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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bürgeranregung nach § 24 GO NW: Umbenennung des Konrad-Adenauer-PlatzesZur Vorlage · 20221169 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Beschlussvorlage des Amtes für Geoinformation, Liegeenschaften und Kataster wird der Ablehnung einer Bürgeranregung zur Umbenennung des Konrad-Adenauer-Platzes entsprochen. Ein Bürger hatte vorgeschlagen, den Platz nach Elisabeth Selbert umzubenennen, da Konrad Adenauer verfassungswidriges Verhalten gegenüber politischen Gegnern vorgeworfen wird.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag, der Anregung nicht zu folgen, mit den hohen Hürden für eine Namensänderung. Laut der Stellungnahme sind Umbenennungen von Straßen und Plätzen auf unbedingt notwendige Fälle zu beschränken, da sie erhebliche Aufwände für Bürger sowie die lokale Wirtschaft bedeuten können. Zudem fehle für den vorliegenden Fall eine abschließende und historisch einheitlich bewertete Grundlage bezüglich der Biografie Konrad Adenauers. Die von der Anregung angeführten historischen Forschungen seien weder direkt der Person zuzuordnen noch im wissenschaftlichen Konsens bewertet.
Die Verwaltung verweist zudem auf die Position der Historikerin Prof. Dr. Gabriele Dolff-Bonekämper, wonach die Benennung von Orten ein wesentliches Medium des Erinnerns sei. Eine Umbenennung berge die Gefahr, dass die Geschichte nicht mehr weiter tradiert werde und man Gefahr laufe, die Vergangenheit zu vergessen. Die politische und administrative Verantwortung liege darin, auch an Anstößiges zu erinnern, weshalb eine Umbenennung nur als letztes Mittel in Betracht käme. Die Voraussetzungen hierfür seien im vorliegenden Fall nicht gegeben.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) - aktualisierte Eingabe einschließlich Anlage
- 1.2Einstellung von Nachwuchskräften 2023 und Durchführung eines Kompaktlehrgangs für die VerwaltungZur Vorlage · 20221933 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, im Jahr 2023 bis zu 160 Nachwuchskräfte in verschiedenen Ausbildungsberufen, Studiengängen und Vorbereitungsdiensten einzustellen. Die geplante Aufstockung der Stellen umfasst unter anderem 19 Brandmeisteranwärter sowie eine Stelle für Brandoberinspektoranwärter. Das Spektrum der geplanten Positionen reicht von Verwaltungsberufen wie Verwaltungsfachangestellten oder Bachelor-Studiengängen über technische Berufe und das Handwerk bis hin zum feuerwehrtechnischen Dienst.
Zusätzlich zur regulären Ausbildung sieht die Vorlage die Durchführung eines Kompaktlehrgangs für die Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes vor. Damit soll der Bedarf in verschiedenen Ämtern, insbesondere in den sozialen Fachbereichen, gedeckt werden. Ergänzend dazu sind Trainee-Plätze im Bereich Soziale Arbeit sowie einjährige Praktikumsstellen im Jugendamt zur Vorbereitung auf die staatliche Anerkennung von Erziehern vorgesehen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 berücksichtigt. Die Kosten für den Kompaktlehrgang sollen dabei auf alle beteiligten Fachbereiche umgelegt werden. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Umbenennung von Abschnitten des Sheffield-Ring in Oviedo-Ring und Donezk-Ring, sowie des Opelring in Tsukuba-RingZur Vorlage · 20221520 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Umbenennung mehrerer Straßenabschnungen vorgelegt. Hintergrund ist die Einrichtung der Bundesautobahn A 448 im Jahr 2017, wodurch die Straßennamen Oviedo-Ring und Donezk-Ring aufgrund der geltenden Regelungen für Bundesfernstraßen entfallen waren. Mit dem Abschluss der Arbeiten an der Anbindung des Außenringes an die A 448 soll die Sichtbarkeit der Partnerstädte im Stadtgebiet wiederhergestellt werden.
Der Vorschlag sieht vor, Teile des Sheffield-Ring umzubenennen. Ein Abschnitt zwischen der Fußgängerbrücke Warthestraße und der Straßenbrücke Feldmark soll in Oviedo-Ring umbenannt werden. Ein weiterer Teil des Sheffield-Ring, der sich von der Brücke Feldmark bis zur Straßenbrücke Wittener Straße erstreckt, soll den Namen Donezk-Ring erhalten. Zudem ist die Umbenennung des Opelring in Tsukuba-Ring vorgesehen, um die seit 2019 bestehende Städtepartnerschaft mit der japanischen Stadt Tsukuba zu berücksichtigen.
