Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW zur Tarifanpassung der WasserWelten Bochum GmbHZur Vorlage · 20231443 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW wurde die Prüfung der Tarifanpassung der WasserWelten Bochum GmbH zum 1. April 2023 thematisiert. Ein Bürger bat darum zu untersuchen, ob die Erhöhung der Eintrittspreise dem öffentlichen Zweck der Gesellschaft widerspricht und ob die Bestimmungen des Gesellschaftervertrags sowie des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum eingehalten wurden.
Die Verwaltung hat diese Prüfung durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass keine Beanstandungen vorliegen. Der Aufsichtsrat wurde über die beabsichtigte Tarifänderung umfassend informiert und hatte die Umsetzung empfohlen. Die neue Tarifstruktur wird im Städtevergleich als angemessen eingestuft und beeinträchtigt den öffentlichen Zweck nicht. Zudem ergab die Untersuchung keine Verstöße gegen den Gesellschaftervertrag oder kommunale Governance-Regelungen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wurde festgestellt, dass die erwarteten Umsatzänderungen keine Änderung des Wirtschaftsplans oder einen Nachtragshaushalt erforderlich machen. Da der Antragsteller eine Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten abgelehnt hat, wird die Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling behandelt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD und PSG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (BD und PSG) - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1BOGESTRA hier: Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231155 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung behandelt den Jahresabschluss 2022 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA). Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 456.209 TEUR aus. Ein ausgewiesener Verlust von 89.042 TEEUR wird durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) übernommen, wodurch das Jahresergebnis ausgeglichen ist. Die Beteiligungsstruktur der BOGESTRA umfasst die Stadt Bochum über die HVV (50,25 %), die Stadt Gelsenkirchen (3,36 %) sowie die Bochum-Gelenkener Bahngesellschaft mbH (44,91 %) und Eigenbesitz (1,48 %). Der Rat der Stadt Bochum soll die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BOGEBA beauftragen, die Geschäftsführung der BOGEBA zur Zustimmung des Abschlusses anzuweisen.
Die Bilanz zeigt Investitionen in die Straßenbahnmodernisierung, darunter die Lieferung von sechs Variobahnen sowie die Beschaffung von 22 Bussen. Im Bereich der Verbindlichkeiten wurden Darlehen in Höhe von 42,88 Mio. EUR getilgt, während zur Liquiditätssicherung neue Darlehen in Höhe von 40,00 Mio. EUR aufgenommen wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Umsatzrückgang auf 103,10 Mio. EUR aus, was auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und das 9-Euro-Ticket zurückgeführt wird. Demgegenüber stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge durch den Corona-Rettungsschirm auf 54,76 Mio. EUR. Der Personalaufwand lag mit 136,8 Mio. EUR über dem geplanten Wert von 133,9 Mio. EUR. Bei den Investitionen ergab der Plan-Ist-Vergleich eine Abweichung, da von den geplanten 12,04 Mio. EUR im Jahr 2022 realisiert wurden 2,54 Mio. EUR verbraucht wurden. Ursächlich hierfür sind mehrjährige Projekte sowie Verschiebungen bei Infrastrukturmaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD,Grüne,CDU, Linke,PSG)Enthaltungen: 1 (UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 13 (SPD,Grüne,CDU, Linke,PSG) Enthaltungen: 1 (UWG:FB) Dagegen: 1 (BD) - 3.2Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) hier: Wiederbestellung VorstandZur Vorlage · 20231215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochum Rat einen Beschluss zur Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Verlängerung der Amtszeit von Jörg Filter als Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor. Die aktuelle Bestellung endet am 30. April 2024.
Der Beschlussvorschlag sieht eine zweite Amtsperiode vor, die vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2029 reichen soll. Der Aufsichtsrat der BOGESTRA hat der Wiederbestellung in seiner Sitzung am 5. Mai 2023 bereits zugestimmt. Auch die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat hat sich einstimmig für eine Verlängerung des Anstellungsvertrages ausgesprochen. Die Fortführung der Anstellung soll zu den bisherigen Konditionen erfolgen.
Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat im Juni 2023 über die Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)dagegen: 5 (BD)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG, UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG, UWG:FB) Dagegen: 1 (BD) - 3.3Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2021-31.07.2022 der Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231012 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Jahresabschluss der Schauspielhaus Bochum AöR umfasst den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Trost, Rudoba & Partner hat für diesen Zeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesamtleistung stieg auf 25.657 TEUR gegenüber 22.267 TEUR im Vorjahr, während der Gesamtaufwand rund 25.785 TEUR betrug. Das Jahresergebnis liegt bei 0,00 EUR. Der operative Fehlbetrag, der auf pandemiebedingte Umstände zurückzuführen ist, reduzierte sich von 1.738 TEUR auf 849 TEUR.
