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Abbindung der Galgenfeldstraße zwischen den Häusern Nr. 33 und 46

20231860 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.08.2023 · Tiefbauamt

⏸ Zurückgestellt 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Abbindung der Galgenfeldstraße zwischen den Hausnummern 33 und 46 vorgelegt. Die Maßnahme sieht die Installation von herausnehmbaren Pollern in diesem Abschnitt vor. Durch diese Regelung wird die Zufahrt für den Kfz-Verkehr verändert, während Fußgänger und Radfahrende die Straße weiterhin durchgehend nutzen können.

Hintergrund der Planung ist ein schmaler Straßenabschnitt, der durch ein Waldgebiet führt. Da eine Verbreiterung der Straße aufgrund des Waldes nicht möglich ist, sollen die Begegnungen zwischen dem Kfz-Verkehr und Fußgängern in diesem Bereich durch die Poller geregelt werden. Im Zuge der Abbindung können die abzweigenden Straßen Zum Ruhrblick sowie die Unterfeldstraße nur noch über die Kemnader Straße erreicht oder verlassen werden. Die Grundstücke im Bereich der Hausnummern 33 bis 58 bleiben weiterhin über die Hevener Straße erschlossen.

Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Kosten für die Installation der Poller belaufen sich auf etwa 3.000 Euro. Der Beschluss wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 15. August 2023 behandelt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
15.08.2023
Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.