Widmung der Stichstraße „Bergener Straße“
20231767 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.08.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231767
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Stichstraße „Bergener Straße“ im Stadtteil Hiltrop vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, diesen Straßenabschnitt als Gemeindestraße zu widmen, um die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen.
Die betreffende Fläche, gelegen in der Gemarkung Hiltrop (Flur 7, Flurstück 456), ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 572a der Stadt Bochum bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Während Teile der „Bergener Straße“ bereits öffentlich sind, soll die Stichstraße gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW offiziell als Gemeindestraße anerkannt werden. Die entsprechenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Widmung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 15. August 2023 getroffen.
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