Der Rat der Stadt Bochum wird gebeten, den Jahresabschluss 2021/2022 sowie den Beschluss des Verwaltungsrates zum Ergebnis von 0,00 EUR zu genehmigen. Zudem wird die Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrates für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 beantragt.
In der finanziellen Lage der Schauspielhaus Bochum AöR wird ausgeführt, dass die Erträge aus Vorstellungen unter der Planung lagen, während die Einnahmen aus Sonderveranstaltungen, Koproduktionen und Gastspielen die Planwerte übertrafen. Auch die Einnahmen aus Sponsoring und Spenden lagen über der Planung. Der städtische Zuschuss belief sich auf rund 20,38 Mio. EUR, wobei ein Sonderzuschuss aus dem Vorjahr zur Deckung von Fehlbeträgen genutzt wurde. Die Personalkosten lagen unter den Planwerten, während die sonstigen Aufwendungen aufgrund von Kosten für Sonderveranstaltungen über der Planung lagen. Als künftige Risiken werden Tarifsteigerungen, Inflation, Energiekosten sowie die ausbleibende Erhöhung der institutionellen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen angeführt. Eine Abstimmung über Einsparpotenziale zwischen der AöR und der Stadt Bochum ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach UnterpunktenUnterpkt. 1: einstimmig nach BVUnterpkt. 2: einstimmmig nach BVUnterpkt. 3: mehrheitlich nach BVDagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP, Die P.&Stg.Unterpkt. 4: Ohne Abst
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.4Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2023-31.07.2024Zur Vorlage · 20231013 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Wirtschaftsplan der Schauspielhaus Bochum AöR für die Spielzeit vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Der Plan sieht Erträge in Höhe von 25.597.500 Euro und Aufwendungen von 27.910.600 Euro vor, woraus sich ein kalkuliertes Defizit von 2.313.100 Euro ergibt. Dieses Defizit kann laut Vorlage durch Rücklagen gedeckt werden, wobei die Reserven nahezu aufgebraucht sind.
Die Kostensteigerungen resultieren primär aus gestiegenen Personalkosten infolge von Tarifsteigerungen sowie inflationsbedingten Sachkosten. Der städtische Betriebskostenzuschuss erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 414.800 Euro auf insgesamt 20.330.000 Euro. Die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen bleibt mit 1.803.000 Euro unverändert. Bei den eigenen Erträgen wird eine Steigerung der Einnahmen aus dem Vorstellungsbetrieb um 40 Prozent gegenüber der vorangegangenen Spielzeit erwartet, auch wenn die Werte noch hinter dem Niveau der Zeit vor der Pandemie zurückbleiben. Im Bereich der Energiekosten werden aufgrund von Einsparungsmaßnahmen nur moderate Mehrkosten prognostiziert. Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan genehmigen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.5Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Neubesetzung kaufmännische Direktion Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231014 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Neubesetzung der kaufmännischen Direktion des Schauspielhauses Bochum AöR genehmigen. Nach dem Ende des Vertrages von Dr. Matthias Nowicki zum 30. November 2023 hat der Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Thomas Kipp als neuen kaufmännischen Direktor bestellt. Die Ernennung ist ab dem 1. Dezember 2023 und befristet bis zum 30. April 2028 vorgesehen.
Thomas Kipp, der aktuell als Geschäftsführender Direktor sowie Stellvertretender Intendant der Bochumer Symphoniker und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr fungiert, soll im Rahmen seiner Dienstzeit auch das Organisationsprojekt städtischer Kulturbetriebe weiter betreuen. Dieses Projekt umfasst die Zusammenarbeit zwischen dem Schauspielhaus, den Bochumer Symphonikern und dem Planetarium in Kooperation mit der Stadt Bochum.
Die Vorlage zur Genehmigung des Beschlusses durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat der Stadt Bochum mehrere Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen für Kultur und Tourismus, Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG, UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG, UWG:FB) Dagegen: 1 (BD) - 3.6Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. ÄnderungsfassungZur Vorlage · 20230479 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die zweite Änderungsfassung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Neuregelung beinhaltet die Einführung eines Kapitels zur Abschlussprüfung, welches eine Rotation der Wirtschaftsprüfer nach spätestens fünf Jahren empfiehlt. Damit orientiert sich die Stadt am PCGK des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem werden soziale und ökologische Verantwortung als Grundsätze der Unternehmensführung im Kodex verankert.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage sind Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Unternehmensführung. Dazu gehören Änderungen bezüglich der Zählweise von Aufsichtsratsmandaten, der Regelungen zu Interessenkonflikten, des Vier-Augen-Prinzips sowie der Dauer von Geschäftsführungsbestellungen. Auch die Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder und redaktionelle Korrekturen im Beteiligungsmanagement sind Gegenstand der Überarbeitung.
Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht die Vorlage vor, die Kodifizierung der Berichterstattung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Grund hierfür ist die noch ausstehende nationale Umsetzung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), deren Frist auf den 6. Juli 2024 datiert. Unternehmen, die die Größenkriterien des § 267 HGB erfüllen, werden ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Berichterstattung verpflichtet sein. Das Beteiligungsmanagement wird die betroffenen Beteiligungsunternehmen nach der Beschlussfassung informieren und bei Bedarf weitere Änderungsvorschläge einbringen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (BD/UWG:FB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.6.1Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. Änderungsfassung - Änderungsantrag der Fraktion UWG:Freie Bürger-Zur Vorlage · 20231356 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger Ratsfraktion hat mit der Vorlage 20231356 einen Antrag an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling gestellt. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Prüfung von Änderungen und Ergänzungen am Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum zu beauftragen.
Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen verschiedene Bereiche der Unternehmensführung. Unter anderem sollen die strategische Ausrichtung sowie die Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten präzisiert werden. In mehreren Punkten wird eine verbindlichere Formulierung angestrebt, indem aus einer Soll-Bestimmung eine Pflichtformulierung gemacht werden soll. Dies betrifft etwa die Konzentration der Geschäftsführung auf den öffentlichen Auftrag sowie die Abstimmung des Jahresabschlusses mit dem Beteiligungsmanagement.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die Geschäftsführung einen jährlichen Wirtschaftsplan erstellt, der Erfolgs-, Finanz-, Investitions- und Stellenpläne beinhaltet. Für das Berichtswesen werden feste Fristen für Quartalsberichte vorgeschlagen. Bei der Ausweisung der Vergütung von Geschäftsführern sollen auch Informationen zu Altersversorgungsleistungen in konkreter Höhe enthalten sein. Des Weiteren wird die Hinzuziehung eines Vertreters des Rechnungsprüfungsamtes bei Beratungen über den Jahresabschluss sowie eine verbindliche Ankündigung von Terminüberschreitungen gefordert.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - Information der Verwaltung zum Änderungsantrag der Fraktion UWG:Freie Bürger
- 3.7Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 - Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) in 2023Zur Vorlage · 20231205 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, außerplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel in Höhe von 5.419.268 Euro für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH bereitzustellen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Stadt als hundertprozentige Gesellschafterin die durch die Corona-Pandemie entstandenen Verluste und Mehraufwendungen ausgleicht.
Die Kosten entstehen durch Ertragsausfälle und Mehraufwendungen, die trotz Ausschöpfung von Spar- und Fördermöglichkeiten bestehen bleiben. Zu den genannten Gründen gehören Verzögerungen bei der Inbetriebnahme neuer Pflegehäuser sowie Mindererträge, die nach dem Auslaufen des bundesweiten Pflegerettungsschirms im Juni 2022 entstanden sind. Zudem werden Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg und die Inflation angeführt.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt über einen außerordentlichen Ertrag gemäß den Regelungen des NKF-CUIG NRW. Durch die Aktivierung dieser Finanzschäden entstehen ab dem Jahr 2026 jährliche Folgekosten für den städtischen Haushalt in Höhe von etwa 107.000 Euro, resultierend aus einer linearen Abschreibung über einen Zeitraum von 50 Jahren. Der Beschlussvorschlag wird nach der Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen im Juni 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (FDP)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das I. Quartal 2023Zur Vorlage · 20231138 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat für das erste Quartal 2023 einen Controllingbericht über die Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) NRW sowie dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Das gesamte Investitionsvolumen der drei betrachteten Programme beläuft sich auf rund 127,3 Millionen Euro.
Bislang sind 81 von insgesamt 103 Maßnahmen abgeschlossen, wobei bereits 92 Prozent der verfügbaren Mittel beauftragt wurden. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe wurden die Umsetzungszeiträume für KInvFG-Maßnahmen um zwei Jahre verlängert. Der Bericht weist darauf hin, dass Baukostensteigerungen sowie Mehrausgaben durch etwaige Schadstofffunde oder Bergbauschäden zu Veränderungen in der Mittelverwendung geführt haben. So wurde die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule aus dem KInvFG 2-Programm herausgenommen und wird stattdessen über Haushaltsmittel der Jahre 2023 und 2024 finanziert. Durch diese Maßnahme wurden Mittel für Schulen in freier Trägerschaft frei, wobei bereits ein Antrag vorliegt und weiteres Interesse seitens weiterer Schulen bekundet wurde.
