sinkkästen direkt in den Bach leiten, soll durch den Einsatz eines Filterschachtes eine Reinigung des Wassers vor der Einleitung erreicht werden. Hierfür sind der Bau neuer Sammelkanäle sowie die Verlegung der Einleitungsstelle etwa 110 Meter östlich des Oelbachs vorgesehen, um Rückstaugefahren zu vermeiden.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2024 geplant, wobei die Bauzeit auf etwa acht Monate geschätzt wird. Während der Arbeiten wird im Bereich zwischen der Alten Wittener Straße und der Alten Ümminger Straße jeweils eine Fahrbahn gesperrt und der Verkehr über die andere Richtungsfahrbahn mittels mobiler Lichtsignalanlagen geleitet. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1,3 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung soll durch die Umschichtung von Mitteln aus anderen Kanalbaumaßnahmen erfolgen, deren Durchführung sich aufgrund neuer Priorisierungen auf die Jahre 2025 und 2026 verschoben hat.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B – Stadtgebiet Bochum – hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20241036 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20241036 sieht die Einführung der Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B für das Stadtgebiet Bochum vor. Ziel der Satzung ist die Festlegung von grünen Dächern als Standard bei Neubauten von Flachdächern sowie flach geneigten Dächern, um das Stadtbild nachhaltig zu verbessern. Die Regelung begründet eine Begrünungspflicht im gesamten Stadtgebiet, sofern keine abweichenden Regelungen in Bebauungsplänen oder Bauvorschriften existieren. Dies umfasst im Zusammenhang bebaute Ortsteile sowie Innen- und Außenbereichssatzungen, wobei der Außenbereich aufgrund fehlenden gestalterischen Nutzens ausgenommen bleibt.
Die Satzung gilt für die Errichtung von Gebäuden sowie für wesentliche bauliche Änderungen an Dächern, während reine Instandhaltungsmaßnahmen nicht unter die Pflicht fallen. Eine Ausnahme besteht für Flächen unter acht Quadratmetern oder eine Tiefe von weniger als zwei Metern. Für Dächer mit einer Neigung von bis zu 10 Grad ist eine extensive Begrünung mit einer maximalen Last von 60 kg/m² vorgeschrieben. Bei Tiefgaragendächern wird eine Substratschichtdicke von mindestens 80 Zentimetern gefordert. Eine Reduzierung der Begrünungsfläche auf zwei Drittel ist bei technischen Aufbauten zulässig.
Zur Unterstützung der Umsetzung werden verschiedene Förderprogramme angeführt, darunter das Kommunale Modernisierungsprogramm sowie die Programme „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ und „10.000 Grüne Dächer“. Die Vorlage durchläuft den Prozess der Anhörung durch die Bezirksvertretungen sowie die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen. Federführend ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 4 (CDU,BD)Dafür 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei)
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG)Dafür: 7 (SPD, Grüne)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.7Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Rahmen des Bochumer Musiksommers für das Jahr 2024 regelt. Ziel ist die Festlegung von Verkaufsoffenen Sonntagen unter Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes. Für das Jahr 2024 werden insgesamt acht Termine vorgeschlagen, die verschiedene Stadtteile wie Wattenscheid, Linden, die Innenstadt und Harpen umfassen. Ein ursprünglich geplanter Termin in Harpen am 22. Dezember 2024 entfällt.
Ein Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Planung für den Zeitraum vom 6. bis 8. September 2024 in der Bochumer Innenstadt. Die Verwaltung begründet die Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe für diesen Zeitraum mit dem öffentlichen Charakter der Veranstaltung und dem damit verbundenen Publikumsstrom. Als Grundlage dient eine Umfrage aus dem Jahr 2017, nach der der Besuch der Veranstaltung nicht von einer Ladenöffnung abhängig gemacht wird. Die räumlich begrenzte Freigabe soll im Bereich des Gleisdreiecks erfolgen.
