Von Weed bis Wodka - Sachstand Jugendschutzkontrollen
20232753 · Antwort der Verwaltung · 08.11.2023 · Jugendamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Partei/Stadtgestalter zum Sachstand der Jugendschutzkontrollen reagiert. Dabei wurde klargestellt, dass die Aufgaben des Jugendamtes im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes primär auf Präventionsarbeit beschränkt sind. Repressive Maßnahmen wie Bußgeldverfahren oder Strafanzeigen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes, sondern werden durch die örtlichen Ordnungsbehörden durchgeführt. Im Fachbereich für Prävention sind eine Vollzeit- und eine Teilzeitkraft beschäftigt, wobei die Durchführung von Kontrollen nicht zu ihrem Aufgabengebiet gehört.
Die Kontrolle der Bestimmungen zum Jugendschutz erfolgt im Rahmen von Gewerbeinspektionen durch das Ordnungs- und Veterinäramt. Spezifische Zahlen zur Anzahl der durchgeführten Kontrollen oder festgestellten Verstöße in den vergangenen fünf Jahren liegen der Verwaltung nicht vor. Präventive Maßnahmen des Jugendamtes finden anlassbezogen statt, beispielsweise bei Großveranstaltungen wie dem Bochum Total oder Karnevalsumzügen, wobei Verkaufsstellen verschiedener Art mit Informationsmaterial versorgt werden.
Einsätze von minderjährigen Testkäufern durch das Jugendamt oder das Ordnungs- und Veterinäramt werden nicht durchgeführt. Im Hinblick auf die Legalisierung von Cannabis wird das Thema in Präventionsprojekten an Schulen und bei Jugendgruppen verstärkt thematisiert. Die künftigen Kontrollen THC-haltiger Konsumartikel werden durch das Ordnungs- und Veterinäramt im Rahmen der regulären Gewerbeüberprüfungen erfolgen.
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