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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Einmündungsbereich Sontener Berg/Ümminger Str. – Verengung und barrierefreie Ausgestaltung inkl. taktiler ElementeZur Vorlage · 20241094 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für die Umgestaltung des Einmündungsbereichs Sontener Berg und Ümminger Straße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Verengung der Verkehrsfläche sowie eine barrierefreie Ausgestaltung inklusive taktiler Elemente. Durch die bauliche Veränderung soll die Querungsstrecke über die Fahrbahn von derzeit etwa 21 Metern auf circa 11,50 Meter verkürzt werden. Damit sollen die Verkehrssicherheit erhöht und der Durchgangsverkehr reduziert werden.
Im Zuge der Arbeiten wird die Grünfläche auf der Südseite der Querung um etwa 38,5 Quadratmeter vergrößert, wobei eine Baumpflanzung vorgesehen ist. Die Entwässerungsplanung sieht vor, dass die Bestandsentwässerung weitgehend erhalten bleibt und lediglich ein Sinkkasten versetzt wird. Parallel zu den Straßenbauarbeiten werden die Stadtwerke Bochum Versorgungsleitungen umlegen und Glasfaserleitungen verlegen.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 85.200 Euro, wobei 60.000 Euro für den Straßenbau und die Grünflächenarbeiten sowie 25.200 Euro für Versorgungsleistungen veranschlagt sind. Die Finanzierung soll über Mittel für die Barrierefreiheit von Gehwegen erfolgen. Für die Durchführung der Maßnahmen ist eine Vollsperrung des Sontener Bergs erforderlich, während auf der Ümminger Straße eine teilseitige Sperrung stattfinden wird.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Havkenscheider Straße- Ausweisung als FahrradstraßeZur Vorlage · 20241193 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant, einen Abschnitt der Havkenscheider Straße sowie Teile der Kornharpener Straße als Fahrradstraße auszuweisen. Das Vorhaben umfasst den Bereich von der Einmündung Feldmark in Richtung Osten bis zum Rad-/Gehweg Parkway EmscherRuhr. Die Entscheidung über diesen Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 12. Juni 2024 erwartet.
Die baulichen Veränderungen beschränken sich auf die Markierung und Beschilderung des bestehenden Straßenbelags. Geplant sind flächige rote Markierungen in den Einmündungsbereichen, eine durchgehende rote Linie über die gesamte Länge der Straße sowie weiße Randmarkierungen zur besseren Sichtbarkeit bei Dunkelheit. Zudem sollen Piktogramme im Abstand von etwa 50 Metern auf die Nutzung durch Radfahrende hinweisen. Die Zufahrt für Anwohner bleibt durch den Zusatz „Anlieger frei“ weiterhin möglich. Ergänzend soll ein mobiles Erklärschild über die geltenden Regeln in einer Fahrradstraße informieren.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf circa 33.000 Euro brutto und werden aus Mitteln für den Neubau von Radwegen finanziert. Die Umsetzung ist für das Jahr 2024 vorgesehen; aufgrund der Beschränkung auf Markierungs- und Beschilderungsarbeiten wird eine Bauzeit von wenigen Tagen veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Förderung von Eigeninitiativen der Kindergärten im Stadtbezirk Bochum-OstZur Vorlage · 20241253 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost beabsichtigt, die Eigeninitiative von Kindergärten und Kitas im Stadtbezirk durch finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. Für das Haushaltsjahr 2024 ist eine Fördersumme in Höhe von 28.871,14 EUR aus bezirklichen Mitteln vorgesehen. Ziel der Maßnahmen ist die Realisierung von Projekten, die den Alltag der Kinder mit vergleichsweise geringem Aufwand interessanter gestalten sollen.
Die Vergabe erfolgt auf Basis einer Richtlinie, nach welcher 70 Prozent der beantragten Summe bis zu einem Höchstbetrag von 4.200 Euro pro Einzelfall ausgezahlt werden. Bis zum Stichtag am 15. März 2024 reichten acht Kindergärten Anträge über eine Gesamtsumme von 41.244,49 EUR ein. Der Bezirksältestenrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2024 die Förderung dieser eingereichten Anträge empfohlen. Da für das Haushaltsjahr 2024 noch ausreichend Budget zur Verfügung steht, kann die ursprünglich etatierte Summe von 25.000 Euro überschritten werden. Die Bezirksverwaltungsstelle Ost ist mit der Durchführung der Auszahlungen sowie der Prüfung der späteren Verwendungsnachweise beauftragt.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Förderung von Eigeninitiativen der Schulen im Stadtgebiet Bochum-OstZur Vorlage · 20241254 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost beabsichtigt, die Eigeninitiative von Schulen und deren Fördervereinen im Stadtbezirk mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. In einer Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Ost IV wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2024 eine Fördersumme von insgesamt 29.739,59 Euro aus bezirklichen Mitteln bereitzustellen. Die Mittel sollen Projekten und Maßnahmen zugutekommen, die den Schulalltag der Schülerinnen und Schüler gestalten sollen.