Während die Industrie- und Handelskammer den Antrag unterstützt und die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußert, lehnen die Gewerkschaft ver.di sowie der DGB die Sonntagsöffnungen ab. Auch die Evangelische Kirche in Bochum äußert sich kritisch. Der Beschluss durch den Rat ist für den 27. Juni 2024 vorgesehen, nachdem die Bezirksvertretungen sowie die zuständigen Ausschüsse angehört wurden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)dagegen: 12 ( SPD, Grüne, CDU, FASG, Linke, PAR)dafür: 64 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 5 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (Frau Aksevi)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, BD)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 7 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 9 (SPD, CDU, BD)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (SPD, Grüne, Linke)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 3 (SPD, Grüne)Dafür: 12 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (Linke) Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, BD) - 2.8Sportstättenentwicklungsplanung – Sportstättenbedarfsplanung für Sportplätze / Festlegung einer Prioritätenliste ab dem Jahr 2025 ffZur Vorlage · 20241280 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats für Sport und Bewegung befasst sich mit der Sportstättenentwicklungsplanung und der Festlegung einer Prioritätenliste für Sportplätze ab dem Jahr 2025. Grundlage der Vorlage ist eine Bestands-Bedarfs-Analyse, für die im Bereich des vereinsorganisierten Fußballs eine Prioritätenliste für den Zeitraum von 2025 bis 2030 erstellt wurde.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die jährliche bauliche Aufwertung von sechs priorisierten Anlagen sowie die Sanierung von zwei Kunstrasendecken pro Jahr. Zudem ist die Schaffung von FUNino-Spielfeldern auf drei Anlagen vorgesehen. Im Zuge dieser Planung soll die sportliche Nutzung der Anlage „An der Landwehr“ aufgegeben werden. Der Rat wird gebeten, diesem Vorgehen sowie der Aufgabe der genannten Anlage zuzustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Entwicklungen für den Zeitraum 2025 bis 2030 zu beauftragen, sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Bilanzierung der Vision 2030 basiert auf einer Auslastungsquote von 70 Prozent. Von 48 Sportplatzanlagen verfügen über eigene Funktionsgebäude, wobei etwa ein Drittel Sanierungsbedarf aufweist. Der Mittelbedarf für Umbaumaßnahmen, KURA-Decken, Jugendspielfelder und FUNino-Anlagen wird für die Jahre 2025 bis 2030 aufgeführt, wobei die Kosten für Umbaumaßnahmen von 1,5 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 2,0 Millionen Euro im Jahr 2030 ansteigen sollen. Für den Bau eines Kunstrasenplatzes wird ein Durchschnittswert von 1,5 Millionen Euro angesetzt, zuzüglich einer jährlichen Kostensteigerung von 100.000 Euro. Weitere Kosten durch Bodenbeschaffenheit oder Lärmschutz sind möglich.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 0dafür: 77 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, OB)BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 26.06.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesHinweis: BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (SPD, Grüne, Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, UWG/FDP, BD)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Umbenennung der Haltestellen Opelring (Bezirk IV) und Brücke Sheffield-Ring (Bezirk I)Zur Vorlage · 20241345 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umbenennung zweier Bushaltestellen in Bochum vorgelegt. Konkret soll die Haltestelle „Opelring“ in „Tsukuba-Ring“ umbenannt werden. Gleichzeitig ist die Änderung der Haltestelle „Brücke Sheffield-Ring“ in „Amalie-Dietrich-Weg“ vorgesehen.
Als Grund für die Anpassung wird angeführt, dass die Straßennamen auf einem Teilabschnitt der A 448 bereits geändert wurden und der Name „Opelring“ daher nicht mehr aktuell ist. Da die Brücke am Sheffield-Ring nicht mehr existiert und die nächstgelegene Querstraße nun den Namen Amalie-Dietrich-Weg trägt, soll auch dieser Haltestellenname angepasst werden.
Die Umsetzung der Umbenennungen ist zum nächsten Fahrplanwechsel am 21. August 2024 geplant. Die damit verbundenen Kosten für die BOGESTRA, die unter anderem den Druck von Aushangfahrplänen sowie die Aktualisierung digitaler Ansagen und Anzeigen in den Fahrzeugen umfassen, werden auf 13.000 Euro brutto geschätzt. Finanziert werden diese Ausgaben aus der ÖPNV-Pauschale 2024. Die BOGESTRA benötigt für die technische Umsetzung etwa zwei Monate.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (CDU)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, BSW, Die Partei, BD)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (SPD)Dagegen: 9 (SPD, Grüne, CDU)Dafür: 4 (SPD, Linke, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (SPD) Dagegen: 9 (SPD, Grüne, CDU) Dafür: 4 (SPD, Linke, BD) - 3.Vorschläge und Anregungen
- 4.Anträge
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Bericht des Bezirksbürgermeisters
- 5.2Mobilitätskonzept der Stadt Bochum 2.0Zur Vorlage · 20240837 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat das Mobilitätskonzept der Stadt Bochum aktualisiert und auf eine ausschließlich digitale Form umgestellt, die unter www.bochum.de/mobilitätskonzept abrufbar ist. Das Konzept folgt einem Prinzip der „Loseblattsammlung“, um eine flexible und sukzessive Fortschreibung einzelner Bausteine zu ermöglichen.
