Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt Bochum
20231847 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 06.09.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Regelungen für die Aufstellung von Altkleider- und Textilsammelcontainern im öffentlichen Straßenraum zu ändern. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Tiefbauamtes soll ein neues Konzept verabschiedet werden, das eine rechtssichere Grundlage für die Erteilung oder Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen schafft. Damit wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 2022 aufgehoben, welche die Sammlung aus einer Hand vorsah.
Anlass für die Neugestaltung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die Ablehnung von Standorten für einen gewerblichen Anbieter aufhob. Das neue Konzept orientiert sich an den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Zur Vermeidung einer Überlastung des öffentlichen Raums sieht die Verwaltung vor, lediglich bestehende Depotcontainerstandplätze zu nutzen. Von den 265 verfügbaren Standplätzen im Stadtgebiet werden 38 für gewerbliche und caritative Sammler zur Verfügung gestellt.
Die Reinigung der Standorte verbleibt in der Verantwortung der USB Bochum GmbH, wobei die anteiligen Reinigungskosten von den jeweiligen Anbietern zu tragen sind. Die Sondernutzungserlaubnisse werden für eine Dauer von drei Jahren erteilt. Bestehende Erlaubnisse der USB Bochum GmbH für 162 Container bleiben von dieser Neuregelung unberührt.
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