Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW zur Tarifanpassung der WasserWelten Bochum GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW wurde die Prüfung der Tarifanpassung der WasserWelten Bochum GmbH zum 1. April 2023 thematisiert. Ein Bürger bat darum zu untersuchen, ob die Erhöhung der Eintrittspreise dem öffentlichen Zweck der Gesellschaft widerspricht und ob die Bestimmungen des Gesellschaftervertrags sowie des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum eingehalten wurden.
Die Verwaltung hat diese Prüfung durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass keine Beanstandungen vorliegen. Der Aufsichtsrat wurde über die beabsichtigte Tarifänderung umfassend informiert und hatte die Umsetzung empfohlen. Die neue Tarifstruktur wird im Städtevergleich als angemessen eingestuft und beeinträchtigt den öffentlichen Zweck nicht. Zudem ergab die Untersuchung keine Verstöße gegen den Gesellschaftervertrag oder kommunale Governance-Regelungen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wurde festgestellt, dass die erwarteten Umsatzänderungen keine Änderung des Wirtschaftsplans oder einen Nachtragshaushalt erforderlich machen. Da der Antragsteller eine Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten abgelehnt hat, wird die Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling behandelt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD und PSG)
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