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Widmung eines Teilbereichs der Baumhofstraße

20230868 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.05.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20230868 die Widmung eines Teilbereichs der Baumhofstraße als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt ist für diese Vorlage federführend. Der Antrag bezieht sich auf einen Abschnitt in der Gemarkung Wiemelhausen, konkret auf die Flur 15 mit den Flurstücken 320 und 321.

Ziel der Widmung ist es, diesen Teilbereich der Straße als Gemeindestraße offiziell zu deklarieren, um die Erschließung der Anwohner sicherzustellen. Während der restliche Teil der Baumhofstraße bereits öffentlich ist, soll dieser spezifische Abschnitt durch den Beschluss ebenfalls in den öffentlichen Bereich übergehen. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bilden § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Als Eigentümerin der betroffenen Flächen ist die Stadt Bochum eingetragen. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 9. Mai 2023 erwartet.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung)
09.05.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag