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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bürgeranregung nach § 24 GO NW: Umbenennung des Konrad-Adenauer-PlatzesZur Vorlage · 20221169 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Beschlussvorlage des Amtes für Geoinformation, Liegeenschaften und Kataster wird der Ablehnung einer Bürgeranregung zur Umbenennung des Konrad-Adenauer-Platzes entsprochen. Ein Bürger hatte vorgeschlagen, den Platz nach Elisabeth Selbert umzubenennen, da Konrad Adenauer verfassungswidriges Verhalten gegenüber politischen Gegnern vorgeworfen wird.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag, der Anregung nicht zu folgen, mit den hohen Hürden für eine Namensänderung. Laut der Stellungnahme sind Umbenennungen von Straßen und Plätzen auf unbedingt notwendige Fälle zu beschränken, da sie erhebliche Aufwände für Bürger sowie die lokale Wirtschaft bedeuten können. Zudem fehle für den vorliegenden Fall eine abschließende und historisch einheitlich bewertete Grundlage bezüglich der Biografie Konrad Adenauers. Die von der Anregung angeführten historischen Forschungen seien weder direkt der Person zuzuordnen noch im wissenschaftlichen Konsens bewertet.
Die Verwaltung verweist zudem auf die Position der Historikerin Prof. Dr. Gabriele Dolff-Bonekämper, wonach die Benennung von Orten ein wesentliches Medium des Erinnerns sei. Eine Umbenennung berge die Gefahr, dass die Geschichte nicht mehr weiter tradiert werde und man Gefahr laufe, die Vergangenheit zu vergessen. Die politische und administrative Verantwortung liege darin, auch an Anstößiges zu erinnern, weshalb eine Umbenennung nur als letztes Mittel in Betracht käme. Die Voraussetzungen hierfür seien im vorliegenden Fall nicht gegeben.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) - aktualisierte Eingabe einschließlich Anlage
- 1.2Einstellung von Nachwuchskräften 2023 und Durchführung eines Kompaktlehrgangs für die VerwaltungZur Vorlage · 20221933 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, im Jahr 2023 bis zu 160 Nachwuchskräfte in verschiedenen Ausbildungsberufen, Studiengängen und Vorbereitungsdiensten einzustellen. Die geplante Aufstockung der Stellen umfasst unter anderem 19 Brandmeisteranwärter sowie eine Stelle für Brandoberinspektoranwärter. Das Spektrum der geplanten Positionen reicht von Verwaltungsberufen wie Verwaltungsfachangestellten oder Bachelor-Studiengängen über technische Berufe und das Handwerk bis hin zum feuerwehrtechnischen Dienst.
Zusätzlich zur regulären Ausbildung sieht die Vorlage die Durchführung eines Kompaktlehrgangs für die Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes vor. Damit soll der Bedarf in verschiedenen Ämtern, insbesondere in den sozialen Fachbereichen, gedeckt werden. Ergänzend dazu sind Trainee-Plätze im Bereich Soziale Arbeit sowie einjährige Praktikumsstellen im Jugendamt zur Vorbereitung auf die staatliche Anerkennung von Erziehern vorgesehen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 berücksichtigt. Die Kosten für den Kompaktlehrgang sollen dabei auf alle beteiligten Fachbereiche umgelegt werden. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Umbenennung von Abschnitten des Sheffield-Ring in Oviedo-Ring und Donezk-Ring, sowie des Opelring in Tsukuba-RingZur Vorlage · 20221520 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Umbenennung mehrerer Straßenabschnungen vorgelegt. Hintergrund ist die Einrichtung der Bundesautobahn A 448 im Jahr 2017, wodurch die Straßennamen Oviedo-Ring und Donezk-Ring aufgrund der geltenden Regelungen für Bundesfernstraßen entfallen waren. Mit dem Abschluss der Arbeiten an der Anbindung des Außenringes an die A 448 soll die Sichtbarkeit der Partnerstädte im Stadtgebiet wiederhergestellt werden.
Der Vorschlag sieht vor, Teile des Sheffield-Ring umzubenennen. Ein Abschnitt zwischen der Fußgängerbrücke Warthestraße und der Straßenbrücke Feldmark soll in Oviedo-Ring umbenannt werden. Ein weiterer Teil des Sheffield-Ring, der sich von der Brücke Feldmark bis zur Straßenbrücke Wittener Straße erstreckt, soll den Namen Donezk-Ring erhalten. Zudem ist die Umbenennung des Opelring in Tsukuba-Ring vorgesehen, um die seit 2019 bestehende Städtepartnerschaft mit der japanischen Stadt Tsukuba zu berücksichtigen.
