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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Laerholzstraße im Abschnitt zwischen den Häusern 33 – 83 (Einmündung Schinkelstraße / Auf der Papenburg)Zur Vorlage · 20231332 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß §24 GO NRW weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Laerholzstraße im Abschnitt zwischen den Häusern 33 und 83 beantragt. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass durch bereits implementierte Berliner Kissen das Geschwindigkeitsniveau gesenkt werden konnte und die zulässige Höchstgeschwindigkeit weitgehend eingehalten wird.
Hinsichtlich möglicher Erweiterungen prüft die Verwaltung zwei Varianten zur Installation weiterer Verkehrsinseln. Variante 1 sieht eine Insel im Bereich des Hauses 37 vor, was jedoch ein Halteverbot zur Sicherstellung der Durchfahrt von Gelenkbussen nach sich ziehen könnte. Die Kosten für diese Maßnahme würden sich auf etwa 4.000 Euro belaufen. Variante 2 sieht die Platzierung einer Insel auf der Waldseite vor, um einen Versatz zu den bestehenden Inseln zu erreichen und die Durchfahrt zu erschweren.
Weitere Forderungen nach Verkehrsverboten, wie etwa Tonnage- oder Breitenbeschränkungen für Fahrzeuge, lehnt die Verwaltung ab, da keine hinreichende Gefahrenlage oder ein erhöhtes Lkw-Aufkommen dokumentiert ist. Auch eine spezielle Signalisierung für den öffentlichen Nahverkehr wird als technisch nicht umsetzbar eingestuft, da hierfür ein eigener Bahnkörper erforderlich wäre. Die Verwaltung hat die Bogestra dazu aufgefordert, Begegnungen von Bussen in dem engen Straßenabschnitt durch angepasste Fahrweisen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesDafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)Dagegen: 2 (SPD, Grüne)Enthaltungen: 0
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD) Dagegen: 2 (SPD, Grüne) Enthaltungen: 0 - 1.2Zuwendung an den Förderverein der Schiller-SchuleZur Vorlage · 20231736 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd befasst sich mit der Gewährung einer Zuwendung an den Förderverein der Schiller-Schule. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung wird vorgeschlagen, aus bezirklichen Mitteln eine Zulage in Höhe von 6.000 Euro bereitzustellen, um das Schulhofprojekt „Functional Tower“ zu unterstützen.
Das Projekt umfasst die Installation eines multifunktionalen Outdoorsportgerätes auf dem Schulgelände, das den Schülerinnen und Schülern verschiedene Bewegungsmöglichkeiten bieten soll. Während die Anschaffungskosten für das Sportgerät vollständig vom Förderverein übernommen werden, sind für die notwendigen Vorarbeiten – insbesondere den Bau von Fundamenten und die Errichtung eines Fallschutzes – Kosten in Höhe von etwa 12.000 Euro veranschlagt.
Die Finanzierung dieser vorbereitenden Maßnahmen soll durch verschiedene Quellen erfolgen. Neben einer Beteiligung der Zentralen Dienste in Höhe von 3.000 Euro sieht der Vorschlag eine bezirkliche Zuwendung von 6.000 Euro sowie einen Eigenanteil des Fördervereins von rund 3.000 Euro vor. Die Mitarbeitenden der Bezirksvertretung Bochum-Süd werden beauftragt, die Auszahlung der Mittel zu veranlassen und nach Abschluss der Maßnahmen die zweckgemäße Verwendung der Zuwendung zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231736
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231736 - 1.3Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-SüdZur Vorlage · 20231659 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II hat eine Beschlussvorlage zur Abberufung eines Schriftführers für die Bezirksvertretung Bochum-Süd vorgelegt. Mit der Vorlage wird beantragt, Günter Krethke mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Schriftführer der Bezirksvertretung zu entbinden.
Hintergrund der Maßnahme ist das Ausscheiden von Herrn Krethke aus dem aktiven Dienst der Stadtverwaltung Bochum zum 31. März 2023. Er war zuvor als langjähriger Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord tätig. Da die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen festlegt, dass für die Schriftführung städtische Dienstkräfte zu bestellen sind, ist die formale Abberufung aufgrund des Ausscheidens aus dem Dienst erforderlich.
Durch den Beschluss entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen. Die Entscheidung über die Vorlage steht für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 15. August 2023 an.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231659
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231659 - 1.4Abbindung der Galgenfeldstraße zwischen den Häusern Nr. 33 und 46Zur Vorlage · 20231860 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Abbindung der Galgenfeldstraße zwischen den Hausnummern 33 und 46 vorgelegt. Die Maßnahme sieht die Installation von herausnehmbaren Pollern in diesem Abschnitt vor. Durch diese Regelung wird die Zufahrt für den Kfz-Verkehr verändert, während Fußgänger und Radfahrende die Straße weiterhin durchgehend nutzen können.
Hintergrund der Planung ist ein schmaler Straßenabschnitt, der durch ein Waldgebiet führt. Da eine Verbreiterung der Straße aufgrund des Waldes nicht möglich ist, sollen die Begegnungen zwischen dem Kfz-Verkehr und Fußgängern in diesem Bereich durch die Poller geregelt werden. Im Zuge der Abbindung können die abzweigenden Straßen Zum Ruhrblick sowie die Unterfeldstraße nur noch über die Kemnader Straße erreicht oder verlassen werden. Die Grundstücke im Bereich der Hausnummern 33 bis 58 bleiben weiterhin über die Hevener Straße erschlossen.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Kosten für die Installation der Poller belaufen sich auf etwa 3.000 Euro. Der Beschluss wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 15. August 2023 behandelt.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.Anhörungen
- 2.1Bebauungsplan Nr.1039 – Technologiequartier am Campus – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20231006 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1039 „Technologiequartier am Campus“ beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 9,1 Hektar im Bochumer Stadtteil Querenburg und liegt zwischen dem Technologiequartier der Ruhr-Universität Bochum sowie dem Hustadtring und schließt die Auffahrten zur Universitätsstraße mit ein.
Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Gewerbeflächen für technologieaffine Unternehmen, die insbesondere mit den Einrichtungen des Campus Bochum zusammenarbeiten sollen. Der Bebauungsplan sieht zudem eine Neuordnung der Verkehrsverbindungen zum Hustadtring und zur Universitätsstraße sowie die Steuerung landschaftspflege- und wasserwirtschaftlicher Belange vor. Dies umfasst unter anderem die Anpassung von Erschließungsflächen und die Regelung naturschutzrechtlicher Anforderungen für die im Gebiet befindlichen Grün- und Wasserflächen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans sollen die bestehenden Pläne Nr. 264 (Universitätsstraße) und Nr. 281 N (Technologiequartier Ruhr-Universität Bochum) im Geltungsbereich aufgehoben werden. Die Maßnahme ist Teil des Rahmenplans „Campus Bochum“, der eine Erweiterung des Technologiequartiers nach Osten vorsieht, um dem Bedarf an Flächen in räumlicher Nähe zu Forschung und Entwicklung gerecht zu werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung/Ergänzung des BeschlussvorschlagesDafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., Die PARTEI/ STADTGESTALTER)Dagegen: 3 (CDU)Enthaltungen: 2 (BD, UWG: FB)
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 6 Enthaltungen (CDU, FDP, AfD)
- 20.06.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 6 Enthaltungen (CDU, FDP, AfD) - 2.1.1Änderungsantrag zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr.1039 – Technologiequartier am CampusZur Vorlage · 20232110 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1039 für das Technologiequartier am Campus eingereicht. Hintergrund der Vorlage ist eine Sitzung des Bezirksvertretungsrates vom 13. Juni 2023, in der Mandatstragende Beratungsbedarf angemeldet hatten, welcher nach Ansicht der Antragstellenden seitens der Verwaltung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Der Antrag umfasst mehrere Forderungen zur weiteren Planung. Zunächst wird die Erstellung eines Verkehrsgutachtens beantragt. Dieses soll klären, wie der Verkehr nach dem Wegfall der Auf- und Abfahrten zur Unistraße neu geführt werden kann und wie der Höhenunterschied von etwa 7,5 Metern zum aktuellen Verlauf der Universitätsstraße überwunden werden kann. Des Weiteren wird die Schaffung geeigneter Ausgleichsflächen für die im Landschaftsschutzgebiet liegenden Flächen gefordert, wobei diese dem Grünzug E zugewiesen werden sollen.
Zudem sieht der Antrag eine doppelte Kompensation für Bäume vor, die im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans zu fällen sind, innerhalb des Bezirks Süd. Schließlich wird die Ausweisung einer Fläche für eine Kindertagesstätte innerhalb des neuen Technologiequartiers sowie die zeitnahe Vorlage eines Planungsvorschlags an die Bezirksvertretung gefordert.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, FDP, AfD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, FDP, AfD) - 2.1.2Änderungsantrag CDU Aufstellungsbeschluss B-Plan 1039Zur Vorlage · 20232114 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat einen Änderungsantrag zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1039 – Technologiequartier am Campus – vorgelegt. Das geplante Gebiet erstreckt sich zwischen dem Technologiequartier der Ruhr-Universität Bochum und der Lise-Meitner-Allee. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von Gewerbeflächen für technologieaffine Unternehmen, die insbesondere mit den Einrichtungen des Campus Bochum kooperieren sollen.
Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 1039 sollen die bestehenden Bebauungspläne Nr. 264 (Universitätsstraße) und Nr. 281 N (Technologiequartier Ruhr-Universität Bochum) innerhalb des Geltungsbereichs aufgehoben werden.
In der Begründung des Antrags, unterzeichnet von Fraktionsvorsitzendem Michael Bringmann, wird die Erweiterung des Technologiequartiers befürwortet. Die CDU regt an, die verkehrliche Erschließung der Gewerbeflächen zu berücksichtigen. Hierbei wird eine mögliche Verlängerung der Linie U 35 entlang der Universitätsstraße mit einem neuen Haltepunkt „Technologiequartier“ im Bereich des Hustadtrings sowie eine perspektivische Erweiterung in Richtung Langendreer als Option für die Attraktivierung des ÖPNV angeführt. Der Antrag betont zudem den Erhalt der bestehenden Infrastruktur am Knotenpunkt Hustadtring/Universitätsstraße und der sanierten Brücke. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung eines neuen, beampelten Knotenpunkts mit umfangreichen Erdarbeiten zur Aufschüttung des Geländes verbunden wäre.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDafür: 4 (CDU)Dagegen: 10 (SPD, Grüne)Enthaltungen: 3 (Grüne, FDP, AfD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Dafür: 4 (CDU) Dagegen: 10 (SPD, Grüne) Enthaltungen: 3 (Grüne, FDP, AfD) - 2.2Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise mittels Schlauchliningverfahren in BochumZur Vorlage · 20231096 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage für Kanalrenovationsmaßnahmen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist die Sanierung von Kanalhaltungen in den Zustandsklassen 0 bis 1 mittels des Schlauchliningverfahrens in geschlossener Bauweise. Die Notwendigkeit der Instandsetzung ergibt sich aus Untersuchungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser.