Die Förderbereiche umfassen unter anderem den Neubau von Kindertagesstätten, die energetische Sanierung von Schul- und Sportinfrastruktur sowie Maßnahmen zur Lärmbekämpfung und Digitalisierung. Die Darstellung der Maßnahmen im Bericht konzentriert sich auf laufende Projekte, während bereits abgeschlossene und abgerechnete Vorhaben zur besseren Übersicht nicht mehr als Einzelmaßnahmen aufgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.2Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement - 1. Quartal 2023Zur Vorlage · 20230989 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Vorlage Nummer 20230989 den Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement für das erste Quartal 2023 vorgelegt. Dieser Bericht dient der Information des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling über die aktuellen Daten zur städtischen Zins- und Schuldenentwicklung.
Die regelmäßige Unterrichtung des Ausschusses erfolgt auf Grundlage einer Beschlusslage aus dem Jahr 2015, wonach neben dem umfassenden jährlichen Bericht auch unterjährige Berichte mit aktuellen Kennzahlen vorgelegt werden sollen. Der vorliegende Bericht enthält die Daten für das abgelaufene erste Quartal 2023 und wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 1. Juni 2023 zur Kenntnis gebracht.
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- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.3Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2022Zur Vorlage · 20231086 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 getätigt wurden. Die Vorlage mit der Nummer 20231086 dient dem Nachweis aller Bereitstellungen über 5.000 Euro, für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat.
Nach den Regelungen der Haushaltssatzung ist die Kämmerin für die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 250.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie bis zu 500.000 Euro im investiven Bereich zuständig. Für größere Mittelbereitstellungen, die zwischen 250.000 und 750.000 Euro bei Mehraufwendungen bzw. zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro bei Mehrauszahlungen liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung enthält detaillierte Nachweislisten für den investiven und konsumtiven Bereich des zweiten Halbjahres 2022.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.4ecce-european centre for creative economy GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages - Nachfrage zu der Beschlussvorlage 20230345Zur Vorlage · 20231161 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Herrn Mitschke (CDU-Ratsfraktion) wird der Nutzen der ecce-european centre for creative economy GmbH für die Stadt Bochum erläutert. Die Gesellschaft, die aus der Kulturhauptstadt RUHR.2010 hervorging, vernetzt Akteure aus den Bereichen Kultur, Kunst, Wirtschaft und Stadtentwicklung. Als Gesellschafterin der GmbH hält die Stadt Bochum Sitze in der Gesellschafterversammlung sowie im Kuratorium und nimmt so Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung der durch die Gesellschaft umgesetzten Förderprogramme.
Die Verwaltung führt beispielhaft verschiedene Landesprogramme auf, die Projekte in Bochum finanzierten. Im Programm „Kreativ.Quartiere Ruhr“ werden für den Zeitraum 2022 bis 2023 sechs Bochumer Projekte mit rund 186.000 Euro gefördert, unter anderem das Viktoria.Quartier. Das „Regionale Kultur Programm NRW“ unterstützt im Zeitraum 2023 bis 2024 sechs Bochumer Projekte mit einem Volumen von etwa 286.800 Euro. Im Rahmen des Programms „#heimatruhr“ wurden zwischen Oktober 2020 und April 2022 neun Projekte in Bochum mit circa 463.000 Euro bezuschusst. Zudem fanden im Jahr 2021 zwei Projekte des „KreativCampus.Ruhr“ in Bochum statt, die mit rund 48.870 Euro gefördert wurden.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.5Keine Bundesförderung für Hallenfreibad LindenZur Vorlage · 20231190 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke im Rat hat im Rahmen einer Anfrage den Ausfall von Bundesfördermitteln für den Umbau des Hallenfreibades Linden thematisiert. Das Projekt wurde nicht im Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ berücksichtigt, wodurch die ursprünglich mit 6 Millionen Euro eingeplanten Fördersummen entfallen.
Die WasserWelten Bochum GmbH (WWB) erklärte in der Antwort der Verwaltung, dass die Planungsbeteiligten im Rahmen der aktuellen Entwurfsplanung die Prüfung von Einsparmaßnahmen zur Erzielung eines wirtschaftlichen Ergebnisses durchführen. Dabei soll trotz der aktuellen Baukonjunktur eine effiziente und kostenbewusste Planung für alle Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sichergestellt werden.
