Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung von weiteren Schriftführungen für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20232471 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum beabsichtigt, zwei weitere Schriftführerinnen für die Ausschüsse des Rates sowie für die Beiräte der Stadt zu bestellen. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage werden Birte Mittag und Ulrike Strieder mit sofortiger Wirkung für diese Funktionen vorgesehen.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund, dass beide Mitarbeiterinnen mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation eingesetzt werden. Die zusätzliche Bestellung der Schriftführungen soll dazu dienen, kurzfristige personelle Ausfälle in der Protokollführung der Fachgremien kompensieren zu können. Die Benennung erstreckt sich dabei auf alle Ausschüsse des Rates sowie die städtischen Beiräte.
Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Die Vorlage wird im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2023 in den verschiedenen Gremien der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt, beginnend mit dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales bis hin zum Rechnungsprüfungsausschuss.
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Beratungsfolge
- 01.12.2023 · Rechnungsprüfungsausschuss (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.11.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.11.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.11.2023 · Beirat "Leben im Alter" (11. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2023 · Integrationsausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.10.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.10.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Planung und Realisierung des Geh- und Radweges OpeltrasseZur Vorlage · 20232206 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Realisierung der etwa vier Kilometer langen Opeltrasse als neuen Geh- und Radweg. Das Projekt verbindet das Entwicklungsgebiet Prinz-Regent an der Springorumallee im Westen mit der Alten Wittener Straße im Osten und schließt damit eine Lücke im städtischen Radwegenetz zwischen dem Springorumradweg und dem Parkway Emser-Ruhr. Die Trasse verläuft größtenteils auf der ehemaligen Werksbahntrasse von Opel.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes wird der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gebeten, die Umsetzung des Projekts inklusive notwendiger technischer Bauwerke zu beauftragen, wobei die neue Brücke über die A448 in diesem Beschluss nicht enthalten ist. Die Finanzierung soll zu 95 Prozent über das Förderprogramm Nahmobilität erfolgen, wobei Bundesmittel (90 %) und Landesmittel (5 %) bereitgestellt werden sollen. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Bochum ist im Haushalt für den Zeitraum 2023 bis 2025 bereits vorgesehen. Die beantragten Fördersumme beläuft sich auf rund 4,2 Millionen Euro und umfasst Grunderwerb, Planung sowie die Bauausgaben.
Die technische Planung sieht eine maximale Breite von neun Metern vor. Der asphaltierte Weg wird fünf Meter breit ausgebaut, ergänzt durch Schotterbankette und Grünstreifen. Um eine Ausschreibung der Bauarbeiten im Frühjahr 2024 zu ermöglichen, sind für den Winter 2023 Rodungsarbeiten an Randbereichen vorgesehen. Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung von Artenschutzprüfungen und nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (P&STG)
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232206
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232206
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Beteiligungsbeschluss für das Änderungsverfahren 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost in BochumZur Vorlage · 20232655 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für das Änderungsverfahren 55 BO im Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Gegenstand ist die Änderung im Bereich der Dietrich-Benking-Straße Ost in Bochum. Das betroffene Areal umfasst etwa einen Hektar und wird derzeit als Grünfläche dargestellt. Mit dem Änderungsverfahren soll diese Fläche künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden, obwohl für das Gebiet bereits Baurechte für ein Gewerbegebiet bestehen.
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa soll die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenstellungnahmen aus dem Sommer 2023 zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Entscheidung über die förmliche Veröffentlichung des Planentwurfs sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch beantragt.
Die Durchführung dieser förmlichen Beteiligungsverfahren ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen. Nach Abschluss der Verfahren wird die Planänderung den Gremien der beteiligten Städte zur abschließenden Feststellung vorgelegt und im Anschluss dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Die LINKE.)Dafür:13 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, PAR&StG, FDP)
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen 0Dagegen 1 (Linke)Dafür 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP, PAR/StG)
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU, UWG)Dagegen: 1 (CDU)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, FDP, LINKE, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen 0 Dagegen 1 (Linke) Dafür 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP, PAR/StG) - 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.134. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20232631 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232631 die vierunddreißigste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2024, um die Refinanzierung der Kosten sicherzustellen.
Der Gebührenbedarf soll laut Kalkulation von rund 28,7 Millionen Euro im Jahr 2023 auf etwa 32,5 Millionen Euro im Jahr 2024 steigen, was einer Zunahme von 13,35 Prozent entspricht. Als Gründe für diesen Anstieg führt das Amt für Finanzsteuerung unter anderem höhere Kosten bei der Besetzung von Rettungswagen nach Abschluss von Ausschreibungen sowie allgemeine Preissteigerungen bei Energie, medizinischen Produkten und der Fahrzeugunterhaltung auf. Zudem werden steigende Personalkosten durch tarifvertragliche Anpassungen und neue Stellenbewertungen veranschlagt.
Im Bereich des Rettungstransports und der Spitzenabdeckung ist ein neuer Tarif von 758 Euro pro Einsatz vorgesehen, gegenüber 660 Euro im Vorjahr. Für Notarzteinsätze wird ein Betrag von 723 Euro vorgeschlagen, während der bisherige Tarif bei 575 Euro lag. Mit den Krankenkassen wurde bereits am 27. September 2023 Einvernehmen über die vorgeschlagenen Tarifanhebungen erzielt. Der erwartete Kostendeckungsgrad liegt bei etwa 97,51 Prozent.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- 4.1Erstellung LichtaktionsplanZur Vorlage · 20231112 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag auf die Erstellung eines Lichtaktionsplans für das Stadtgebiet gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung bis Oktober 2023 einen Plan ausarbeitet, der konkrete Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung enthält.
Als technische Ansätze werden im Dokument der Einsatz von LED-Beleuchtung, die Verringerung der Lichtintensität sowie die Modifizierung von Abstrahlwinkeln angeführt. Zudem wird die Verwendung von sensorbasierten und intelligenten Beleuchtungssystemen vorgeschlagen, deren Einsatz in Bochum bereits an verschiedenen Stellen erprobt wird.
