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Errichtung eines 27 Meter Funkmastes für die Deutsche Telekom Technik GmbH - Bauordnung

20231223 · Mitteilung der Verwaltung · 15.08.2023 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 20.06.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Das Bauordnungsamt hat unter der Federführung von Heike Bartel eine Mitteilung zur Errichtung eines 27 Meter hohen Funkmastes für die Deutsche Telekom Technik GmbH vorgelegt. Das Vorhaben dient der Erweiterung des LTE-Netzes im Stadtgebiet, um eine höhere Datenübertragungsrate und größere Kapazitäten zu ermöglichen.

Das betreffende Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Bebauungsplan Nr. 344a als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen. Zudem befindet sich der Standort in einem Landschaftsschutzgebiet sowie in einer Verbandsgrünfläche. Gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) wird das Vorhaben als privilegiertes Projekt eingestuft, da es der Telekommunikationsinfrastruktur dient.

Eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes Bochum-Mitte/Ost wurde bereits erteilt. Die Verwaltung beabsichtigt nun, eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 344a zu erteilen und die Baugenehmigung für den Funkmast zu erlassen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
15.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt
Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung)
20.06.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.