Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Umsetzung der Spielleitplanung 2023; Maßnahmen an Informellen Standorten und Aktionen / Mobile AngeboteZur Vorlage · 20230471 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums beabsichtigt, die Maßnahmen der Spielleitplanung 2023 umzusetzen, um die Nutzungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum zu erweitern. Die im Arbeitskreis „Mobile Arbeit“ entwickelten Projekte umfassen sowohl Maßnahmen an informellen Standorten als auch mobile Angebote.
Für diese Vorhaben stehen insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Der vorliegende Plan sieht eine Verwendung von 53.325 Euro vor, die verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe abdecken. Im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeithäuser sind Anschaffungen wie Spielgeräte, Klettergarten-Ergänzungen sowie neue Sitzmöglichkeiten für Einrichtungen wie das Falkenheim oder den Kinder- und Jugendtreff Sit Down vorgesehen.
Ein weiterer Teil des Budgets fließt in die Streetwork und Schulsozialarbeit. Hierzu zählen die Fortführung des Jugendmobils „EUMEL“, die Aufstockung von Spielekisten sowie die Anschaffung von Fahrradständern für die Grundschule am Volkspark. Zudem sind Einsätze von Spielmobilen durch die Falken und den Stadtsportbund sowie die Durchführung der „Action-Woche“ im Volkspark Langendreer geplant. Sollten nach Umsetzung dieser Maßnahmen Mittel aus dem Budget verbleiben, können weitere Projekte über eine Nachrückerliste finanziert werden. Auch eine Messe zur Vorstellung der Spielgeräte für Fachkräfte ist als mögliche Verwendung der Restmittel vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230471
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230471
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Antrag auf Befristete Anerkennung der "Vinzelino gGmbH" als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 20231025 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Bochumer Jugendamtes schlägt vor, die „Vinzelino gGmbH“ befristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 10. Mai 2026 gelten. An diesen Beschlussvorschlag sind Nebenbestimmungen geknüpft: Die Gesellschaft muss zum 10. Mai der Jahre 2024, 2025 und 2026 unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte vorlegen. Zudem bezieht sich die Anerkennung ausschließlich auf Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Die Verwaltung behält sich zudem den Widerruf der Anerkennung vor, falls die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Die „Vinzelino gGmbH“ ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Bochumer Vereins „St. Vinzenz e.V.“ und verfolgt das Ziel, Kindertagesstätten zu betreiben. Ein konkretes Bauvorhaben am Imbuschplatz 11 für eine Einrichtung mit 94 Plätzen liegt bereits in der Planung; eine positive Bauvoranfrage der Stadt Bochum wurde erteilt. Langfristig plant die Gesellschaft den Betrieb von zehn bis fünfzehn Kindertagesstätten im Stadtgebiet, wobei ein Schwerpunkt auf Gebieten mit besonderen sozialräumlichen Herausforderungen liegen soll. Die zuständigen Arbeitsgruppen der Jugendförderung und der Fachverbände befürworten die beantragte Anerkennung, da alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Antrag auf befristete Anerkennung der: Overdyck- Ev. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.Zur Vorlage · 20231028 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Jugendamtes beantragt die befristete Anerkennung der „Overdyck – Ev. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 10. Mai 2026 befristet werden. Mit diesem Beschlussvorschlag sind Nebenbestimmungen verknüpft: Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem Jugendamt zum 10. Mai in den Jahren 2024, 2025 und 2026 unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte vorzulegen. Zudem bezieht sich die Anerkennung ausschließlich auf Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Eine Rücknahme der Anerkennung bleibt vorbehalten, sofern die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Die gGmbH ist eine hundertprozentige Tochter der „Ev. Stiftung Overdyck“, welche als diakonische Einrichtung in Bochum tätig ist. Seit dem 1. Januar 2023 wurden sämtliche Betriebsabläufe, das Personal sowie die Vermögenswerte von der Stiftung auf die Gesellschaft übertragen. Unter der Geschäftsführung von Stefan Wutzke bietet die Gesellschaft ambulante sowie stationäre Angebote im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe an. Die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor, und die zuständigen Arbeitsgruppen befürworten die beantragte Anerkennung.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Beschlussfassung über die Anzahl von KindertagespflegepersonenZur Vorlage · 20231030 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) soll über die Anzahl der zu fördernden Kindertagespflegepersonen entscheiden. Laut einer Beschlussvorlage des Jugendamtes wird beantragt, für die Kindergartenjahre 2022/2023 sowie 2023/2024 jeweils eine Förderung gemäß § 47 des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) für jeweils 650 Kindertagespflegepersonen zu beantragen.
Diese Entscheidung ist eine Vorgabe des LWL-Landesjugendamts Westfalen, welches die Festlegung der Anzahl durch den Ausschuss im Rahmen der Bewilligung vorgeschrieben hat. Die Förderung dient der Unterstützung der fachlichen Beratung zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen dieses Verfahrens leitet das Jugendamt einen Betrag von 550 Euro pro Kindertagespflegeperson an die zuständige Fachberatungsstelle weiter.
Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Landesjugendamts, sodass für die Stadt Bochum keine direkten finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten entstehen. Zukünftig soll diese Beschlussfassung in die jährliche KiBiz-Planung integriert werden.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Investitionszuschüsse 2023 für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier TrägerschaftZur Vorlage · 20231078 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat mit der Beschlussvorlage 20231078 einen Antrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen für das Jahr 2023 vorgelegt. Gegenstand ist die Förderung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft. Von dem zur Verfügung stehenden Gesamttopf in Höhe von 51.000 Euro sollen verschiedene Maßnahmen finanziert werden.
Der Vorschlag sieht die Bewilligung von Zuschüssen in einer Gesamtsumme von 39.437,55 Euro für neun Anträge vor. Die Förderung umfasst Projekte wie das Falkenheim (Akademiestraße und Bergen), die JAWO Weitmar, das KJFH Laer, das KJFH Wichernhaus, das MGH Dahlhausen, das KJFH Preins Feld, die KJFH Wodanstraße sowie das KJFH Neustraße. Gemäß der geltenden Richtlinien übernimmt die Stadt 80 Prozent der beantragten Kosten, während die Träger einen Eigenanteil von 20 Prozent leisten.
Ein Antrag für die Dependance Frankenweg konnte aufgrund privatrechtlicher Ansprüche des Vermieters derzeit nicht berücksichtigt werden. Sollte eine Klärung der Kostenübernahme erfolgen, können diese Mittel aus dem verbleibenden Budget verwendet werden. Nach Abzug der bewilligten Beträge verbleibt eine Restsumme von etwa 11.000 Euro, die für dringende unterjährige Maßnahmen ohne erneuten Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie eingesetzt werden kann.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangenheit: 1 (Kosel)
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangenheit: 1 (Kosel) - 1.6Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses der Jugendfeuerwehr Bochum Gewerbestr. 2 e, 44866 Bochum zu Investitionskosten für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Jugendräume in der Osterfeldstrasse 35, 44866 BochumZur Vorlage · 20231079 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat im Rahmen einer Beschlussvorlage des Jugendamtes die Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Jugendfeuerwehr Bochum beantragt. Der Antrag betrifft die Übernahme von Investitionskosten für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen in den Jugendräumen in der Osterfeldstraße 35.
Nach Angaben der Vorlage belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 4.707,94 Euro. Gemäß den Richtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Förderung der Arbeit von Jugendverbänden und Jugendinitiativen sieht das Jugendamt eine Förderung in Höhe von 70 Prozent vor. Dies entspricht einem Betrag von 3.295,56 Euro. Mit der Bewilligung dieses Zuschusses sind alle weiteren Forderungen für die gleiche Maßnahme abgegolten.
Der Antrag wurde von Torsten Rutinowski verfasst. Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung, wobei keine jährlichen Folgelasten oder klimarelevanten Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird über den Vorschlag in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 entscheiden.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Beschlussfassung zum Pilotprojekt zentral organisiertes FrühstückZur Vorlage · 20231049 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Umsetzung eines Pilotprojekts für ein zentral organisiertes Frühstück in acht städtischen Kindertagesstätten. Die teilnehmenden Einrichtungen sind die Kitas am Friesenweg, Paßweg, Mandelweg, Ginsterweg, Stockumer Straße, Lohackerstraße, Herzogstraße und Zechenstraße. Das Projekt ist bis zum 31. Juli 2024 befristet, wobei das Frühstück während dieser Pilotphase für die Eltern kostenfrei angeboten wird.
Ziel der Maßnahme ist es, langfristig ein zentral organisiertes Frühstück in allen städtischen Kitas zu etablieren und dieses über eine elternfinanzierte Verpflegungspauschale in die Entgeltordnung aufzunehmen. Parallel dazu prüft das Jugendamt, ob das Angebot für Kinder aus Familien, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) oder dem Härtefallfond beziehen, kostenfrei gestaltet werden kann. Im Rahmen der Pilotphase sollen zudem die pädagogische Eignung, die Akzeptanz bei Eltern sowie den Personalkräften und der finanzielle Aufwand evaluiert werden. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf etwa 12 Euro pro Kind und Monat, mit einem Gesamtaufwand von 51.000 Euro für das Jahr 2023 und 54.500 Euro für das Jahr 2024.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Benennung von drei Kindertageseinrichtungen zur Zertifizierung als FamilienzentrumZur Vorlage · 20231218 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Benennung von drei Kindertageseinrichtungen für den Zertifizierungsprozess als Familienzentrum im Kindergartenjahr 2023/2024 vorgelegt. Grundlage hierfür ist ein Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden neun Bewerbungen geprüft. Die Auswahl der Verwaltung basiert auf den Vorgaben des Landesministeriums sowie auf Analysen aus dem Sozialbericht 2021 der Stadt Bochum. Dabei wurden Kriterien wie die SGB II-Quote, die demografische Entwicklung und die Anzahl von Bedarfsgemeinschaften in den jeweiligen Stadtteilen herangezogen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kindertageseinrichtung Obertor in Wattenscheid-Mitte, die Kindertageseinrichtung Feldsieper Straße in Hamme sowie die Kindertageseinrichtung Querenburger Höhe in Querenburg als neue Familienzentren zu benennen. Die Träger dieser Einrichtungen sind die Outlaw gGmbH und der IFAK Kindergarten e.V.