Als alternative Förderquelle wird das KfW-Förderprogramm BEG 263 verfolgt, dessen Erfolgsaussichten als vielversprechend eingestuft werden. Die genaue Höhe der zu erwartenden Zuschüsse wird erst nach Abschluss der Kostenberechnungen in der Leistungsphase 3 feststehen. Am aktuellen Zeitplan für die Umbaumaßnahmen sind keine Änderungen vorgesehen; eine Eröffnung des Hallenfreibades Linden ist weiterhin für den Sommer 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung)
- 5.6WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (WEG)Zur Vorlage · 20231255 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FFB-Fraktion zur WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) reagiert. Hintergrund der Anfrage war die finanzielle Beteiligung der Stadt Bochum in den Jahren 2022 und 2023 sowie die Frage nach den Tätigkeitsfeldern und der Effektivität der Mitarbeiter im Bereich Gründung und Wachstum.
Die Verwaltung erläuterte, dass Beschäftigte in Bereichen wie „Senkrechtstarter“ oder „Start-up-Beratung“ zumeist über einen Hochschulabschluss in Fachrichtungen wie Wirtschaftswissenschaften, Geografie oder Innovationsmanagement verfügen. Zu ihren Aufgaben gehören die Unterstützung bei der Geschäftsplanentwicklung, Marktananalysen, Hilfe bei der Finanzierung sowie Mentoring und Netzwerkaufbau.
Für das Jahr 2022 verzeichnete das Startercenter.NRW die Betreuung von 352 Gründungsvorhaben. Im Rahmen des NRW-Gründerstipendiums wurden 29 Empfehlungsschreiben abgegeben, wobei 26 Stipendiaten in 14 Teams eine Förderung von insgesamt 312.000 Euro erhielten. Das Coachingprogramm „WERK X“ hat seit seinem Start 17 Teams mit insgesamt 40 Gründern begleitet; davon sind aktuell 15 Teams am Markt und schaffen 60 Arbeitsplätze. Auf die Frage nach der langfristigen Entwicklung von Gründungen im Verhältnis zu Beratungsleistungen sowie nach spezifischen Zahlen zu Betriebsaufgaben hinweg teilte die Verwaltung mit, dass entsprechende Daten nicht erhoben werden.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.7Barrierefreiheit bei der VBWZur Vorlage · 20231291 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Barrierefreiheit bei der VBW Bauen und Wohnen GmbH hat die Verwaltung Daten zum aktuellen Bestand sowie zu künftigen Planungen vorgelegt. Ende 2022 umfasste der Bestand der VBW 879 barrierearme Wohnungen, was einem Anteil von 7,0 % entspricht. Diese Einheiten sind stufenlos erreichbar und verfügen über barrierearme Duschen, wobei nur ein kleiner Teil die DIN-Norm 18040-2 für vollständige Barrierefreiheit erfüllt. Die Verteilung dieser Wohnungen auf die Bochumer Quartiere zeigt die höchsten Zahlen in Altenbochum, Grumme und Hamme.
Die künftige Entwicklung des Anteils barrierearmen oder barrierefreien Wohnraums ist maßgeblich an Neubaumaßnahmen gekoppert. Laut dem Wirtschaftsplan 2023 soll die Fertigstellung von 277 Wohneinheiten den Anteil im Bestand von 7,0 % auf 9,1 % erhöhen. Bei den neu geplanten Wohnbauvorhaben der VBW liegt der barrierefreie Anteil bei 100 %.
Für das gesamte Stadtgebiet liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse über den barrierefreien Anteil am neu geplanten Wohnraum vor. Während im öffentlich geförderten Wohnungsneubau die Barrierefreiheit grundsätzlich gefordert ist, gilt dies nur für Gebiete mit rechtsgültigen Bebauungsplänen. Vorhaben nach § 34 BauGB unterliegen keiner Quote und sind zum Großteil freifinanziert; eine Anzeigepflicht gegenüber der Stadt Bochum bezüglich der Umsetzung spezifischer DIN-Normen besteht für diese Projekte nicht.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.8Mitgliedschaften von Beteiligungsunternehmen in InteressenverbändenZur Vorlage · 20230991 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling vom 16. März 2023 die Mitgliedschaften der Bochumer Beteiligungsunternehmen in Interessenverbänden sowie die damit verbundenen jährlichen Beiträge dargelegt.
