Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Antrag auf Befristete Anerkennung der "Vinzelino gGmbH" als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII

20231025 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.05.2023 · Jugendamt

🟢 Beschlossen 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Bochumer Jugendamtes schlägt vor, die „Vinzelino gGmbH“ befristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 10. Mai 2026 gelten. An diesen Beschlussvorschlag sind Nebenbestimmungen geknüpft: Die Gesellschaft muss zum 10. Mai der Jahre 2024, 2025 und 2026 unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte vorlegen. Zudem bezieht sich die Anerkennung ausschließlich auf Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Die Verwaltung behält sich zudem den Widerruf der Anerkennung vor, falls die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.

Die „Vinzelino gGmbH“ ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Bochumer Vereins „St. Vinzenz e.V.“ und verfolgt das Ziel, Kindertagesstätten zu betreiben. Ein konkretes Bauvorhaben am Imbuschplatz 11 für eine Einrichtung mit 94 Plätzen liegt bereits in der Planung; eine positive Bauvoranfrage der Stadt Bochum wurde erteilt. Langfristig plant die Gesellschaft den Betrieb von zehn bis fünfzehn Kindertagesstätten im Stadtgebiet, wobei ein Schwerpunkt auf Gebieten mit besonderen sozialräumlichen Herausforderungen liegen soll. Die zuständigen Arbeitsgruppen der Jugendförderung und der Fachverbände befürworten die beantragte Anerkennung, da alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
10.05.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag