Wahl der Jugendschöffinen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 - Information zum Verfahren
20231140 · Mitteilung der Verwaltung · 10.05.2023 · Jugendamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über das Verfahren zur Neuwahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Da die aktuelle Amtszeit am 31. Dezember 2023 endet, wird ein neues Auswahlverfahren eingeleitet, das auf den gesetzlichen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes und der Gerichtsverfassungsgesetz basiert.
Der Präsident des Landgerichts Bochum hat für den kommenden Zeitraum insgesamt 161 Personen benötigt. Davon entfallen 76 Stellen auf das gemeinsame Jugendschöffengericht, bestehend aus 36 Hauptschöffen und 40 Hilfsschöffen, sowie 85 Stellen auf die Jugendkammern des Landgerichts Bochum, mit 25 Hauptschöffen und 60 Hilfsschöffen. Die Vorschlagslisten müssen mindestens doppelt so viele Personen umfassen wie benötigt werden, wobei eine gleiche Anzahl an Männern und Frauen vorgesehen ist. Damit muss die Liste mindestens 322 Personen enthalten. Bis zum Stand vom 21. April 2023 liegen bereits 379 Vorschläge vor.
Die Entscheidung über die Vorschlagsliste erfolgt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 10. Mai 2023. Im Anschluss wird die Liste für eine Woche im Jugendamt öffentlich ausgelegt, um Einspruchsmöglichkeiten zu ermöglichen. Die fertige Vorschlagsliste muss bis zum 15. August 2023 beim Amtsgericht Bochum eingereicht werden, woraufhin der Schöffen-Wahlausschuss die Wahl durchführt.
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