Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das I. Quartal 2023
20231138 · Mitteilung der Verwaltung · 22.08.2023
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat für das erste Quartal 2023 einen Controllingbericht über die Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) NRW sowie dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Das gesamte Investitionsvolumen der drei betrachteten Programme beläuft sich auf rund 127,3 Millionen Euro.
Bislang sind 81 von insgesamt 103 Maßnahmen abgeschlossen, wobei bereits 92 Prozent der verfügbaren Mittel beauftragt wurden. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe wurden die Umsetzungszeiträume für KInvFG-Maßnahmen um zwei Jahre verlängert. Der Bericht weist darauf hin, dass Baukostensteigerungen sowie Mehrausgaben durch etwaige Schadstofffunde oder Bergbauschäden zu Veränderungen in der Mittelverwendung geführt haben. So wurde die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule aus dem KInvFG 2-Programm herausgenommen und wird stattdessen über Haushaltsmittel der Jahre 2023 und 2024 finanziert. Durch diese Maßnahme wurden Mittel für Schulen in freier Trägerschaft frei, wobei bereits ein Antrag vorliegt und weiteres Interesse seitens weiterer Schulen bekundet wurde.
Die Förderbereiche umfassen unter anderem den Neubau von Kindertagesstätten, die energetische Sanierung von Schul- und Sportinfrastruktur sowie Maßnahmen zur Lärmbekämpfung und Digitalisierung. Die Darstellung der Maßnahmen im Bericht konzentriert sich auf laufende Projekte, während bereits abgeschlossene und abgerechnete Vorhaben zur besseren Übersicht nicht mehr als Einzelmaßnahmen aufgeführt werden.
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