Widmung eines Teilbereichs der „Mörikestraße“
20231766 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.08.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231766
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat über die Widmung eines Teilbereichs der Mörikestraße als Gemeindestraße beschlossen. Die entsprechende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes mit der Nummer 20231766 betrifft ein Teilstück in der Gemarkung Harpen, konkret das Flurstück 2741 in Flur 1.
Ziel der Maßnahme ist die Erschließung der Anwohner durch die öffentliche Bereitstellung dieses Straßenabschnitts. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 153 der Stadt Bochum ist dieser Bereich bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Da der restliche Teil der Mörikestraße bereits öffentlich gewidmet ist, soll nun auch das betreffende Teilstück gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) offiziell als Gemeindestraße geführt werden.
Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 15. August 2023 erwartet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 127 Wörter).