Die Beschilderung an den jeweiligen Zufahrten soll künftig Hinweise auf die Städtepartnerschaften und deren Beginn enthalten. Für die Abschnitte Sheffield-, Oviedo-, Donezk- und Nordhausen-Ring sollen zudem touristische Unterrichtungstafeln an den Fahrbahnrändern angebracht werden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss, wobei die Bezirksvertretungen Bochum-Ost und Bochum-Mitte im Rahmen des Verfahrens angehört werden.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, FFB, PAR&StG, UWG:FB)
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221520Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, Herr Wittbrodt)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die PARTEI, FDP)
- 22.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (13. Sitzung) — Einstimmig beschlossen nach Änderung des Beschlussvorschlages bei einer Enthaltung (Herr Krampitz)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, FFB, PAR&StG, UWG:FB) - 1.3.1Umbenennung von Abschnitten des Sheffield-Rings in Oviedo-Ring und Donezk-Ring, sowie des Opelrings in Tsukuba-Ring - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20222167 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die Sitzende des Haupt- und Finanzausschusses am 17. August 2022 vorgelegt. Der von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Roland Mitschke eingereichte Antrag sieht Änderungen bei der Benennung mehrerer Straßenabschnitte vor.
Nach dem Vorschlag soll ein Teil des Sheffield-Rings im Bereich südlich der Fußgängerbrücke Warthestr. bis südlich der Straßenbrücke Feldmark in Oviedo-Ring umbenannt werden. Ein weiterer Abschnitt des Sheffield-Rings, der sich von der Straßenbrücke Feldmark bis südlich der Straßenbrücke Wittener Str. erstreckt, soll in Donezk-Ring umbenannt werden. Der Name Opelring soll unverändert bleiben. Im Gegenzug ist vorgesehen, die Max-Imdahl-Straße vom Hustadtring bis einschließlich des Kreisverkehrs in Tsukuba-Straße umzubenennen.
Zudem sieht der Antrag vor, die Abschnitte Sheffield-Ring, Oviedo-Ring, Donezk-Ring und Nordhausen-Ring mit touristischen Unterrichtungstafeln an den Fahrbahnrändern zu versehen. An den Auffahrten sollen Straßennamenschilder angebracht werden, die Hinweise auf die Städtepartnerschaften enthalten. Die Begründung für die Umbenennung in Tsukuba-Straße liegt im Wunsch, die neue Partnerstadt sowie deren wissenschaftlichen Schwerpunkt nahe der Ruhr-Universität zu würdigen. Der Erhalt des Namens Opelring wird mit der Stadtgeschichte und dem Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern begründet.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Wettbürosteuersatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20221445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 20221445 vor, mit der eine neue Wettbürosteuersatzung für die Stadt Bochum eingeführt werden soll. Ziel der Satzung ist es, zusätzliche Haushaltseinnahmen zu generieren sowie ordnungs- und sozialpolitische Ziele zu verfolgen. Die Steuer wird als örtliche Aufwandsteuer auf das entgeltliche Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros erhoben. Als Steuermaßstab dient ein Steuersatz von 3 % des Brutto-Wetteinsatzes. Die Steuerschuldner sind die Betreiber sowie am Ertrag beteiligte Eigentümer, Vermieter oder Besitzer der Räumlichkeiten.
Die Verwaltung prognostiziert für die Stadt Bochum jährliche Einnahmen aus dieser Steuer in Höhe von etwa 250.000 Euro. Die Anzahl der betroffenen Betriebe wird seit Dezember 2020 auf circa 20 stabil eingeschätzt. Die Satzung sieht vor, dass Anmeldungen bei Eröffnung, Änderungen oder Schließung innerhalb von 14 Tagen erfolgen müssen. Die Steuererklärung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Veranlagungszeitraums einzureichen, während die Entrichtung der selbst berechneten Steuer bis zum 30. des Folgemonats erfolgen muss. Bei Steuerbescheiden gilt eine Zahlungsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe.
Die Einführung der Steuer soll zudem dazu beitragen, die Anzahl von Wettbüros zu begrenzen. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit gemäß dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen mit Geldbußen geahndet werden. Die Satzung soll zum 01.01.2023 wirksam werden, wobei eine Entscheidung durch den Rat für die Sitzung am 25.08.2022 vorgesehen ist. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 10 (FFB/FDP/PSG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR/OB)
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (FFB, PAR&StG)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB)
- 11.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (11. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (Die Partei/Stadtgestalter, FDP, FFB)Dafür: 12 (SPD, Die Grünen, CDU, Die Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (FFB, PAR&StG)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB) - 2.2Änderung der Verordnung über den Taxitarif für die von der Stadt Bochum zugelassenen Taxen (Taxitarif) vom 06.06.2019Zur Vorlage · 20221590/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20221590/1 einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Verordnung über den Taxitarif für in Bochum zugelassene Taxen vor. Die Anpassung der Beförderungsentgelte ist in zwei Schritten geplant. Die erste Erhöhung soll zum 1. Oktober 2022 erfolgen, wobei der Grundpreis von 3,60 € auf 4,30 € angehoben wird. Zudem werden der Kilometerpreis am Tag von 1,90 € auf 2,20 €, das Wartezeitentgelt am Tag von 30,00 € auf 35,00 € sowie die Zuschläge für Gepäck und Kleintiere von 0,50 € auf 0,60 € angepasst.