Die Auswahl konzentriert sich auf Stadtteile, die laut Sozialbericht einen besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist weder ein zusätzlicher Mittelbedarf noch eine jährliche Folgelast für den Haushalt vorgesehen.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Neuausrichtung „Bochum-Pass. Gemeinsam mehr erleben.“Zur Vorlage · 20231076 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum plant eine Neuausrichtung des „Bochum-Passes“, der berechtigten Bürgerinnen und Bürgern Vergünstigungen bei verschiedenen kulturellen und Freizeitangeboten ermöglicht. Der Berechtigtenkreis soll künftig um Personen erweitert werden, die Wohngeld beziehen. Damit wird die Gruppe der Anspruchsberechtigten vergrößert, die bisher auf Beziehende von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt war.
Um die Nutzung des Passes zu erhöhen und bürokratische Hürden abzubauen, soll die Ausgabe nicht mehr an einen Einzelantrag geknüpfen sein. Stattdessen ist vorgesehen, den Pass den Berechtigten initiativ zuzustellen. Für das zweite Halbjahr 2023 ist geplant, neben dem Leistungsbescheid auch ein Informationsschreiben sowie den Pass postalisch zu versenden.
Zusätzlich zum erweiterten Kreis wird der Tierpark Bochum als neuer Partner in das Angebot aufgenommen. Der Bochum-Pass soll zudem optisch neu gestaltet werden. Langfristig prüft die Verwaltung die Einführung eines Scheckkartenformats oder einer digitalen Version des Ausweises. Die finanziellen Auswirkungen für zusätzliche Angebote im Jahr 2023 werden durch Mittel aus dem NRW-Stärkungspakt abgedeckt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2023 · Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2023 · Integrationsausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 23.05.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (11. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Fraktion nimmt nicht an der Abstimmung teil.
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHerr Krampitz/BD hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - Präsentation zu TOP 3.1 und TOP 5.15
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Jahresbericht Qualitätszirkel der Bochumer Schutzfachkräfte 2022Zur Vorlage · 20230978 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie über den Jahresbericht 2022 des Qualitätszirkels der Bochumer Schutzfachkräfte. Das Gremium basiert auf Generalverträgen gemäß § 8a SGB VIII, die seit dem Jahr 2007 zwischen Bochumer Trägern bzw. Trägerverbünden und der Stadt Bochum bestehen. Ziel des Zirkels ist die Begleitung des Kinderschutzsystems in der Stadt durch einen fachlichen Austausch zu zentralen Themen des Kinderschutzes.
Der Teilnehmerkreis setzt sich aus erfahrenen Fachkräften der öffentlichen sowie der freien Jugendhilfe zusammen. Zu den Aufgaben des Qualitätszirkels gehört die Beratung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen insoweit erfahrenen Fachkräfte (InsoFas) sowie die Begleitung von Mitarbeitenden in den Bereichen Bildung, Soziales, Gesundheit und Jugendhilfe. Durch diese Kooperation sollen Risiken bewertet und Gefährdungen frühzeitig eingeschätzt werden können, um Familien zeitnah Hilfen anzubieten. Der vorliegende Bericht dient der Kenntnahme der Tätigkeiten und Aktionen des Qualitätszirkels im vergangenen Jahr.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- Präsentation zu TOP 5.1
- 5.2WaldkindergärtenZur Vorlage · 20230593 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Waldkindergärten in Bochum reagiert. Laut der Antwort des Jugendamtes ist die Nachfrage nach Waldkita-Plätzen hoch und entspricht dem allgemeinen Bedarf an Kitaplätzen. In den beiden bestehenden Bochumer Waldkindergärten gibt es Wartelisten, wobei ein zunehmendes Interesse seitens der Elternschaft sowie der Fachwelt festgestellt wird.