Der Plan umfasst insgesamt 25 Haltungen mit einer Gesamtlänge von etwa 1.172 Metern. Betroffen sind Mischwasserkanäle der Nennweiten DN 300 bis DN 500. Die Arbeiten werden in verschiedenen Stadtbezirken durchgeführt, unter anderem in der Limbeckstraße, Schützenstraße, Am Ruhrpark, Hasenwinkeler Straße, Ruhrstraße und am Hustadtring.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, wobei sich die einzelnen Bauphasen über das gesamte Jahr verteilen sollen. Für die Durchführung der Arbeiten ist die Einrichtung von Halteverbotszonen im Bereich der Einstiegsschächte erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 306.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist durch den Haushaltsplan 2023 sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096 - 2.3Achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20231652 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20231652 liegt ein Entwurf zur achten Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bochum vor. Die Verwaltung setzt damit einen Beschluss des Stadtrats vom 15. Juni 2023 um, wonach eine Anpassung bestimmter Regelungen zu prüfen und den politischen Gremien vorzulegen war.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft § 9 Absatz 4 Buchstabe h sowie die Anlage 3 der Hauptsatzung. Konkret soll ergänzt werden, dass gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren bereits gegeben oder abgeschlossen sein können. Zudem sieht der Entwurf für den Fall vor, dass von einer Befassung mit Eingaben gemäß § 9 Absatz 4 abgesehen wird, dass diese Entscheidung dem zuständigen Ratsgremium zur Abstimmung vorgelegt und im Falle eines bestätigenden Votums dem Petenten mitgeteilt wird.
Die Verwaltung begründet die Formulierungsvorschläge mit einer Bewertung nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom April 2023. Der Text orientiert sich zudem an Regelwerken anderer Kommunen, wie etwa der Stadt Essen. Die Vorlage durchläuft im August 2023 die Anhörungsphase in den verschiedenen Bezirksvertretungen und wird am 24. August 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (LINKE/PAR&StG)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 4 (CDU, FDP)Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 2023162 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (SPD, Grüne, FDP, AfD) gemäß Vorlage 20231652
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: -Dagegen: 3 (DIE LINKE., BD, Die PARTEI)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (SPD, Grüne, FDP, AfD) gemäß Vorlage 20231652 - 2.4Vorkaufssatzung Nr. 1032 V - Uni-Center - für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 1032 - Uni-Center - sowie angrenzende Bereiche hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20231842 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Einführung der Vorkaufssatzung Nr. 1032 V vorgelegt. Diese soll die städtebauliche Entwicklung im Bereich des Uni-Centers sowie angrenzender Flächen sichern. Der Geltungsbereich erstreckt sich nördlich und südlich der Querenburger Höhe, begrenzt durch den Hustadtring im Norden und die Universitätsstraße im Süden. Die Satzung orientiert sich an den Leitzielen des Rahmenplans „Campus Bochum“.
Mit der Vorkaufssatzung beabsichtigt die Stadt Bochum, bei Grundstücksverkäufen innerhalb des festgelegten Gebiets Steuerungsmöglichkeiten zu erhalten. Grundstückseigentümer werden verpflichtet, geplante Kaufverträge unverzüglich der Stadt anzuzeigen. Im Falle von Verkäufen, die nicht den städtebaulichen Entwicklungszielen entsprechen, kann die Stadt das Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB ausüben. Ziel der Maßnahmen ist die Entwicklung des Uni-Centers als Standort für Einzelhandel, Dienstleistungen, Wohnen und öffentliche Einrichtungen. Dabei sollen unter anderem bestimmte Nutzungen, wie Vergnügungsstätten oder Betriebe zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse, ausgeschlossen werden. Die Satzung soll zudem die Verkehrsführung sowie die Integration von Grün- und Wasserflächen fördern. Der Entwurf durchläuft die Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen, bevor eine Entscheidung im Rat am 28. September 2023 ansteht.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231842
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231842 - 2.5Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt BochumZur Vorlage · 20231847 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Regelungen für die Aufstellung von Altkleider- und Textilsammelcontainern im öffentlichen Straßenraum zu ändern. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Tiefbauamtes soll ein neues Konzept verabschiedet werden, das eine rechtssichere Grundlage für die Erteilung oder Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen schafft. Damit wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 2022 aufgehoben, welche die Sammlung aus einer Hand vorsah.
Anlass für die Neugestaltung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die Ablehnung von Standorten für einen gewerblichen Anbieter aufhob. Das neue Konzept orientiert sich an den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Zur Vermeidung einer Überlastung des öffentlichen Raums sieht die Verwaltung vor, lediglich bestehende Depotcontainerstandplätze zu nutzen. Von den 265 verfügbaren Standplätzen im Stadtgebiet werden 38 für gewerbliche und caritative Sammler zur Verfügung gestellt.