Innerhalb der Stadtwerke Bochum Gruppe sind Mitgliedschaften beim BDEW (53.484 € zuzüglich Gemeinschaftsakktionen), beim AGFW (35.099 €), beim VKU (114.150 € zuzüglich Umlage) und beim DVGW (22.259 €) verzeichnet. Die Stadtwerke Bochum GmbH sowie die Netz GmbH sind ebenfalls beim BDEW, VKU und DVGW vertreten. Die WasserWelten Bochum GmbH leistet Beiträge an das Energieeffizienz-Netzwerk (2.000 €) und weitere Verbände. Die BOGESTRA AG ist Mitglied beim VDV (42.500 €) und beim internationalen Verband für öffentliches Verkehrswesen (22.000 €). Die USB Bochum GmbH weist Beiträge für den VKU (9.150 €) und das WZF Ruhr (5.000 €) aus. Die VBW Bauen und Wohnen GmbH zahlt 36.370 € an den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft RLP. Weitere Mitgliedschaften bestehen für die WEG-Gruppe, die WiFö GmbH, die EGR Projekt GmbH und die Bochumer Veranstaltungs-GmbH. Geplante Neuaufnahmen in Verbände sind nicht verzeichnet.
Zudem werden bestehende Mitgliedschaften in Beteiligungsunternehmen und AöR aufgeführt. Hierzu zählen Beiträge für den Deutschen Bühnenverein (28.000 €), den Kommunalen Arbeitgeberverband (1.200 €), den Marketing Club Bochum e.V. (500 €), die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (455 €) und den Bundesverband Theaterpädagogik (250 €). Für den Marketing Club Bochum e.V. sind keine geplanten Beitritte vermerkt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.9Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Beteiligung an Projekten im Bereich Erneuerbare EnergienZur Vorlage · 20231242 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beabsichtigt, einen Vorratsbeschluss zur Beteiligung an bereits genehmigten Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien zu verabschieden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei zeitkritischen Investitionsmöglichkeiten sicherzustellen.
Nach bisherigen Strategien, die unter anderem auf schlüsselfertige Projekte und Kooperationen mit Trianel setzten, soll der Fokus nun verstärkt auf genehmigten Projekten oder der Entwicklung neuer Flächen liegen. Hintergrund sind veränderte Marktbedingungen, wie das aktuelle Zinsniveau und die Preisentwicklung bei Strom, welche den Erwerb fertiger Anlagen erschweren. Durch einen Vorratsbeschluss kann die Holding bei Einhaltung festgelegter Investitionskriterien und einer umfassenden Prüfung (Due Diligence) unmittelbar an Projekten partizipieren, ohne für jeden Einzelfall einen neuen Beschluss des Rates der Stadt Bochum einholen zu müssen. Das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung bleibt hiervon unberührt.
Die Umsetzung solcher Projekte könnte die jährliche Erzeugung von Grünstrom um etwa 125 Millionen kWh steigern, was zusammen mit bestehenden Kapazitäten langfristig rund ein Drittel des aktuellen Absatzes an Endverbraucher abdecken könnte. Die Beratung der Vorlage erfolgt im nichtöffentlichen Teil, da die spezifischen Investitionskriterien als geschütztes Geschäftsgeheimnis eingestuft werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.10Bericht zum Bauprojektcontrolling - 1. Quartal 2023Zur Vorlage · 20231292 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat im Rahmen des Bauprojektcontrollings einen Bericht zum ersten Quartal 2023 vorgelegt. Die Datenabfrage, die zum Stichtag 31. März 2023 durchgeführt wurde, bezieht sich auf den Umsetzungsstand von Bauprojekten mit einem Volumen von über 1,0 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr.
Der Bericht enthält eine Übersicht der Maßnahmen sowie Erläuterungen der betroffenen Fachämter zu Abweichungen in den Bereichen Kosten, Endtermine und Fördermittel. Die Mitteilung dient der Information verschiedener Gremien, darunter des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling, des Ausschusses für Schule und Bildung sowie des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe.