Ein zweiter Schritt ist zum 1. April 2023 vorgesehen, was eine kumulierte Steigerung der Entgelte um insgesamt 23,9 % zur Folge hat. Dieser Schritt umfasst weitere Anpassungen, wie etwa den Kilometerpreis für Nachtfahrten auf 2,40 € und das Wartezeitentgelt für Nachtfahrten auf 37,00 €.
Grundlage des Antrags des Verbands des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. sind gestiegene Kostenfaktoren. Hierzu zählen insbesondere die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 € sowie steigende Kraftstoff- und Energiekosten, wobei Personal und Kraftstoffe 80 % der Kostenstruktur ausmachen. Die IHK Mittleres Ruhrgebiet bewertet die Argumentation als schlüssig und unterstützt die Anpassung. Ein Vergleich mit den Nachbarstädten Bottrop, Herne, Dortmund und Gelsenkirchen zeigt ein mittleres Preisniveau für Bochum auf. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 17. August 2022 angesetzt, die Entscheidung im Rat erfolgt am 25. August 2022.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 2.3Bebauungsplan Nr. 932 - Ostpark / Feldmark Ost – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221666 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20221666) befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 932 – Ostpark / Feldmark Ost – für ein etwa 2,3 Hektar großes Wohngebiet auf den Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bochum-Altenbochum. Ziel der Planung ist die Schaffung von rund 115 neuen Wohneinheiten. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Entwurfs vom 20. Juni 2022 als Satzung sowie die Annahme der Begründung und des Umweltberichts vor. Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Nr. 324 – Ölbachtal – im Geltungsbereich des neuen Plans außer Kraft gesetzt werden.
Im Rahmen der Klimaanpassung sind Maßnahmen zur Reduktion von Hitzeinseln durch Kaltluftführung, Dachbegrünung, Fassadengestaltung und Versickerungsflächen vorgesehen. Die Neuversiegelung von bis zu 1,2 Hektar soll durch Begrünung und versickerungsfähiges Pflaster gemindert werden. Der Kompensationsbedarf von 82.646 Wertpunkten wird durch drei Ökokontoflächen gedeckt, wobei 82.647 Wertpunkte generiert werden sollen. Ein forstrechtlicher Ausgleich für einen Waldverlust von 9.087 Quadratmetern wird über eine Ökokontofläche am Eschweg sichergestellt.
Die NRW.URBAN GmbH fungiert als treuhänderischer Entwicklungsträger für das Quartier. Die fachlichen Grundlagen für die Planung umfassen unter anderem Gutachten zu Bodenuntersuchungen, Schallschutz und Mobilität sowie eine Stellungnahme zur Übertragbarkeit der Klimamodellierung. Der Beratungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat die finale Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221666
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des im ergänzenden Verfahren nach § 214 BauGB aufgestellten Bebauungsplans Nr. 1007 – Hofsteder Straße –Zur Vorlage · 20221830 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 1007 – Hofsteder Straße – vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung städtebaulicher Ziele, insbesondere der Schutz zentraler Versorgungsbereiche durch die Unterbindung von Einzelhandelsansiedlungen mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb der im Masterplan Einzelhandel definierten Zentren.
Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, einen rechtlichen Mangel im bestehenden Bebauungsplan zu beheben. Ein Klageverfahren einer Betreiberin einer Lebensmitteldiscounterkette vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verdeutlichte, dass das ursprüngliche Verfahren Flächen des Außenbereichs fehlerhaft einschloss, obwohl das angewendete vereinfachte Verfahren nur für im Zusammenhang bebaute Ortsteile vorgesehen war. Zur Heilung dieses Mangels wird nun ein ergänzendes Verfahren nach § 214 BauGB eingeleitet, um die betroffenen Flächen aus dem Geltungsbereich herauszunehmen.
