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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Kanalneubau “Gerther Straße“Zur Vorlage · 20231359 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-Nord einen Plan für den Kanalneubau in der Gerther Straße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Kanalsystems im Abschnitt von der Lothringer Straße bis zum Anschluss an die Heinrichstraße. Grund für die Arbeiten sind bauliche Defekte und eine hydraulische Überlastung der im Jahr 1905 errichteten Leitungen.
Im Rahmen des Vorhabens sollen etwa 345 Meter Kanal in offener Bauweise mit einer Nennweite von DN 500 verlegt werden. Während die geschützten Bäume im südlichen Bereich durch eine mittige Verlegung der Leitung erhalten bleiben können, müssen im nördlichen Teil der Fußgängerzone drei Bäume gefällt und anschließend ersetzt werden. Die Erreichbarkeit von Geschäften und Garagen bleibt während der Bauphase gewährleistet.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2023 geplant, wobei die Dauer der Arbeiten auf etwa sechs Monate geschätzt wird. Für die Durchführung sind Abschnittssperrungen der Fahrbahn erforderlich, wobei Fußgänger die Baustelle einseitig passieren können. Der Zebrastreifen im Kreuzungsbereich zur Lothringer Straße wird vorübergehend um 15 Meter verlegt. Um die Veranstaltung „Gerther Sommer“ nicht zu beeinträchtigen, bleibt der Abschnitt zwischen Lothringer Straße und Brandenbuschstraße während des Zeitraums baustellenfrei.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,1 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsmittel der Jahre 2023 und 2024 sowie durch Umschichtungen aus anderen Projekten des Tiefbauamtes.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231359
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231359 - 1.2Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-NordZur Vorlage · 20231657 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II hat eine Beschlussvorlage zur Abberufung der Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Nord vorgelegt. Der Antrag sieht vor, Günter Krethke mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Schriftführer des Gremiums zu entbinden.
Hintergrund ist das Ausscheiden von Herrn Krethke aus dem aktiven Dienst bei der Stadtverwaltung Bochum zum 31. März 2023. Da er zuvor die Leitung der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord innehatte, ist eine formale Abberufung erforderlich. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Schriftführung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, welche vorsieht, dass die Schriftführung durch städtische Dienstkräfte zu bestellen ist.
Mit der Umsetzung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten verbunden. Zudem ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231657
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231657 - 1.3Zuschussantrag der Kulturlinie.Ruhr vom 14.06.2023Zur Vorlage · 20231707 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Initiative Kulturlinie.Ruhr hat für das Kulturfestival „Kulturlinie 308/318“ einen Zuschuss in Höhe von 1.400 Euro beantragt. Das Festival findet im Zeitraum vom 18. bis 20. August 2023 entlang der Bahnstrecke 308/318 sowie in den Zügen selbst statt. Das Programm umfasst verschiedene künstlerische Formate wie Musik, Poesie, Theater und Performances.
Die beantragten Mittel sollen laut der Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III für die Durchführung von Konzerten im Stadtbezirk Nord verwendet werden. Die Verwaltung empfiehlt die Gewährung des Zuschusses, da der Antrag den Zuwendungsrichtlinien für den Bezirk Nord entspricht. Die Finanzierung ist in der Produktgruppe 11 23 vorgesehen, wobei keine jährlichen Folgelasten entstehen. Eine Entscheidung über den Antrag liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Nord vor.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231707
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231707 - 1.4Widmung eines Teilbereichs der Straße „Zunftwiese“Zur Vorlage · 20231765 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Straße „Zunftwiese“ im Stadtteil Hiltrop vorgelegt. Der Antrag umfasst die Widmung spezifischer Flächen innerhalb der Gemarkung Hiltrop, Flur 10, welche die Flurstücke 251, 283, 486, 569 und 572 beinhalten, als Gemeindestraße.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den betreffenden Teilbereich der Straße für die Erschließung der Anwohner öffentlich zu machen. Während andere Abschnitte der „Zunftwiese“ bereits als öffentliche Straßen bestehen, soll durch den Beschluss die rechtliche Grundlage gemäß dem Straßen- und Wegegesetz NRW geschaffen werden. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die vorliegende Vorlage des Tiefbauamtes wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 15. August 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231765
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231765 - 1.5Widmung eines Teilbereichs der „Mörikestraße“Zur Vorlage · 20231766 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat über die Widmung eines Teilbereichs der Mörikestraße als Gemeindestraße beschlossen. Die entsprechende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes mit der Nummer 20231766 betrifft ein Teilstück in der Gemarkung Harpen, konkret das Flurstück 2741 in Flur 1.