Im Zuge der Überarbeitung wurden verschiedene Umbenennungen vorgenommen, darunter die Transformation des Klimaschutzkonzepts in eine Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan. Zudem wurden zahlreiche neue thematische Bausteine integriert, wie etwa das Leitbild Mobilität 2030, der Green City Plan Bochum oder spezifische Verkehrskonzepte für Stadtteile wie Laer, Hamme und Wattenscheid. Bestehende Elemente, wie die Schulwegpläne, wurden in übergeordnete Bereiche wie das Mobilitätsmanagement in Schulen integriert.
Das Mobilitätskonzept wird nicht als Gesamtdokument durch die politischen Gremien beschlossen. Stattdessen erfolgt die Aufnahme oder Aktualisierung einzelner Module, beispielsweise zum Carsharing-Konzept oder zum Vorbehaltsstraßennetz, über separate Beschlüsse. Die vorliegende Aktualisierung ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Am Honnengraben - BauordnungZur Vorlage · 20240858 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über ein Bauvorhaben am Honnengraben, bei dem eine bestehende Garage zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Der Antragsteller beabsichtigt, die teilweise baufällige Doppelgarage an der gleichen Stelle neu zu errichten. Die neue Garage soll mit den Abmessungen von etwa 7,49 m x 7,49 m bzw. 7,18 m etwas breiter als das Vorgängerbauwerk ausfallen. Durch die grenzständige Ausführung am Flurstück 846 soll ein schwer bewirtschaftbarer Grundstücksstreifen vermieden werden, was zu einer Vergrößerung der versiegelten Fläche um circa 6 Quadratmeter führt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 297, der die Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausweist. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt und keine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch vorliegt, wird die Zulässigkeit anhand der Beeinträchtigung öffentlicher Belange geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Obwohl die geplante Nutzung der Fläche im Widerspruch zur landwirtschaftlichen Festsetzung steht, beabsichtigt die Verwaltung, eine Befreiung von dieser Festsetzung zu erteilen, da die Garage am selben Standort verbleibt. Eine Baugenehmigung soll erteilt werden, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Brelohstraße - BauordnungZur Vorlage · 20240913 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt plant die Errichtung einer Einlasskontrolle auf dem Wertstoffhof an der Havkenscheider Straße. Das Vorhaben umfasst die Installation eines Personalcontainers, einer Überdachung sowie einer Schrankenanlage auf einer bereits versiegelten Fläche. Der Container soll als Wetterschutz und Aufenthaltsbereich für das Personal dienen, während die Überdachung sowohl den Mitarbeitenden als auch den Kunden bei der Angabe von Abfallart und -menge vor Witterungseinflüssen schützen soll.
Da für das betreffende Grundstück kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, ist das Vorhaben im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch zu bewerten. Es liegt zudem innerhalb des Landschaftsplans Mitte-Ost sowie der Verbandsgrünfläche Nummer sieben. Die Verwaltung stuft die Maßnahme als bauliche Erweiterung eines bereits zulässigen Gewerbebetriebs ein, wobei die Erweiterung im Verhältnis zum bestehenden Betrieb als angemessen und untergeordnet betrachtet wird.
Mit der Einrichtung der Kontrolle verfolgt der zuständige Entsorger seinen öffentlichen Auftrag zur Abfallentsorgung in Bochum. Die Erschließung des Geländes ist gesichert, und öffentliche Belange werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Projekt zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Brelohstraße - BauordnungZur Vorlage · 20240915 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung eines Windfangs am Verwaltungsgebäude der USB Bochum GmbH in der Brelohstraße. Die Maßnahme soll einen thermischen Puffer vor dem beheizten Gebäudebereich schaffen und zudem verhindern, dass Besucher das Gebäude unkontrolliert betreten können. Der Bau soll auf einer bereits versiegelten Fläche erfolgen.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und liegt nicht in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan, sondern ist Teil des Landschaftsplans Mitte-Ost. Das Vorhaben wird als bauliche Erweiterung eines bestehenden, zulässigen gewerblichen Betriebs betrachtet, wobei die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude als angemessen und untergeordnet eingestuft wird. An diesem Standort, der ehemaligen Zentraldeponie Harpen, erfüllt die USB Bochum GmbH ihren öffentlichen Auftrag zur Abfallentsorgung für die Stadt Bochum.
Die Erschließung des Geländes ist gesichert, und öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung beabsichtigt, eine Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken vorliegen.