Die beantragte Veränderungssperre soll die Planungssicherheit während dieses Prozesses gewährleisten. Während der Dauer der Sperre sind im betreffenden Teilbereich keine neuen baulichen Vorhaben oder wesentlichen wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und Anlagen zulässig. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich bereits genehmigte Vorhaben sowie laufende Unterhaltungsarbeiten.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (FFB)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR/OB)
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., Die PAR- TEI/STADTGESTALTER, UWG: FB)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 0
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221830Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (Herr Wittbrodt)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB) - 2.5Realisierungsbeschluss zur Umsiedlung der Kleingartenanlage „Thiemannshof“Zur Vorlage · 20221452 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsiedlung der Kleingartenanlage „Thiemannshof“ aufgrund von Bodenverunreinigungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) am bisherigen Standort an der Essener Straße. Da eine Sanierung des Altstandortes aus topografischen Gründen als unwirtschaftlich eingestuft wird, soll die Fläche gemäß dem Regionalen Flächennutzungsplan künftig als Gewerbestandort entwickelt werden.
Als Ersatzstandort wurde ein Gelände an der Straße Herrenacker in Wattenscheid Westenfeld identifiziert, das eine ehemalige Erweiterungsfläche eines Friedhofs darstellt. Die neue Anlage soll von bisher 64 auf bis zu 75 Gärten erweitert werden und zudem über einen Spielplatz sowie rund 35 Stellplätze verfügen.
Die veranschlagten Gesamtkosten für die Planung und den Bau belaufen sich auf etwa 1.372.000 Euro. Die Verwaltung strebt die Bereitstellung der Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2022 bis 2024 an. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist bereits eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 950.000 Euro vorhanden. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Ende 2023 oder Anfang 2024 vorgesehen, damit die Nutzung der neuen Anlage zur Gartensaison 2024 möglich ist.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (CDU)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/PAR&StG/FDP/PAR/OB)
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, Die PARTEI/STADTGESTALTER)Dagegen: 1 (UWG: FB)Enthaltungen: 0
- 11.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (11. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221452Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: -Dagegen: 7 (CDU, UWG:FB)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP, DIE LINKE., Herr Schmidt)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB) - 2.6Wiederaufbauplan nach dem Hochwasser/Starkregen im Juli 2021 gemäß der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRWZur Vorlage · 20221875 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Genehmigung eines Wiederaufbauplans für die öffentliche Infrastruktur der Stadt Bochum nach den Starkregen- und Hochwasserereignissen vom Juli 2021. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Wiederaufbau NRW“ beabsichtigt die Stadt, einen Förderantrag über insgesamt 5,9 Millionen Euro zu stellen. Der Rat soll dem vorliegenden Plan zustimmen und der Verwaltung gleichzeitig ermöglichen, die Mittelverwendung innerhalb des Budgets sowie mit einer Erhöhung von bis zu einem Zehntel über die Fördersumme flexibel zu gestalten. Zudem wird die Befugnis beantragt, Einzelmaßnahmen im Rahmen der Förderrechtmäßigkeit anzupassen oder auszutauschen, sofern der inhaltliche Kern des Plans unverändert bleibt.
Die beantragte Summe verteilt sich auf das Dezernat für Bildung, Kultur und Sport mit 2,3 Millionen Euro sowie das Dezernat für Bauen, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit mit 3,6 Millionen Euro. Ziel der Maßnahmen ist die Behebung von Schäden an öffentlichen Anlagen, wie etwa am Kulturbahnhof Langendreer, an Pumpwerken oder an Infrastrukturen in Grünanlagen und Friedhöfen. Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung durch das Land Nordrhein-Westfalen und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Unförderfähig sind jedoch die geschätzten Personalkosten der Zentralen Dienste in Höhe von etwa 0,4 Millionen Euro. Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Rat ein Abschlussbericht vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1Kernaktivität „Bochumer Ehrenamtsagentur e.V.“ – Sachstand Ehrenamtskarte / Einführung Jubiläums-Ehrenamtskarte in BochumZur Vorlage · 20221227 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand sowie die Erweiterung des Angebots der Bochumer Ehrenamtskarte. Die klassische Ehrenamtskarte wird bei einem Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr über einen Zeitraum von zwei Jahren vergeben. Ergänzend wurde die Jubiläums-Ehrenamtskarte eingeführt, die bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit von mindestens 25 Jahren lebenslang gültig ist. Beide Karten werden in Bochum kostenfrei ausgegeben, wobei die Bochumer Ehrenamtsagentur e.V. als Kooperationspartner bei der Antragstellung und Ausgabe fungiert. Anträge können über die städtische Homepage oder die Website der Ehrenamtsagentur e.V. gestellt werden.