Die Begründung des Antrags umfasst ökologische, wirtschaftliche und gesundheitliche Aspekte. Durch eine angepasste Beleuchtung sollen der Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen gesenkt und Kosten eingespart werden. Gleichzeitig soll die Beeinträchtigung nachtaktiver Tierarten wie Vögel und Insekten reduziert und negative Auswirkungen auf den menschlichen Biorhythmus vermieden werden. Das langfristige Ziel des Antrags ist eine Reduzierung der Lichtverschmutzung bis zum Jahr 2030, um Bochum als lichtemissionsarmen Industrie- und Wissensstandort zu etablieren.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.1.1Erstellung Lichtaktionsplan - Änderungsantrag der Fraktion Die Partei&Stadtgestalter-Zur Vorlage · 20231305 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Nachhaltigkeit wurde ein Änderungsantrag zur Erstellung eines Lichtaktionsplans (Vorlage 20231305) vorgelegt. Der von dem sachkundigen Bürger Stefan Hiltawsky eingereichte Antrag sieht vor, bei der Aufstellung des Plans die Empfehlungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere eine maximale Farbtemperatur von 3.000 K bei LED-Leuchten sowie eine Beschränkung der Lichtabstrahlung auf den unteren Halbraum.
Zudem soll die Entwicklung bezüglich neuer Grenzwerte des Umweltbundesamtes zum Insektenschutz, basierend auf dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz, in den Plan einfließen. Der Antrag fordert ferner, bestehende Verwaltungspraktiken verbindlich festzulegen und nach Möglichkeit mit jährlichen Anforderungen an den Umsetzungsumfang zu unterlegen. Dazu gehören der Einsatz insektenfreundlicher, warmweißer LED-Leuchten in Parkanlagen, die nächtliche Dimmung von Beleuchtung sowie der Rückbau bestimmter Leuchtentypen wie rotationssymmetrischer Lampen oder Bodeneinbaustrahler und die Reduzierung der Lichtpunkt-Höhen.
Der geplante Lichtaktionsplan soll Anwendungsbereiche wie die Straßenbeleuchtung, die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude, Sportstätten sowie neue Baumaßnahmen im Bereich der Außenbeleuchtung umfassen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 13 (SPD,CDU,GRÜNE,FDP,BD) Dafür 2 (Par/StG,LINKE)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 13 (SPD,CDU,GRÜNE,FDP,BD) Dafür 2 (Par/StG,LINKE) - 4.1.2Erstellung Lichtaktionsplan - Änderungsantrag der Fraktionen SPD im Rat, Die Grünen im Rat und CDU-Ratsfraktionr-Zur Vorlage · 20233008 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Die Grünen und die CDU-Ratsfraktion haben einen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. November 2023 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung einen Lichtaktionsplan mit dem Schwerpunkt „Licht im urbanen Kontext“ erstellt. In diesem Zusammenhang soll zudem ein Leitfaden zum Umgang mit Außenbeleuchtung entwickelt werden, der gesetzliche Vorschriften allgemeinverständlich darlegt und als Orientierungshilfe für Bauinteressierte dienen kann.
Die Antragstellenden unterstützen die Zielsetzung der Verwaltung, Licht im Freiraum möglichst sparsam einzusetzen, ohne dabei die Sicherheit zu beeinträchtigen. Durch den geplanten Aktionsplan soll sich die Verwaltung verstärkt mit besonders hellen innerstädtischen Bereichen befassen. Die bisherige Vorgehensweise beim Austausch der Straßenbeleuchtung soll dabei in ihrem Umfang beibehalten werden.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.2Zentrale WC-Anlage für die Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20232437 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Errichtung einer zentralen Toilettenanlage in der Innenstadt gestellt. Mit dem Vorhaben soll die bestehende unterirdische Sanitäranlage am Dr.-Ruer-Platz durch eine moderne und barrierefreie Einrichtung ersetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob für diesen Zweck ebenerdig gelegene Bestandsgebäude genutzt werden können. Dabei soll insbesondere auf die Bedürfnisse von Kleinstkindern, etwa durch die Bereitstellung eines Wickelraums, Rücksicht genommen werden.
Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass die aktuelle Anlage am Dr.-Ruer-Platz den Anforderungen an Barrierefreiheit und Hygiene nicht mehr entspricht. Es wird eine zentral gelegene, familienfreundliche Infrastruktur angestrebt, wie sie bereits in anderen Bereichen der Stadt vorhanden ist. Der Handelsverband befürwortet eine solche zeitgemäße Anlage in der Innenstadt. Zudem wird auf die geplante Aufwertung des Platzes Am Kuhhirten verwiesen, welche den Bedarf an öffentlichen Sanitäranlagen erhöhen könnte.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 4.3Trinkwasserspender um Trinkmöglichkeit für Tiere erweiternZur Vorlage · 20232837 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland (BD) Ratsfraktion Bochum hat einen Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. November 2023 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die bestehenden Trinkwasserspender in Bochum so nachzurüsten, dass sie auch als Trinkmöglichkeit für Tiere dienen können. Als technische Umsetzung wird die Installation von Schüsseln oder ähnlichen Vorrichtungen vorgeschlagen. Zudem soll bei künftigen Neuaufstellungen von Trinkwasserspendern diese Funktion bereits integriert sein.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Hitzevorsorge und die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum im Kontext von Hitzewellen. Zwar wurden durch die Stadt und die Stadtwerke bereits Trinkwasserspender aufgestellt, diese bieten nach Ansicht der Fraktion jedoch keine Möglichkeit zur Wasserversorgung von Tieren. Durch eine Erweiterung der vorhandenen Spender sollen Hundebesitzer in die Lage versetzt werden, ihre Tiere direkt an den Stationen zu versorgen, wodurch die Abhängigkeit von Wasserschüsseln vor Geschäften verringert werden soll.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Par/StG) Dagegen: 12 (SPD,GRÜNE,CDU,FDP)Dafür: 2 (BD, LINKE)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Par/StG) Dagegen: 12 (SPD,GRÜNE,CDU,FDP) Dafür: 2 (BD, LINKE) - 4.4Bochumer Tierschutzpreis 2024Zur Vorlage · 20232877 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung einen Antrag zur Einführung eines Bochumer Tierschutzpreises gestellt. Ab dem Jahr 2024 soll die Verwaltung jährlich eine Auszeichnung vergeben, um innovative Projekte und Ideen im Bereich des Tierschutzes zu würdigen. Ziel der Auszeichnung ist es, ehrenamtliche Personen, Gruppen, Schulen, Kitas sowie Unternehmen oder Vereine zu honorieren, die einen aktiven Beitrag zum Tierschutz leisten oder Aufklärungsarbeit im Bereich des Tier- und Artenschutzes betreiben.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung ein entsprechendes Konzept ausarbeitet. Dieses soll unter anderem Regelungen zur Höhe der Preisgelder, die Zusammensetzung einer Jury sowie die Art und Form der Veranstaltungen und der Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Zudem sollen detaillierte Teilnahmevoraussetzungen festgelegt werden.
