Antrag auf befristete Anerkennung der: Overdyck- Ev. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Jugendamtes beantragt die befristete Anerkennung der „Overdyck – Ev. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 10. Mai 2026 befristet werden. Mit diesem Beschlussvorschlag sind Nebenbestimmungen verknüpft: Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem Jugendamt zum 10. Mai in den Jahren 2024, 2025 und 2026 unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte vorzulegen. Zudem bezieht sich die Anerkennung ausschließlich auf Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Eine Rücknahme der Anerkennung bleibt vorbehalten, sofern die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Die gGmbH ist eine hundertprozentige Tochter der „Ev. Stiftung Overdyck“, welche als diakonische Einrichtung in Bochum tätig ist. Seit dem 1. Januar 2023 wurden sämtliche Betriebsabläufe, das Personal sowie die Vermögenswerte von der Stiftung auf die Gesellschaft übertragen. Unter der Geschäftsführung von Stefan Wutzke bietet die Gesellschaft ambulante sowie stationäre Angebote im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe an. Die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor, und die zuständigen Arbeitsgruppen befürworten die beantragte Anerkennung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.05.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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