Widmung der Laerheidestraße
20230867 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.05.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20ARG0867 die Widmung der Laerheidestraße als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt ist für diese Vorlage federführend. Die Maßnahme dient der Erschließung der Anwohner und soll dazu führen, dass die Straße öffentlich wird.
Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Wiemelhausen und umfassen verschiedene Flurstücke, darunter die Parzellen 225, 444, 445, Teile von 698 sowie 725, 1047, 1048 und 1049. Die Eigentümerin der entsprechenden Grundstücke ist die Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Beschlussvorschlag wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 9. Mai 2023 zur Entscheidung vorgelegt. Ein entsprechender Lageplan, der die zu widmenden Flächen rot markiert, ist der Vorlage beigefügt.
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