Das Angebot wird dahingehend erweitert, dass Personen unter 26 Jahren mit einer Jugendleiter*innenCard (JuLeiCa) die Karte ohne weitere Prüfung der Stundenzahl erhalten können. Zudem wird die App „Ehrensache.NRW“ technisch überarbeitet, um eine medienbruchfreie Beantragung und Verlängerung zu ermöglichen; der Start ist für August 2022 vorgesehen. Die Bochumer Ehrenamtsagentur e.V. pflegt eine Übersicht der Vergünstigungsgeber aus Wirtschaft, Kultur und Sport, die online und in der Geschäftsstelle einsehbar ist. Ziel der Agentur ist es, das Portfolio durch die Einbindung des Einzelhandels und der Geschäftswelt zu erweitern und das Angebot bis Ende 2023 um 25 % gegenüber dem Stand von 2019 zu steigern. Die Akquise neuer Partner erfolgt über das Team der Geschäftsstelle sowie das Vorstandsnetzwerk des Vereins.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 28.06.2022 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (6. Sitzung)
- 22.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (13. Sitzung)
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (13. Sitzung)
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (15. Sitzung)
- 10.06.2022 · Beirat "Leben im Alter" (5. Sitzung)
- 08.06.2022 · Integrationsausschuss (8. Sitzung)
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (17. Sitzung)
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung)
- 4.2Verkauf von zwei Grundstücken im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitt 4)Zur Vorlage · 20221759 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Verkauf von zwei Grundstücken im Vermarktungsabschnitt 4 des Quartiers Feldmark, der Teil des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“ ist. Grundlage hierfür ist ein im März 2020 beschlossenes Vermarktungskonzept, dessen Umsetzung durch die NRW.URBAN GmbH als Treuhänderin der Stadt erfolgt. Das Konzept sieht für diesen Abschnitt vor, die Flächen ausschließlich an Gruppen zu veräußern, die gemeinschaftliche Wohnprojekte realisieren möchten, beispielsweise in Form von Genossenschaften oder in Kooperation mit Investoren.
Nach zwei Verfahren zur Interessenbekundung stehen nun Interessenten für die Baufelder 4A und 4B fest. Im ersten Verfahren im Jahr 2020 meldete sich eine Gruppe, die jedoch nach einem Erstgespräch aufgrund nicht passender Rahmenbedingungen ausschied. Ein zweites Verfahren im Jahr 2021 brachte zwei Bewerbungen hervor; während eine Gruppe das Baufeld 4B präferierte, zog eine weitere Gruppe ihre Bewerbung nach Gesprächen zurück. Durch die Ausweitung der Suche auf lokal ansässige Wohnungsgenossenschaften konnte zudem Interesse für das Baufeld 4A gewonnen werden.
Sowohl eine Wohnungsgenossenschaft als auch eine Wohnprojektgruppe haben bereits Hochbauentwürfe für die jeweiligen Flächen erarbeitet und diese im Juni 2022 der Auswahlkommission vorgestellt. Die Grundstücke umfassen eine Fläche von insgesamt etwa 3.671 Quadratmetern und sollen mit rund 70 Wohneinheiten bebaut werden.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 4.3Vergabe eines Grundstücks im Quartier Feldmark im Wege des Erbbaurechts (Vermarktungsabschnitt 8)Zur Vorlage · 20221814 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Vergabe eines Grundstücks im Vermarktungsabschnitt 8 des Quartiers Feldmark im Wege des Erbbaurechts. Das Vorhaben ist Teil des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“, dessen Vermarktung durch die NRW.URBAN GmbH als Treuhänderin der Stadt Bochum erfolgt.
Im Rahmen eines Bestgebotsverfahrens, das im Mai 2021 begann, wurde nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein einziger geeigneter Investor registriert. Das Verfahren wurde fortgesetzt, wobei der Investor zwei Architekturbüros mit der Erarbeitung von Konzepten beauftragte. Diese Entwürfe wurden von einer Auswahlkommission auf die Einhaltung der Vorgaben für öffentlich geförderten Wohnraum der Einkommensgruppe A sowie nach einer festgelegten Bewertungsmatrix geprüft. Nach entsprechenden Überarbeitungen der Konzepte sieht die Verwaltung eine ausreichende Grundlage für die Vergabe der Grundstücke an den Investor.
Das betroffene Areal umfasst etwa 4.887 Quadratmeter und wird derzeit als Brachfläche genutzt. Die geplante Bebauung umfasst ein drei- bis viergeschossiges Mehrfamilienhaus am Wasserplatz sowie zehn Reihenhäuser entlang des Amalie-Dietrich-Weges, was insgesamt rund 50 Wohneinheiten entspricht. Die Erschließung der Fläche erfolgt über die künftige Ostparkallee und den Amalie-Dietrich-Weg.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 4.4Umgang mit steigenden Energiekosten! hier: Zwischenmitteilung zum Stand der BearbeitungZur Vorlage · 20221937 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Mitteilung mit der Nummer 20221937 einen Zwischenbericht zum Bearbeitungsstand einer Anfrage bezüglich des Umgangs mit steigenden Energiekosten vorgelegt. Der Verfasser der Vorlage, Rolf Mono aus dem Fachbereich Zentrale Dienste, informiert darin über den aktuellen Stand der Bearbeitung dieser Thematik.