Die Beschilderung an den jeweiligen Zufahrten soll künftig Hinweise auf die Städtepartnerschaften und deren Beginn enthalten. Für die Abschnitte Sheffield-, Oviedo-, Donezk- und Nordhausen-Ring sollen zudem touristische Unterrichtungstafeln an den Fahrbahnrändern angebracht werden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss, wobei die Bezirksvertretungen Bochum-Ost und Bochum-Mitte im Rahmen des Verfahrens angehört werden.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, FFB, PAR&StG, UWG:FB)
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221520Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, Herr Wittbrodt)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die PARTEI, FDP)
- 22.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (13. Sitzung) — Einstimmig beschlossen nach Änderung des Beschlussvorschlages bei einer Enthaltung (Herr Krampitz)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, FFB, PAR&StG, UWG:FB) - 1.3.1Umbenennung von Abschnitten des Sheffield-Rings in Oviedo-Ring und Donezk-Ring, sowie des Opelrings in Tsukuba-Ring - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20222167 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die Sitzende des Haupt- und Finanzausschusses am 17. August 2022 vorgelegt. Der von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Roland Mitschke eingereichte Antrag sieht Änderungen bei der Benennung mehrerer Straßenabschnitte vor.
Nach dem Vorschlag soll ein Teil des Sheffield-Rings im Bereich südlich der Fußgängerbrücke Warthestr. bis südlich der Straßenbrücke Feldmark in Oviedo-Ring umbenannt werden. Ein weiterer Abschnitt des Sheffield-Rings, der sich von der Straßenbrücke Feldmark bis südlich der Straßenbrücke Wittener Str. erstreckt, soll in Donezk-Ring umbenannt werden. Der Name Opelring soll unverändert bleiben. Im Gegenzug ist vorgesehen, die Max-Imdahl-Straße vom Hustadtring bis einschließlich des Kreisverkehrs in Tsukuba-Straße umzubenennen.
Zudem sieht der Antrag vor, die Abschnitte Sheffield-Ring, Oviedo-Ring, Donezk-Ring und Nordhausen-Ring mit touristischen Unterrichtungstafeln an den Fahrbahnrändern zu versehen. An den Auffahrten sollen Straßennamenschilder angebracht werden, die Hinweise auf die Städtepartnerschaften enthalten. Die Begründung für die Umbenennung in Tsukuba-Straße liegt im Wunsch, die neue Partnerstadt sowie deren wissenschaftlichen Schwerpunkt nahe der Ruhr-Universität zu würdigen. Der Erhalt des Namens Opelring wird mit der Stadtgeschichte und dem Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern begründet.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Wettbürosteuersatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20221445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Wettbürosteuersatzung vorgelegt. Ziel der Satzung ist die Erzielung zusätzlicher Einnahmen für den städtischen Haushalt sowie die Verfolgung ordnungs- und sozialpolitischer Ziele. Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2023 wirksam werden.
Gegenstand der Besteuerung sind Einrichtungen im Stadtgebiet, die das Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten ermöglichen und neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen von Wettereignissen erlauben. Der Steuersatz beträgt drei Prozent des Brutto-Wetteinsatzes. Als Steuerschuldner werden die Betreiber der Wettbüros sowie Eigentümer, Vermieter oder Besitzer der Räumlichkeiten definiert, sofern sie an den Einnahmen aus den Veranstaltungen beteiligt sind.
Die Vorlage legt zudem Mitteilungspflichten fest: Die Eröffnung, Änderungen des Geschäftsbetriebs oder die Schließung von Wettbüros müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der zuständigen Steuerabteilung der Stadt Bochum angezeigt werden. Die Brutto-Wetteinsätze sind monatlich zu erklären und die Steuer ist bis zum 30. des Folgemonats zu entrichten. Der Rat der Stadt Bochum soll über die Vorlage in seiner Sitzung am 25. August 2022 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 10 (FFB/FDP/PSG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR/OB)
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (FFB, PAR&StG)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB)
- 11.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (11. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (Die Partei/Stadtgestalter, FDP, FFB)Dafür: 12 (SPD, Die Grünen, CDU, Die Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (FFB, PAR&StG)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB) - 2.2Änderung der Verordnung über den Taxitarif für die von der Stadt Bochum zugelassenen Taxen (Taxitarif) vom 06.06.2019Zur Vorlage · 20221590/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Verordnung über den Taxitarif für die in Bochum zugelassenen Taxen vorgelegt. Die Anpassung der Beförderungsentgelte ist in zwei Schritten geplant: Eine erste Erhöhung soll zum 1. Oktober 2022 erfolgen, eine zweite zum 1. April 2023, was zu einer kumulierten Steigerung von insgesamt 23,9 % führt.
