Bebauungsplan Nr.1039 – Technologiequartier am Campus – hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20231006 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1039 – Technologiequartier am Campus beantragt. Das etwa 9,1 Hektar große Plangebiet in Bochum-Querenburg soll die Bereitstellung von Gewerbeflächen für technologieaffine Unternehmen ermöglichen, die Kooperationen mit Einrichtungen des Campus Bochum anstreben. Neben der Förderung dieser Nutzungen umfasst das Vorhaben die Neuordnung von Verkehrsflächen, die Anpassung der Erschließung an die Universitätsstraße sowie die Steuerung landschaftspflegerischer Belange. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans sollen die bestehenden Bebauungspläne Nr. 264 und Nr. 281 N aufgehoben werden.
Der geplante Bebauungsplan orientiert sich am Rahmenplan „Campus Bochum“, der bis zum Jahr 2050 die Entwicklung eines urbanen Wissensquartiers vorsieht. Zu den Festsetzungen gehören Verkehrsflächen, Flächen für Natur- und Landschaftsschutz, Wasserflächen zur Rückhaltung sowie Wald- und Grünflächen. Die langfristige Planung sieht zudem eine Erweiterung des Technologiequartiers nach Osten und eine neue Haltestelle der Linie U 35 vor. Zur Stärkung des Radverkehrs ist die Umgestaltung des Knotens Hustadtring/Universitätsstraße vorgesehen. Zur Klärung der Erschließung und der Verkehrsführung wird eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Das Verfahren wird als Normalverfahren gemäß Baugesetzbuch inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt. Eine Änderung des Regionalplans ist vor der Rechtskraft des Bebauungsplans erforderlich. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023Mehrheitlich nach Änderung/Ergänzung des BeschlussvorschlagesDafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., Die PARTEI/ STADTGESTALTER)Dagegen: 3 (CDU)Enthaltungen: 2 (BD, UWG: FB)
- 15.08.2023Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 6 Enthaltungen (CDU, FDP, AfD)
- 20.06.2023Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2023Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
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