Die Reinigung der Standorte verbleibt in der Verantwortung der USB Bochum GmbH, wobei die anteiligen Reinigungskosten von den jeweiligen Anbietern zu tragen sind. Die Sondernutzungserlaubnisse werden für eine Dauer von drei Jahren erteilt. Bestehende Erlaubnisse der USB Bochum GmbH für 162 Container bleiben von dieser Neuregelung unberührt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847Abstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 13 (SPD, Grüne, FDP, BD)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847 - 2.62.Fortschreibung des Straßen- und Wege-Konzeptes im Rahmen der Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW und des Förderprogrammes des Landes NRW zur Entlastung der Grundstückseigentümer in BochumZur Vorlage · 20231872 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes vorgelegt. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW sowie eines Förderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen, welches eine Entlastung von Grundstückseigentümern vorsieht.
Im Zuge der Fortschreibung wurden die Listen für Kanalbau- und Straßenbaumaßnahmen aktualisiert, wobei das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt als Grundlage diente. Die Vorlage unterscheidet zwischen voraussichtlich beitragsfreien Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Gehwegen über einen Zeitraum von drei Jahren sowie beitragspflichtigen Straßenausbau- und Kanalbaumaßnahmen. Letztere sind für Zeiträume von zwei bis fünf Jahren geplant und umfassen sowohl konventionelle als auch grabenlose Sanierungsverfahren im Bereich der Kanalinfrastruktur.
Die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um die staatliche Förderung zur Reduzierung der Anliegerbeiträge in Anspruch nehmen zu können. Die Verwaltung strebt durch regelmäßige Aktualisierungen eine zeitnahe Planung an, um die Förderfähigkeit der geplanten Bauvorhaben sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872 - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- 4.1Anlage eines blühenden Streifens von heimischen, insektenfreundlichen Staudenpflanzen im Park Wiemelhausen zwischen Wiemelhauser- Borgholz- und Bruchstraße. Außerdem eine breite Bank mit Liegefläche an einer sonnigen Stelle auf der Rasenfläche.Zur Vorlage · 20231974 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben einen Antrag zur Anlage eines blühenden Streifens aus heimischen, insektenfreundlichen Staudenpflanzen im Park Wiemelhausen vorgelegt. Die Vorlage sieht zudem die Installation einer breiten Bank mit Liegefläche auf einer sonnigen Rasenfläche vor. Die geplante Anpflanzung soll entlang des oberen Fußweges im Anschluss an die bereits neu gesetzten Bäume erfolgen, im Bereich zwischen der Wiemelhauser-Borgholz- und der Bruchstraße.
Als Begründung führen die Verfasser den Rückgang der Artenvielfalt bei Bestäubern wie Wildbienen und Schmetterlingen an und verweisen auf die Bedeutung urbaner Räume für den Erhalt dieser Insektenpopulationen. Darüber hinaus soll die Maßnahme zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas und der Luftqualität beitragen. Durch die Verdunstung von Pflanzen und deren Oberflächenstruktur können die Temperatur im Nahbereich gesenkt sowie Feinstaub gebunden werden. Der Antrag nimmt zudem Bezug auf das Interesse der Bevölkerung an einer verstärkten Begrünung des Stadtgebiets.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231974
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231974 - 5.Mitteilungen
- 5.1Errichtung Gebäude mit Stellplatzanlage/ Änderung der Erschließung Am Hochschulcampus 1 - BauordnungZur Vorlage · 20231206 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. plant eine Erweiterung ihres Standortes am Hochschulcampus 1 im Bochumer Stadtteil Querenburg. Dem Bauordnungsamt liegt hierzu ein Bauantrag für die Errichtung eines eingeschossigen Bürogebäudes mit sieben Stellplätzen sowie eine Bauvoranfrage für die weitere Entwicklung des Areals vor.
Die Planung sieht neben dem beantragten Gebäude die Errichtung eines viergeschossigen Bürogebäudes entlang der Straße „Auf dem Kalwes“ und weitere ein- bis zweigeschossige Neubauten im nordöstlichen sowie südöstlichen Bereich vor. Im südöstlichen Teil soll eine neue Stellplatzanlage mit 100 PKW-Stellplätzen entstehen, sodass insgesamt 117 neue Stellplätze für Pkw und Fahrräder bereitgestellt werden können.
Zudem ist eine Änderung der Erschließung vorgesehen: Die derzeitige Zufahrt aus südwestlicher Richtung soll durch eine neue Erschließung aus nordöstlicher Richtung von der Straße „Auf dem Kalwes“ ersetzt werden. Um Wende- und Rangierbewegungen zu vermeiden, wird für den wöchentlich stattfindenden Einsatz von Schwertransportern eine zusätzliche Abfahrt mit einer Schrankenanlage geplant. Da seitens der zuständigen Fachämter keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, die Anträge zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 20.06.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.2Bürgerbüro im Stadtbezirk Bochum-SüdZur Vorlage · 20231650 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Süd ist seit Ende Dezember 2022 aufgrund von Schimmelbefall geschlossen. Die Mitarbeitenden wurden seither auf andere Bürgerbüros in Bochum verteilt. Im Rahmen einer Anfrage der Fraktionen der Bezirksvertretung Bochum-Süd wurde nach dem Zeitpunkt einer Wiedereröffnung sowie nach einem möglichen neuen Standort gefragt.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten aus arbeitsmedizinischen Gründen aufgrund einer Kontamination bis auf Weiteres nicht möglich ist. Um den Bewohnenden des Stadtbezirks weiterhin ein Serviceangebot zu ermöglichen, stellt die Verwaltung zusätzliche Terminkapazitäten in anderen Bürgerbüros bereit. Dieses Angebot wird laut der Antwort der Verwaltung gut angenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine verlässlichen Informationen über eine Wiederaufnahme der Nutzung oder einen neuen Standort vor.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 5.3Umsetzung Spielleitplanung 2023 im Bezirk SüdZur Vorlage · 20231636 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Bochum-Süd über den aktuellen Stand der Spielleitplanung im Bezirk Süd. Grundlage ist ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der eine Aufwertung des Spielplatzes an der Brockhauser Straße sowie die Prüfung zentralerer Standorte vorsah.
