Widmung der Stichstraße „Vorm Felde“
20230723 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.05.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat mit der Vorlage 20230723 einen Vorschlag zur Widmung eines Teils der Stichstraße „Vorm Felde“ vorgelegt. Das Tiefbauamt plant, den betreffenden Abschnitt der Straße als Gemeindestraße zu deklarieren, um die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen.
Der betroffene Bereich liegt in der Gemarkung Stiepel (Flur 30, Flurstück 869). Während Teile der Straße „Vorm Felde“ bereits den öffentlichen Raum bilden, soll durch die beantragte Widmung der restliche Teil der Stichstraße rechtlich als öffentliche Straße eingestuft werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 6 StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 37 GO NRW).
Die Flächen, die für die Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Zur Verdeutlichung der betroffenen Fläche ist ein Lageplan Bestandteil des Dokuments. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 9. Mai 2023 erwartet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 147 Wörter).