Grundwasserentnahme in Bochum
20232632 · Antwort der Verwaltung · 08.11.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE. im Rat“ zur Grundwasserentnahme in Bochum reagiert. Da die Untere Wasserbehörde kein eigenes Messstellennetz betreibt, obliegt die Überwachung der Grundwasserkörper den Landesbehörden. Laut dem aktuellen Bewirtschaftungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen weist der Grundwasserkörper in Bochum einen guten mengenmäßigen Zustand auf. Ein unabhängiges Gutachten zur Grundwasserentnahme existiert derzeit nicht und ist auch nicht geplant.
Die Entnahmetiefen variieren je nach Verwendungszweck. Während oberflächennahe Nutzungen primär durch private Hausbrunnen erfolgen, ist die tiefste Entnahme mit etwa 800 Metern für geothermische Zwecke am Standort MARK 51°7 vorgesehen. Verschiedene Wirtschaftszweige nutzen Grundwasser unter anderem zur Kühlung, als Prozesswasser oder für die Mineralwasserproduktion. Ab einer Menge von 3.000 Kubikmetern pro Jahr ist die Entnahme nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW entgeltpflichtig. Die Stadt kann keine Änderungen an bestehenden Konzessionen vornehmen, da die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt. Dennoch kann die Untere Wasserbehörde im Einzelfall und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit Entnahmen einschränken oder untersagen.
Eine genaue Bestimmung der jährlichen Gesamtentnahmemenge ist nicht möglich, da bestimmte Nutzungen, wie etwa private Gartenbrunnen oder geringfügige landwirtschaftliche Entnahmen, erlaubnisfrei sind. Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt fließen dem Land NRW zu und generieren keine Einnahmen für die Stadt Bochum.
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