Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses der Jugendfeuerwehr Bochum Gewerbestr. 2 e, 44866 Bochum zu Investitionskosten für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Jugendräume in der Osterfeldstrasse 35, 44866 Bochum
20231079 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.05.2023 · Jugendamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung Bochums hat im Rahmen einer Beschlussvorlage des Jugendamtes die Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Jugendfeuerwehr Bochum beantragt. Der Antrag betrifft die Übernahme von Investitionskosten für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen in den Jugendräumen in der Osterfeldstraße 35.
Nach Angaben der Vorlage belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 4.707,94 Euro. Gemäß den Richtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Förderung der Arbeit von Jugendverbänden und Jugendinitiativen sieht das Jugendamt eine Förderung in Höhe von 70 Prozent vor. Dies entspricht einem Betrag von 3.295,56 Euro. Mit der Bewilligung dieses Zuschusses sind alle weiteren Forderungen für die gleiche Maßnahme abgegolten.
Der Antrag wurde von Torsten Rutinowski verfasst. Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung, wobei keine jährlichen Folgelasten oder klimarelevanten Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird über den Vorschlag in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 entscheiden.
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