Ziel der Maßnahme ist die Erschließung der Anwohner durch die öffentliche Bereitstellung dieses Straßenabschnitts. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 153 der Stadt Bochum ist dieser Bereich bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Da der restliche Teil der Mörikestraße bereits öffentlich gewidmet ist, soll nun auch das betreffende Teilstück gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) offiziell als Gemeindestraße geführt werden.
Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 15. August 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231766
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231766 - 1.6Widmung der Stichstraße „Bergener Straße“Zur Vorlage · 20231767 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Stichstraße „Bergener Straße“ im Stadtteil Hiltrop vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, diesen Straßenabschnitt als Gemeindestraße zu widmen, um die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen.
Die betreffende Fläche, gelegen in der Gemarkung Hiltrop (Flur 7, Flurstück 456), ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 572a der Stadt Bochum bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Während Teile der „Bergener Straße“ bereits öffentlich sind, soll die Stichstraße gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW offiziell als Gemeindestraße anerkannt werden. Die entsprechenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Widmung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 15. August 2023 getroffen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231767
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231767 - 1.7Bürgeranregung nach GO NRW § 24 Fuß- und RadverkehrZur Vorlage · 20231794 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord berät über eine Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes zur Anpassung von Wegesperren im Fuß- und Radverkehr. Anlass ist eine Anregung eines Bürgers, wonach die aktuelle Gestaltung der Barrieren die Durchfahrt für Rollstühle, Kinderwagen sowie Fahrräder mit Anhängern erschwert.
Die Verwaltung schlägt vor, die vorhandenen Sperren an verschiedenen Standorten zu modifizieren oder durch Absperrpfosten zu ersetzen. Im Hiltroper Park soll am Übergang zur Karl-Ernst-Straße ein Teilflügel der Wegesperre entfernt werden, um eine breitere Durchgangsbreite zu schaffen. An den Standorten „Auf der Panne“ sowie in der Mengeder Straße sollen die Sperren durch Absperrpfosten ersetzt werden. Im Bereich des Gerther Landwehr ist die Entfernung von Flügeln an zwei verschiedenen Wegesperren vorgesehen, um die Durchfahrtsbreiten zu erhöhen und gleichzeitig eine Lenkungsfunktion beizubehalten. Für Standorte wie am Hochbunker in der Hans-Sachs-Straße oder am Bövinghauser Hellweg wird vorgeschlagen, die Sperren vorerst geöffnet zu lassen, bis sie bei Bedarf durch Pfosten ersetzt werden können.
Die Durchführung dieser Maßnahmen ist mit Kosten von etwa 5.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231794
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231794 - 1.8Zuschussantrag des Bochumer Kulturrates e.V. vom 27.07.2023Zur Vorlage · 20231940 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Kulturrat e.V. hat für die Durchführung der diesjährigen „Anne Frank Kulturwochen“ einen Zuschuss beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20231940 sieht eine Förderung in Höhe von 1.500,00 Euro vor. Die beantragten Mittel sollen für die Durchführung einer Konzertreihe verwendet werden, die im Stadtbezirk Bochum-Nord stattfindet.
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III hat den Antrag geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass der Zuschuss den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Nord entspricht. Die Finanzierung soll über die Produktgruppe 11 23 des Haushalts erfolgen. Die Entscheidung über die Bewilligung des Betrags liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Nord und ist für die Sitzung am 15. August 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231940
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231940 - 1.9Zuschussantrag der Evangelischen Johanneskirche vom 28.07.2023Zur Vorlage · 20231942 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord berät über einen Antrag der Evangelischen Johanneskirche Bochum-Grumme auf Gewährung eines Zuschusses. In der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20231942 wird die Übernahme der Gage für den ukrainischen akademischen Kammerchor „Chreschtschatyk“ aus Kiew beantragt. Die beantragte Summe beläuft sich auf 1.500 Euro.
Der Chor soll am 12. September 2023 ein Konzert in der Evangelischen Johanneskirche in Bochum-Grumme geben. Nach Prüfung durch die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III steht der Antrag den geltenden Richtlinien für Zuwendungen im Stadtbezirk Nord nicht entgegen. Die Verwaltung schlägt vor, den beantragten Zuschuss zu gewähren.
Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme sind in der Produktgruppe 11 23 des Haushalts vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Nord.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231942
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231942 - 2.Anhörungen
- 2.1Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise mittels Schlauchliningverfahren in BochumZur Vorlage · 20231096 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage für Kanalrenovationsmaßnahmen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist die Sanierung von Kanalhaltungen in den Zustandsklassen 0 bis 1 mittels des Schlauchliningverfahrens in geschlossener Bauweise. Die Notwendigkeit der Instandsetzung ergibt sich aus Untersuchungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser.
Der Plan umfasst insgesamt 25 Haltungen mit einer Gesamtlänge von etwa 1.172 Metern. Betroffen sind Mischwasserkanäle der Nennweiten DN 300 bis DN 500. Die Arbeiten werden in verschiedenen Stadtbezirken durchgeführt, unter anderem in der Limbeckstraße, Schützenstraße, Am Ruhrpark, Hasenwinkeler Straße, Ruhrstraße und am Hustadtring.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, wobei sich die einzelnen Bauphasen über das gesamte Jahr verteilen sollen. Für die Durchführung der Arbeiten ist die Einrichtung von Halteverbotszonen im Bereich der Einstiegsschächte erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 306.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist durch den Haushaltsplan 2023 sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096 - 2.2Achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20231652 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20231652 liegt ein Entwurf zur achten Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bochum vor. Die Verwaltung setzt damit einen Beschluss des Stadtrats vom 15. Juni 2023 um, wonach eine Anpassung bestimmter Regelungen zu prüfen und den politischen Gremien vorzulegen war.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft § 9 Absatz 4 Buchstabe h sowie die Anlage 3 der Hauptsatzung. Konkret soll ergänzt werden, dass gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren bereits gegeben oder abgeschlossen sein können. Zudem sieht der Entwurf für den Fall vor, dass von einer Befassung mit Eingaben gemäß § 9 Absatz 4 abgesehen wird, dass diese Entscheidung dem zuständigen Ratsgremium zur Abstimmung vorgelegt und im Falle eines bestätigenden Votums dem Petenten mitgeteilt wird.
Die Verwaltung begründet die Formulierungsvorschläge mit einer Bewertung nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom April 2023. Der Text orientiert sich zudem an Regelwerken anderer Kommunen, wie etwa der Stadt Essen. Die Vorlage durchläuft im August 2023 die Anhörungsphase in den verschiedenen Bezirksvertretungen und wird am 24. August 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (LINKE/PAR&StG)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 4 (CDU, FDP)Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 2023162 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (SPD, Grüne, FDP, AfD) gemäß Vorlage 20231652
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: -Dagegen: 3 (DIE LINKE., BD, Die PARTEI)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652 - 2.3Realisierung / Umsetzung der Sanierungsmaßnahme Sporthalle MaischützenschuleZur Vorlage · 20231710 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme für die Sporthalle der Maischützenschule als erste Maßnahme aus dem Projektauftrag „Sporthallen für Bochum“. Die Entscheidung basiert auf den Ergebnissen der Sportflächenbedarfsplanung sowie den Resultaten des Projektauftrags vom Juni 2022.
Die Sporthalle, die im Jahr 1964 errichtet wurde, soll baulich, technisch und energetisch an moderne Anforderungen angepasst werden. Geplant ist neben der technischen Ertüchtigung ein barrierefreier Umbau, insbesondere im Bereich der Sanitäranlagen und der Umkleideräume. Im Rahmen der energetischen Sanierung gemäß den Leitlinien der Stadt Bochum und dem Gebäudeenergiegesetz sollen zudem eine Photovoltaikanlage installiert und das Dach begrünt werden. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch einen externen Generalplaner erfolgen.
Die geschätzten Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 4,45 Millionen Euro, wobei die Mittel für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgesehen sind. Durch die Sanierung werden keine zusätzlichen jährlichen Folgelasten erwartet; stattdessen ist eine Reduzierung der laufenden Betriebskosten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231710
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231710 - 2.4Bürgerzentrum Harpen, Harpener Hellweg 77Zur Vorlage · 20231749 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Kernsanierung des ehemaligen Amtshauses am Harpener Hellweg 77 vorgelegt, um dort das „Bürgerzentrum Harpen“ zu etablieren. Die kalkulierten Kosten für das Projekt belaufen sich auf 4,5 Millionen Euro. Diese Summe umfasst Maßnahmen an Dach und Fassade sowie den Umbau der ehemaligen Kita-Flächen und Wohnungen. Während für das Jahr 2023 und 2024 bereits Mittel in Höhe von einer Million Euro veranschlagt sind, sollen die restlichen 3,5 Millionen Euro durch Umschichtungen im Investitionsbudget des Amtes für Finanzsteuerung bereitgestellt werden.