Bis zum Stichtag am 15. März 2024 hatten acht Schulen Anträge über eine Gesamtsumme von 43.985,14 Euro eingereicht. Nach der geltenden Richtlinie werden Zuwendungen in Höhe von 70 Prozent der beantragten Summen gewährt, wobei die Förderung im Einzelfall auf maximal 7.000 Euro begrenzt ist. Der Bezirksältestenrat hat sich bereits in seiner Sitzung am 24. Mai 2024 für die Förderung der eingereichten Anträge ausgesprochen. Trotz einer Überschreitung des ursprünglich etatisierten Betrags von 25.000 Euro sind laut Vorlage ausreichend Mittel vorhanden. Die Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstelle sollen mit der Durchführung der Auszahlungen sowie der Prüfung der Verwendungsnachweise beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Kinderspielplatz Elchbogen – Komplette Neugestaltung / NeuausstattungZur Vorlage · 20241294 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Neugestaltung des Kinderspielplatzes Elchbogen in Bochum-Ost vorgelegt. Im Rahmen der Spielleitplanung sollen die vorhandenen Spielgeräte modernisiert und das Angebot erweitert werden. Die Planung basiert unter anderem auf Ergebnissen einer Kinder- und Jugendbeteiligung. Geplant sind neue Elemente wie eine Vogelnestschaukel, eine Sandspiel-Kletterkombination sowie eine Hangrutsche mit neuem Einstiegspodest. Zudem soll die Barrierefreiheit durch wassergebundene Wege verbessert werden. Ergänzt wird die Maßnahme durch Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie neue Sitzgelegenheiten.
Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist die Errichtung einer Zaunanlage mit zwei Zufahrtstoren entlang der Grundstücksgrenze. Ziel ist es, den Spielplatz vor dem unkontrollierten Betreten durch Hunde zu schützen. Während die Kosten für die Spielplatzumgestaltung aus Mitteln der Spielleitplanung finanziert werden, soll die Zaunanlage über bezirkliche Mittel in Höhe von rund 15.000 Euro brutto realisiert werden. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 149.011,53 Euro brutto. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Herbst 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.06.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 2. Tranche (2024), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20240733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die zweite Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie für das Jahr 2024 vor. Diese umfasst 20 Aktivitäten, die auf dem im Dezember 2023 beschlossenen Orientierungsrahmen aufbauen. Ziel der Strategie ist die Entwicklung Bochums zu einer klimaneutralen Schwammstadt sowie die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Inhaltlich liegt der Fokus dieser Tranche unter anderem auf den Bereichen Mobilität, nachhaltige Bildung und Klimaanpassung. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören etwa die Erstellung eines Hitzeaktionsplans, Initiativen für flächensparendes Wohnen sowie die Förderung der fußläufigen Erreichbarkeit in Stadtkonzepten. Während die finanziellen Ressourcen für die meisten Aktivitäten im Haushalt 2024 enthalten sind, ist die Umsetzung bestimmter Vorhaben, wie etwa die Neufokussierung des Photovoltaik-Förderprogramms oder Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, von zusätzlichen Mitteln aus Bund oder Land abhängig.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Vorschläge für ein neues Controlling-System sowie eine Organisations- und Beteiligungsstruktur. Das Controlling soll die Wirksamkeit der Maßnahmen über SDG-Indikatoren und Projektwerkzeuge messbar machen. Zur Einbindung der Zivilgesellschaft ist zudem die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsforums geplant, in dem Fachleute und Bürger gemeinsam an der Umsetzung der Strategie mitwirken sollen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 5 (CDU, FDP)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Aksevi)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 3 (CDU)Gegenstimmen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINIKE.)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Partei, BSW)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, FDP/UWG)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — wird die Vorlage nach Feststellung durch Herrn Jentsch ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- 19.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enhaltungen: 0 Dagegen: 4 (CDU, BD) Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke) - 2.2Landmarken – Wir sehen Bochum Hier: Teilprojekt I: Künstlerischer Wettbewerb an den Stadteingängen an den Autobahnen (Empfehlungsgremium, Baukosten)Zur Vorlage · 20240751 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für das Teilprojekt I der Strategie „Landmarken – Wir sehen Bochum“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die Wahrnehmbarkeit der Stadt innerhalb der Metropolregion Ruhr zu erhöhen. Im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs sollen die Stadteingänge an den Autobahnen gestaltet werden.