Grundlage für die Vorlage ist ein Antrag des Verbandes des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. Der Verband begründet die Anpassung mit der Entwicklung der Betriebskosten seit der letzten Tarifänderung im Juni 2019. Als wesentliche Kostentreiber werden die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 sowie die gestiegenen Preise für Kraftstoff und allgemeine Verbraucherpreise angeführt.
Die Änderung betrifft verschiedene Tarifbestandteile, darunter den Grundpreis, die Entgelte für die Wegstrecke und Wartezeiten sowie Zuschläge für Gepäck oder Kleintiere. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet hat die Argumentation des Verbandes in ihrer Stellungnahme als schlüssig bewertet. Der Entwurf wird im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 2.3Bebauungsplan Nr. 932 - Ostpark / Feldmark Ost – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221666 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 932 – Ostpark / Feldmark Ost – als Satzung zu beschließen. Das etwa 2,3 Hektar große Plangebiet befindet sich im Bochumer Stadtteil Altenbochum am südlichen Rand des Hauptfriedhofs und umfasst Teile der ehemaligen Stadtgärtnerei. Ziel der Planung ist die Schaffung eines Wohngebietes mit rund 115 neuen Wohneinheiten, darunter Mehrfamilien-, Reihen- und Gartenhofhäuser, basierend auf der Rahmenplanung „OSTPARK – Neues Wohnen“.
Der Bebauungsplan legt Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Bauweise und zur Gestaltung fest. Dazu gehören Vorgaben zur Gebäudeoberfläche, Fassadengestaltung und Begrünung. Zudem sind Schallschutzfestsetzungen enthalten, um die Auswirkungen des Straßenverkehrs vom Sheffield-Ring zu begrenzen, sowie Regelungen zur oberflächlichen Ableitung von Niederschlagswasser in einen neuen Wasserlauf. Mit dem Inkrafttreten dieses Plans wird der Bebauungsplan Nr. 324 – Ölbachtal – innerhalb des Geltungsbereichs außer Kraft gesetzt.
Hinsichtlich der Verkehrssituation wird durch ein Mobilitätskonzept eine Reduzierung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens um etwa 17 Prozent angestrebt. Für den Knotenpunkt Immanuel-Kant-Straße/Wittener Straße/Mettestraße ist ein Ausbau vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie den relevanten Ausschüssen und soll im Rat am 25. August 2022 zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221666
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des im ergänzenden Verfahren nach § 214 BauGB aufgestellten Bebauungsplans Nr. 1007 – Hofsteder Straße –Zur Vorlage · 20221830 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 1007 – Hofsteder Straße – vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung städtebaulicher Ziele, insbesondere der Schutz zentraler Versorgungsbereiche durch die Unterbindung von Einzelhandelsansiedlungen mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb der im Masterplan Einzelhandel definierten Zentren.
Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, einen rechtlichen Mangel im bestehenden Bebauungsplan zu beheben. Ein Klageverfahren einer Betreiberin einer Lebensmitteldiscounterkette vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verdeutlichte, dass das ursprüngliche Verfahren Flächen des Außenbereichs fehlerhaft einschloss, obwohl das angewendete vereinfachte Verfahren nur für im Zusammenhang bebaute Ortsteile vorgesehen war. Zur Heilung dieses Mangels wird nun ein ergänzendes Verfahren nach § 214 BauGB eingeleitet, um die betroffenen Flächen aus dem Geltungsbereich herauszunehmen.
Die beantragte Veränderungssperre soll die Planungssicherheit während dieses Prozesses gewährleisten. Während der Dauer der Sperre sind im betreffenden Teilbereich keine neuen baulichen Vorhaben oder wesentlichen wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und Anlagen zulässig. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich bereits genehmigte Vorhaben sowie laufende Unterhaltungsarbeiten.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (FFB)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR/OB)
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., Die PAR- TEI/STADTGESTALTER, UWG: FB)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 0
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221830Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (Herr Wittbrodt)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB) - 2.5Realisierungsbeschluss zur Umsiedlung der Kleingartenanlage „Thiemannshof“Zur Vorlage · 20221452 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsiedlung der Kleingartenanlage „Thiemannshof“ aufgrund von Bodenverunreinigungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) am bisherigen Standort an der Essener Straße. Da eine Sanierung des Altstandortes aus topografischen Gründen als unwirtschaftlich eingestuft wird, soll die Fläche gemäß dem Regionalen Flächennutzungsplan künftig als Gewerbestandort entwickelt werden.
