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Beschlussvorlage der Verwaltung

Wettbürosteuersatzung der Stadt Bochum

20221445 25.08.2022 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 10 (FFB/FDP/PSG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR/OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Wettbürosteuersatzung vorgelegt. Ziel der Satzung ist die Erzielung zusätzlicher Einnahmen für den städtischen Haushalt sowie die Verfolgung ordnungs- und sozialpolitischer Ziele. Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2023 wirksam werden.

Gegenstand der Besteuerung sind Einrichtungen im Stadtgebiet, die das Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten ermöglichen und neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen von Wettereignissen erlauben. Der Steuersatz beträgt drei Prozent des Brutto-Wetteinsatzes. Als Steuerschuldner werden die Betreiber der Wettbüros sowie Eigentümer, Vermieter oder Besitzer der Räumlichkeiten definiert, sofern sie an den Einnahmen aus den Veranstaltungen beteiligt sind.

Die Vorlage legt zudem Mitteilungspflichten fest: Die Eröffnung, Änderungen des Geschäftsbetriebs oder die Schließung von Wettbüros müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der zuständigen Steuerabteilung der Stadt Bochum angezeigt werden. Die Brutto-Wetteinsätze sind monatlich zu erklären und die Steuer ist bis zum 30. des Folgemonats zu entrichten. Der Rat der Stadt Bochum soll über die Vorlage in seiner Sitzung am 25. August 2022 entscheiden.

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