Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Laerholzstraße im Abschnitt zwischen den Häusern 33 – 83 (Einmündung Schinkelstraße / Auf der Papenburg)
20231332 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.08.2023 · Tiefbauamt
Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesDafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)Dagegen: 2 (SPD, Grüne)Enthaltungen: 0
▶ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß §24 GO NRW weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Laerholzstraße im Abschnitt zwischen den Häusern 33 und 83 beantragt. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass durch bereits implementierte Berliner Kissen das Geschwindigkeitsniveau gesenkt werden konnte und die zulässige Höchstgeschwindigkeit weitgehend eingehalten wird.
Hinsichtlich möglicher Erweiterungen prüft die Verwaltung zwei Varianten zur Installation weiterer Verkehrsinseln. Variante 1 sieht eine Insel im Bereich des Hauses 37 vor, was jedoch ein Halteverbot zur Sicherstellung der Durchfahrt von Gelenkbussen nach sich ziehen könnte. Die Kosten für diese Maßnahme würden sich auf etwa 4.000 Euro belaufen. Variante 2 sieht die Platzierung einer Insel auf der Waldseite vor, um einen Versatz zu den bestehenden Inseln zu erreichen und die Durchfahrt zu erschweren.
Weitere Forderungen nach Verkehrsverboten, wie etwa Tonnage- oder Breitenbeschränkungen für Fahrzeuge, lehnt die Verwaltung ab, da keine hinreichende Gefahrenlage oder ein erhöhtes Lkw-Aufkommen dokumentiert ist. Auch eine spezielle Signalisierung für den öffentlichen Nahverkehr wird als technisch nicht umsetzbar eingestuft, da hierfür ein eigener Bahnkörper erforderlich wäre. Die Verwaltung hat die Bogestra dazu aufgefordert, Begegnungen von Bussen in dem engen Straßenabschnitt durch angepasste Fahrweisen zu vermeiden.
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