Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Nord
20231657 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.08.2023 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231657
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II hat eine Beschlussvorlage zur Abberufung der Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Nord vorgelegt. Der Antrag sieht vor, Günter Krethke mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Schriftführer des Gremiums zu entbinden.
Hintergrund ist das Ausscheiden von Herrn Krethke aus dem aktiven Dienst bei der Stadtverwaltung Bochum zum 31. März 2023. Da er zuvor die Leitung der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord innehatte, ist eine formale Abberufung erforderlich. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Schriftführung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, welche vorsieht, dass die Schriftführung durch städtische Dienstkräfte zu bestellen ist.
Mit der Umsetzung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten verbunden. Zudem ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
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