Zudem plant die Verwaltung, mit dem Bericht für das zweite Quartal 2023 einen Entwurf für eine modifizierte Berichterstattung vorzulegen. Die Durchführung der Abfrage erfolgt in Anlehnung an eine bereits bestehende Beschlussvorlage der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.11Heute schon an morgen denken – Wie fit sind die Stadtwerke für das kommende GEG?Zur Vorlage · 20231375 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der FDP-Fraktion zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat die Verwaltung über den Stand der Vorbereitungen der Stadtwerke Bochum informiert. In Bezug auf die Eignung bestimmter Stadtteile für Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen konnten keine spezifischen Aussagen zu einzelnen Straßen oder Quartieren getroffen werden, da dies von den individuellen baulichen Gegebenheiten der Gebäude abhängt. Die Stadtwerke arbeiten jedoch an einem Infrastrukturplan für die Netze der Zukunft, um Ausbaugebiete für Fernwärmenetze zu definieren, die bis 2045 dekarbonisiert werden sollen.
Das aktuelle Fernwärmeangebot kann den geforderten Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien derzeit nicht erfüllen. Die Stadtwerke Bochum planen jedoch die Erstellung eines Transformationsplans zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045. Hierzu wird ein Förderantrag für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) vorbereitet, dessen Einreichung beim BAFA/BMWK für Juni 2023 vorgesehen ist. Im Rahmen dieses Prozesses sollen auch Studien zur Nutzung von Tiefengeothermie und Grubenwasser durchgeführt werden. Die Arbeiten am Transformationsplan werden nach der Bewilligung durch die Fördergeber, voraussichtlich ab August 2023, etwa ein Jahr in Anspruch nehmen, sodass Zwischenstände im ersten Quartal 2024 vorgelegt werden können.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.12Vierteljahresergebnisse (Quartalsbericht Q1/2023) der wichtigsten BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 20231391 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat die Quartalsergebnisse des ersten Quartals 2023 der wichtigsten Beteiligungsgesellschaften der Stadt Bochum vorgelegt. Die Mitteilung bezieht sich auf Unternehmen, an denen die Stadt einen Anteil von mehr als 50 Prozent hält. Dazu gehören unter anderem die BOGESTRA, die Stadtwerke Bochum Gruppe mit verschiedenen Tochtergesellschaften wie der Stadtwerke Bochum GmbH und der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) sowie die VBW Bauen und Wohnen GmbH.
Die Berichterstattung umfasst neben der Geschäftsentwicklung auch Erläuterungen zu den Auswirkungen der Energiepreisentwicklungen auf die jeweiligen Gesellschaften. Der Bericht folgt einem seit 2005 etablierten Muster, das Tabellen zur finanziellen Entwicklung sowie qualitative Informationen zu Personal, Investitionen und der Finanzlage enthält. Ergänzt wird die Vorlage durch spezifische Finanzkennzahlen wie Umsatzrentabilität oder Personalaufwandsquote sowie um unternehmensindividuelle Leistungskennzahlen, etwa zu Absatzmengen oder Auslastungsgraden. Die Ergebnisse wurden dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.13Gründung der VBW green power GmbH und die damit verbundenen potentiellen MieterhöhungenZur Vorlage · 20231428 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der BD-Fraktion zur Gründung der VBW green power GmbH und damit verbundenen potenziellen Mieterhöhungen geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, ob die VBW Bauen und Wohnen GmbH am Zertifikatehandel teilnimmt und welche Auswirkungen dies auf die Mietkosten haben könnte.
Laut der Antwort des Amtes für Finanzsteuerung nimmt die VBW nicht am Zertifikatehandel teil, besitzt keine Emissionszertifikate und hat im Zeitraum 2021 bis 2022 keine Zertifikate veräußert oder erworben. Die Verwaltung stellte klar, dass die Kostenverteilung bei CO2-Emissionen durch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz geregelt wird, welches die Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter basierend auf dem spezifischen CO2-Ausstoß eines Gebäudes vorsieht. Hinsichtlich der Akzeptanz von Mieterhöhungen aufgrund von CO2-reduzierenden Maßnahmen liegen keine Erkenntnisse aus Umfragen vor, da dazu keine Befragungen durchgeführt wurden.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.14Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 4. Quartals 2022Zur Vorlage · 20230964 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Mitteilung zur Prognose der Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des vierten Quartals 2022 vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2022 wird ein Jahresüberschuss von 30,81 Millionen Euro prognostiziert, was über dem fortgeschriebenen Ansatz liegt. Nach Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Ukrainekriegs ergibt sich ein bereinigtes Ergebnis von 1,2 Millionen Euro.