Die geplante Nutzung sieht vor, den Saal im Erdgeschoss für kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen bereitzustellen. Der Bereich der ehemaligen Kita soll barrierefrei für temporäre Nutzungen wie Seminare oder Workshops zur Verfügung stehen. Die ehemaligen Wohnungen sollen in Büroräume für die Verwaltung oder soziale Einrichtungen umgewandelt werden, wobei eine Wohnnutzung aufgrund der Lärmbelastung durch Veranstaltungen ausgeschlossen ist. Ein elektronisches Schließsystem soll den Zugang zum Gebäude steuern.
Das Bauvorhaben ist auf eine Dauer von etwa drei Jahren ausgelegt. Ab April 2024 ist die Einrichtung der Baustelle geplant, wodurch die derzeitigen Mieter, der Bürger-Schützen-Verein Bochum-Harpen 1874 e.V. und der Musikzug Bochum-Harpen 1986 e. V., ihre Flächen für voraussichtlich 18 Monate nicht nutzen können. Die Verwaltung sucht nach Ausweichmöglichkeiten im städtischen Immobilienbestand, hat jedoch bislang keine Alternativen gefunden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231749
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231749 - 2.5Neubau Schulzentrum Bochum – Nord Entwicklung der Projektkosten und Beantragung einer BudgeterhöhungZur Vorlage · 20231819 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erhöhung des Budgets für den Neubau des Schulzentrums Bochum-Nord vorgelegt. Der Rat wird gebeten, das Projektbudget um 11,45 Millionen Euro brutto auf insgesamt 119,20 Millionen Euro brutto zu erhöhen. Die notwendigen Mittel sollen aus der Bildungspauschale 2022 bereitgestellt werden.
Der Baufortschritt am Rohbau ist im Gange, wobei bislang 59 Prozent der Bauleistungen beauftragt wurden. Die Kostenentwicklung wird maßgeblich durch die allgemeine Marktlage bei den Baupreisen beeinflusst. Konkret liegen die Ergebnisse bei den elektrotechnischen Anlagen etwa 2,6 Millionen Euro über dem ursprünglichen Planungsstand. Auch bei den Arbeiten an der Fassade, der Möblierung sowie den Tischlerarbeiten wurden höhere Kosten als in der ursprünglichen Kalkulation vorgesehen verzeichnet.
Zusätzliche Kosteneinflüsse ergaben sich durch Anpassungen im Bereich der Freianlagen, etwa für den Überflutungsschutz und die Barrierefreiheit, sowie durch Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude aufgrund von Schadstofffunden. Um die Deckung anstehender Vergaben sicherzustellen, sieht die Verwaltung vor, für noch nicht vergebene Leistungen eine Reserve von 20 Prozent und für bereits beauftragte Aufträge eine Nachtragsreserve von 5 Prozent einzukalkulieren.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231819
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHerr Krampitz (BD) nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231819 - 2.6Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt BochumZur Vorlage · 20231847 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Regelungen für die Aufstellung von Altkleider- und Textilsammelcontainern im öffentlichen Straßenraum zu ändern. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Tiefbauamtes soll ein neues Konzept verabschiedet werden, das eine rechtssichere Grundlage für die Erteilung oder Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen schafft. Damit wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 2022 aufgehoben, welche die Sammlung aus einer Hand vorsah.
Anlass für die Neugestaltung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die Ablehnung von Standorten für einen gewerblichen Anbieter aufhob. Das neue Konzept orientiert sich an den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Zur Vermeidung einer Überlastung des öffentlichen Raums sieht die Verwaltung vor, lediglich bestehende Depotcontainerstandplätze zu nutzen. Von den 265 verfügbaren Standplätzen im Stadtgebiet werden 38 für gewerbliche und caritative Sammler zur Verfügung gestellt.
Die Reinigung der Standorte verbleibt in der Verantwortung der USB Bochum GmbH, wobei die anteiligen Reinigungskosten von den jeweiligen Anbietern zu tragen sind. Die Sondernutzungserlaubnisse werden für eine Dauer von drei Jahren erteilt. Bestehende Erlaubnisse der USB Bochum GmbH für 162 Container bleiben von dieser Neuregelung unberührt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847Abstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 13 (SPD, Grüne, FDP, BD)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847 - 2.72.Fortschreibung des Straßen- und Wege-Konzeptes im Rahmen der Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW und des Förderprogrammes des Landes NRW zur Entlastung der Grundstückseigentümer in BochumZur Vorlage · 20231872 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes vorgelegt. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW sowie eines Förderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen, welches eine Entlastung von Grundstückseigentümern vorsieht.
Im Zuge der Fortschreibung wurden die Listen für Kanalbau- und Straßenbaumaßnahmen aktualisiert, wobei das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt als Grundlage diente. Die Vorlage unterscheidet zwischen voraussichtlich beitragsfreien Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Gehwegen über einen Zeitraum von drei Jahren sowie beitragspflichtigen Straßenausbau- und Kanalbaumaßnahmen. Letztere sind für Zeiträume von zwei bis fünf Jahren geplant und umfassen sowohl konventionelle als auch grabenlose Sanierungsverfahren im Bereich der Kanalinfrastruktur.
Die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um die staatliche Förderung zur Reduzierung der Anliegerbeiträge in Anspruch nehmen zu können. Die Verwaltung strebt durch regelmäßige Aktualisierungen eine zeitnahe Planung an, um die Förderfähigkeit der geplanten Bauvorhaben sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872 - 3.Vorschläge und Anregungen
- 4.Anträge
- 5.Mitteilungen
- 5.1Verkauf eines Grundstückes an der WieschermühlenstraßeZur Vorlage · 20230987 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Mitteilung zum geplanten Verkauf eines Grundstücks in der Wieschermühlenstraße vorgelegt. Die Fläche umfasst 1.493 m² und ist derzeit unbebaut. Ziel des Verkaufs ist die Erweiterung einer bestehenden Gewerbefläche.
Aufgrund der vegetativen Entwicklung in den vergangenen Jahren weist das Areal einen dichten Baumbestand auf, wodurch es im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als Wald eingestuft wird. Im Zuge des zu erwartenden Baugenehmigungsverfahrens ist jedoch vorgesehen, diese Waldflächen zu ersetzen.
Die Entscheidung über den Verkauf erfolgt gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nicht öffentlichen Teil der entsprechenden Sitzungen. Damit sollen die Anforderungen an den Datenschutz sowie die Geheimhaltung gewahrt bleiben.
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Beratungsfolge
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.12.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.2Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20231132 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt die Anmietung der Immobilie in der Lothringer Straße 21a, dem ehemaligen Pflegeheim „Haus Gloria“. Diese Maßnahme ist Teil der Neukonzeption der Wohnungsnotfallhilfe und dient der Erfüllung der ordnungsrechtlichen Unterbringungspflicht nach dem Ordnungsbehördengesetz.
Ziel der Neuausrichtung ist es, die Unterbringungskonzepte differenzierter zu gestalten und eine Trennung von geflüchteten Menschen und wohnungslosen Personen in den bestehenden Sammelunterkünften zu erreichen. Das Objekt in der Lothringer Straße bietet Platz für bis zu 42 Personen in verschiedenen Gruppenwohnangeboten sowie Räumlichkeiten für das Fachpersonal. Die Unterbringung richtet sich an wohnungslose Männer und Frauen mit komplexen Problemlagen, um durch intensive Betreuung die Perspektive auf eigenen Wohnraum zu stärken. Der Aufenthalt in der Einrichtung ist vorrangig auf eine Dauer von maximal zwölf Monaten ausgelegt. Die Betreuung soll durch ein multiprofessionelles Team, unter anderem bestehend aus Sozialarbeit und sozialpsychiatrischer Pflege, sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Die im nicht öffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen (Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG); dagegen: 3 (CDU); dafür: 12 (SPD; Grüne; Linke; BD; PA
- 05.09.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (18. Sitzung)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 5.3Errichtung eines 27 Meter Funkmastes für die Deutsche Telekom Technik GmbH - BauordnungZur Vorlage · 20231223 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat unter der Federführung von Heike Bartel eine Mitteilung zur Errichtung eines 27 Meter hohen Funkmastes für die Deutsche Telekom Technik GmbH vorgelegt. Das Vorhaben dient der Erweiterung des LTE-Netzes im Stadtgebiet, um eine höhere Datenübertragungsrate und größere Kapazitäten zu ermöglichen.