Als Ersatzstandort wurde ein Gelände an der Straße Herrenacker in Wattenscheid Westenfeld identifiziert, das eine ehemalige Erweiterungsfläche eines Friedhofs darstellt. Die neue Anlage soll von bisher 64 auf bis zu 75 Gärten erweitert werden und zudem über einen Spielplatz sowie rund 35 Stellplätze verfügen.
Die veranschlagten Gesamtkosten für die Planung und den Bau belaufen sich auf etwa 1.372.000 Euro. Die Verwaltung strebt die Bereitstellung der Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2022 bis 2024 an. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist bereits eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 950.000 Euro vorhanden. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Ende 2023 oder Anfang 2024 vorgesehen, damit die Nutzung der neuen Anlage zur Gartensaison 2024 möglich ist.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (CDU)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/PAR&StG/FDP/PAR/OB)
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, Die PARTEI/STADTGESTALTER)Dagegen: 1 (UWG: FB)Enthaltungen: 0
- 11.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (11. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221452Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: -Dagegen: 7 (CDU, UWG:FB)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP, DIE LINKE., Herr Schmidt)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB) - 2.6Wiederaufbauplan nach dem Hochwasser/Starkregen im Juli 2021 gemäß der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRWZur Vorlage · 20221875 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Genehmigung eines Wiederaufbauplans für die öffentliche Infrastruktur der Stadt Bochum nach den Starkregen- und Hochwasserereignissen vom Juli 2021. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Wiederaufbau NRW“ beabsichtigt die Stadt, einen Förderantrag über insgesamt 5,9 Millionen Euro zu stellen. Der Rat soll dem vorliegenden Plan zustimmen und der Verwaltung gleichzeitig ermöglichen, die Mittelverwendung innerhalb des Budgets sowie mit einer Erhöhung von bis zu einem Zehntel über die Fördersumme flexibel zu gestalten. Zudem wird die Befugnis beantragt, Einzelmaßnahmen im Rahmen der Förderrechtmäßigkeit anzupassen oder auszutauschen, sofern der inhaltliche Kern des Plans unverändert bleibt.
Die beantragte Summe verteilt sich auf das Dezernat für Bildung, Kultur und Sport mit 2,3 Millionen Euro sowie das Dezernat für Bauen, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit mit 3,6 Millionen Euro. Ziel der Maßnahmen ist die Behebung von Schäden an öffentlichen Anlagen, wie etwa am Kulturbahnhof Langendreer, an Pumpwerken oder an Infrastrukturen in Grünanlagen und Friedhöfen. Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung durch das Land Nordrhein-Westfalen und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Unförderfähig sind jedoch die geschätzten Personalkosten der Zentralen Dienste in Höhe von etwa 0,4 Millionen Euro. Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Rat ein Abschlussbericht vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1Kernaktivität „Bochumer Ehrenamtsagentur e.V.“ – Sachstand Ehrenamtskarte / Einführung Jubiläums-Ehrenamtskarte in BochumZur Vorlage · 20221227 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat über den aktuellen Sachstand der Ehrenamtskarte NRW sowie die Einführung einer neuen Jubiläums-Ehrenamtskarte informiert. Die Mitteilung umfasst Details zum Beantragungsverfahren, Statistiken zu bereits ausgegebenen Karten und Informationen zur neuen Jubiläums-Variante, deren Einführung für Mitte Juli 2022 vorgesehen ist.
Die klassische Ehrenamtskarte wird Personen gewährt, die in den vergangenen zwei Jahren nachweislich mindestens 250 Stunden pro Jahr oder fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren. Die neue Jubiläums-Ehrenamtskarte richtet sich an Personen mit einer mindestens 25-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit. Im Gegensatz zur regulären Karte ist die Jubiläums-Version lebenslang gültig und erfordert keine spezifische jährliche Stundenanzahl. Beide Karten ermöglichen Vergünstigungen bei teilnehmenden Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, etwa in Museen, Kinos oder Sportstätten.
Die Ausgabe erfolgt durch die Bochumer Ehrenamtsagentur e.V. in Kooperation mit der Stadt. Antragsformulare sind über die städtische Website oder die Internetpräsenz der Agentur abrufbar. Der Prozess ist auf Unbürokratie ausgelegt, wobei die Bestätigung des Engagements primär durch die jeweiligen Organisationen erfolgt. Zudem erhalten Inhaber der Jugendleiter*innenCard (JuLeiCa) unter 26 Jahren die Ehrenamtskarte ohne zusätzlichen Nachweis der Stundenanzahl. Die Bereitstellung der Karten ist kostenfrei.