Nach Beratungen im Arbeitskreis Spiel, in dem das Jugendamt, das Umwelt- und Grünflächenamt sowie der Technische Betrieb vertreten sind, wird die Aufwertung des Kinderspielplatzes an der Brockhauser Straße in die Spielleitplanung 2024 aufgenommen. Der genaue Umfang dieser Maßnahme wird noch festgelegt.
Darüber hinaus hat die Verwaltung weitere potenzielle Standorte für Kinderspielflächen im Bereich Stiepel-Dorf geprüft. Hierzu zählen die Boule-Bahn, die Parkplatzfläche des Friedhofes, Flächen im Bereich der Trauerhalle und weiterer Sozialgebäude sowie die Parkplatzfläche an der Ecke Brockhauser Straße/Klosterstraße.
Falls der Platzbedarf der jährlichen Stiepeler Dorfkirmes einer dauerhaften Einrichtung eines Spielplatzes entgegensteht, schlägt die Verwaltung vor, die Nutzung von temporären und zeitweise demontierbaren Spielgeräten zu prüfen. Solche Angebote könnten ohne Fallschutzbelag auskommen und für die Dauer der Kirmes auf- sowie wieder abgebaut werden.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 5.4Verkehrsbelastung auf der Hevener Straße und Kurzfristige Maßnahmen an der Hevener StraßeZur Vorlage · 20231646 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Wittener Straße (L924) zwischen Witten-Herbede und Steinenhaus kommt es zu veränderten Verkehrsströmen in der Hevener Straße. Die Baumaßnahme des Landesbetriebs Straßen NRW führt dazu, dass die offiziell ausgeschildete Umleitung deutlich länger ausfällt. In der Folge nutzen Fahrzeugführer verstärkt die Hevener Straße als alternative Route in Richtung Kemnader See. Eine Verkehrszählung mittels Seitenradargerät bestätigte ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch sogenannte Schleichverkehre zur Umfahrung der Baustelle.
Die Fraktionen SPD Bochum-Süd und Bündnis 90/Die Grüne hatten in der Bezirksvertretung Bochum-Süd verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angefragt. Dazu gehörten unter anderem eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die Beschränkung des Fahrzeuggewichts sowie verstärkte Kontrollen. Die Verwaltung teilte mit, dass ein Verbot für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen bereits besteht und der Anteil an LKW während des Messzeitraums weniger als drei Prozent betrug. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat die Fachverwaltung jedoch eine Tempo-30-Regelung auf der gesamten Hevener Straße bis zum Ende der Baumaßnahme angeordnet. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht vorgesehen.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 5.5Im Mailand - BauordnungZur Vorlage · 20231704 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück „Im Mailand“ ein bestehendes Wohngebäude umzubauen sowie Teile eines Wirtschaftsgebäudes zu Wohnzwecken umzunutzen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer zweiten Wohneinheit innerhalb der Hofstelle. Die baulichen Maßnahmen umfassen unter anderem die Anpassung der Fußbodenhöhen im Erdgeschoss, das Entfernen von Zwischenebenen über ehemaligen Stallbereichen sowie die Errichtung eines Balkons mit einer Auskragung von zwei Metern.
Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im Bebauungsplan Nr. 408 als Fläche für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft festgesetzt ist und zudem Teil von Landschaftsschutzgebieten ist. Da der Standort einen landwirtschaftlichen Betrieb umfasst, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Regelungen des Baugesetzbuches für den Außenbereich. Eine Änderung der Nutzung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, sofern die Bausubstanz erhaltenswert bleibt, die äußere Gestalt weitgehend gewahrt wird und keine Neubebauung als Ersatz für eine aufgegebene Nutzung erfolgt.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob naturschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Sofern keine Einwände aus dem Naturschutz vorliegen, beabsichtigt die Bauordnungsbehörde, eine Befreiung vom Bebauungsplan zu erteilen und die Erteilung einer Baugenehmigung vorzubereiten.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.6Im Haarmannsbusch - BauordnungZur Vorlage · 20231705 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zu geplanten baulichen Veränderungen im Haarmannsbusch vorgelegt. Im Zentrum steht die Modernisierung eines bestehenden Einfamilienhauses, das seit 1898 rechtmäßig genehmigt ist. Der Eigentümer beabsichtigt, das Gebäude energetisch zu sanieren, unter anderem durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen, einer Wärmepumpe sowie neuer Fenster und Dämmung, um Platz für seinen Sohn und dessen Familie zu schaffen.
Im Zuge dieser Maßnahmen soll ein bestehender Anbau, der derzeit als Abstellfläche dient, abgerissen werden. An dessen Stelle ist die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit einem begrünten Flachdach vorgesehen. Zudem sollen marode Nebengebäude, wie ein ehemaliger Hühnerstall und ein Kohlelager, durch einen neuen Geräteschuppen ersetzt werden. Ergänzt wird das Vorhaben durch die Planung einer Garage mit Carport sowie der Begrünung von Dach und Fassade.
