Beschlussfassung über die Anzahl von Kindertagespflegepersonen
20231030 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.05.2023 · Jugendamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) soll über die Anzahl der zu fördernden Kindertagespflegepersonen entscheiden. Laut einer Beschlussvorlage des Jugendamtes wird beantragt, für die Kindergartenjahre 2022/2023 sowie 2023/2024 jeweils eine Förderung gemäß § 47 des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) für jeweils 650 Kindertagespflegepersonen zu beantragen.
Diese Entscheidung ist eine Vorgabe des LWL-Landesjugendamts Westfalen, welches die Festlegung der Anzahl durch den Ausschuss im Rahmen der Bewilligung vorgeschrieben hat. Die Förderung dient der Unterstützung der fachlichen Beratung zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen dieses Verfahrens leitet das Jugendamt einen Betrag von 550 Euro pro Kindertagespflegeperson an die zuständige Fachberatungsstelle weiter.
Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Landesjugendamts, sodass für die Stadt Bochum keine direkten finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten entstehen. Zukünftig soll diese Beschlussfassung in die jährliche KiBiz-Planung integriert werden.
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