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Beratungsfolge
- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 28.06.2022 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (6. Sitzung)
- 22.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (13. Sitzung)
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (13. Sitzung)
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (15. Sitzung)
- 10.06.2022 · Beirat "Leben im Alter" (5. Sitzung)
- 08.06.2022 · Integrationsausschuss (8. Sitzung)
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (17. Sitzung)
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung)
- 4.2Verkauf von zwei Grundstücken im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitt 4)Zur Vorlage · 20221759 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Verkauf von zwei Grundstücken im Vermarktungsabschnitt 4 des Quartiers Feldmark, der Teil des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“ ist. Grundlage hierfür ist ein im März 2020 beschlossenes Vermarktungskonzept, dessen Umsetzung durch die NRW.URBAN GmbH als Treuhänderin der Stadt erfolgt. Das Konzept sieht für diesen Abschnitt vor, die Flächen ausschließlich an Gruppen zu veräußern, die gemeinschaftliche Wohnprojekte realisieren möchten, beispielsweise in Form von Genossenschaften oder in Kooperation mit Investoren.
Nach zwei Verfahren zur Interessenbekundung stehen nun Interessenten für die Baufelder 4A und 4B fest. Im ersten Verfahren im Jahr 2020 meldete sich eine Gruppe, die jedoch nach einem Erstgespräch aufgrund nicht passender Rahmenbedingungen ausschied. Ein zweites Verfahren im Jahr 2021 brachte zwei Bewerbungen hervor; während eine Gruppe das Baufeld 4B präferierte, zog eine weitere Gruppe ihre Bewerbung nach Gesprächen zurück. Durch die Ausweitung der Suche auf lokal ansässige Wohnungsgenossenschaften konnte zudem Interesse für das Baufeld 4A gewonnen werden.
Sowohl eine Wohnungsgenossenschaft als auch eine Wohnprojektgruppe haben bereits Hochbauentwürfe für die jeweiligen Flächen erarbeitet und diese im Juni 2022 der Auswahlkommission vorgestellt. Die Grundstücke umfassen eine Fläche von insgesamt etwa 3.671 Quadratmetern und sollen mit rund 70 Wohneinheiten bebaut werden.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 4.3Vergabe eines Grundstücks im Quartier Feldmark im Wege des Erbbaurechts (Vermarktungsabschnitt 8)Zur Vorlage · 20221814 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Vergabe eines Grundstücks im Vermarktungsabschnitt 8 des Quartiers Feldmark im Wege des Erbbaurechts. Das Vorhaben ist Teil des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“, dessen Vermarktung durch die NRW.URBAN GmbH als Treuhänderin der Stadt Bochum erfolgt.
Im Rahmen eines Bestgebotsverfahrens, das im Mai 2021 begann, wurde nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein einziger geeigneter Investor registriert. Das Verfahren wurde fortgesetzt, wobei der Investor zwei Architekturbüros mit der Erarbeitung von Konzepten beauftragte. Diese Entwürfe wurden von einer Auswahlkommission auf die Einhaltung der Vorgaben für öffentlich geförderten Wohnraum der Einkommensgruppe A sowie nach einer festgelegten Bewertungsmatrix geprüft. Nach entsprechenden Überarbeitungen der Konzepte sieht die Verwaltung eine ausreichende Grundlage für die Vergabe der Grundstücke an den Investor.
Das betroffene Areal umfasst etwa 4.887 Quadratmeter und wird derzeit als Brachfläche genutzt. Die geplante Bebauung umfasst ein drei- bis viergeschossiges Mehrfamilienhaus am Wasserplatz sowie zehn Reihenhäuser entlang des Amalie-Dietrich-Weges, was insgesamt rund 50 Wohneinheiten entspricht. Die Erschließung der Fläche erfolgt über die künftige Ostparkallee und den Amalie-Dietrich-Weg.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 4.4Umgang mit steigenden Energiekosten! hier: Zwischenmitteilung zum Stand der BearbeitungZur Vorlage · 20221937 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Mitteilung mit der Nummer 20221937 einen Zwischenbericht zum Bearbeitungsstand einer Anfrage bezüglich des Umgangs mit steigenden Energiekosten vorgelegt. Der Verfasser der Vorlage, Rolf Mono aus dem Fachbereich Zentrale Dienste, informiert darin über den aktuellen Stand der Bearbeitung dieser Thematik.