Nach Abstimmung mit der Autobahn GmbH sollen an drei Standorten, unter anderem an der Halde am Kreuz West, Kunstwerke in den Autobahnbereichen aufgestellt werden. Die Auswahl der Künstler erfolgt durch ein Empfehlungsgremium, das sich aus Vertretenden der Verwaltung, des Gestaltungsbeirats, des Kulturbüros sowie dem Kunstmuseum und der Politik zusammensetzt. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Emscher Wassertechnik. Auch die Autobahn GmbH ist als Vertreterin der Flächeneigentümerin in diesem Gremium beteiligt.
Der Rat der Stadt soll die Zusammensetzung dieses Empfehlungsgremiums beschließen. Zudem wird beantragt, die Baukosten für die Kunstwerke in Höhe von zwei Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Entwürfe sollen im Frühjahr 2025 vorliegen, woraufhin die Umsetzung der Projekte erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU,UWG:FB, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)dafür: 51 (SPD, Grüne, BD, FDP, OB)Hinweis: Herr Knickmeier hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenomm
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 5 (SPD)Dagegen: 6 (Grüne, Linke, BD)Dafür: 3 (CDU)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU, FDP)Dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,BD,Die Partei,FASG,BSW)
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.Siehe hierzu auch unter Vor Eintritt in die Tagesordnung.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU, Linke)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 5 (SPD) Dagegen: 6 (Grüne, Linke, BD) Dafür: 3 (CDU) - 2.3Wasserversorgungskonzept der Stadt Bochum 2024-2029 gemäß § 38 (3) Landeswassergesetz NRWZur Vorlage · 20241116 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung des Wasserversorgungskonzepts für den Zeitraum 2024 bis 2029 vorgelegt. Das Konzept aktualisiert die Vorlage aus dem Jahr 2018 und erfüllt die Anforderungen des Landeswassergesetzes NRW, wonach der Stand der öffentlichen Wasserversorgung sowie Maßnahmen zur zukünftigen Sicherstellung dokumentiert werden müssen. Unterstützt wurde die Erstellung durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Netz GmbH.
Das Dokument beschreibt die Herkunft, Aufbereitung, den Transport und die Verteilung des Trinkwassers in Bochum. Die Versorgung erfolgt über die Wasserwerke Essen und Witten und entspricht der deutschen Trinkwasserverordnung. Laut Vorlage besteht kein Investitionsstau im Rohrnetz, welches aus etwa 1.176 Kilometern Transport- und Verteilleitungen sowie 675 Kilometern Anschlussleitungen besteht. Die Versorgungssicherheit gilt auch unter Berücksichtigung von Bevölkerungsentwicklungen und klimabedingten Veränderungen als gewährleistet. Im Jahr 2023 belief sich die benötigte Wassermenge auf circa 21,2 Millionen Kubikmeter.
