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Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

20230381 · Antwort der Verwaltung · 10.05.2023 · Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen · 26.10.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Bochumer Jugendamtes hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ zu Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen reagiert. Bei der Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung nutzt das Amt ein Standardverfahren, das verschiedene Gefährdungsgrade in unterschiedlichen Altersgruppen festlegt. Die Überprüfung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, wobei mindestens eine Person des Sozialdienstes über eine zweijährige Berufserfahrung verfügen muss. Als Anhaltspunkte für eine Gefährdung werden unter anderem Vernachlässigung, Gewalt, eingeschränkte Erziehungsfähigkeit sowie hochkonflikthafte Sorgerechtsstreitigkeiten angeführt.

Im Falle einer akuten Gefährdung wird zunächst geprüft, ob Maßnahmen wie ambulante Hilfe oder eine vorübergehende Unterbringung zur Sicherstellung des Kindeswohls ausreichen. Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII erfolgt als letzte Option, wenn eine Trennung von der Kernfamilie notwendig ist. Dies gilt auch für unbegleitete minderjährige Ausländer sowie für Jugendliche, die sich selbst melden. Hausbesuche zur Einschätzung der Wohnverhältnisse gehören zum Standard der Arbeit und werden stets zu zweit durchgeführt.

Für den begleiteten Umgang ist das Familienpädagogische Zentrum zuständig; Anträge können zudem beim Kinderschutzbund oder im Rahmen gerichtlicher Verfahren gestellt werden. Hilfen zur Erziehung werden nach dem SGB VIII grundsätzlich angeboten, sofern sie dem Kinderschutz nicht widersprechen. Als interne Grundlage für die Vorgehensweise bei Meldungen dient der „Leitfaden Kindeswohl“.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
10.05.2023
kein Ergebnis hinterlegt