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- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Eine neue Statue auf altem Sockel macht noch keine ErinnerungskulturZur Vorlage · 20240933 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP zum Germania-Denkmal am Marktplatz Langendreer reagiert. Im Zentrum der Erörterung steht die Frage, wie mit dem verbliebenen Sockel und dem Vorschlag des Westfälischen Geschichtsvereins Bochum umzugehen ist, eine Nachbildung der Statue wieder aufzustellen.
Zum baulichen Zustand des Sockels gibt die Verwaltung an, dass kein akuter Handlungsbedarf besteht, jedoch Reinigungsarbeiten sowie eine Neuverfugung der Stufen sinnvoll seien. Die Grünpflege und Abfallbeseitigung am Standort erfolgen durch den Technischen Betrieb in regelmäßigen Intervallen. Eine Informationstafel am ehemaligen Standort des Denkmals ist derzeit nicht geplant, wird jedoch als Option für die Zukunft betrachtet.
Hinsichtlich der Idee einer Statue-Nachbildung äußert das Stadtarchiv eine Ablehnung. Aufgrund der historischen Verbindung des Denkmals zu Nationalismus und Militarismus wird eine erneute Platzierung kritisch bewertet. Demgegenüber steht eine positive Haltung gegenüber der Nutzung des Sockels für zeitlich begrenzte Kunst- oder Schulprojekte. Solche Projekte werden als Möglichkeit gesehen, sich im Rahmen einer neuen Interpretation kritisch mit der Geschichte des Denkmals auseinanderzusetzen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Bebauung eines ehemaligen städtischen Grundstücks in der Straße „Sonnenleite“Zur Vorlage · 20241002 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Vorlage zur Bebauung eines ehemaligen städtischen Grundstücks in der Straße „Sonnenleite“ vorgelegt. Das Areal wurde im Rahmen eines Vermarktungsverfahrens mit dem Ziel verkauft, dort ein Ein- bis Zweifamilienhaus als Doppelhaushälfte zu errichten.
Da die Käufer die vertraglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, wonach das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss gebrauchsfertig bebaut sein muss, wird eine Verlängerung dieser Frist um weitere zwei Jahre beantragt. Gleichzeitig soll die Einwilligung für einen Weiterverkauf des Grundstücks erteilt werden.
Die Vorlage steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Grundstücke für den 14. Mai 2024 sowie der Bezirksvertretung Bochum-Ost für den 12. Juni 2024 zur Kenntnisnahme. Die Beratung erfolgt in der jeweils nichtöffentlichen Sitzung, um die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Beteiligung an Schwimmkompaktwoche für Schulen, die zurzeit keine Schwimmfläche habenZur Vorlage · 20241026 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Ost wurde die Situation des Schulschwimmunterrichts thematisiert, da die Sanierung des Lehrschwimmbeckens an der Willy-Brandt-Gesamtschule zu Unterrichtsausfällen führt. Die Fraktionen SPD und Die Grünes erkundigten sich nach den Kapazitäten der sogenannten Schwimmkompaktwochen sowie nach einer möglichen bevorzugten Berücksichtigung der betroffenen Schulen.
Die Sportverwaltung teilte mit, dass sich das Projekt „Schwimm Mit!“ vorrangig an Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgangsstufe richtet, die noch keine ausreichenden Schwimmkenntnisse besitzen. Bei den diesjährigen Kompaktwochen im Hallenfreibad Hofstade konnten aufgrund begrenzter Kapazitäten von 1.123 Anmeldungen aus 18 Schulen lediglich 866 Kinder berücksichtigt werden. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt nach dem Bedarf der Nichtschwimmer, der Reihenfolge des Anmeldungseingangs sowie unter Berücksichtigung bisher nicht teilnehmender Schulen.
Das Angebot dient als Ergänzung zum regulären Unterricht und kann den Ausfall von Schwimmstunden nicht vollständig kompensieren. Für die Willy-Brandt-Gesamtschule ist vorgesehen, den Unterricht nach den Sommerferien im Hallenfreibad Langendreer durchzuführen. Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten am Lehrschwimmbecken der WBG wird voraussichtlich im Mai 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Hinweisschilder vor dem Alten Amtsgericht, der ehemaligen Reichsbank und dem Amtshaus LangendreerZur Vorlage · 20241224 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der SPD und der Grünen in Bochum-Ost haben den Austausch sowie die Ergänzung von Hinweisschildern an historischen Standorten in Langendreer angefragt. Im Fokus stehen dabei die Informationstafeln vor dem Alten Amtsgericht und der ehemaligen Reichsbank am Carl-von-Ossietzky-Platz, die laut Anfrage Abnutzungsspuren aufweisen und aufgrund ihrer aktuellen Platzierung schwer lesbar sind. Zudem wurde die Errichtung eines neuen Schildes für das Amtshaus Langendreer vorgeschlagen.