In der Begründung des Antrags wird auf ein bereits bestehendes Modell in Dortmund verwiesen. Der Preis soll dazu dienen, das Thema Tierschutz in der Stadtgesellschaft sichtbarer zu machen und Engagement zu fördern. Als Beispiele für förderungswürdige Projekte werden unter anderem Workshops oder die Umsetzung von Bauprojekten wie Igelhäuser oder Insektenhotels angeführt. Zudem wird die Möglichkeit erwähnt, Personen aus dem Bereich des Tierschutzes in den Rahmen der Auszeichnung einzubinden.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.5Conservative Gardening - Von der Roten Liste in Bochums ParksZur Vorlage · 20232878 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag für die 22. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vom 8. November 2023 regt ein sachkundiger Bürger an, das Prinzip des „Conservative Gardenings“ in den Bochumer Grünanlagen und Parks umzusetzen. Ziel der Initiative ist es, verstärkt bedrohte heimische Pflanzenarten der Roten Liste anzusiedeln, um die Artenvielfalt sowie den Artenschutz in der Stadt zu fördern. Als Grundlage für die Auswahl sollen wissenschaftlich fundierte Empfehlungen, beispielsweise durch die Nutzung der ShinyApp, herangezogen werden.
Der Antrag sieht zudem vor, den Stadtverband der Bochumer Kleingärtner sowie dessen Mitgliedsvereine im Rahmen dieser Maßnahme einzubinden und zu unterstützen. Zur Begründung führt der Antrag an, dass die gärtnerische Nutzung von Arten der Roten Liste das Potenzial besitze, den Bedrohungsstatus in einzelnen Bundesländern um bis zu 50 Prozent zu senken. Unter Verweis auf ein Forschungsteam der Universität Leipzig wird darauf hingewiesen, dass etwa 40 Prozent der auf der Roten Liste geführten Pflanzen nutzbar seien und einige dieser Arten auch unter veränderten klimatischen Bedingungen gedeihen können.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (LINKE)Dagegen13 (SPD, CDU,GRÜNE, BD,FDP)Dafür: 1 (PARStG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (LINKE) Dagegen13 (SPD, CDU,GRÜNE, BD,FDP) Dafür: 1 (PARStG) - 5.Mitteilungen
- Natur, Landschaft, Öffentliches Grün
- 5.1Baumentfernung auf dem Grundstück Sachsenring 20-22/Frankenweg 31-43Zur Vorlage · 20232749 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen von Sanierungsarbeiten an den Grundstücken Sachsenring 20-22 sowie Frankenweg 31-43 wurde die Entfernung von sechs Bäumen beantragt. Da diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum fallen, liegt dem Umwelt- und Grünflächenamt ein entsprechender Antrag vor.
Die Fällung der ersten beiden Bäume, einer Rosskastanie und einer Esche, ist erforderlich, um eine neue Aufstellfläche für die Feuerwehr im Bereich des Frankenwegs zu schaffen. Die Entfernung der vier weiteren Platanen wird damit begründet, dass das Wurzelwerk bereits die Parkplätze am Sachsenring sowie den Gehwegbereich beeinträchtigt hat. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden, die unter anderem Fassadensanierungen und die Installation von Unterflur-Mülltonnen umfassen, ist eine Erhaltung dieser Bäume nicht möglich.
Als Ersatz für die entfernten Bestände sieht das Vorhaben die Pflanzung von insgesamt 17 neuen Laubbäumen auf dem Grundstück vor. Diese müssen einen Mindeststammumfang von 20 Zentimetern aufweisen und werden dauerhaft gepflegt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung)
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Baumentfernung auf dem Grundstück Hüttenstr. 3-9Zur Vorlage · 20232800 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über einen Antrag auf Entfernung von 23 Bäumen auf dem Grundstück in der Hüttenstraße 3 bis 9. Hintergrund des Vorhabens ist die geplante Bodensanierung des ehemaligen Betriebsgeländes, da der Boden Rückstände von Schwermetallen und Cyaniden enthält. Diese Sanierung ist notwendig, um eine künftige Wohnnutzung des Areals zu ermöglichen.
Die Bäume mit den Nummern 1 bis 21 fallen aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum. Für diese Bäume wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilt, da die Bodensanierung deren Erhalt verhindert. Die Bäume mit den Nummern 22 und 23 sind von der Maßnahme nicht betroffen und werden erhalten bleiben.
Als Ersatz für die Entfernung sind laut Satzung 52 Laubbäume zu pflanzen. Da das Gelände aktuell im Planaufstellungsverfahren ist und die Neupflanzungen erst im Rahmen der künftigen Bebauung erfolgen können, wird der Ausgleich für die Ersatzpflanzungen monetär geleistet.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Baumentfernung auf dem Grundstück Wasserstr. 170 a-cZur Vorlage · 20232801 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Grundstück Wasserstraße 170 a-c in Bochum wurde die Entfernung von sechs Bäumen beantragt, die unter die örtliche Baumschutzsatzung fallen. Grund für den Antrag ist ein Bauvorhaben, das die Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit Carport sowie eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage vorsieht.
Vier der betroffenen Bäume befinden sich im Bereich der geplanten Gebäude und der Tiefgarage. Da das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, wird die Verwaltung eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die verbleibenden zwei Bäume liegen zwar außerhalb der unmittelbaren Bauflächen, würden jedoch nach Fertigstellung des Projekts zu einer Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse in den Wohnräumen führen und eine Gartennutzung verhindern. Zudem werden die neu entstehenden Grundstücke aufgrund ihrer geringen Größe nicht mehr unter die Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung fallen.
Als Ersatz für die Fällungen sind 20 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Davon sollen dreizehn Ersatzpflanzungen direkt auf dem betroffenen Grundstück vorgenommen werden. Die restlichen sieben Bäume werden in Abstimmung mit dem Außendienst Baumschutz auf anderen Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung gepflanzt.