Eine inhaltliche Beantwortung der vorliegenden Anfrage kann zu den anberaumten Sitzungsterminen im Haupt- und Finanzausschuss am 17. August 2022 sowie im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 6. September 2022 nicht erfolgen. Als Grund für die Verzögerung werden laufende verwaltungsinterne Abstimmungsbedarfe angeführt, die eine rechtzeitige Fertigstellung der Antwort verhindern. Die Vorlage ist in den genannten Gremien zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung)
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 4.5Mobiles Arbeiten / BüroausstattungZur Vorlage · 20221886 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 20221886 die Details der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten erläutert. Die Vereinbarung, die nach der Unterzeichnung durch den Personalrat und den Oberbürgermeister gilt, ermöglicht den Beschäftigten die freie Wahl des Arbeitsortes. Die Entscheidung über den Arbeitsort unterliegt dabei dem Direktionsrecht der Führungskräfte. Statistisch gesehen waren bei etwa 3.250 Büroarbeitsplätzen durchschnittlich rund 1.500 Mitarbeitende an mindestens zwei Tagen pro Woche abwesend. Eine Ausstattung privater Arbeitsorte mit Schreibtisch und Bürostuhl durch die Stadt ist nicht vorgesehen, wobei auf Antrag ein zweiter Monitor bereitgestellt werden kann. Eine Doppelausstattung von Büro- und Homeoffice-Arbeitsplätzen wird nicht angestrebt.
Im Rahmen des Umzugs in das Viktoria-Karree ist im Sinne moderner Arbeitswelten eine Neuproduktion von Mobiliar geplant, weshalb die bisherige Büroausstattung nicht mitumzieht. Bestehende Möbel sollen für die interimsmäßige Nutzung von Flächen, beispielsweise in einem Bürgerzentrum, erhalten bleiben. Gut erhaltenes, aber nicht mehr benötigtes Mobiliar wird im Möbellager der Zentralen Dienste eingelagert, um eine kostengünstige Ausstattung für den häuslichen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Die technische Ausstattung wird voraussichtlich in das neue Gebäude überführt. Aufgrund geplanter Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden, wie dem Historischen Rathaus, besteht zudem ein Bedarf an interimsläufigen Lösungen. Die Umsetzung der Dienstvereinbarung soll nach einer Anlaufphase gemeinsam mit dem Personalrat evaluiert werden.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 4.6Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2022Zur Vorlage · 20222010 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen in Höhe von mehr als 5.000 Euro gemäß § 83 GO NRW. Die Mitteilung legt dar, dass die Kämmerin für Mehraufwendungen bis zu einer Grenze von 250.000 Euro sowie für Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro zuständig ist. Bei höheren Beträgen, konkret zwischen 250.000 und 750.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro im investiven Bereich, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage betrifft haushaltsneutrale Umstellungen von Budgets, die auf organisatorischen Entscheidungen des Oberbürgermeisters beruhen. Solche Anpassungen bedürfen keiner vorherigen Zustimmung durch den Rat oder den Haupt- und Finanzausschuss. Als konkretes Beispiel wird die Verlagerung von Aufgaben der gebäudewirtschaftlichen Infrastruktur des Schulverwaltungsamtes zu den Zentralen Diensten zum 1. März 2022 angeführt. Diese Änderung der Dienstverteilung machte entsprechende Umstellungen von Haushaltsmitteln in beiden Bereichen notwendig, welche in der beigefügten Nachweisungsliste aufgeführt sind.
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- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 4.7Sachstand geplante Nachbesserung Rats-TVZur Vorlage · 20222071 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. August 2022 hat die Fraktion DIE LINKE den Sachstand zur geplanten Nachbesserung des Rats-TV angefragt. Gegenstand der Anfrage ist die technische Umsetzung von sogenannten Sprungmarken, die eine einfache Anwahl einzelner Tagesordnungspunkte in den Videoaufzeichnungen ermöglichen sollen.