Eine inhaltliche Beantwortung der vorliegenden Anfrage kann zu den anberaumten Sitzungsterminen im Haupt- und Finanzausschuss am 17. August 2022 sowie im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 6. September 2022 nicht erfolgen. Als Grund für die Verzögerung werden laufende verwaltungsinterne Abstimmungsbedarfe angeführt, die eine rechtzeitige Fertigstellung der Antwort verhindern. Die Vorlage ist in den genannten Gremien zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung)
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 4.5Mobiles Arbeiten / BüroausstattungZur Vorlage · 20221886 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur neuen Dienstvereinbarung über mobiles Arbeiten reagiert. Die Regelung, die nach Unterzeichnung durch den Personalrat und den Oberbürgermeister grundsätzlich für alle Beschäftigten gilt, ersetzt die bisherige Vereinbarung zur Teleheimarbeit. Das zugrunde liegende Prinzip lautet „Der Ort folgt der Tätigkeit“. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende ihren Arbeitsort – auch im privaten Bereich – frei nach den Anforderungen ihrer Aufgaben und dienstlichen Erfordernissen wählen können, sofern keine Pflicht zum Arbeiten am Dienstort besteht.
Hinsichtlich der Ausstattung für private Arbeitsplätze sieht die Verwaltung keine Bereitstellung von Schreibtischen oder Bürostühlen vor. Ein zweiter Standard-Monitor kann jedoch auf Antrag zur Verfügung gestellt werden, sofern dieser verfügbar ist. Die Verantwortung für die ergonomische Gestaltung und die Gefährdungsbeurteilung des privaten Arbeitsplatzes liegt bei den Mitarbeitenden, wobei die Stabsstelle Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb beratend unterstützt.
Die Digitalisierung von Unterlagen wird weiter vorangetrieben, um mobiles Arbeiten zu erleichtern; bei fehlender digitaler Verfügbarkeit oder drohenden Verzögerungen muss die Arbeit in der Betriebsstätte erfolgen. Im Vergleich zur coronabedingten Homeoffice-Pflicht bietet die neue Regelung laut Verwaltung keine Nachteile, sondern erhöht die Flexibilität. Statistiken zeigen, dass zuvor durchschnittlich etwa 1.500 von rund 3.250 Büroarbeitsplätzen an mindestens zwei Tagen pro Woche nicht am primären Arbeitsort waren.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 4.6Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2022Zur Vorlage · 20222010 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen in Höhe von mehr als 5.000 Euro gemäß § 83 GO NRW. Die Mitteilung legt dar, dass die Kämmerin für Mehraufwendungen bis zu einer Grenze von 250.000 Euro sowie für Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro zuständig ist. Bei höheren Beträgen, konkret zwischen 250.000 und 750.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro im investiven Bereich, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage betrifft haushaltsneutrale Umstellungen von Budgets, die auf organisatorischen Entscheidungen des Oberbürgermeisters beruhen. Solche Anpassungen bedürfen keiner vorherigen Zustimmung durch den Rat oder den Haupt- und Finanzausschuss. Als konkretes Beispiel wird die Verlagerung von Aufgaben der gebäudewirtschaftlichen Infrastruktur des Schulverwaltungsamtes zu den Zentralen Diensten zum 1. März 2022 angeführt. Diese Änderung der Dienstverteilung machte entsprechende Umstellungen von Haushaltsmitteln in beiden Bereichen notwendig, welche in der beigefügten Nachweisungsliste aufgeführt sind.
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- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 4.7Sachstand geplante Nachbesserung Rats-TVZur Vorlage · 20222071 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. August 2022 hat die Fraktion DIE LINKE den Sachstand zur geplanten Nachbesserung des Rats-TV angefragt. Gegenstand der Anfrage ist die technische Umsetzung von sogenannten Sprungmarken, die eine einfache Anwahl einzelner Tagesordnungspunkte in den Videoaufzeichnungen ermöglichen sollen.
Die Verwaltung gab in ihrer Antwort an, dass die notwendigen Abstimmungen mit dem Auftragnehmer zwar fortgesetzt werden, jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten. Als Hauptgrund für den aktuellen Stand werden unterschiedliche Sichtweisen zwischen der Stadt und dem Dienstleister hinsichtlich der erforderlichen technischen Voraussetzungen genannt. Ein verbindlicher Termin für die Umsetzung des Updates kann derzeit nicht angegeben werden.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.Anfragen
- 5.1Sachstand Hallenbadneubau Standort HöntropZur Vorlage · 20221945 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Sachstand des Hallenbadneubaus am Standort Höntrop gestellt. Hintergrund ist ein beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängiges Gerichtsverfahren, das von einem Anwohner gegen das Bauvorhaben eingeleitet wurde.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob seitens der Wasserwelten ein Dringlichkeitsantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt wurde. Falls dies erfolgt ist, wird nach dem aktuellen Sachstand gefragt; andernfalls soll die Begründung für das Unterlassen eines solchen Antrags dargelegt werden. Zudem wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, bis wann mit einer rechtssicheren Entscheidung in Bezug auf den Hallenbadneubau in Höntrop zu rechnen ist.