Hinsichtlich der technischen Organisation umfasst das Konzept Maßnahmen zur Qualitätssicherung, den Einsatz qualifizierten Personals sowie Bereitschaftsdienste und Notfallpläne für Krisensituationen wie Stromausfälle. Die Erstellung des Konzepts erfolgt für den Zeitraum 2024 bis 2029 ohne Kostenbelastung für die Stadt durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20231116
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241116
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241140 das neue Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 vorgelegt. Dieses Konzept dient als Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie aus dem Jahr 2017 und basiert auf einer Evaluation der Maßnahmen aus den Jahren 2018 bis 2022. Ziel des Entwurfs ist es, bewährte Ansätze fortzuführen sowie neue Maßnahmen zur Wohnraumschaffung zu etablieren.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Umsetzung von 18 konkreten Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Senkung der Neubaukosten sowie die Identifizierung von Flächen für seniorengerechtes und inklusives Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Innenentwicklung, wofür eine separate Potenzialanalyse beauftragt wurde. Zudem sollen Beratungsangebote zur Nutzung von Dachgeschossen sowie zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen bereitgestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neufassung einer Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Demnach sollen auf städtischen Flächen mindestens 40 Prozent und auf nicht-städtischen Flächen, für die die Stadt Baurecht schafft, mindestens 30 Prozent der Geschossfläche im geförderten Bereich realisiert werden. Das Konzept wurde in einem Beteiligungsprozess erarbeitet, an dem über 500 Beiträge aus der Öffentlichkeit einflossen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD) - 2.5Kanalerneuerung “Wittener Straße“Zur Vorlage · 20241263 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Kanalerneuerung in der Wittener Straße vorgelegt. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Alten Wittener Straße und der Alten Ümminger Straße. Ziel der Maßnahme ist es, die Einleitung von ungefiltertem Regenwasser in den Oelbach zu unterbinden. Da die bestehenden Kanäle aus den Jahren 1971 und 1974 das Straßenabwasser über Sinkkästen direkt in den Bach leiten, soll durch den Einsatz eines Filterschachtes eine Reinigung des Wassers vor der Einleitung erreicht werden. Hierfür sind der Bau neuer Sammelkanäle sowie die Verlegung der Einleitungsstelle etwa 110 Meter östlich des Oelbachs vorgesehen, um Rückstaugefahren zu vermeiden.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2024 geplant, wobei die Bauzeit auf etwa acht Monate geschätzt wird. Während der Arbeiten wird im Bereich zwischen der Alten Wittener Straße und der Alten Ümminger Straße jeweils eine Fahrbahn gesperrt und der Verkehr über die andere Richtungsfahrbahn mittels mobiler Lichtsignalanlagen geleitet. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1,3 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung soll durch die Umschichtung von Mitteln aus anderen Kanalbaumaßnahmen erfolgen, deren Durchführung sich aufgrund neuer Priorisierungen auf die Jahre 2025 und 2026 verschoben hat.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B – Stadtgebiet Bochum – hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20241036 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241036 den Beschluss einer stadtweiten Dachbegrünungssatzung (Nr. 1047 B) beantragt. Ziel der Satzung ist es, bei Neubauten von Flachdächern und flach geneigten Dächern standardmäßig eine Begrünung vorzusehen, um das Stadtbild nachhaltig zu verbessern.
Nach einer Prüfung verschiedener Instrumente hat sich die Verwaltung gegen eine Anpassung einzelner Bebauungspläne entschieden, da dies mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre. Stattdessen wird eine örtliche Bauvorschrift auf Grundlage der Landesbauordnung NRW vorgeschlagen. Diese Regelung konzentriert sich auf die Gestaltung der Bauwerke und legt eine durchwurzelbare Aufbaustärke von mindestens sechs Zentimetern fest.
Hinsichtlich der Förderlandschaft bleibt der Zugang zu verschiedenen Programmen, wie dem Kommunalen Modernisierungsprogramm oder der Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, auch bei einer rechtlichen Verpflichtung bestehen. Bei Programmen, die auf freiwilligen Maßnahmen basieren – etwa „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ oder das Programm „10.000 Grüne Dächer“ –, entfällt der Förderanspruch jedoch, sofern die Dachbegrünung durch die neue Satzung verpflichtend wird. Eine Entscheidung des Rates über die Vorlage ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 4 (CDU,BD)Dafür 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei)