Die Verwaltung gab in ihrer Antwort an, dass die notwendigen Abstimmungen mit dem Auftragnehmer zwar fortgesetzt werden, jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten. Als Hauptgrund für den aktuellen Stand werden unterschiedliche Sichtweisen zwischen der Stadt und dem Dienstleister hinsichtlich der erforderlichen technischen Voraussetzungen genannt. Ein verbindlicher Termin für die Umsetzung des Updates kann derzeit nicht angegeben werden.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.Anfragen
- 5.1Sachstand Hallenbadneubau Standort HöntropZur Vorlage · 20221945 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Sachstand des Hallenbadneubaus am Standort Höntrop gestellt. Hintergrund ist ein beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängiges Gerichtsverfahren, das von einem Anwohner gegen das Bauvorhaben eingeleitet wurde.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob seitens der Wasserwelten ein Dringlichkeitsantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt wurde. Falls dies erfolgt ist, wird nach dem aktuellen Sachstand gefragt; andernfalls soll die Begründung für das Unterlassen eines solchen Antrags dargelegt werden. Zudem wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, bis wann mit einer rechtssicheren Entscheidung in Bezug auf den Hallenbadneubau in Höntrop zu rechnen ist.
Die Antwort der Verwaltung soll zudem dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit sowie der Bezirksvertretung Wattenscheid zur Kenntnis gegeben werden.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.2Angstraum HauptbahnhofZur Vorlage · 20221946 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Sicherheitslage im Bereich des Bochumer Hauptbahnhofs und des Buddenbergplatzes gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Wahrnehmung des Bahnhofsumfelds als Angstraum, was laut dem Dokument durch einen Anstieg gemeldeter Delikte gestützt wird.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zur Verbesserung von Sicherheit und Ordnung. Es wird nach den Möglichkeiten der Stadt gefragt, durch den Ordnungsdienst im direkten Bahnhofsumfeld beizutragen. Dabei wird insbesondere die Möglichkeit einer verstärkten Präsenz von Ordnungskräften in den späten Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden thematisiert. Zudem wird die Rolle des privaten Sicherheitsdienstes der Bogestra am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) für die Sicherheit der Fahrgäste hinterfragt. Des Weiteren werden Informationen zu Konzepten der Sozialarbeit oder Streetwork in diesem Bereich angefordert sowie die Möglichkeit einer Sicherheitspartnerschaft zwischen der Bundespolizei und dem kommunalen Ordnungsdienst erörtert.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.3Sachstand geplante Nachbesserung Rats-TVZur Vorlage · 20222038 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der geplanten Nachbesserungen am Rats-TV gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die technische Umsetzung von sogenannten „Sprungmarken“, welche eine niederschwellige Anwahl einzelner Tagesordnungspunkte ermöglichen sollen.
Bezugnehmend auf eine vorangegangene Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20220248 wird darauf hingewiesen, dass für die Realisierung dieser Funktion Abstimmungen mit dem zuständigen Auftragnehmer im Gange waren. Die Fraktion stellt fest, dass seit dieser Auskunft vier weitere Sitzungen des Rates stattgefunden haben, ohne dass die gewünschte Funktion beim Rats-TV implementiert wurde.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragen an den Oberbürgermeister. Es wird nach dem aktuellen Stand der Abstimmungen mit dem Auftragnehmer gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Umstände eine zeitnahe Umsetzung des Updates erschweren und bis zu welchem Zeitpunkt mit einer technischen Umsetzung zu rechnen ist.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.4Haus des WissensZur Vorlage · 20222088 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bittet die CDU-Fraktion um detaillierte Informationen zum Projekt „Haus des Wissens“. Die Fraktion fordert Auskunft darüber, welche Auswirkungen die geplante Investition auf andere kommunale Vorhaben im Zeitraum von 2022 bis 2025 hat, insbesondere in den Bereichen Schulen, Sportanlagen und Kultur.
Zudem werden Fragen zur Genauigkeit der Kostenkalkulation gestellt. Hierbei geht es um die Angemessenheit der Rücklagen für Baukostensteigerungen sowie um eine Erläuterung der Position „Kostenvarianz“. Die Anfrage umfasst darüber hinaus die Klärung des Status von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm Nationale Städtebauprojekte und die Entwicklung eines ganzheitlichen Handlungskonzepts für die nördliche Innenstadt.