Die Antwort der Verwaltung soll zudem dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit sowie der Bezirksvertretung Wattenscheid zur Kenntnis gegeben werden.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.2Angstraum HauptbahnhofZur Vorlage · 20221946 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Sicherheitslage im Bereich des Bochumer Hauptbahnhofs und des Buddenbergplatzes gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Wahrnehmung des Bahnhofsumfelds als Angstraum, was laut dem Dokument durch einen Anstieg gemeldeter Delikte gestützt wird.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zur Verbesserung von Sicherheit und Ordnung. Es wird nach den Möglichkeiten der Stadt gefragt, durch den Ordnungsdienst im direkten Bahnhofsumfeld beizutragen. Dabei wird insbesondere die Möglichkeit einer verstärkten Präsenz von Ordnungskräften in den späten Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden thematisiert. Zudem wird die Rolle des privaten Sicherheitsdienstes der Bogestra am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) für die Sicherheit der Fahrgäste hinterfragt. Des Weiteren werden Informationen zu Konzepten der Sozialarbeit oder Streetwork in diesem Bereich angefordert sowie die Möglichkeit einer Sicherheitspartnerschaft zwischen der Bundespolizei und dem kommunalen Ordnungsdienst erörtert.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.3Sachstand geplante Nachbesserung Rats-TVZur Vorlage · 20222038 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der geplanten Nachbesserungen am Rats-TV gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die technische Umsetzung von sogenannten „Sprungmarken“, welche eine niederschwellige Anwahl einzelner Tagesordnungspunkte ermöglichen sollen.
Bezugnehmend auf eine vorangegangene Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20220248 wird darauf hingewiesen, dass für die Realisierung dieser Funktion Abstimmungen mit dem zuständigen Auftragnehmer im Gange waren. Die Fraktion stellt fest, dass seit dieser Auskunft vier weitere Sitzungen des Rates stattgefunden haben, ohne dass die gewünschte Funktion beim Rats-TV implementiert wurde.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragen an den Oberbürgermeister. Es wird nach dem aktuellen Stand der Abstimmungen mit dem Auftragnehmer gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Umstände eine zeitnahe Umsetzung des Updates erschweren und bis zu welchem Zeitpunkt mit einer technischen Umsetzung zu rechnen ist.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.4Haus des WissensZur Vorlage · 20222088 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bittet die CDU-Fraktion um detaillierte Informationen zum Projekt „Haus des Wissens“. Die Fraktion fordert Auskunft darüber, welche Auswirkungen die geplante Investition auf andere kommunale Vorhaben im Zeitraum von 2022 bis 2025 hat, insbesondere in den Bereichen Schulen, Sportanlagen und Kultur.
Zudem werden Fragen zur Genauigkeit der Kostenkalkulation gestellt. Hierbei geht es um die Angemessenheit der Rücklagen für Baukostensteigerungen sowie um eine Erläuterung der Position „Kostenvarianz“. Die Anfrage umfasst darüber hinaus die Klärung des Status von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm Nationale Städtebauprojekte und die Entwicklung eines ganzheitlichen Handlungskonzepts für die nördliche Innenstadt.