In einer Stellungnahme erklärte die Verwaltung, dass der Zustand der bestehenden Schilder bisher nicht bekannt war. Ein Austausch durch modernere Tafeln auf Augenhöhe sei grundsätzlich möglich; zur Vorbelegungen von Vandalismusschäden wird jedoch eine Anbringung in der derzeitigen Höhe empfohlen. Für das Amtshaus Langendreer besteht die Möglichkeit, ein Hinweisschild auf der Grünfläche vor dem Gebäude zu platzieren, da dieser Bereich nicht im Verkehrsraum liegt.
Bezüglich der finanziellen Umsetzung orientiert sich die Verwaltung an Kostenwerten eines ähnlichen Projekts des Stadtarchivs am Imbuschplatz. Dort beliefen sich die Kosten für ein Schild inklusive Aufstellung auf etwa 1.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Freiwillige Feuerwehr - Zeitliche Umsetzung der Bauvorhaben des Brandschutzbedarfsplanes 2023-2027Zur Vorlage · 20241241 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine Anpassung des Zeitplans für verschiedene Bauvorhaben der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2023–2027. Grund für die zeitliche Verschiebung sind laufende Baumaßnahmen in Weitmar, Linden und Heide sowie begrenzte Personal- und Finanzressourcen.
Für die Löscheinheit Dahlhausen ist ein Anbau mit Umkleiden und Sanitärräumen vorgesehen. Die konkrete Planung soll im zweiten Halbjahr 2024 beginnen, wodurch sich ein möglicher Realisierungsbeschluss auf das Jahr 2025 verschiebt. In Langendreer wird ein Neubau zur Zusammenlegung von Standorten geplant. Hier startet eine Machbarkeitsstudie im zweiten Halbjahr 2024, sodass der Planungsbeschluss erst 2025 und die konkrete Planung 2026 erfolgen soll.
Auch für die Löscheinheiten Querenburg und Stiepel sind künftige Maßnahmen vorgesehen. In Querenburg soll ein Anbau mit Stellplätzen und Sozialräumen entstehen; die Machbarkeitsstudie ist für 2026 geplant, die Bauplanung für 2027. In Stiepel wird 2026 in einer Studie geprüft, ob das bestehende Gemeindehaus saniert oder eine Erweiterung der Fahrzeughalle umgesetzt werden soll, wobei die Bauplanung ebenfalls für 2027 vorgesehen ist. Die Anpassungen wurden mit den Einheitsführungen abgestimmt und die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Situation des Tierheims in BochumZur Vorlage · 20241339 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat zur aktuellen Situation des Tierheims Stellung bezogen. Während die Unterbringung von Hunden durch den Neubau eines Hundehauses derzeit vollständig gewährleistet ist, stellt sich die Lage für Katzen als angespannt dar. Aufgrund von räumlich bedingten Engpässen, etwa durch die Aufnahme von Tieren aus sogenannten Animal-Hoarding-Fällen oder notwendige Quarantänemaßnahmen, werden Katzen teilweise im Obergeschoss des Kleintierhauses untergebracht. Dies beeinträchtigt die Kapazitäten für andere Kleintiere. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Unterbringung langfristig nicht tierschutzgerecht sei und eine Ablehnung von Neufunden oder Sicherstellungen drohe, sofern keine baulichen Alternativen wie ein neues Katzenhaus realisiert werden.
In finanzieller Hinsicht wurde die jährliche Pauschale der Stadt Bochum ab dem Kalenderjahr 2023 auf 541.000 Euro angehoben, was einem Betrag von etwa 1,45 Euro pro Einwohner entspricht. Dennoch sind die laufenden Kosten für die Unterbringung von Fundtieren und Tieren aus Sicherstellungen nach Angaben der Verwaltung nicht vollständig gedeckt. Es wird mit einer jährlichen Steigerung dieser Kosten gerechnet, basierend auf den Verwendungsnachweisen des Tierschutzvereins Bochum, Hattingen und Umgebung e.V.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Bebauung eines ehemaligen städtischen Grundstücks in der Straße „Sonnenleite“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anhörungen
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Erfolgte Auftragsvergaben (Bezirksvertretung Bochum-Ost)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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