Des Weiteren werden Informationen zu den erwarteten Betriebskosten für die Volkshochschule und die Bücherei sowie zur Einbeziehung von Finanzierungskosten in die Kalkulation benötigt. Die Fraktion bittet zudem um eine Stellungnahme zum Betriebsmodell unter Berücksichtigung aktueller Kostenentwicklungen sowie um Argumentationsgrundlagen im Hinblick auf mögliche Diskussionen zur Altschuldenregelung auf Bundes- und Landesebene.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.5Aktuelle EnergiekostenZur Vorlage · 20222163 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um die Auswirkungen der Preisentwicklungen bei Energie wie Strom, Gas und Treibstoffen auf den städtischen Haushalt zu untersuchen. Im Zentrum der Anfrage stehen die Mehrausgaben in der Kernverwaltung sowie bei den städtischen Beteiligungsunternehmen.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die entstandenen Mehrkosten in der ersten Jahreshälfte 2022 sowie um Prognosen für das zweite Halbjahr 2022 und das Jahr 2023. Zudem wird gefragt, ob diese erwarteten Mehrausgaben im aktuellen Haushaltsentwurf berücksichtigt sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Lage der Beteiligungsunternehmen. Es wird nach Informationen zu möglichen Defizitsteigerungen oder Gewinnrückgängen in 2022 sowie nach Unternehmen gefragt, bei denen mit Veränderungen von mehr als zehn Prozent gegenüber der mittelfristigen Planung zu rechnen ist. Abschließend werden die Auswirkungen eines möglichen Gasnotstands auf die Kernverwaltung und kommunale Unternehmen erfragt.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.6Benennung von Sitzungszimmern im historischen Rathaus nach den Bochumer PartnerstädtenZur Vorlage · 20222192 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer mündlichen Anfrage hat Dr. Peter Reinirkens für die Fraktion „Die SPD im Rat“ Informationen zur Benennung von Sitzungszimmern im historischen Rathaus Bochums angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Frage, inwieweit die Tradition, Räumlichkeiten nach den Partnerstädten der Stadt zu benennen, weiterhin verfolgt wird.
Reinirkens weist darauf hin, dass durch die baulichen Veränderungen im Zuge der Umbauten des West- und Ostflügels Sitzungszimmer betroffen waren, wodurch die ursprüngliche Form einiger Räume möglicherweise nicht mehr existiert. In diesem Zusammenhang werden drei spezifische Punkte zur Klärung vorgelegt. Zunächst wird gefragt, ob die Verwaltung weiterhin an der Benennung der Sitzungszimmer nach den Bochumer Partnerstädten festhält.
Des Weiteren bittet die Anfrage um Auskunft darüber, welche Sitzungszimmer aktuell nach Partnerstädten benannt sind und ob diese Räume auch erkennbar mit den entsprechenden Namen versehen sind. Abschließend wird thematisiert, ob seitens der Verwaltung eine Planung besteht, einen Sitzungsraum nach der Partnerstadt Tsukuba zu benennen.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.7Familienfest zum Haus des WissensZur Vorlage · 20222187 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister bezüglich eines Familienfestes vor dem Rathaus eingereicht. Die Veranstaltung, zu der die Einladung erfolgte, steht im Zusammenhang mit dem Projekt „Haus des Wissens“, für welches ein Budget von 153 Millionen Euro vorgesehen ist.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zu den anfallenden Sach- und Personalkosten für das geplante Fest sowie um Angabe der entsprechenden Haushaltsposition, aus der diese Kosten finanziert werden sollen. Darüber hinaus werden Fragen zur Planung weiterer Veranstaltungen zur Akzeptanzschaffung für das Projekt sowie zu deren voraussichtlichem Kostenaufwand gestellt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, mit welchem Aufwand die Verwaltung für PR-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt „Haus des Wissens“ rechnet.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.8Kosten und Aufwand für BürgerbeteiligungsformateZur Vorlage · 20222194 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat über Sebastian Pewny eine mündliche Anfrage zu den Kosten und dem Aufwand für Bürgerbeteiligungsformate eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach den durchschnittlichen finanziellen Mitteln sowie dem organisatorischen Aufwand, der bei der Durchführung solcher Verfahren anfällt.
Die Anfrage bezieht sich auf Projekte, die eine ähnliche Größenordnung wie das „Haus des Wissens“ aufweisen, sowie auf gesamttädtische Entwicklungsprojekte. Es soll ermittelt werden, welche Kosten und welcher Aufwand für diese Formate der Bürgerbeteiligung im Durchschnitt zu verzeichnen sind. Die Vorlage mit der Nummer 20222194 wurde im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. August 2022 zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Verkauf von zwei Grundstücken im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitt 4)Ergebnis: zu Punkt 1:Einstimmig nach Beschlussvorschlagzu Punkt 2:Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FFB, PAR&StG, UWG:FB)
- 6.2Vergabe eines Grundstücks im Quartier Feldmark im Wege des Erbbaurechts (Vermarktungsabschnitt 8)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Stelle der Leiterin / des Leiters des Amtes für Stadtplanung und WohnenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)
- 6.4Stelle der Leiterin / des Leiters des Amtes für SozialesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Bebauungsplan Nr. 932 - Ostpark / Feldmark Ost – hier: Eingegangene Stellungnahme der Öffentlichkeit
- 9.2Hammerskins (Verfahrensstand)
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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