Für das Kitajahr 23/24 ist die Erweiterung einer der beiden bestehenden Einrichtungen um eine weitere Gruppe vorgesehen. Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die Schaffung weiterer Waldkita-Angebote oder Waldgruppen, die an feste Gebäude in Randlagen angebunden sind, sofern entsprechende naturnahe Flächen zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der Möglichkeit, eine neue Einrichtung im Umfeld des Urban Green in Riemke anzusiedeln, äußerte sich die Verwaltung kritisch. Die Fläche des Urban Green wird zwar als geeignetes Ausflugsziel für Kitas aus der Umgebung eingestuft, eine direkte Anbindung oder Einbindung einer Wald- oder Naturkita an diesen Standort wird jedoch von der Verwaltung eher skeptisch betrachtet.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.3Bildung und TeilhabeZur Vorlage · 20230809 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum berichtet über ein historisch hohes Antragsvolumen im Bereich „Bildung und Teilhabe“ (BuT), das im Jahr 2022 den höchsten Stand seit 2011 erreichte. Als Ursachen für die gestiegenen Zahlen nennt das Jugendamt unter anderem Änderungen bei der Einkommensgrenze für Wohngeld und Kinderzuschlag sowie den Zuzug geflüchteter Familien aus der Ukraine. Zudem führt die Nachholung von Klassenfahrten nach der Pandemie zu einem Anstieg der Anträge um über 130 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch ein erhöhter Bedarf an außerschulischer Lernförderung trägt zur Belastung bei.
Die personellen Engpässe betreffen alle Leistungsbereiche des Programms. Laut Verwaltung entstehen Vakanzen durch Fluktuation, chronische Erkrankungen und einen hohen Krankenstand. Neue Stellen können aufgrund der aktuellen Budgetierung nicht kurzfristig besetzt werden; jedoch wurden Wiederbesetzungsanträge sowie zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz gestellt. Zur Effizienzsteigerung wird auf die seit September 2022 eingeführte elektronische Ablage verwiesen, die eine digitale Bearbeitung und Homeoffice ermöglicht.
Für Fälle mit sehr kurzfristigem Förderbedarf sieht das Jugendamt kooperative Regelungen mit Lehrkräften oder Leistungserbringern vor. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Kinder trotz laufender Bearbeitungszeiten beispielsweise die Mittagsverpflegung oder Klassenfahrten weiterhin in Anspruch nehmen können.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.4Zunehmende Gewalt bei Kindern und JugendlichenZur Vorlage · 20230927 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ hat das Jugendamt zur Entwicklung der Gewalt bei Kindern und Jugendlichen in Bochum Stellung genommen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik ist ein Anstieg der Tatverdächtigenzahlen zu verzeichnen, wobei die Werte für das Jahr 2022 über denen aus dem Jahr 2019 liegen. Zu den erfassten Delikten zählen unter anderem Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung und Raub sowie ein Zuwachs bei der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte.
Zur Bewältigung von Straftaten im Jugendstrafverfahren nutzt das Jugendamt die Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Zu den pädagogischen Maßnahmen gehören soziale Trainingskurse, Antiaggressionstrainings sowie Präventionskurse. Das Amt arbeitet zudem mit dem Projekt „Kurve kriegen“ und der polizeilichen Präventionsarbeit an Schulen zusammen, um präventive Maßnahmen zu unterstützen.
Eine Einrichtung eines „Hauses des Jugendrechts“ in Bochum wird von der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht angestrebt. Die bestehenden Kooperationsbeziehungen zwischen den beteiligten Institutionen seien bereits intensiv und die Kommunikationswege kurz. Da es keine wissenschaftlichen Belege für eine Reduzierung der Delinquenz durch räumliche Zusammenlegungen gebe, sieht das Jugendamt keinen unmittelbaren Bedarf für ein solches Modell.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.5BereitschaftspflegefamilienZur Vorlage · 20230996 · Antwort der Verwaltung
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In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion informiert das Bochumer Jugendamt über den aktuellen Stand der Bereitschaftspflegefamilien. Derzeit arbeitet das Amt mit 18 Familien zusammen, von denen zehn in Bochum – verteilt auf die Stadtbezirke Südwest, Wattenscheid und Süd – sowie acht außerhalb der Stadt ansässig sind. Vier weitere Bewerberfamilien befinden sich im Eignungsverfahren.
Die Gewinnung neuer Familien erfolgt über Pressemeldungen sowie Informationsmaterialien in Einrichtungen wie Kitas, Bibliotheken oder der Volkshochschule. Der Auswahlprozess umfasst persönliche Gespräche, Hausbesuche, die Prüfung von Dokumenten wie Führungszeugnissen und Schufa-Auskünften sowie eine fünfmalige Schulung.
Hinsichtlich des Bedarfs geht die Verwaltung davon aus, dass etwa doppelt so viele Bereitschaftspflegefamilien benötigt werden könnten. Zwar blieb die Anzahl der Familien in den letzten fünf Jahren weitgehend konstant, doch führen schwankende Inobhutnahmen und langandauernde Platzbelegungen aufgrund gerichtlicher Verfahren zu einem erhöhten Bedarf. Zudem erschweren personelle Kapazitäten im Jugendamt die intensive Betreuung neuer Bewerber. Auf der städtischen Homepage wurde zudem klargestellt, dass für die Aufnahme eines Kindes nicht nur keine Gebühren anfallen, sondern den Familien ein Pflegegeld gezahlt wird.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.6NRW Stärkungspaket-Gemeinsam gegen ArmutZur Vorlage · 20230979 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Stadt Bochum erhält im Rahmen des „NRW Stärkungspakts – Gemeinsam gegen Armut“ finanzielle Mittel der Landesregierung, um auf die sozialen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu reagieren. Insgesamt stehen der Stadt rund 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind für zwei Bereiche vorgesehen: die direkte Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in akuten Notlagen sowie die Stärkung der bestehenden sozialen Infrastruktur.
Im Bereich der sozialen Infrastruktur konnten Institutionen wie Beratungsstellen für Senioren, Arbeitslose oder Schuldner sowie Einrichtungen wie Tafeln, Kleiderkammern und die Wohnungslosenberatung bis zum 30. April Bedarfserklärungen einreichen. Auch Nachbarschaftsnetzwerke sowie Einrichtungen der Jugend- und Familienförderung sind förderfähig, sofern keine anderweitigen Bezuschussungen vorliegen. Die Mittel können für notwendige Aufwendungen eingesetzt werden, die im Jahr 2023 entstehen. Über die zweckentsprechende Verwendung der Gelder muss Anfang 2024 Rechenschaft abgelegt werden, wobei kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderhöhe besteht.
Für die direkte Förderung der Bochumer Bevölkerung werden derzeit die entsprechenden Richtlinien erarbeitet. Sobald diese fertiggestellt sind, werden sie veröffentlicht.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.7Zuschuss des Landes zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten für die KindertagesbetreuungZur Vorlage · 20231029 · Mitteilung der Verwaltung
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Das Jugendamt Bochum informiert über einen einmaligen Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen zur Abfederung der Energiekosten in der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2022/2023. Auf Grundlage eines Erlasses des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) wurde eine fachbezogene Pauschale in Höhe von insgesamt 1.095.774,26 Euro bereitgestellt. Davon entfallen 941.117,66 Euro auf Kindertageseinrichtungen und 154.656,60 Euro auf die Kindertagespflege.
Die Mittel wurden bereits vom Land an das Jugendamt Bochum überwiesen. Während die Auszahlung an die Träger der Kindertageseinrichtungen bereits veranlasgestellt wurde, verzögert sich die Auszahlung an die Kindertagespflegepersonen aufgrund notwendiger IT-Anpassungen für Einmalzahlungen. Sofern die technischen Vorarbeiten bis zum 21. April 2023 abgeschlossen sind, erfolgt die Auszahlung Ende April, andernfalls Ende Mai. Der Zuschuss gilt für alle zum 15. März 2022 beantragten und im Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb gegangenen Plätze, wobei die volle Höhe auch bei nicht ganzjähriger Belegung gezahlt wird. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch das Land NRW, ohne Auswirkungen auf bestehende KiBiz-Pauschalen oder andere Landeszuschüsse.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.820 Jahre sozialräumliche Orientierung im JugendamtZur Vorlage · 20231038 · Mitteilung der Verwaltung
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Das Jugendamt Bochum reflektiert anlässlich des 20-jährigen Bestehens der sozialräumlichen Orientierung die Entwicklung und zukünftige Ausrichtung seiner Arbeit. Das im Jahr 2002 eingeführte Konzept zielt darauf ab, durch die Vernetzung von Akteuren aus der Jugendhilfe und dem Schulwesen präventive Maßnahmen zu fördern sowie soziale Notlagen frühzeitig zu erkennen. Zentrales Element sind die Sozialraumkoordinatoren, welche in 26 definierten Sozialräumen die Zusammenarbeit in Sozialraumkonferenzen organisieren.
Im Rahmen einer Inhouse-Schulung im August 2022 wurde der Fokus auf den Abgleich von statistischen Daten des Sozialberichts mit qualitativen Beobachtungen aus den Sozialräumen gelegt. An der Veranstaltung beteiligten sich unter anderem Vertreter des Dezernats V/SU sowie Dr. David Gehne vom Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR).