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- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Sicherheit Containerstandort Elsa-Brändström-Straße. /RathenaustraßeZur Vorlage · 20232549 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung angefragt, ob am Standort Elsa-Brändström-Straße/Rathenaustraße erneut Altpapiercontainer aufgestellt werden können. Hintergrund ist das Fehlen einer fußläufigen Entsorgungsmöglichkeit für die Siedlung Rosendelle seit den dortigen Bauarbeiten.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine erneute Aufstellung der Depotcontainer an diesem Standort nicht möglich sei, da diese teilweise auf privatem Grund standen. Eine Entsorgungsmöglichkeit für die Haushalte der Rosendelle beste jedoch weiterhin über die angeschlossene Papier-Sammlung mittels Tonnen oder Behältern.
Hinsichtlich des Vorschlags, Container an der künftigen Haltestelle Narzissenstraße zu platzieren, erklärte die Verwaltung, dass eine weitere Aufstellung von Papiercontainern aus technischen Gründen nicht umsetzbar sei. Eine solche Maßnahme würde die Sicht an der Haltestelle beeinträchtigen und die Befahrbarkeit der Umfahrt durch Sattelzüge verhindern. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Gehwegbreiten und Abstände können am neuen Standort lediglich zwei Glas- und ein Altkleiderbehälter aufgestellt werden.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Geothermieanlagen in BochumZur Vorlage · 20232529 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Informationen zum Bestand und zur Entwicklung von Geothermieanlagen in Bochum angefordert. Die Antwort der Verwaltung des Umwelt- und Grünflächenamtes zeigt, dass bis zum 31. August 2023 insgesamt 548 Anlagen mit vertikalen Sonden sowie 13 Anlagen mit horizontalen Kollektoren genehmigt wurden. In Betrieb befinden sich derzeit etwa 535 Systeme mit vertikalen Sonden und 13 Anlagen mit horizontalen Kollektoren.
In den vergangenen fünf Jahren wurden 172 Anträge für vertikale Sonden und ein Antrag für einen horizontalen Kollektor gestellt. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen eines sinkenden Grundwasserspiegels teilte die Untere Wasserbehörde mit, dass bei Anlagen mit Erdwärmesonden keine Probleme bekannt sind, da die Wärmegewinnung auf der Nutzung der Untergrundtemperatur basiert und nicht von der Höhe des Grundwasserspiegels abhängt. Problematische Auswirkungen eines sinkenden Grundwasserspiegels könnten lediglich bei Anlagen auftreten, die das Grundwasser direkt zur Entnahme oder Einspeisung nutzen. In Bochum gibt es zwei solcher Anlagen, für die bislang keine Schwierigkeiten gemeldet wurden.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Grundwasserentnahme in BochumZur Vorlage · 20232632 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE. im Rat“ zur Grundwasserentnahme in Bochum reagiert. Da die Untere Wasserbehörde kein eigenes Messstellennetz betreibt, obliegt die Überwachung der Grundwasserkörper den Landesbehörden. Laut dem aktuellen Bewirtschaftungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen weist der Grundwasserkörper in Bochum einen guten mengenmäßigen Zustand auf. Ein unabhängiges Gutachten zur Grundwasserentnahme existiert derzeit nicht und ist auch nicht geplant.
Die Entnahmetiefen variieren je nach Verwendungszweck. Während oberflächennahe Nutzungen primär durch private Hausbrunnen erfolgen, ist die tiefste Entnahme mit etwa 800 Metern für geothermische Zwecke am Standort MARK 51°7 vorgesehen. Verschiedene Wirtschaftszweige nutzen Grundwasser unter anderem zur Kühlung, als Prozesswasser oder für die Mineralwasserproduktion. Ab einer Menge von 3.000 Kubikmetern pro Jahr ist die Entnahme nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW entgeltpflichtig. Die Stadt kann keine Änderungen an bestehenden Konzessionen vornehmen, da die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt. Dennoch kann die Untere Wasserbehörde im Einzelfall und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit Entnahmen einschränken oder untersagen.
Eine genaue Bestimmung der jährlichen Gesamtentnahmemenge ist nicht möglich, da bestimmte Nutzungen, wie etwa private Gartenbrunnen oder geringfügige landwirtschaftliche Entnahmen, erlaubnisfrei sind. Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt fließen dem Land NRW zu und generieren keine Einnahmen für die Stadt Bochum.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Häufung von Geruchsbelästigungen im Bereich nördliches AltenbochumZur Vorlage · 20232629 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ zu Geruchsbelästigungen im Bereich des nördlichen Altenbochums reagiert. Anwohner im Umfeld der Castroper Straße und des Einkaufszentrums Große Voede hatten wiederholt Gerüche gemeldet, die an verbrannten Kunststoff oder Gummi erinnerten.
Für den Immissionsschutz sind die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde zuständig. Seit November 2011 liegen der Bezirksregierung fünf Beschwerden vor. Bei Überprüfungen konnte ein Beitrag durch einen mikroorganismenbefallenen Emulsionskreislauf in einer Anlage festgestellt und durch technische Maßnahmen behoben werden, woraufhin die Beschwerden in diesem Bereich abnahmen. Eine eindeutige Identifikation eines einzelnen Verursähers für alle auftretenden Gerüche war jedoch bisher nicht möglich. Bei weiteren Überprüfungen konnten zwei Unternehmen als Ursache ausgeschlossen werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat keine Hinweise darauf, dass die Emissionen gesundheitlich bedenklich sind. Die rechtlichen Grenzwerte für Geruchsbelästigungen in Mischgebieten sind in der TA Luft 2021 festgelegt. Um die Ermittlung von Ursachen zu unterstützen, empfiehlt die Verwaltung, neue Beschwerden direkt an die Bezirksregierung Arnsberg oder die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde zu richten, da eine direkte Kontaktaufnahme die Sachverhaltsaufklärung erleichtert.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Den Lichtgarten der Sternenkinder bekannter machen!Zur Vorlage · 20232441 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant, die Bekanntheit des Gräberfeldes „Lichtgarten“ auf dem Zentralfriedhof zu erhöhen. Das Feld 15 ist für Fehl- und Totgeburten vorgesehen und wird durch einen Arbeitskreis aus Seelsorgenden, Bestattungsunternehmen, Friedhofsgärtnern sowie Vertretern des Technischen Betriebes unentgeltlich betreut.