Das betreffende Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Bebauungsplan Nr. 344a als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen. Zudem befindet sich der Standort in einem Landschaftsschutzgebiet sowie in einer Verbandsgrünfläche. Gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) wird das Vorhaben als privilegiertes Projekt eingestuft, da es der Telekommunikationsinfrastruktur dient.
Eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes Bochum-Mitte/Ost wurde bereits erteilt. Die Verwaltung beabsichtigt nun, eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 344a zu erteilen und die Baugenehmigung für den Funkmast zu erlassen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 20.06.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.4Barrierefreier Ausbau der Haltestellen und Verbesserung des Komforts durch Fahr-gastunterstände - Vorlage Nr. 20230417Zur Vorlage · 20231308 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilung der Verwaltung zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen beantwortet das Tiefbauamt die Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich eines Fahrgastunterstands an der Haltestelle Holthauser Straße am Castroper Hellweg. Die Verwaltung gibt an, dass die Aufstellung eines Unterstands aufgrund der unzureichenden Breite des vorhandenen Gehwegs derzeit nicht ohne Weiteres möglich ist. Ein notwendiger Grunderwerb für zusätzliche Flächen sei zum aktuellen Zeitpunkt nicht kurzfristig durchführbar, wenngleich dieser auf Wunsch des Bezirks erneut angefragt wurde.
Ohne diesen Erwerb lässt sich am Standort Holthauser Straße kein geeigneter Platz für einen festen oder mobilen Fahrgastunterstand finden. Laut Angaben der BOGESTRA nutzen derzeit täglich 18 Fahrgäste die Haltestelle in Richtung Castrop, verteilt auf die Linien 364 und 353. Aufgrund dieser geringen Fahrgastzahlen im Vergleich zu anderen Haltestellen im Stadtgebiet ist die Einrichtung eines Unterstandes an diesem Standort nicht vorrangig. Die Stadt beabsichtigt, in den kommenden Jahren weitere Haltestellen mit höheren Einsteigerzahlen prioritär auszustatten. Sollte der Erwerb von Flächen möglich werden, wird die Verwaltung den Bezirk über die Bedingungen informieren und gegebenenfalls die Nutzung eines mobilen Fahrgastunterstands als kurzfristige Lösung prüfen.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 5.5Baumentfernung KolpingplatzZur Vorlage · 20231483 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat die Fällung eines Baumes am Kolpingplatz freigegeben. Hintergrund ist eine Anfrage der Fraktion FDP/UWG: Freie Bürger aus der Bezirksvertretung Bochum-Nord, welche Alternativen zur vollständigen Entfernung des Baumes hinterfragte. Die Fraktion erkundigte sich nach der Anzahl der durch Beschattung betroffenen Zimmer im angrenzenden Altenheim sowie nach Möglichkeiten, Räume umzuwidmen oder den Baum lediglich zurückzuschneiden.
Das Umwelt- und Grünflächenamt gab an, dass ein Großteil des Erd- und Obergeschosses auf der Südseite von der Beschattung betroffen ist, eine genaue Zimmerzahl jedoch nicht benannt werden kann. Eine Umwidmung von Bewohnerzimmern in andere Nutzungsarten wurde vom Investor aufgrund finanzieller Auswirkungen abgelehnt. Ein Rückschnitt des Astwerks auf etwa sechs Meter Höhe wurde geprüft, würde jedoch durch die Bildung neuer Triebe zu einer erneuten Beschattung führen und könnte den Untergang des Baumes zur Folge haben, was eine Ersatzpflanzung verhindern würde.
Zudem legte der Investor dar, dass die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit 72 Modulen geplant ist. Ein Verbleib des Baumes würde die Platzierung der Anlage auf den östlichen Gebäudeteil beschränken und den Energieertrag verringern. Vor diesem Hintergrund und unter der Voraussetzung, dass eine Ersatzpflanzung erfolgt, hat die Verwaltung die Fällung genehmigt.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 5.6Leitungsbau in KornharpenZur Vorlage · 20231499 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Nord wurde durch die CDU-Fraktion eine Anfrage zum Zustand von Wegen im Stadtteil Kornharpen gestellt. Hintergrund sind Arbeiten zur Verlegung elektrischer Leitungen durch die Stadtwerke Bochum in den Jahren 2020 und 2021, bei denen Teile des Wiehenweges bis zur Wiescherstraße nach Abschluss der Hauptarbeiten in einem unfertigen Zustand verblieben seien.
Die Verwaltung teilte mit, dass es sich um ein Projekt der Netzgesellschaft der Stadtwerke Bochum handelt, welches die Erneuerung von Stromleitungen zwischen dem Umspannwerk Elbestraße und der Knotenpunktstation Gasstraße umfasst. Verzögerungen bei den abschließenden Arbeiten entstanden durch die Insolvenz des ursprünglich beauftragten Tiefbauunternehmens, wodurch die Restarbeiten neu vergeben werden mussten. Die Asphaltarbeiten sind inzwischen durchgeführt worden. Eine Endabnahme der betroffenen Flächen durch die Stadt Bochum ist für Juni geplant.
Der Weg kann von den Anwohnern wieder genutzt werden. Die Überwachung der Baumaßnahmen und der Baustellensicherung obliegt grundsätzlich der Eigenverantwortung der Stadtwerke Bochum. Im Rahmen des Leitungsbaus führt die Stadtverwaltung jedoch stichprobenartige Kontrollen durch, um etwaige Mängel beim Bauherrn anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 5.7Unfallrisiken und Schadensrisiken durch den Schlechten Zustand der Hiltroper StraßeZur Vorlage · 20231504 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Anfrage den Zustand der Hiltroper Straße zwischen dem Kreisverkehr Dietrich-Benking-Straße und der Brücke über die A 43 thematisiert. Die Fraktion verwies auf mögliche Schäden an Fahrzeugen sowie auf ein erhöhtes Unfallrisiko für Radfahrer und Fußgänger durch Ausweichmanöver im Straßenverkehr. Zudem wurden Beeinträchtigungen für Fahrgäste der Buslinie 353 angeführt. Als kurzfristige Maßnahme zur Reduzierung dieser Risiken wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschlagen.
Die Verwaltung teilte mit, dass nach der Aufstellung von Warnschildern wegen Straßenschäden im März 2023 keine wesentliche Verringerung der Geschwindigkeit durch die Verkehrsteilnehmer festgestellt wurde. Infolgedessen wurde Anfang Mai 2023 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt, um den Straßenkörper zu schonen und die Sicherheit zu erhöhen. Eine umfassende Sanierung des Abschnitts von der A43-Brücke bis zur Hundsrückstraße wird derzeit vorbereitet und soll bis zum Jahresende umgesetzt werden. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten führt der Technische Betrieb der Stadt Bochum kleinere bauliche Maßnahmen sowie regelmäßige Kontrollen durch, um die Verkehrssicherheit auf diesem Straßenabschnitt zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 5.8Schwimm- und Sportmöglichkeiten im Bochumer NordenZur Vorlage · 20231600 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Nord hat im Rahmen einer Anregung die Erweiterung der Sport- und Schwimmmöglichkeiten im Stadtbezirk Bochum-Nord vorgeschlagen. Laut der Vorlage besteht ein Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten für den Schul- und Vereinssport sowie an Wasserflächen, da aktuell im Norden des Stadtbezirks kein öffentliches Schwimmbad existiert und lediglich ein Lehrschwimmbecken an der Havelstraße zur Verfügung steht.
Die Fraktion regt an, die Planungen für den Neubau des Schulzentrums Nord um eine zusätzliche zweifache Turnhalle sowie ein Lehrschwimmbecken zu ergänzen. Durch diese Erweiterung könnten auch die angrenzenden Schulen, wie die Frauenlobschule und die Hans-Christian-Andersen-Schule, von verbesserten Möglichkeiten profitieren. Zudem wird auf die gute Erreichbarkeit des Standorts durch den öffentlichen Nahverkehr verwiesen.
Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass die Anregung der Fraktion von der Projektgruppe „Sporthallen und Wasserflächen für Bochum“ aufgegriffen wurde. Die Projektgruppe wird den Bedarf an einer möglichen zusätzlichen Turnhalle sowie eines Lehrschwimmbeckens in ihre weitere Projektarbeit einbeziehen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 5.9Kanalerneuerung ´ Hiltroper Straße ´ zwischen den Hausnummern 397 und 409Zur Vorlage · 20231722 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Kanalerneuerung in der Hiltroper Straße zwischen den Hausnummern 397 und 409 reagiert. Die Maßnahme, die ursprünglich für den Sommer 2022 geplant war, soll nun im Sommer 2023 umgesetzt werden.