Des Weiteren werden Informationen zu den erwarteten Betriebskosten für die Volkshochschule und die Bücherei sowie zur Einbeziehung von Finanzierungskosten in die Kalkulation benötigt. Die Fraktion bittet zudem um eine Stellungnahme zum Betriebsmodell unter Berücksichtigung aktueller Kostenentwicklungen sowie um Argumentationsgrundlagen im Hinblick auf mögliche Diskussionen zur Altschuldenregelung auf Bundes- und Landesebene.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.5Aktuelle EnergiekostenZur Vorlage · 20222163 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um die Auswirkungen der Preisentwicklungen bei Energie wie Strom, Gas und Treibstoffen auf den städtischen Haushalt zu untersuchen. Im Zentrum der Anfrage stehen die Mehrausgaben in der Kernverwaltung sowie bei den städtischen Beteiligungsunternehmen.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die entstandenen Mehrkosten in der ersten Jahreshälfte 2022 sowie um Prognosen für das zweite Halbjahr 2022 und das Jahr 2023. Zudem wird gefragt, ob diese erwarteten Mehrausgaben im aktuellen Haushaltsentwurf berücksichtigt sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Lage der Beteiligungsunternehmen. Es wird nach Informationen zu möglichen Defizitsteigerungen oder Gewinnrückgängen in 2022 sowie nach Unternehmen gefragt, bei denen mit Veränderungen von mehr als zehn Prozent gegenüber der mittelfristigen Planung zu rechnen ist. Abschließend werden die Auswirkungen eines möglichen Gasnotstands auf die Kernverwaltung und kommunale Unternehmen erfragt.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.6Benennung von Sitzungszimmern im historischen Rathaus nach den Bochumer PartnerstädtenZur Vorlage · 20222192 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer mündlichen Anfrage hat Dr. Peter Reinirkens für die Fraktion „Die SPD im Rat“ Informationen zur Benennung von Sitzungszimmern im historischen Rathaus Bochums angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Frage, inwieweit die Tradition, Räumlichkeiten nach den Partnerstädten der Stadt zu benennen, weiterhin verfolgt wird.
Reinirkens weist darauf hin, dass durch die baulichen Veränderungen im Zuge der Umbauten des West- und Ostflügels Sitzungszimmer betroffen waren, wodurch die ursprüngliche Form einiger Räume möglicherweise nicht mehr existiert. In diesem Zusammenhang werden drei spezifische Punkte zur Klärung vorgelegt. Zunächst wird gefragt, ob die Verwaltung weiterhin an der Benennung der Sitzungszimmer nach den Bochumer Partnerstädten festhält.
Des Weiteren bittet die Anfrage um Auskunft darüber, welche Sitzungszimmer aktuell nach Partnerstädten benannt sind und ob diese Räume auch erkennbar mit den entsprechenden Namen versehen sind. Abschließend wird thematisiert, ob seitens der Verwaltung eine Planung besteht, einen Sitzungsraum nach der Partnerstadt Tsukuba zu benennen.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.7Familienfest zum Haus des WissensZur Vorlage · 20222187 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister bezüglich eines Familienfestes vor dem Rathaus eingereicht. Die Veranstaltung, zu der die Einladung erfolgte, steht im Zusammenhang mit dem Projekt „Haus des Wissens“, für welches ein Budget von 153 Millionen Euro vorgesehen ist.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zu den anfallenden Sach- und Personalkosten für das geplante Fest sowie um Angabe der entsprechenden Haushaltsposition, aus der diese Kosten finanziert werden sollen. Darüber hinaus werden Fragen zur Planung weiterer Veranstaltungen zur Akzeptanzschaffung für das Projekt sowie zu deren voraussichtlichem Kostenaufwand gestellt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, mit welchem Aufwand die Verwaltung für PR-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt „Haus des Wissens“ rechnet.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 5.8Kosten und Aufwand für BürgerbeteiligungsformateZur Vorlage · 20222194 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat über Sebastian Pewny eine mündliche Anfrage zu den Kosten und dem Aufwand für Bürgerbeteiligungsformate eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach den durchschnittlichen finanziellen Mitteln sowie dem organisatorischen Aufwand, der bei der Durchführung solcher Verfahren anfällt.
Die Anfrage bezieht sich auf Projekte, die eine ähnliche Größenordnung wie das „Haus des Wissens“ aufweisen, sowie auf gesamttädtische Entwicklungsprojekte. Es soll ermittelt werden, welche Kosten und welcher Aufwand für diese Formate der Bürgerbeteiligung im Durchschnitt zu verzeichnen sind. Die Vorlage mit der Nummer 20222194 wurde im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. August 2022 zur Beratung vorgelegt.
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- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Verkauf von zwei Grundstücken im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitt 4)Ergebnis: zu Punkt 1:Einstimmig nach Beschlussvorschlagzu Punkt 2:Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FFB, PAR&StG, UWG:FB)
- 6.2Vergabe eines Grundstücks im Quartier Feldmark im Wege des Erbbaurechts (Vermarktungsabschnitt 8)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Stelle der Leiterin / des Leiters des Amtes für Stadtplanung und WohnenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)
- 6.4Stelle der Leiterin / des Leiters des Amtes für SozialesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Bebauungsplan Nr. 932 - Ostpark / Feldmark Ost – hier: Eingegangene Stellungnahme der Öffentlichkeit
- 9.2Hammerskins (Verfahrensstand)
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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