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG)Dafür: 7 (SPD, Grüne)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.7Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die Regelungen für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 vorsieht. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., um im Rahmen von lokalen Veranstaltungen wie dem Bochumer Musiksommer verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen. Geplant sind Öffnungen am 9. Juni in Wattenscheid und Langendreer, am 16. Juni in Linden sowie am 8. September für die Lindener Meile und den Musiksommer in der Innenstadt. Weitere Termine umfassen das Weinfest in Wattenscheid am 15. September und das Jubiläum im Ruhr-Park am 29. September. Für die Innenstadt ist zudem ein verkaufsoffener Sonntag zum Weihnachtsmarkt am 15. Dezember vorgesehen. Ein ursprünglich für den 22. Dezember in Bochum-Harpen geplanter Termin wurde bereits zurückgezogen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen ab 13:00 Uhr für maximal fünf Stunden bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses erlaubt. Die Entscheidung über die ordnungsbehördliche Verordnung durch den Rat wird für den 27. Juni 2024 erwartet, nachdem zuvor verschiedene Bezirksvertretungen und Ausschüsse angehört wurden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)dagegen: 12 ( SPD, Grüne, CDU, FASG, Linke, PAR)dafür: 64 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 5 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (Frau Aksevi)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, BD)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 7 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 9 (SPD, CDU, BD)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (SPD, Grüne, Linke)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 3 (SPD, Grüne)Dafür: 12 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (Linke) Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, BD) - 2.8Sportstättenentwicklungsplanung – Sportstättenbedarfsplanung für Sportplätze / Festlegung einer Prioritätenliste ab dem Jahr 2025 ffZur Vorlage · 20241280 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine neue Sportstättenentwicklungsplanung für die Jahre 2025 bis 2030 vor, die auf einer Bestands- und Bedarfsanalyse der Bochumer Sportplatzanlagen basiert. Für den vereinsorganisierten Fußballsport wurde eine Prioritätenliste erstellt. Die Planung sieht vor, jährlich sechs priorisierte Sportplatzanlagen baulich und funktional aufzuwerten sowie zwei Kunstrasendecken zu sanieren. Zudem sollen auf drei Anlagen FUNino-Spielfelder geschaffen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die geplante Aufgabe der sportlichen Nutzung der Sportplatzanlage An der Landwehr. Eine baurechtliche Prüfung ergab, dass eine Umgestaltung in Kunstrasen aufgrund der notwendigen Abstände zur Autobahn nicht genehmigungsfähig ist. Die Anlage ist bereits seit Dezember 2021 aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Die Aktualisierung der Planung erfolgte durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, um den Anforderungen der Bochumer Sportstätten gerecht zu werden. Dabei wurden die Bedarfe von zahlreichen Fußballvereinen sowie anderer Sportarten berücksichtigt. Die Strategie zielt unter anderem auf die Erweiterung von Jugendspielfeldern und eine effizientere Nutzung der Kapazitäten ab. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel und erfordert jeweils gesonderte Beschlüsse der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 0dafür: 77 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, OB)BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 26.06.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesHinweis: BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (SPD, Grüne, Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, UWG/FDP, BD)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Umbenennung der Haltestellen Opelring (Bezirk IV) und Brücke Sheffield-Ring (Bezirk I)Zur Vorlage · 20241345 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umbenennung zweier Bushaltestellen in Bochum vorgelegt. Konkret soll die Haltestelle „Opelring“ in „Tsukuba-Ring“ umbenannt werden. Gleichzeitig ist die Änderung der Haltestelle „Brücke Sheffield-Ring“ in „Amalie-Dietrich-Weg“ vorgesehen.
Als Grund für die Anpassung wird angeführt, dass die Straßennamen auf einem Teilabschnitt der A 448 bereits geändert wurden und der Name „Opelring“ daher nicht mehr aktuell ist. Da die Brücke am Sheffield-Ring nicht mehr existiert und die nächstgelegene Querstraße nun den Namen Amalie-Dietrich-Weg trägt, soll auch dieser Haltestellenname angepasst werden.
Die Umsetzung der Umbenennungen ist zum nächsten Fahrplanwechsel am 21. August 2024 geplant. Die damit verbundenen Kosten für die BOGESTRA, die unter anderem den Druck von Aushangfahrplänen sowie die Aktualisierung digitaler Ansagen und Anzeigen in den Fahrzeugen umfassen, werden auf 13.000 Euro brutto geschätzt. Finanziert werden diese Ausgaben aus der ÖPNV-Pauschale 2024. Die BOGESTRA benötigt für die technische Umsetzung etwa zwei Monate.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (CDU)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, BSW, Die Partei, BD)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (SPD)Dagegen: 9 (SPD, Grüne, CDU)Dafür: 4 (SPD, Linke, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (SPD) Dagegen: 9 (SPD, Grüne, CDU) Dafür: 4 (SPD, Linke, BD) - 3.Vorschläge und Anregungen
- 4.Anträge
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Bericht des Bezirksbürgermeisters
- 5.2Mobilitätskonzept der Stadt Bochum 2.0Zur Vorlage · 20240837 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat das Mobilitätskonzept der Stadt Bochum aktualisiert und auf eine ausschließlich digitale Form umgestellt, die unter www.bochum.de/mobilitätskonzept abrufbar ist. Das Konzept folgt einem Prinzip der „Loseblattsammlung“, um eine flexible und sukzessive Fortschreibung einzelner Bausteine zu ermöglichen.