Die Vergabe des Auftrags ist für die Kalenderwochen 35 oder 36 vorgesehen, sodass die Ausführung der Arbeiten ab der 39. Kalenderwoche 2023 beginnen kann. Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich etwa 14 Wochen in Anspruch nehmen.
Für die Verkehrsführung sind Sperrungen im Bereich der Eifelstraße vorgesehen. Konkret soll die Eifelstraße an der Einmündung zur Hiltroper Straße für Bauflächen und eine Doppelstartbaugrube für den Mikro-Tunneling-Vortrieb gesperrt werden. In der Hiltroper Straße wird es punktuelle halbseitige Sperrungen geben, und zwar im Bereich von der Eifelstraße bis zur Einmündung der Bergener Straße sowie im Abschnitt zwischen der Eifelstraße und der Hausnummer 417. Der Verkehr wird mithilfe einer Lichtzeichenanlage gesteuert, um eine gezielte Umleitung des Verkehrs aus der Eifelstraße zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 09.08.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung)
- 5.10Kornharpener Str. o. Nr. - BauordnungZur Vorlage · 20231889 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Lagercontainers auf dem Gelände der Zentraldeponie Kornharpen. Das Gebäude, das in Containerbauweise ausgeführt werden soll, dient der Erweiterung der technischen Gebäudeausrüstung und wird auf einer bereits versiegelten Fläche aufgestellt.
Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich sowie in einem Bereich, der im Regionalen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Da kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, erfolgt die rechtliche Einordnung nach dem Baugesetzbuch. Das Vorhaben wird als Erweiterung eines zulässigen ortsgebundenen gewerblichen Betriebes gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB eingestuft. Die Maßnahme gilt im Verhältnis zu den vorhandenen Gebäuden und dem laufenden Betrieb als angemessen.
Nach der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben, da die Aufstellung auf einem bereits versiegelten Waschplatz keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt und keine Neuversiegelung stattfindet. Die Mitteilung wurde vom Bauordnungsamt unter der Federführung von Peter Wojtecki erstellt.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Verwaltungsgebäude Lothringen, Lothringer Straße 40Zur Vorlage · 20231968 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat eine Anfrage zur künftigen Nutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Zeche Lothringen in der Lothringer Straße 40 gestellt. Das historische Bauwerk in Bochum-Gerthe ist Gegenstand von Anfragen aus der Bevölkerung bezüglich seiner weiteren Entwicklung. Nachdem Pläne für eine Filiale des Lebensmittelhändlers Aldi aufgrund von Protesten nicht umgesetzt wurden, liegen Konzepte eines Investors vor, die den Erhalt des Gebäudes sowie die Schaffung von Wohnraum und Gastronomieflächen vorsehen.
Mit der Anfrage von Thomas Wedding werden nun konkrete Details zum Verkauf und zur geplanten Umsetzung des Objekts erfragt. Es wird gefragt, ob beim Verkauf von der Wohnungseigentümergemeinschaft an die Erwerber eine Nutzung als Wohngebäude vereinbart wurde. Zudem wird nach einem festgelegten Zieltermin für die Realisierung der Pläne sowie nach möglichen Sanktionsmöglichkeiten oder einer Rückkaufsoption gefragt, falls die vorgestellten Planungen nicht in angemessener Zeit umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Anhörungen
- 8.1Verkauf eines Grundstückes an der WieschermühlenstraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230988
- 8.2Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 8.3Standortwechsel und Erweiterung der mit Zuwendung übertragenen Betreuung von Wohnungslosen von der Herzogstr. 79 zur Lothringerstr. 21aErgebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen
- 11.1Besetzung der Stelle der Leitung der Bezirksverwaltungsstellen Nord und Ost
- 11.2Erfolgte Auftragsvergaben (Bezirksvertretung Bochum-Nord)
- 11.3Standortwechsel und Erweiterung der mit Zuwendung übertragenen Betreuung von Wohnungslosen von der Herzogstr. 79 zur Lothringer Str. 21a (Vorlage 20231149) und 8.1 Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines Mietvertrages (Vorlage: 20231134)
- 12.Anfragen
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