Am Honnengraben - Bauordnung
20240858 · Mitteilung der Verwaltung · 25.06.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über ein Bauvorhaben am Honnengraben, bei dem eine bestehende Garage zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Der Antragsteller beabsichtigt, die teilweise baufällige Doppelgarage an der gleichen Stelle neu zu errichten. Die neue Garage soll mit den Abmessungen von etwa 7,49 m x 7,49 m bzw. 7,18 m etwas breiter als das Vorgängerbauwerk ausfallen. Durch die grenzständige Ausführung am Flurstück 846 soll ein schwer bewirtschaftbarer Grundstücksstreifen vermieden werden, was zu einer Vergrößerung der versiegelten Fläche um circa 6 Quadratmeter führt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 297, der die Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausweist. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt und keine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch vorliegt, wird die Zulässigkeit anhand der Beeinträchtigung öffentlicher Belange geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Obwohl die geplante Nutzung der Fläche im Widerspruch zur landwirtschaftlichen Festsetzung steht, beabsichtigt die Verwaltung, eine Befreiung von dieser Festsetzung zu erteilen, da die Garage am selben Standort verbleibt. Eine Baugenehmigung soll erteilt werden, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
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