Im Zuge der Überarbeitung wurden verschiedene Umbenennungen vorgenommen, darunter die Transformation des Klimaschutzkonzepts in eine Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan. Zudem wurden zahlreiche neue thematische Bausteine integriert, wie etwa das Leitbild Mobilität 2030, der Green City Plan Bochum oder spezifische Verkehrskonzepte für Stadtteile wie Laer, Hamme und Wattenscheid. Bestehende Elemente, wie die Schulwegpläne, wurden in übergeordnete Bereiche wie das Mobilitätsmanagement in Schulen integriert.
Das Mobilitätskonzept wird nicht als Gesamtdokument durch die politischen Gremien beschlossen. Stattdessen erfolgt die Aufnahme oder Aktualisierung einzelner Module, beispielsweise zum Carsharing-Konzept oder zum Vorbehaltsstraßennetz, über separate Beschlüsse. Die vorliegende Aktualisierung ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Am Honnengraben - BauordnungZur Vorlage · 20240858 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über ein Bauvorhaben am Honnengraben, bei dem eine bestehende Garage zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Der Antragsteller beabsichtigt, die teilweise baufällige Doppelgarage an der gleichen Stelle neu zu errichten. Die neue Garage soll mit den Abmessungen von etwa 7,49 m x 7,49 m bzw. 7,18 m etwas breiter als das Vorgängerbauwerk ausfallen. Durch die grenzständige Ausführung am Flurstück 846 soll ein schwer bewirtschaftbarer Grundstücksstreifen vermieden werden, was zu einer Vergrößerung der versiegelten Fläche um circa 6 Quadratmeter führt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 297, der die Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausweist. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt und keine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch vorliegt, wird die Zulässigkeit anhand der Beeinträchtigung öffentlicher Belange geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Obwohl die geplante Nutzung der Fläche im Widerspruch zur landwirtschaftlichen Festsetzung steht, beabsichtigt die Verwaltung, eine Befreiung von dieser Festsetzung zu erteilen, da die Garage am selben Standort verbleibt. Eine Baugenehmigung soll erteilt werden, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Brelohstraße - BauordnungZur Vorlage · 20240913 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt plant die Errichtung einer Einlasskontrolle auf dem Wertstoffhof an der Havkenscheider Straße. Das Vorhaben umfasst die Installation eines Personalcontainers, einer Überdachung sowie einer Schrankenanlage auf einer bereits versiegelten Fläche. Der Container soll als Wetterschutz und Aufenthaltsbereich für das Personal dienen, während die Überdachung sowohl den Mitarbeitenden als auch den Kunden bei der Angabe von Abfallart und -menge vor Witterungseinflüssen schützen soll.
Da für das betreffende Grundstück kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, ist das Vorhaben im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch zu bewerten. Es liegt zudem innerhalb des Landschaftsplans Mitte-Ost sowie der Verbandsgrünfläche Nummer sieben. Die Verwaltung stuft die Maßnahme als bauliche Erweiterung eines bereits zulässigen Gewerbebetriebs ein, wobei die Erweiterung im Verhältnis zum bestehenden Betrieb als angemessen und untergeordnet betrachtet wird.
Mit der Einrichtung der Kontrolle verfolgt der zuständige Entsorger seinen öffentlichen Auftrag zur Abfallentsorgung in Bochum. Die Erschließung des Geländes ist gesichert, und öffentliche Belange werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Projekt zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Brelohstraße - BauordnungZur Vorlage · 20240915 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung eines Windfangs am Verwaltungsgebäude der USB Bochum GmbH in der Brelohstraße. Die Maßnahme soll einen thermischen Puffer vor dem beheizten Gebäudebereich schaffen und zudem verhindern, dass Besucher das Gebäude unkontrolliert betreten können. Der Bau soll auf einer bereits versiegelten Fläche erfolgen.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und liegt nicht in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan, sondern ist Teil des Landschaftsplans Mitte-Ost. Das Vorhaben wird als bauliche Erweiterung eines bestehenden, zulässigen gewerblichen Betriebs betrachtet, wobei die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude als angemessen und untergeordnet eingestuft wird. An diesem Standort, der ehemaligen Zentraldeponie Harpen, erfüllt die USB Bochum GmbH ihren öffentlichen Auftrag zur Abfallentsorgung für die Stadt Bochum.
Die Erschließung des Geländes ist gesichert, und öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung beabsichtigt, eine Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken vorliegen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Eine neue Statue auf altem Sockel macht noch keine ErinnerungskulturZur Vorlage · 20240933 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP zum Germania-Denkmal am Marktplatz Langendreer reagiert. Im Zentrum der Erörterung steht die Frage, wie mit dem verbliebenen Sockel und dem Vorschlag des Westfälischen Geschichtsvereins Bochum umzugehen ist, eine Nachbildung der Statue wieder aufzustellen.
