Widmung eines Teilbereichs der Straße „Zunftwiese“
20231765 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.08.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231765
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Straße „Zunftwiese“ im Stadtteil Hiltrop vorgelegt. Der Antrag umfasst die Widmung spezifischer Flächen innerhalb der Gemarkung Hiltrop, Flur 10, welche die Flurstücke 251, 283, 486, 569 und 572 beinhalten, als Gemeindestraße.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den betreffenden Teilbereich der Straße für die Erschließung der Anwohner öffentlich zu machen. Während andere Abschnitte der „Zunftwiese“ bereits als öffentliche Straßen bestehen, soll durch den Beschluss die rechtliche Grundlage gemäß dem Straßen- und Wegegesetz NRW geschaffen werden. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die vorliegende Vorlage des Tiefbauamtes wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 15. August 2023 erwartet.
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