Brandschutzkonzept für E-Autos in Bochumer Garagen
20232894 · Antwort der Verwaltung · 08.11.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die BD Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Brandschutz von Elektrofahrzeugen in Bochumer Tiefgaragen Informationen zur aktuellen Situation angefordert. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die geltende Bauordnung für NRW (SBauVO NRW) keine besonderen Anforderungen für das Abstellen oder Laden von E-Autos vorsieht und auch in Bochum keine darüber hinausgehenden Vorgaben existieren. Es finden zudem keine separaten Abnahmen von Stell- oder Ladeplätzen speziell für Elektrofahrzeuge statt, wenngleich in Einzelfällen Vereinbarungen zur Platzierung nahe der Zufahrten getroffen werden können, um die Bergung zu erleichtern.
Für Großgaragen sind Brandschutzkonzepte durch Sachverständige verpflichtend, wobei die Feuerwiderstandsklasse tragender Bauteile auf mindestens 90 Minuten festgesetzt ist. Die Verwaltung führt aus, dass moderne Fahrzeuge aufgrund ihrer Materialzusammensetzung eine höhere Brandlast aufweisen, was jedoch sowohl für Verbrennungs- als auch für Elektromotoren gilt. Eine Differenzierung der Anforderungen an die Statik nach Antriebsart erfolgt derzeit nicht.
Im Falle eines Brandes in einer Tiefgarage würde eine Alarmierung der Stufe „Brand 3“ erfolgen, die mehrere Löschzüge und Rettungskräfte umfasst. Während das Löschen von sichtbaren Flammen bei E-Autos ähnlich wie bei herkömmlichen Fahrzeugen abläuft, ist die Kühlung bei beschädigten Batterien aufwendiger. Die Feuerwehr nutzt hierfür eine spezifische Checkliste für Einsätze mit Elektro- und Hybridfahrzeugen.
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