Da sich das Grundstück in einem Bereich nach Bebauungsplan Nr. 285 sowie in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, erfolgt die rechtliche Beurteilung gemäß § 35 Abs. 4 BauGB. Die Verwaltung stellt fest, dass die Erweiterung im Verhältnis zum Bestand angemessen ist und keine eigenständige bauliche Anlage darstellt. Eine Befreiung vom Bebauungsplan wird befürwortet. Sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, einen positiven planungsrechtlichen Vorbescheid zu erteilen.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.7Im Haarmannsbusch 148a - BauordnungZur Vorlage · 20231706 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zur geplanten Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses im Haarmannsbusch 148a vorgelegt. Für das bestehende Einfamilienhaus ist eine Modernisierung vorgesehen, die unter anderem die Anbringung einer Dämmung, neuer Fenster sowie die Installation von Photovoltaik-Elementen und einer Wärmepumpe umfasst.
Im Rahmen des Vorhabens soll ein derzeit als Abstellfläche genutzter Anbau abgerissen werden. An dessen Stelle ist die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit Satteldach geplant, der eine Einliegerwohnung bereitstellen soll. Zudem sollen ein ehemaliger Hühnerstall sowie ein Kohlelager aufgrund ihres Zustands entfernt und durch einen neuen Geräteschuppen ersetzt werden. Das Projekt beinhaltet ferner die Planung einer Garage mit Carport sowie eine Begrünung von Dach und Fassade.
Da das Grundstück im Bereich der Land- oder Forstwirtschaft sowie im Landschaftsschutzgebiet L 31 liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch. Die Verwaltung stellt fest, dass die geplante Erweiterung im Verhältnis zum Bestand angemessen ist und keine eigenständige bauliche Anlage bildet. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird befürwortet. Sofern keine naturschutzrechtlichen Einwände vorliegen, beabsichtigt die Verwaltung, einen positiven planungsrechtlichen Vorbescheid zu erteilen.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.8Denkmal Altes Gemeindehaus StiepelZur Vorlage · 20231735 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd die Instandsetzung des Kriegsgefallenendenkmals vor dem ehemaligen Gemeindehaus in Stiepel sowie die Gestaltung der angrenzenden Grünflächen thematisiert.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Renovierung der Grabstätte unabhängig von der Sanierung des Gebäudes zeitnah geprüft wird. Die Finanzierung der Instandsetzung erfolgt durch die Zentralen Dienste, wobei ein entsprechender Auftrag an das zuständige Fachamt erteilt wird.
Hinsichtlich der umliegenden Grünflächen ist die Pflege des Rasens und der Bodendecker bereits in den turnusmäßigen Unterhaltsarbeiten enthalten. Für zusätzliche Maßnahmen an Bäumen und Sträuchern werden Mittel in Höhe von 6.900 Euro zur Verfügung gestellt, um die Herrichtung der Flächen zu beauftragen.
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- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 5.9Missbräuchliche Nutzung des Waldweges "Siepen" durch Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen der Universitätsstraße und der SteinkuhlstraßeZur Vorlage · 20231753 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Süd reagiert, in der die Nutzung des Waldweges „Siepen“ zwischen der Universitätsstraße und der Steinkuhlstraße thematisiert wurde. Der betreffende Weg ist gemäß der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) ausschließlich für den Fußgängerverkehr vorgesehen. In der Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass Radfahrer den Weg entgegen der Regelung nutzen, was zu Konfliktpotenzial mit Fußgängern führen kann. Zudem wurde um eine Prüfung zur Verbesserung der Beschilderung sowie zur Reinigung oder zum Austausch beschädigter Schilder gebeten.
Der Technische Betrieb hat die Beschilderung an allen Wegezugängen zur Grünanlage „Grünzug Wiemelhausen“ überprüft. Am 3. Juli 2023 wurden im Rahmen dieser Maßnahme vier neue Pfosten mit Verkehrszeichen (VZ 239) installiert. Darüber hinaus wurden zwei bereits vorhandene Schilder, die beschädigt oder verunreinigt waren, ersetzt. Damit wurde die Beschilderung an den Zugängen zwischen der Universitätsstraße und der Steinkuhlstraße vervollständigt.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 5.10Anfrage öffentliche ToiletteZur Vorlage · 20231802 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Einrichtung einer öffentlichen Toilette in Bochum-Stiepel angefordert. Konkret geht es um den Standort an der Kemnader Straße zwischen einer Shell-Tankstelle und der Firma Jung. Die Anfrage bezog sich auf einen bereits im Mai 2021 gestellten Antrag und fragte nach dem Prüfstatus sowie einem möglichen Umsetzungszeitraum.
Die Verwaltung teilte mit, dass der besagte Standort Teil einer Liste mit über 50 potenziellen WC-Standorten für das gesamte Stadtgebiet ist. Diese Standorte wurden anhand von Kriterien wie Zentralität, Bedarf und baulicher Umsetzbarkeit bewertet, wobei die Kemnader Straße einen mittleren Platz in der Priorisierung einnimmt. Im Bezirk Süd wird ein Standort im Bereich des Uni-Centers sowie an der Brenscheder Straße bevorzugt.