Zur Information der Öffentlichkeit sollen künftig ein eigener Flyer sowie ergänzende Informationen auf der städtischen Homepage und in der Broschüre über Bestattungsarten bereitgestellt werden. Der Flyer soll zudem in Krankenhäusern und bei Bestattungsunternehmen ausgelegt werden.
Hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten im Lichtgarten hält die Verwaltung fest, dass aufgrund der gemeinschaftlichen Beisetzung mehrerer Kinder in einem Sarg keine individuellen Grabmale oder dauerhafte Bepflanzungen möglich sind. Dies dient der Vermeidung von Konflikten zwischen den Angehörigen und entspricht der Friedhofssatzung. Das Ablegen von temporärem Grabschmuck wie Blumen, Grableuchten oder Stofftieren ist jedoch weiterhin zulässig. Eltern, die eine individuelle Gestaltung und Unterhaltung eines Grabes wünschen, können alternativ ein kostenreduziertes Kindergrab erwerben.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Radfahren auf FriedhöfenZur Vorlage · 20232550 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der UWG zum Thema Radfahren auf Friedhöfen reagiert. Laut § 13 der Bochumer Friedhofssatzung ist das Befahren von Wegen mit Fahrzeugen untersagt, sofern keine Sondergenehmigung oder medizinische Notwendigkeit vorliegt. Der Technische Betrieb erklärte, dass ihm die ordnungsbehördliche Durchsetzung der Fahrverbote fehlt und lediglich das Hausrecht als Flächeneigentümer besteht. Da Identifizierungen von Radfahrer*innen oder E-Scooter-Nutzenden schwierig sind, können Ordnungswidrigkeitsverfahren selten eingeleitet werden. Die Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie der Polizei orientiert sich am Beschwerdeaufkommen und den personellen Ressourcen.
Die Verwaltung bewertet das zunehmende Aufkommen von Fahrrädern kritisch, da die Würde von Trauerzügen gestört oder Personenschäden durch Kollisionen mit Fußgängern oder Dienstfahrzeugen entstehen könnten. Ein verstärkter Einsatz von Ordnungskräften wurde als mögliche Maßnahme genannt. Der Einsatz von Personal einer Beschäftigungsgesellschaft zur Durchsetzung der Satzung wurde nicht geprüft; eine bloße Hinweispflicht wäre jedoch möglich.
Hinsichtlich der Infrastruktur an den Friedhofseingängen wird auf Platzmangel bei der Installation von Fahrradständern hingewiesen. Bestehende Abstellanlagen, etwa am Hauptfriedhof, werden aufgrund von Diebstahlrisiken kaum genutzt. Zusätzliche Hinweisschilder an diesen Anlagen hält die Verwaltung für wenig zielführend, prüft jedoch eine optimierte Platzierung vorhandener Schilder direkt an den Eingängen.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Mündlicher Bericht zur Machbarkeit einer digitalen Rückmeldung zum Bodenwasserhaushalt von Baumstandorten über SensorikZur Vorlage · 20232820 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Technische Betrieb informiert im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung über den aktuellen Stand eines Projekts zur digitalen Erfassung des Bodenwasserhaushalts an Baumstandorten in Bochum. Ziel der Maßnahme ist es, die Bewässerung junger Stadtbäume in trockenen Sommermonaten bedarfsgerechter zu planen und den Bedarf an Frischwasser zu reduzieren.
In Zusammenarbeit mit der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPVNRW) sowie der Smart City Innovation Unit (SCIU) wurden an ausgewählten Standorten Bodenfeuchtesensoren installiert. Diese Sensoren dienen dazu, die Auswirkungen von Niederschlägen und Gießvorgängen auf den Bodenwasserhaushalt zu erfassen. Die Auswertung der Messreihen wird durch ein externes Planungsbüro durchgeführt. Der Bericht zur Machbarkeit einer digitalen Rückmeldung erfolgt im Rahmen einer mündlichen Präsentation.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Gründung einer gemeinnützigen Stadtpark-Gesellschaft – ZwischenmitteilungZur Vorlage · 20232775 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Mitteilung zur Gründung einer gemeinnützigen Stadtpark-Gesellschaft über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert. In der Vorlage mit der Nummer 20232775, die vom Amt für Finanzsteuerung erstellt wurde, wird erläutert, dass eine Beantwortung der im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gestellten Frage zum Thema der Gesellschaftsgründung innerhalb der vorgesehenen Zweimonatsfrist nicht realisiert werden konnte.
Grund für die Verzögerung sind noch ausstehende verwaltungsinterne Abstimmungen, die für eine abschließende Antwort erforderlich sind. Die Verwaltung hat daher angekündigt, die entsprechenden Informationen zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 13. Dezember 2023 vorzulegen. Damit handelt es sich um eine Zwischenmitteilung, welche den aktuellen Status der administrativen Klärungsprozesse im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Stadtpark-Gesellschaft dokumentiert.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) zu einem Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP)Zur Vorlage · 20232733 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalplan Ruhr löst künftig den regionalplanerischen Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) ab. Der bauleitplanerische Teil des RFNP wird als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen fortgeführt. Laufende Änderungsverfahren werden dabei als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.
Mit der Überleitung soll die bisherige Planungsgemeinschaft zur Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans durch Ratsbeschlüsse der beteiligten Städte aufgelöst werden. Die künftige Zusammenarbeit erfolgt unter dem Namen „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung, wobei die Geschäftsstelle weiterhin in Essen verbleibt. Ziel dieser Struktur ist eine abgestimmte städtebauliche Entwicklung sowie ein interkommunaler Interessenausgleich im Kerngebiet des Ruhrgebiets.
Die künftigen GFNP-Änderungsverfahren werden als reine Bauleitplanverfahren nach den Regelungen des Baugesetzbuches durchgeführt. Dabei ändert sich die Genehmigungsbehörde von der Regionalplanungsbehörde zum Landes-Bauministerium (MHKBD), wodurch sich die Genehmigungsfrist von bisher drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Die angepassten Planunterlagen werden auf der Internetseite der Planungsgemeinschaft sowie im GEO-Portal der Stadt Bochum zur Verfügung gestellt.