Zum baulichen Zustand des Sockels gibt die Verwaltung an, dass kein akuter Handlungsbedarf besteht, jedoch Reinigungsarbeiten sowie eine Neuverfugung der Stufen sinnvoll seien. Die Grünpflege und Abfallbeseitigung am Standort erfolgen durch den Technischen Betrieb in regelmäßigen Intervallen. Eine Informationstafel am ehemaligen Standort des Denkmals ist derzeit nicht geplant, wird jedoch als Option für die Zukunft betrachtet.
Hinsichtlich der Idee einer Statue-Nachbildung äußert das Stadtarchiv eine Ablehnung. Aufgrund der historischen Verbindung des Denkmals zu Nationalismus und Militarismus wird eine erneute Platzierung kritisch bewertet. Demgegenüber steht eine positive Haltung gegenüber der Nutzung des Sockels für zeitlich begrenzte Kunst- oder Schulprojekte. Solche Projekte werden als Möglichkeit gesehen, sich im Rahmen einer neuen Interpretation kritisch mit der Geschichte des Denkmals auseinanderzusetzen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Bebauung eines ehemaligen städtischen Grundstücks in der Straße „Sonnenleite“Zur Vorlage · 20241002 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Vorlage zur Bebauung eines ehemaligen städtischen Grundstücks in der Straße „Sonnenleite“ vorgelegt. Das Areal wurde im Rahmen eines Vermarktungsverfahrens mit dem Ziel verkauft, dort ein Ein- bis Zweifamilienhaus als Doppelhaushälfte zu errichten.
Da die Käufer die vertraglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, wonach das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss gebrauchsfertig bebaut sein muss, wird eine Verlängerung dieser Frist um weitere zwei Jahre beantragt. Gleichzeitig soll die Einwilligung für einen Weiterverkauf des Grundstücks erteilt werden.
Die Vorlage steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Grundstücke für den 14. Mai 2024 sowie der Bezirksvertretung Bochum-Ost für den 12. Juni 2024 zur Kenntnisnahme. Die Beratung erfolgt in der jeweils nichtöffentlichen Sitzung, um die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Beteiligung an Schwimmkompaktwoche für Schulen, die zurzeit keine Schwimmfläche habenZur Vorlage · 20241026 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Ost wurde die Situation des Schulschwimmunterrichts thematisiert, da die Sanierung des Lehrschwimmbeckens an der Willy-Brandt-Gesamtschule zu Unterrichtsausfällen führt. Die Fraktionen SPD und Die Grünes erkundigten sich nach den Kapazitäten der sogenannten Schwimmkompaktwochen sowie nach einer möglichen bevorzugten Berücksichtigung der betroffenen Schulen.
Die Sportverwaltung teilte mit, dass sich das Projekt „Schwimm Mit!“ vorrangig an Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgangsstufe richtet, die noch keine ausreichenden Schwimmkenntnisse besitzen. Bei den diesjährigen Kompaktwochen im Hallenfreibad Hofstade konnten aufgrund begrenzter Kapazitäten von 1.123 Anmeldungen aus 18 Schulen lediglich 866 Kinder berücksichtigt werden. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt nach dem Bedarf der Nichtschwimmer, der Reihenfolge des Anmeldungseingangs sowie unter Berücksichtigung bisher nicht teilnehmender Schulen.
Das Angebot dient als Ergänzung zum regulären Unterricht und kann den Ausfall von Schwimmstunden nicht vollständig kompensieren. Für die Willy-Brandt-Gesamtschule ist vorgesehen, den Unterricht nach den Sommerferien im Hallenfreibad Langendreer durchzuführen. Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten am Lehrschwimmbecken der WBG wird voraussichtlich im Mai 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Hinweisschilder vor dem Alten Amtsgericht, der ehemaligen Reichsbank und dem Amtshaus LangendreerZur Vorlage · 20241224 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der SPD und der Grünen in Bochum-Ost haben den Austausch sowie die Ergänzung von Hinweisschildern an historischen Standorten in Langendreer angefragt. Im Fokus stehen dabei die Informationstafeln vor dem Alten Amtsgericht und der ehemaligen Reichsbank am Carl-von-Ossietzky-Platz, die laut Anfrage Abnutzungsspuren aufweisen und aufgrund ihrer aktuellen Platzierung schwer lesbar sind. Zudem wurde die Errichtung eines neuen Schildes für das Amtshaus Langendreer vorgeschlagen.