Im Rahmen des Projektes „Bochums stille Örtchen“ plant die Stadt, zunächst für jeden der sechs Stadtbezirke eine barrierefreie WC-Anlage umzusetzen. Hierfür soll eine Grundlagenermittlung zu planungsrechtlichen und bautechnischen Aspekten erfolgen. Parallel dazu ist ein Sofortprogramm für Sanierungen städtischer Anlagen in den Jahren 2023 und 2024 vorgesehen. Eine Umsetzung des Standortes an der Kemnader Straße hat derzeit eine nachrangige Priorität, kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft werden.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 5.11Leihradstationen in StiepelZur Vorlage · 20231677 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 zur Erweiterung des Leihradnetzes in Stiepel reagiert. Nach Kontaktaufnahme mit dem Betreiber nextbike by tier sollen drei neue Stationen im metropolradruhr-Verbund eingerichtet werden. Die geplanten Standorte umfassen die Haltestelle Haarstraße, das Stiepeler Ortszentrum sowie die Haltestelle Stiepel Dorf.
Die neuen Stationen werden als rein virtuelle Standorte auf Basis von GPS-Punkten betrieben. Eine aktive Bereitstellung von Fahrrädern an diesen Standorten ist nach Angaben des Tiefbauamtes nicht vorgesehen. Da das bestehende Bochumer Stationsnetz bereits eine hohe Auslastung aufweist, wäre eine regelmäßige Versorgung der neuen Punkte nur durch eine zusätzliche Finanzierung weiterer Leihräder möglich.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 5.12Rehsicherung KosterstraßeZur Vorlage · 20231862 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd die Rehsicherung in der Kosterstraße thematisiert und nach der Anzahl von Unfällen mit Wildwechsel sowie der Möglichkeit von Warnschildern gefragt.
Das Tiefbauamt gab dazu Auskunft über die Unfallstatistik seit dem 1. Januar 2020. Laut Polizei wurden in diesem Zeitraum drei Unfälle verzeichnet: einer im Jahr 2020, einer im Jahr 2021 und einer im Jahr 2022. Alle Vorfälle wurden als Sachschadensunfälle der Kategorie 5 eingestuft; die Folgen für die beteiligten Wildtiere werden statistisch nicht erfasst. Im Jahr 2023 wurden bislang keine Unfälle registriert.
Hinsichtlich der Installation von Gefahrzeichen entschied die Verwaltung, derzeit von einer Aufstellung an der Kosterstraße abzusehen. Gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung kommen Warnschilder nur in Betracht, wenn eine Gefahr für den Verkehr nicht rechtzeitig erkannt werden kann. Aufgrund der aktuellen Unfallsituation wird die Notwendigkeit für zusätzliche Zeichen derzeit nicht bejaht.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 5.13Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot im UnicenterZur Vorlage · 20231299 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Vorlage 20231299 über die Einhaltung des Taubenfütterungsverbots im Bereich des Unicenters berichtet. Hintergrund ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Süd aus dem Jahr 2022, wonach der Außendienst Kontrollen vor Ort durchführen sollte.
Nach Angaben des Ordnungs- und Veterinäramtes konnten bei wiederholten Kontrollen in den vergangenen Monaten gezielte Fütterungen mit größeren Mengen an Körnern festgestellt werden. Betroffen sind unter anderem die Plattform unter der Unibrücke sowie der Bereich des Parkhauses. Die Fütterungen finden offenbar zu Zeiten statt, in denen kein Kontrollpersonal präsent ist. Da die Verursacher nicht ermittelt werden können, lassen sich keine Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Die Reinigung der betroffenen Flächen wurde über den städtischen Servicebetrieb beauftragt. Die Kosten hierfür sind nicht durch bestehende Verträge abgedeckt und es existiert derzeit keine separate Kostenstelle für diese Einsätze. Zur Sensibilisierung der Bevölkerung hat die Stadt ihren Internetauftritt angepasst und bereitet die Verteilung neuer Informationsflyer in den Bürgerbüros vor.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 5.14Mitteilung zum weiteren Verfahren zum Wiederaufbau der abgebrannten 3-fach-Turnhalle Markstraße 189Zur Vorlage · 20231888 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über das weitere Vorgehen beim Wiederaufbau der 3-fach-Turnhalle in der Markstraße 189, die im Juli 2019 abgebrannt ist. Nach der Auszahlung einer Versicherungsentschädigung in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro im Dezember 2021 wurden bereits im März 2023 die Planungen für den Rückbau beauftragung. Der Abbruch der Halle ist für das vierte Quartal 2023 oder das erste Quartal 2024 vorgesehen.
Der Neubau soll am selben Standort nach aktuellen technischen und architektonischen Standards errichtet werden, wobei Nachhaltigkeitsaspekte wie Photovoltaik und Fassadenbegrünung berücksichtigt werden sollen. Für die Umsetzung ist ein zweistufiges Verfahren geplant: Zunächst wird ein Generalplaner beauftragt, der einen Entwurf sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Auf dieser Basis erfolgt anschließend die Ausschreibung eines Generalunternehmers für Systemhallen. Die EU-weite Ausschreibung des Generalplaners soll im Juli 2023 erfolgen, sodass eine Vergabe voraussichtlich im November 2023 realisierbar ist.
Die Mittel für die Planungsleistungen sind im Haushalt vorhanden. Eine detaillierte Kostenschätzung sowie ein Terminplan werden im weiteren Verlauf erstellt, um den politischen Realisierungsbeschluss einzuholen. Parallel dazu werden ab dem vierten Quartal 2023 im westlichen Bereich der Turnhalle Sondierungs- und Verpressarbeiten des Tiefbauamtes durchgeführt. Diese dienen der Baufeldvorbereitung für das Projekt „Quartier am Gesundheitscampus“ und adressieren die Sicherung vermuteter Bergbauschächte im Zuge des Rückbaus.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Anfrage zum Stand „Fußgängerüberweg Auffahrt Universitätsstraße EKS"Zur Vorlage · 20231970 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD Bochum Süd und Bündnis 90/Die Grünen haben eine Anfrage zum aktuellen Stand des Fußgängerüberwegs an der Auffahrt zur Universitätsstraße EKS gestellt. Mit der Vorlage Nummer 20231970 wird die Frage nach dem weiteren Vorgehen bezüglich eines markierten Überwegs an dieser Stelle thematisiert.