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- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Weg am TrottenbergZur Vorlage · 20232616 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der CDU-Fraktion hat die Verwaltung zum Status des Weges am Trottenberg sowie zum Projekt „Tafelgarten“ Stellung bezogen. Der im Zuge der Einrichtung des Tafelgartens angelegte Weg dient als Wirtschaftsweg für die Versorgung des Geländes. Da eine direkte Wasserleitung aus benachbarten Infrastrukturen nicht wirtschaftlich umsetzbar war, erfolgt die Wasserversorgung von der Pestalozzistraße aus mittels Schläuchen, Pritschenwagen und Wassertanks. Aufgrund dieser Nutzung und des aktuellen Ausbauzustands wird sich am Weg keine Veränderung ergeben, weshalb er nicht als Rad- oder Fußweg für die Öffentlichkeit geeignet ist.
Bezüglich der langfristigen Planung des „Tafelgartens“ teilte die Verwaltung mit, dass das Projekt durch die GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft gGmbH betrieben wird und keine zeitliche Befristung hat. Die Stadt Bochum behält sich jedoch das Recht vor, die Fläche für andere Planungen oder Zwecke kurzfristig zu kündigen. Eine etwaige anderweitige Nutzung der Fläche steht der derzeitigen Nutzung des Tafelgartens nicht entgegen.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Begrünung von StraßenbahngleisenZur Vorlage · 20232724 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Begrünung von Straßenbahngleisen reagiert. Die Prüfung durch die gemeinsame Arbeitsgruppe des Tiefbauamtes und der BOGESTRA ist bislang nicht abgeschlossen, da Personalmangel die Arbeiten bis Mitte 2023 verzögert hat.
Bisher wurden bereits Abschnitte mit Grüngleisen realisiert, wie etwa in der Dorstener Straße oder bei der Linie 302 im Bereich Mark 51°7. Insgesamt identifizierte die Arbeitsgruppe rund 10 Kilometer Gleisabschnitte, die für eine Umgestaltung infrage kommen. Ein Austausch soll vorzugsweise im Rahmen anstehender Erneuerungen abgenutzter Gleise erfolgen, wobei die Umsetzung vom Alter der Anlagen und dem Sanierungszeitpunkt abhängt. Die oberirdischen Gleise der Linie U35 sind aufgrund von Anforderungen an die Zugsicherung nicht für eine Begrünung geeignet. Ein Plan zur zeitlichen Abfolge der Maßnahmen soll im Jahr 2024 vorgelegt werden.
Als Hürden nennt die Verwaltung höhere Bau- und Unterhaltskosten sowie technischen Mehraufwand, beispielsweise durch notwendige Isolierungen gegen Streustromkorrosion. Zudem sind Aufwendungen für Rasenschnitt und Bewässerung sowie mögliche betriebliche Einschränkungen zu berücksichtigen. Grüngleise können zudem Barrieren für den Verkehr darstellen, da Überquerungen vorrangig an Kreuzungen möglich sind. Ein weiteres Risiko besteht in der Entstehung von Trampelpfaden durch unbefugtes Betreten der Gleisbereiche.
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- 15.11.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (28. Sitzung)
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Umwelt und Klima
- 5.15Pachtmodell für PV-Anlagen – Erfolg des Stadtwerke-AngebotsZur Vorlage · 20232613 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum informieren über den aktuellen Stand ihrer Photovoltaik-Angebote im Rahmen einer Anfrage der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“. Derzeit bestehen 230 laufende Pachtverträge. Insgesamt wurden bereits über 350 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 5.300 kWp vertraglich fixiert. Für das Jahr 2023 wird das Ziel von 100 neuen Anlagen verfolgt, während für 2024 eine Steigerung auf 150 Anlagen angestrebt wird. Im öffentlichen Bereich laufen Projekte mit Institutionen wie der Sparkasse Bochum, der Bogestra oder der Stadt Bochum selbst.
Hinsichtlich des Marktes prognostiziert die Verwaltung für den Zeitraum von 2023 bis 2026 ein weiteres Wachstum der Branche. Während die Verfügbarkeit von Polysilizium stabiler wird, besteht weiterhin ein Mangel an Wechselrichtern. Die Stadtwerke Bochum übernehmen bei Pachtmodellen die Planung, Projektierung sowie Versicherung, Finanzierung und Wartung der Anlagen, wobei der Bau durch externe Installateure erfolgt. Für Geschäftsimmobilien werden Solar-Pakete angeboten, zudem existieren Mieterstrom-Modelle für die Wohnungswirtschaft. Nach Ablauf der Pachtzeit ist die Stadtwerke Bochum zum Rückbau verpflichtet, sofern kein Kauf der Anlage durch den Kunden erfolgt. Eine Verringerung der Mindestgröße von zehn Modulen wird perspektivisch möglich, sofern technische Voraussetzungen und Kapazitäten der Handwerkspartner dies zulassen.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Flächen für die WärmewendeZur Vorlage · 20232511 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Ausbau von Wärmespeichern und zur Sicherung von Flächen im Rahmen der Wärmewende reagiert. Bezüglich des Heizkraftwerks Hiltrop ist derzeit keine Kapazitätserweiterung der Wärmespeicher geplant, wobei eine Erweiterung im Zuge der Umrüstung auf Wasserstoff in Betracht gezogen wird. Für die unmittelbare Umgebung des Kraftwerks sind bereits Flächen für ein Solarthermie-Heizwerk mit einer Fläche von einem Hektar vorgesehen.
Für das Heizkraftwerk der Universität wird der Bau eines Wärmespeichers aktuell als nicht sinnvoll bewertet. Da die derzeit auf Erdgas basierende Anlage bis spätestens 2045 durch eine CO2-freie Erzeugung ersetzt werden muss, konzentriert sich die Planung auf die Erarbeitung eines Transformationsplans. Dieser soll künftige Ansätze wie Geothermie, Solarthermie oder Biomasse prüfen, woraufhin die Sinnhaftigkeit von Speichern bewertet wird.
Die Identifizierung weiterer Standorte für die Wärmespeicherung und den Netzausbau erfolgt ebenfalls über den „Transformationsplan für das Bochumer Fernwärmenetz“. Dieser untersucht Potenziale für regenerative Energien wie Abwärme oder Großwärmepumpen. Die Stadtwerke Bochum betonen, dass aufgrund der Anforderungen an neue Erzeugungsanlagen eine priorisierte Vergabe von Flächen für Wärmeprojekte notwendig ist.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Förderportal zur Antragstellung bei GründächernZur Vorlage · 20232665 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Ausfall des Förderportals für Gründach-Anträge im Rahmen des Programms „10.000 Grüne Dächer“ reagiert. Die Nicht-Erreichbarkeit der Webseite war auf einen Hackerangriff auf den IT-Dienstleister zurückzuführen, welcher die technische Infrastruktur des Portals betrieben hat. Die zuständigen Behörden wurden über den Vorfall informiert, und IT-Sicherheitsexperten untersuchen derzeit die Folgen des Angriffs.
Nach Angaben der Verwaltung steht das Portal seit dem 25. September 2023 wieder zur Verfügung, sodass Anträge gestellt oder ergänzt werden können. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass personenbezogene Daten abgeflossen oder manipuliert wurden oder dass bereits eingereichte Anträge verloren gegangen sind. Als präventive Maßnahme wurden alle registrierten Nutzer dazu aufgefordert, ihre Passwörter zu ändern.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen und des vorangegangenen Ausfalls kann es bei der Bearbeitung durch die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk zu Verzögerungen kommen. Für die Antragsteller ergeben sich jedoch keine Nachteile bei den Förderbedingungen, da nach der Zusage eine zweijährige Umsetzungsfrist besteht und keine festen Beantragungsfristen einzuhalten sind. Die Fördermittel sind laut Verwaltung ausreichend vorhanden.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.18Sondernutzung von Gehwegen durch den EinzelhandelZur Vorlage · 20232492 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Sondernutzung von Gehwegen durch den Einzelhandel reagiert. Gegenstand der Anfrage im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung waren die Einengung von Gehwegen durch Warenauslagen sowie tief hängende Überdachungen oder Markisen.
Nach Angaben des Ordnungs- und Veterinäramtes ist im Rahmen einer Sondernutzung eine Restgehwegbreite von in der Regel 1,50 Meter freizuhalten. Zudem muss bei Überdachungen oder Markisen ein Mindestabstand von 2,50 Metern zwischen dem Gehwegbelag und dem tiefsten Punkt der Konstruktion eingehalten werden.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die Außendienste des Ordnungs- und Veterinäramtes kontrolliert. Bei festgestellten Verstössen gegen die Auflagen der Erlaubnisse setzt der Vollzugsdienst Sofortmassnahmen durch, indem Betreiber zur unmittelbaren Behebung des Missstands aufgefordert werden. Dieser Vorgang erfolgt zeitgleich mit einer Belehrung und wird durch unangekündigte Nachkontrollen ergänzt. Eine statistische Erfassung solcher Massnahmen über die letzten fünf Jahre liegt laut Verwaltung nicht vor.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Tatort SpielplatzZur Vorlage · 20232619 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltung und Ordnung die Kriminalität auf Bochumer Spielplätzen thematisiert. Laut der Antwort der Verwaltung gab es im Zeitraum von 2018 bis 2022 insgesamt 551 Straftaten auf Spielplätzen in Bochum. Zu den am häufigsten erfassten Delikten gehörten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 155 Fällen, Körperverletzung mit 132 Fällen sowie Diebstahl mit 62 und Sachbeschädigung mit 44 Fällen.
Zur Kriminalprävention setzt die Verwaltung auf städtebauliche Maßnahmen. Bei der Neu- oder Umplanung von Spielplätzen wird empfohlen, die Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Bochum frühzeitig einzubeziehen, um durch architektonische Gestaltung die Sicherheit zu erhöhen. Die Polizei führt zudem Präsenzmaßnahmen durch. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) zeigt regelmäßig Präsenz auf den Flächen und kann bei Beschwerden die Kontrollfrequenz erhöhen.
Ergänzend dazu setzt das Jugendamt auf soziale Angebote wie Streetworker, mobile Arbeit sowie Spielplatzpaten als Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche. Das Jugendamt merkte in der Vorlage an, dass die Bezeichnung „Tatort Spielplatz“ ein verzerrtes Bild der Situation auf den Bochumer Spielflächen suggerieren könne.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.20FundbüroZur Vorlage · 20232731 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung der Stadt Bochum wurde am 8. November 2023 über die Aufgabenbereiche des Fundbüros des Ordnungs- und Veterinäramtes berichtet. Die Verwaltung legte hierzu eine Mitteilung mit der Nummer 20232731 vor, die den Zweck verfolgte, die zuständigen Gremien über die organisatorischen Tätigkeiten dieser Stelle zu informieren.
Im Rahmen einer Präsentation erläuterte die Verwaltung die spezifische Aufgabenstellung, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fundbüros steht. Der Bericht diente der bloßen Kenntnisnahme durch das Komitee, sodass keine formellen Beschlüsse oder Anträge zur Abstimmung anstanden. Federführend für diese Information war das Ordnungs- und Veterinäramt unter der Verfasserin Julia Rohn. Die Vorlage gab Einblick in die administrativen Abläufe des Fundbüros innerhalb der städtischen Ordnungshoheit.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.21Feuerwerksfreie Zone in BochumZur Vorlage · 20232730 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Mitteilung zum aktuellen Sachstand der Planungen für eine feuerwerksfreie Zone im Stadtgebiet vorgelegt. Die am 12. Oktober 2023 erstellte Vorlage mit der Nummer 20232730 wird unter der Federführung des Ordnungs- und Veterinäramtes geführt und wurde von Irmgard Gulan verfasst.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. November 2023 soll die Verwaltung über den Fortschritt dieses Vorhabens informieren. Die Berichterstattung erfolgt in diesem Gremium in mündlicher Form. Die Mitteilung dient der Kenntnahme des aktuellen Planungsstandes durch die Ausschussmitglieder und knüpft an die vorangegangene Vorlage mit der Nummer 20231701 an. Das Dokument ist als öffentlich eingestuft.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.22Von Weed bis Wodka - Sachstand JugendschutzkontrollenZur Vorlage · 20232753 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Partei/Stadtgestalter zum Sachstand der Jugendschutzkontrollen reagiert. Dabei wurde klargestellt, dass die Aufgaben des Jugendamtes im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes primär auf Präventionsarbeit beschränkt sind. Repressive Maßnahmen wie Bußgeldverfahren oder Strafanzeigen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes, sondern werden durch die örtlichen Ordnungsbehörden durchgeführt. Im Fachbereich für Prävention sind eine Vollzeit- und eine Teilzeitkraft beschäftigt, wobei die Durchführung von Kontrollen nicht zu ihrem Aufgabengebiet gehört.