Die coronabedingten Auswirkungen belaufen sich auf 8,18 Millionen Euro, während die Folgen des Ukrainekriegs mit 5,73 Millionen Euro zu Buche schlagen. Zu den wesentlichen Verschlechterungen im Haushalt gehören die LWL-Umlage sowie die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten. Dem stehen Verbesserungen gegenüber, die primär aus der Gewerbesteuer resultieren. Im Bereich der Pandemiefolgen wurden Aufwandsverschlechterungen in Höhe von 37,5 Millionen Euro verzeichnet, unter anderem durch Personalmehraufwand und den Zuschussbedarf der Bogestra, während Zuwendungen und Erstattungen in Höhe von 32,5 Millionen Euro entgegenstehen. Die Ukraine-bedingten Aufwandsverschlechterungen von 21,7 Millionen Euro werden durch Ertragsverbesserungen in Höhe von 16,0 Millionen Euro teilweise ausgeglichen.
Der Personalaufwand beläuft sich auf 352,2 Millionen Euro und liegt unter dem Haushaltsansatz. Der Versorgungsaufwand beträgt hingegen 55,9 Millionen Euro und übersteigt den Plan um 10,5 Millionen Euro. Ursächlich hierfür sind Besoldungs- und Pensionserhöhungen sowie verstärkte Pensionierungen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.15Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2023Zur Vorlage · 20231281 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20231281) des Amts für Finanzsteuerung enthält einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2023. Die Prognose berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie des Ukrainekriegs gemäß dem NKF-CUIG.
Für das Jahr 2023 wird ein positives Ergebnis von 6,40 Mio. EUR prognostiziert, was einer Abweichung von +21,80 Mio. EUR gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz entspricht. Unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses wird jedoch ein Jahresabschluss mit einem Defizit von 2,9 Mio. EUR erwartet. Während coronabedingte Effekte eine Verbesserung von 5,15 Mio. EUR bewirken, führen Folgen des Ukrainekriegs zu einer Verschlechterung von 1,02 Mio. EUR. Wesentliche Verschlechterungen in Höhe von 16,7 Mio. EUR resultieren primär aus Mehraufwendungen durch den Ukrainekrieg (9,9 Mio. EUR) und das Bundesteilhabegesetz (4,0 Mio. EUR). Dem stehen Verbesserungen von 38,6 Mio. EUR gegenüber, die durch Personalaufwendungen (13,6 Mio. EUR) und LWL-Umlagen (9,8 Mio. EUR) getragen werden.
Hinsichtlich der Folgen des Ukrainekriegs werden Aufwandsverschlechterungen von 19,2 Mio. EUR und Ertragsverbesserungen von 18,2 Mio. EUR verzeichnet, was zu einem Mehrbedarf von 1 Mio. EUR führt. Zudem sind Investitionen von etwa 2,7 Mio. EUR für Thermo-Leichtbauhallen vorgesehen. Der städtische Personal- und Versorgungsaufwand wird mit 406,8 Mio. EUR prognostiziert, was eine Unterschreitung des Ansatzes um 12,4 Mio. EUR bedeutet. Für den Fall höherer Tarifabschlüsse wurden 4,5 Mio. EUR im Amt für Personalmanagement eingestellt. Ein Mehraufwand von 9,3 Mio. EUR durch den Schlichterspruch wird erwartet. Die Vorlage dient der Kenntnahme.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Wie soll zukünftig eine stabile Stromversorgung in Bochum gewährleistet werden?Zur Vorlage · 20231493 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling Fragen zur zukünftigen Sicherstellung einer stabilen Stromversorgung in der Stadt gestellt. Die Vorlage thematisiert die Herausforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz sowie die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur.
Die Fraktion bittet um Informationen zur kurz- bis mittelfristigen Planung der Nah- und Fernwärmeversorgung sowie zur Wasserstofftauglichkeit der bestehenden Gasnetze. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Kapazität des Stromnetzes im Hinblick auf den Ausbau von Wärmepumpen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Zudem werden Fragen zur künftigen Beratungsstruktur für Hauseigentümer, zu Speichermöglichkeiten und zum Netzausbau durch die Stadtwerke Bochum gestellt.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, nach welchen Regeln die Einspeisung von Solarstrom aus verschiedenen Quellen geregelt werden soll und wie die Förderung von Balkonkraftwerken gestaltet werden kann. Abschließend wird nach dem Ersatz der Kohle im Fernwärmeverbund Ruhr durch alternative Technologien wie Großwärmepumpen sowie nach den Auswirkungen dieser Entwicklung auf den Verkauf der Steag gefragt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- 9.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Beteiligung an Projekten im Bereich Erneuerbare EnergienErgebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Wohngebäude im Besitz von Beteiligungsunternehmen
- 11.2SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Sanierungsmaßnahmen
- 11.3Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW zur Tarifanpassung der WasserWelten Bochum GmbH
- 12.Anfragen
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