Kötterhaus im Ahornweg – Geht ein Stück Bochumer Geschichte verloren?
20230702 · Antwort der Verwaltung · 09.05.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Antwort zur Vorlage 20230702 den Status des Kötterhauses im Ahornweg erläutert. Auf Anfrage der FDP-Fraktion wurde dargelegt, dass das Gebäude nach einer fachlichen Begutachtung durch den Beirat für Gestaltung und Baukultur sowie den LWL im Mai 2019 nicht die Anforderungen an ein Baudenkmal erfüllt. Grund hierfür seien umfangreiche Veränderungen und eine Reduzierung der bauzeitlichen Substanz. Dennoch wird das Objekt aufgrund seiner Fassadengestaltung und der Verbindung zum Rittergut Haus Brenschede als erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft.
Da dieser Rechtsbegriff nicht den gleichen Schutz bietet wie ein eingetragenes Denkmal, besteht laut Verwaltung keine rechtliche Grundlage, den Abriss des Gebäudes zu verhindern oder die Baugenehmigung auszusetzen. Für das Grundstück wurde Mitte 2022 ein Bauantrag für die Errichtung von vier Einfamilienhäusern eingereicht, der den Rückbau des Kötterhauses vorsieht. Die Baugenehmigung wurde im Oktober 2022 erteilt, da dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstanden. Die Verwaltung teilte mit, dass seitens der Bauherrschaft keine Lösung zum Erhalt der Bausubstanz gefunden wurde.
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