Zuschuss des Landes zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten für die Kindertagesbetreuung
20231029 · Mitteilung der Verwaltung · 10.05.2023 · Jugendamt
▶ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt Bochum informiert über einen einmaligen Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen zur Abfederung der Energiekosten in der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2022/2023. Auf Grundlage eines Erlasses des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) wurde eine fachbezogene Pauschale in Höhe von insgesamt 1.095.774,26 Euro bereitgestellt. Davon entfallen 941.117,66 Euro auf Kindertageseinrichtungen und 154.656,60 Euro auf die Kindertagespflege.
Die Mittel wurden bereits vom Land an das Jugendamt Bochum überwiesen. Während die Auszahlung an die Träger der Kindertageseinrichtungen bereits veranlasgestellt wurde, verzögert sich die Auszahlung an die Kindertagespflegepersonen aufgrund notwendiger IT-Anpassungen für Einmalzahlungen. Sofern die technischen Vorarbeiten bis zum 21. April 2023 abgeschlossen sind, erfolgt die Auszahlung Ende April, andernfalls Ende Mai. Der Zuschuss gilt für alle zum 15. März 2022 beantragten und im Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb gegangenen Plätze, wobei die volle Höhe auch bei nicht ganzjähriger Belegung gezahlt wird. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch das Land NRW, ohne Auswirkungen auf bestehende KiBiz-Pauschalen oder andere Landeszuschüsse.
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