Zur Weiterentwicklung des Konzepts wurden zwei Arbeitsgruppen eingesetzt. Die erste Gruppe befasst sich mit der Optimierung des Informationsflusses zwischen den Sozialräumen und der Jugendamtsleitung, wobei auch die Nutzung digitaler Werkzeuge wie Kanban-Boards oder Nextcloud thematisiert wird. Die zweite Gruppe arbeitet an der Verbesserung des Antragsverfahrens für Mittel zur Umsetzung präventiver Maßnahmen im Sozialraum. Ziel ist es, die bedarfsgerechte Gestaltung von Angeboten durch eine engere Verknüpfung von Daten und praktischer Expertise zu unterstützen.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.9Maßnahmen zum Schutz von Kindern und JugendlichenZur Vorlage · 20230381 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung des Bochumer Jugendamtes hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ zu Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen reagiert. Bei der Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung nutzt das Amt ein Standardverfahren, das verschiedene Gefährdungsgrade in unterschiedlichen Altersgruppen festlegt. Die Überprüfung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, wobei mindestens eine Person des Sozialdienstes über eine zweijährige Berufserfahrung verfügen muss. Als Anhaltspunkte für eine Gefährdung werden unter anderem Vernachlässigung, Gewalt, eingeschränkte Erziehungsfähigkeit sowie hochkonflikthafte Sorgerechtsstreitigkeiten angeführt.
Im Falle einer akuten Gefährdung wird zunächst geprüft, ob Maßnahmen wie ambulante Hilfe oder eine vorübergehende Unterbringung zur Sicherstellung des Kindeswohls ausreichen. Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII erfolgt als letzte Option, wenn eine Trennung von der Kernfamilie notwendig ist. Dies gilt auch für unbegleitete minderjährige Ausländer sowie für Jugendliche, die sich selbst melden. Hausbesuche zur Einschätzung der Wohnverhältnisse gehören zum Standard der Arbeit und werden stets zu zweit durchgeführt.
Für den begleiteten Umgang ist das Familienpädagogische Zentrum zuständig; Anträge können zudem beim Kinderschutzbund oder im Rahmen gerichtlicher Verfahren gestellt werden. Hilfen zur Erziehung werden nach dem SGB VIII grundsätzlich angeboten, sofern sie dem Kinderschutz nicht widersprechen. Als interne Grundlage für die Vorgehensweise bei Meldungen dient der „Leitfaden Kindeswohl“.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.10Kindertagesbetreuung: Versorgungsquote der Kinder im letzten Jahr vor der EinschulungZur Vorlage · 20231055 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD im Rat hat die Verwaltung zur Versorgungsquote von Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung Stellung bezogen. Aktuell besuchen rund 94 Prozent der fünf bis unter sechsjährigen Kinder in Bochum eine Kindertageseinrichtung, was bedeutet, dass 216 Kinder dieser Altersgruppe nicht in einer Kita betreut werden. Die Verwaltung gab an, dass die genauen Gründe für das Fehlen dieser Kinder nicht bekannt seien, wobei ein Mangel an Plätzen sowie familiäre Betreuungsmodelle als mögliche Ursachen angeführt wurden.
Hinsichtlich der Sprachförderung kann das Schulamt bei entsprechendem Bedarf vorschulische Kurse verpflichtend anordnen, sofern kein Kita-Besuch stattfindet. Für Maßnahmen in Familienzentren stehen bis Juli 2025 jährlich 30.000 Euro zur Verfügung. Da ein erhöhter Bedarf von bislang 137 Fällen festgestellt wurde, sucht die Verwaltung nach externen Anbietern wie Familienbildungsstätten oder der Kita- und Schulsozialarbeit. Ziel ist die Schaffung von etwa 10 bis 12 Angeboten pro Woche. Zudem wurde mitgeteilt, dass für das kommende Schuljahr 23/24 vorläufig 36 Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden, im Vergleich zu 41 Kindern im Vorjahr.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.11Kindertagesbetreuung: Sofortprogramm KitaZur Vorlage · 20231044 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum „Sofortprogramm Kita“ im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie reagiert. Bezüglich der Umsetzung des Programms der Landesregierung NRW in Bochum sind die konkreten Rahmenbedingungen noch nicht festgelegt. Eine Option sieht vor, Kita-Helferinnen und Kita-Helfer in die Ausbildung einzubinden. Die Zulassung von Kindertagespflegepersonen als Ergänzungskräfte wird als Möglichkeit betrachtet.
Zur Information der freien Träger fand am 30. März 2023 eine Beratung durch die Arbeitsgruppe Personal statt. Ein Folgetermin ist für den 14. Juni 2023 vorgesehen, sofern das Programm der Landesregierung bis dahin beschlossen wurde. Eine genaue Bezifferung des potenziellen Personals ist derzeit nicht möglich. Die Verwaltung konzentriert sich darauf, vakante Stellen durch Renteneintritte oder Elternzeiten nachzubesetzen; städtische Einrichtungen schreiben entsprechende Stellen regelmäßig aus.
Als mögliche Initiativen zur Gewinnung von Quereinsteigenden nennt die Verwaltung eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in Kooperation mit Fachschulen sowie die Entwicklung multiprofessioneller Teams und Fachkarrieren. Zudem wird eine gesellschaftliche Aufwertung des Erzieherberufs angestrebt.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.12Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA): UmbesetzungZur Vorlage · 20231051 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine personelle Änderung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA). Aufgrund des Rücktritts und des Ausscheidens der bisherigen Vertreterin des Jugendamtselternbeirates wurde ein neues beratendes Mitglied für den Ausschuss benannt.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung dieses Sitzes ergibt sich aus dem SGB VIII sowie der Jugendamtssatzung, wonach der Jugendamtselternbeirat ein beratendes Mitglied für den JHA stellt. Im Zuge der Neubesetzung übernimmt nun ein neues Mitglied diese Funktion im Ausschuss. Die Stellvertretung für das beratende Mitglied wird durch den neuen Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates wahrgenommen.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20231051 wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie in den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für die Monate Mai und Juni 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.13Kindertagesbetreuung: PersonalsituationZur Vorlage · 20231036 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat zur Personalsituation in der Kindertagesbetreuung Stellung bezogen. Der städtische Springer-Pool für pädagogische Fachkräfte umfasst 14 geplante Vollzeitstellen, von denen aktuell neun besetzt sind. Um Schließungen von Kitas aufgrund von Personalmangel zu vermeiden, werden Vertretungskräfte sowie kollegiale Unterstützung aus anderen Einrichtungen eingesetzt. Besteht weiterhin ein Mangel, werden Eltern gebeten, private Betreuungsmöglichkeiten zu nutzen.
Zur Gewinnung von Fachkräften setzt die Stadt auf die Fortführung der „AG Personal“, die sich künftig vierteljährlich treffen wird. In Kooperation mit Berufsfachschulen wie dem Alice-Salomon Berufskolleg sollen Möglichkeiten zur Nutzung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern als Ergänzungskräfte entwickelt werden. Auch für Kitahelferinnen und Kitahelfer bestehen Perspektiven für eine Weiterbildung zur Fachkraft.
Zur Entlastung des pädagogischen Personals nutzt die Verwaltung bereits zentrale Beschaffungsprozesse sowie die Software Kitaplus. Hinsichtlich der Einführung von Modellen wie dem „Aachener Modell“ weist die Verwaltung darauf hin, dass pädagogische Aufgaben nicht an ungelernte Kräfte übertragen werden können, jedoch modulare Qualifizierungskonzepte als Grundlage dienen könnten.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.14Wahl der Jugendschöffinen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 - Information zum VerfahrenZur Vorlage · 20231140 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über das Verfahren zur Neuwahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Da die aktuelle Amtszeit am 31. Dezember 2023 endet, wird ein neues Auswahlverfahren eingeleitet, das auf den gesetzlichen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes und der Gerichtsverfassungsgesetz basiert.
Der Präsident des Landgerichts Bochum hat für den kommenden Zeitraum insgesamt 161 Personen benötigt. Davon entfallen 76 Stellen auf das gemeinsame Jugendschöffengericht, bestehend aus 36 Hauptschöffen und 40 Hilfsschöffen, sowie 85 Stellen auf die Jugendkammern des Landgerichts Bochum, mit 25 Hauptschöffen und 60 Hilfsschöffen. Die Vorschlagslisten müssen mindestens doppelt so viele Personen umfassen wie benötigt werden, wobei eine gleiche Anzahl an Männern und Frauen vorgesehen ist. Damit muss die Liste mindestens 322 Personen enthalten. Bis zum Stand vom 21. April 2023 liegen bereits 379 Vorschläge vor.
Die Entscheidung über die Vorschlagsliste erfolgt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 10. Mai 2023. Im Anschluss wird die Liste für eine Woche im Jugendamt öffentlich ausgelegt, um Einspruchsmöglichkeiten zu ermöglichen. Die fertige Vorschlagsliste muss bis zum 15. August 2023 beim Amtsgericht Bochum eingereicht werden, woraufhin der Schöffen-Wahlausschuss die Wahl durchführt.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.15Stärkungspakt NRW - Umsetzung in BochumZur Vorlage · 20230678 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung des Stärkungspaktes NRW im Stadtgebiet. In einer Mitteilung des Amtes für Soziales wird angekündigt, dass die Sozialdezernentin sowie die Amtsleitungen der beteiligten Fachbereiche in den kommenden Sitzungsperioden mündlich über den Fortschritt der Maßnahmen berichten werden.
Die Berichterstattung ist für zwei Ausschüsse vorgesehen. Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie findet die Information am 10. Mai 2023 statt. Ein weiterer Termin zur Kenntnisnahme ist für den 17. Mai 2023 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales angesetzt. Ziel der mündlichen Auskunft ist es, den Gremien den derzeitigen Status der Umsetzung des Stärkungspaktes in Bochum darzustellen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.16Mündlicher Bericht der Sozialdezernentin
- 6.Anfragen
- 6.1Projekt „Wildnis für Kinder“ der Biologischen Station Östliches RuhrgebietZur Vorlage · 20231088 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an den Oberbürgermeister befasst sich die Fraktion SPD im Rat mit dem Projekt „Wildnis für Kinder“ der Biologischen Station Östliches Ruhrgebiet. Das Vorhaben sieht vor, in verschiedenen Bochumer Stadtbezirken Naturerfahrungsräume zu etablieren, wie es in der Spielleitplanung für die Jahre 2022 bis 2028 vorgesehen ist. Bisher wurden Flächen in den Bezirken Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd und Südwest realisiert.