Die Anfrage umfasst Fragen zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens. Es wird um Auskunft darüber gebeten, wann mit einer Entscheidung über die Markierung eines Fußgängerüberwegs zu rechnen ist. Zudem wird nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt für die bauliche Umsetzung der Maßnahme gefragt. Die Vorlage wurde vom AMI als Antrag eingereicht und liegt der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Süd V vor.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 6.2Anfrage zum Stand „Beleuchtung Verbindungsweg Hustadt - Schattbachstraße“Zur Vorlage · 20231971 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD Bochum Süd und Bündnis 90/Die Grünen haben eine Anfrage zum aktuellen Stand der Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Hustadt und der Schattbachstraße eingereicht. Im Kern der parlamentarischen Anfrage steht die Frage nach dem Zeitpunkt, zu dem eine durchgängige Beleuchtung dieses Wegabschnitts realisiert werden kann.
Als Begründung für das Anliegen wird angeführt, dass der betreffende Verbindungsweg von Schülerinnen und Schülern der Waldschule, des Neuen Gymnasiums sowie der Hans-Böckler-Realschule genutzt wird. Die Fraktionen regen eine Umsetzung der Beleuchtungsmaßnahmen noch vor dem Herbst 2023 an und bitten die zuständige Stelle um Auskunft darüber, wann mit einer Realisierung der durchgehenden Beleuchtung zu rechnen ist.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 6.3Bürgersteige in der Bindfadensiedlung nach Verlegearbeiten von GlasfaserkabelnZur Vorlage · 20232003 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat eine Anfrage zum Zustand der Bürgersteige in der „Bindfadensiedlung“ gestellt. Hintergrund sind die Verlegearbeiten im Rahmen des Glasfasernetz-Ausbaus in verschiedenen Straßen, darunter Am Knüpp, Haspelstrick, Eine Leine, Auf dem Alten Kamp, Kurzes Ende und Am Langen Seil.
Nach Angaben der Fraktion wurden Gehwegplatten und Mosaikpflaster nach Abschluss der Arbeiten nicht fachgerecht wiederverlegt, was zur Entstehung von Stolperfallen geführt habe. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Pflastersteine teilweise gelockert haben oder fehlen, was auf einen unzureichend verdichteten Untergrund oder mangelhaftes Fugenmaterial zurückgeführt wird. Zudem werden Schäden an der Straßendecke angeführt, die durch das Abstellen und Verschieben von Containern für Baumaterial entstanden sein sollen.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Süd. Die Fraktion möchte wissen, ob es eine Anlaufstelle für Eigentümer zur Meldung solcher Mängel gibt und ob die Verlegearbeiten auf Basis der DIN 18318 oder anderer Ausführungsbeschreibungen durchgeführt wurden. Zudem wird nach der Durchführung und Verantwortlichkeit von Abnahmen gefragt. Des Weiteren möchte die CDU-Fraktion klären, warum in Teilen der Siedlung neues Pflaster verlegt wurde, während andere Bereiche unverändert blieben, und ob den Eigentümern durch diese Arbeiten Kosten entstanden sind.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 6.4Überschwemmung der SemperstraßeZur Vorlage · 20232111 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat eine Anfrage zur Situation in der Semperstraße eingereicht. Anlass für die Anfrage sind Berichte eines Anwohners, wonach es infolge der jüngsten Starkregenfälle zu Überschwemmungen in der genannten Straße gekommen ist.
Im Rahmen der Anfrage, die von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Johannes D. Kuriewicz gestellt wurde, bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um eine Beurteilung des geschilderten Sachverhalts. Dabei wird insbesondere nach möglichen Ursachen für das mangelnde Abfließen des Wassers gefragt. Hierbei sollen auch Aspekte wie die Wartung oder Reinigung der Gullys geprüft werden. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen seitens der Verwaltung ergriffen werden können, um zukünftige Ereignisse dieser Art zu verhindern.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 6.5Ruhende Baustelle an der PaulstraßeZur Vorlage · 20232112 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat eine Anfrage zum aktuellen Stand eines Bauvorhabens an der Paulstraße gestellt. Auf dem Gelände der ehemaligen Vonovia-Zentrale ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit bis zu 100 Wohneinheiten geplant. Während bereits Teile des Grundstücks vorbereitet wurden und ein Gebäude im Rohbau steht, ruhen die Bautätigkeiten laut der Anfrage seit Beginn des laufenden Jahres.
Im Rahmen der Anfrage, eingereicht von Johannes D. Kuriewicz, werden verschiedene Informationen zum Stillstand der Baustelle erfragt. Die Fraktion bittet um Auskunft über die Gründe für die Unterbrechung der Arbeiten sowie über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung. Zudem wird nach dem aktuellen Eigentümer des Grundstücks und etwaigen Eigentumswechseln seit Erteilung der Baugenehmigung gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob ein Austausch zwischen der Verwaltung und dem Grundstückseigentümer stattfindet und wann dieser zuletzt erfolgte.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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