In einer Stellungnahme erklärte die Verwaltung, dass der Zustand der bestehenden Schilder bisher nicht bekannt war. Ein Austausch durch modernere Tafeln auf Augenhöhe sei grundsätzlich möglich; zur Vorbelegungen von Vandalismusschäden wird jedoch eine Anbringung in der derzeitigen Höhe empfohlen. Für das Amtshaus Langendreer besteht die Möglichkeit, ein Hinweisschild auf der Grünfläche vor dem Gebäude zu platzieren, da dieser Bereich nicht im Verkehrsraum liegt.
Bezüglich der finanziellen Umsetzung orientiert sich die Verwaltung an Kostenwerten eines ähnlichen Projekts des Stadtarchivs am Imbuschplatz. Dort beliefen sich die Kosten für ein Schild inklusive Aufstellung auf etwa 1.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Freiwillige Feuerwehr - Zeitliche Umsetzung der Bauvorhaben des Brandschutzbedarfsplanes 2023-2027Zur Vorlage · 20241241 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine Anpassung des Zeitplans für verschiedene Bauvorhaben der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2023–2027. Grund für die zeitliche Verschiebung sind laufende Baumaßnahmen in Weitmar, Linden und Heide sowie begrenzte Personal- und Finanzressourcen.
Für die Löscheinheit Dahlhausen ist ein Anbau mit Umkleiden und Sanitärräumen vorgesehen. Die konkrete Planung soll im zweiten Halbjahr 2024 beginnen, wodurch sich ein möglicher Realisierungsbeschluss auf das Jahr 2025 verschiebt. In Langendreer wird ein Neubau zur Zusammenlegung von Standorten geplant. Hier startet eine Machbarkeitsstudie im zweiten Halbjahr 2024, sodass der Planungsbeschluss erst 2025 und die konkrete Planung 2026 erfolgen soll.
Auch für die Löscheinheiten Querenburg und Stiepel sind künftige Maßnahmen vorgesehen. In Querenburg soll ein Anbau mit Stellplätzen und Sozialräumen entstehen; die Machbarkeitsstudie ist für 2026 geplant, die Bauplanung für 2027. In Stiepel wird 2026 in einer Studie geprüft, ob das bestehende Gemeindehaus saniert oder eine Erweiterung der Fahrzeughalle umgesetzt werden soll, wobei die Bauplanung ebenfalls für 2027 vorgesehen ist. Die Anpassungen wurden mit den Einheitsführungen abgestimmt und die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Situation des Tierheims in BochumZur Vorlage · 20241339 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat zur aktuellen Situation des Tierheims Stellung bezogen. Während die Unterbringung von Hunden durch den Neubau eines Hundehauses derzeit vollständig gewährleistet ist, stellt sich die Lage für Katzen als angespannt dar. Aufgrund von räumlich bedingten Engpässen, etwa durch die Aufnahme von Tieren aus sogenannten Animal-Hoarding-Fällen oder notwendige Quarantänemaßnahmen, werden Katzen teilweise im Obergeschoss des Kleintierhauses untergebracht. Dies beeinträchtigt die Kapazitäten für andere Kleintiere. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Unterbringung langfristig nicht tierschutzgerecht sei und eine Ablehnung von Neufunden oder Sicherstellungen drohe, sofern keine baulichen Alternativen wie ein neues Katzenhaus realisiert werden.
In finanzieller Hinsicht wurde die jährliche Pauschale der Stadt Bochum ab dem Kalenderjahr 2023 auf 541.000 Euro angehoben, was einem Betrag von etwa 1,45 Euro pro Einwohner entspricht. Dennoch sind die laufenden Kosten für die Unterbringung von Fundtieren und Tieren aus Sicherstellungen nach Angaben der Verwaltung nicht vollständig gedeckt. Es wird mit einer jährlichen Steigerung dieser Kosten gerechnet, basierend auf den Verwendungsnachweisen des Tierschutzvereins Bochum, Hattingen und Umgebung e.V.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Bebauung eines ehemaligen städtischen Grundstücks in der Straße „Sonnenleite“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anhörungen
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Erfolgte Auftragsvergaben (Bezirksvertretung Bochum-Ost)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Situation des Tierheims in BochumErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
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