Der Anfrage zufolge werden die vorhandenen Flächen von Kindern nicht im erwarteten Umfang genutzt. Um eine bessere Anbindung an Schulen sowie Kinder- und Jugendfreizeithäuser zu erreichen, ist der Einsatz einer Koordinationskraft vorgesehen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die weitere Finanzierung dieser Begleitung durch die Biologische Station nicht gesichert sei.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die finanzielle Gefährdung des Projektes bekannt ist und ob bereits Gespräche zur Problemlösung mit der Biologischen Station geführt wurden. Zudem werden Fragen zur aktuellen Finanzierungsstruktur sowie zum Beitrag der Stadt Bochum gestellt. Abschließend wird gefragt, wie die dauerhafte Einhaltung der Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann und ob hierfür Mittel aus der Spielleitplanung genutzt werden können.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 6.2Waldkitas – Nutzung der Wildnis für Kinder-FlächenZur Vorlage · 20231286 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 10. Mai 2023 Fragen zur Erweiterung von Waldkindergärten gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die bestehende hohe Nachfrage nach Plätzen in Waldkindergärten sowie die Voraussetzung, dass für die Einrichtung solcher Gruppen eine Anbindung an Wald- oder naturnahe Flächen gegeben sein muss.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die Einrichtung einer Waldkitagruppe in direkter Anbindung an bereits bestehende „Wildnis für Kinder“-Flächen in Bochum möglich ist. Zudem wird gefragt, ob der Verwaltung Träger bekannt sind, die Interesse an der Einrichtung einer solchen Waldkitagruppe bekundet haben.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 6.3Übersicht der Kindertagespflegestellen in BochumZur Vorlage · 20231287 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20231287 haben Mitglieder der Fraktionen SPD und Die Grünen im Rat Informationen zur Struktur der Kindertagespflegestellen in Bochum angefordert. Grundlage sind die Beschlüsse des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, nach denen für das Kindergartenjahr 2022/2023 KiBiz-Zuschüsse für 1.928 Plätze sowie für das Jahr 2023/2024 für 1.950 Plätze beantragt wurden. Ergänzend zu diesen Beschlüssen soll nun auch die Anzahl der Kindertagespflegepersonen festgelegt werden, für die eine Förderung nach § 47 KiBiz beantragt wird.
Die Antragstellenden merken an, dass die Verwaltung bei Kindertagesstätten Informationen zur Gruppenstruktur und Platzverteilung nach Bezirken bereitstellt, für Kindertagespflegestellen jedoch bisher keine vergleichbaren Daten vorliegen. Es werden daher Fragen zur Verteilung der Kindertagespflegestellen auf die Bochumer Stadtbezirke sowie zur Struktur der einzelnen Stellen gestellt. Dabei sollen die Anzahl der jeweils vorgehaltenen Plätze sowie die Art der Räumlichkeiten, also ob es sich um eigene oder angemietete Objekte handelt, ausgewiesen werden.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 6.4Personal „Bildung und Teilhabe“Zur Vorlage · 20231303 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an die Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, Martina Schnell, gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die personelle Situation im Bereich „Bildung und Teilhabe“.
Ausgangspunkt sind die auf der Webseite der Stadt Bochum veröffentlichten Hinweise auf überdurchschnittlich lange Bearbeitungszeiten bei Anträgen im Rahmen des Angebots zu Bildung und Teilhabe. Die Verwaltung hat in einer vorangegangenen Mitteilung darauf hingewiesen, dass personelle Fluktuationen sowie ein hoher Krankenstand infolge von Mehrbelastung die Situation beeinflussen. Aufgrund der aktuellen Personalbudgetierung seien kurzfristig keine zusätzlichen Stellen zu erwarten.
Der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Karsten Herlitz, bittet nun um Auskunft zu den Ursachen der personellen Fluktuationen sowie zum Zeitpunkt einer möglichen Wiederbesetzung freigewordener Stellen. Zudem wird nach der Einschätzung des tatsächlichen Personalbedarfs im Jugendamt gefragt, insbesondere unter Berücksichtigung der Änderungen im Bereich des Wohngeldes. Abschließend sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die personellen Engpässe durch Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung aufgefangen werden können.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- 9.1Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- ersetzende Anlage zu TOP 9.1
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Mitteilung über den Stand zur Erstellung von 4 Kitas in Systembauweise
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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