Die Kontrolle der Bestimmungen zum Jugendschutz erfolgt im Rahmen von Gewerbeinspektionen durch das Ordnungs- und Veterinäramt. Spezifische Zahlen zur Anzahl der durchgeführten Kontrollen oder festgestellten Verstöße in den vergangenen fünf Jahren liegen der Verwaltung nicht vor. Präventive Maßnahmen des Jugendamtes finden anlassbezogen statt, beispielsweise bei Großveranstaltungen wie dem Bochum Total oder Karnevalsumzügen, wobei Verkaufsstellen verschiedener Art mit Informationsmaterial versorgt werden.
Einsätze von minderjährigen Testkäufern durch das Jugendamt oder das Ordnungs- und Veterinäramt werden nicht durchgeführt. Im Hinblick auf die Legalisierung von Cannabis wird das Thema in Präventionsprojekten an Schulen und bei Jugendgruppen verstärkt thematisiert. Die künftigen Kontrollen THC-haltiger Konsumartikel werden durch das Ordnungs- und Veterinäramt im Rahmen der regulären Gewerbeüberprüfungen erfolgen.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung)
- 5.23Bochumer WochenmärkteZur Vorlage · 20232891 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Durchführung der Bochumer Wochenmärkte. Da die bestehende Konzession zum 31. Dezember 2023 endet, wurde auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 30. März 2023 ein Wettbewerb zur Neuausschreibung der Märkte durch einen Drittleister durchgeführt.
Im Rahmen des anschließenden Interessensbekundungsverfahrens wurden verschiedene Kriterien anhand einer Wertungsmatrix geprüft. Diese umfassten unter anderem Marketing und Akquise, das Konzept zu Ort und Umfang, die Infrastruktur sowie Nachhaltigkeit und das Warenangebot. Am 12. Oktober 2023 wurde der Auftrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 an die Deutsche Marktgilde eG erteilt.
Derzeit finden Übernahmegespräche statt, um einen unterbrechungsfreien Geschäftsbetrieb der Wochenmärkte sicherzustellen. Nach Abschluss der Übernahme wird die Deutsche Marktgilde eG ihr Konzept zur Veranstaltung der Märkte im ersten Halbjahr 2024 im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung präsentieren.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.24Brandschutzkonzept für E-Autos in Bochumer GaragenZur Vorlage · 20232894 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Brandschutz von Elektrofahrzeugen in Bochumer Tiefgaragen Informationen zur aktuellen Situation angefordert. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die geltende Bauordnung für NRW (SBauVO NRW) keine besonderen Anforderungen für das Abstellen oder Laden von E-Autos vorsieht und auch in Bochum keine darüber hinausgehenden Vorgaben existieren. Es finden zudem keine separaten Abnahmen von Stell- oder Ladeplätzen speziell für Elektrofahrzeuge statt, wenngleich in Einzelfällen Vereinbarungen zur Platzierung nahe der Zufahrten getroffen werden können, um die Bergung zu erleichtern.
Für Großgaragen sind Brandschutzkonzepte durch Sachverständige verpflichtend, wobei die Feuerwiderstandsklasse tragender Bauteile auf mindestens 90 Minuten festgesetzt ist. Die Verwaltung führt aus, dass moderne Fahrzeuge aufgrund ihrer Materialzusammensetzung eine höhere Brandlast aufweisen, was jedoch sowohl für Verbrennungs- als auch für Elektromotoren gilt. Eine Differenzierung der Anforderungen an die Statik nach Antriebsart erfolgt derzeit nicht.
Im Falle eines Brandes in einer Tiefgarage würde eine Alarmierung der Stufe „Brand 3“ erfolgen, die mehrere Löschzüge und Rettungskräfte umfasst. Während das Löschen von sichtbaren Flammen bei E-Autos ähnlich wie bei herkömmlichen Fahrzeugen abläuft, ist die Kühlung bei beschädigten Batterien aufwendiger. Die Feuerwehr nutzt hierfür eine spezifische Checkliste für Einsätze mit Elektro- und Hybridfahrzeugen.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.25Mündlicher Bericht der Verwaltung zum Stand WC-Anlagen
- 5.26Lärmaktionsplanung: Lärmschutz KohlenstraßeZur Vorlage · 20232972 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum wurde die Lärmsituation an der Kohlenstraße untersucht. Die aktuelle Lärmkartierung der 4. Stufe sowie zusätzliche Verkehrszählungen aus dem Jahr 2023 belegen, dass im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der Essener Straße Lärmwerte von über 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht erreicht werden. Damit besteht an diesem Straßenabschnitt ein Lärmschwerpunkt, der die Auslösewerte des Landes Nordrhein-Westfalen überschreitet.
Als kurzfristige Maßnahme zur Lärmminderung sieht das Umwelt- und Grünflächenamt die Sanierung des betroffenen Bereichs mit lärmoptimiertem Splittmastixasphalt (SMA 5/8) vor. Durch den Einsatz dieses Asphalts soll eine Reduzierung der Lärmbelastung an den Fassaden sowie in den Außenbereichen um bis zu 2,3 dB(A) erreicht werden, um die Pegel unter die genannten Schwellenwerte zu senken. Die Ausschreibung der Maßnahme ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen, sodass mit der Umsetzung im ersten oder spätestens zweiten Quartal 2024 begonnen werden kann.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
Ergebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück. - 6.Anfragen
- 6.1Baumfäll- und -pflanzkataster (Geoportal)Zur Vorlage · 20232785 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltsamt und Ordnung gestellt, die sich auf das Baumfäll- und -pflanzkataster im städtischen Geoportal bezieht. In der Vorlage 20232785 führt Ratsmitglied Dr. Stefan Jox an, dass die entsprechende Themenkarte im Geoportal seit mehreren Jahren nicht mehr aktualisiert wurde und derzeit den Stand aus dem Jahr 2019 widerspiegelt.
Die Fraktion verweist zudem auf eine Mitteilung zu Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum für das Winterhalbjahr 2023/2024 (Vorlagen-Nr. 20232400). In diesem Dokument wurde angekündigt, dass die beschriebenen städtischen Fällmaßnahmen in das online einsehbare Kataster aufgenommen werden sollen.
Mit der Anfrage erfragt die CDU-Fraktion die Gründe für die ausbleibende Aktualisierung der Themenkarte sowie den Zeitpunkt, an dem die Daten im Geoportal wieder auf den aktuellen Stand gebracht werden sollen.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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