Bebauungsplan Nr. 932 - Ostpark / Feldmark Ost – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20221666) befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 932 – Ostpark / Feldmark Ost – für ein etwa 2,3 Hektar großes Wohngebiet auf den Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bochum-Altenbochum. Ziel der Planung ist die Schaffung von rund 115 neuen Wohneinheiten. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Entwurfs vom 20. Juni 2022 als Satzung sowie die Annahme der Begründung und des Umweltberichts vor. Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Nr. 324 – Ölbachtal – im Geltungsbereich des neuen Plans außer Kraft gesetzt werden.
Im Rahmen der Klimaanpassung sind Maßnahmen zur Reduktion von Hitzeinseln durch Kaltluftführung, Dachbegrünung, Fassadengestaltung und Versickerungsflächen vorgesehen. Die Neuversiegelung von bis zu 1,2 Hektar soll durch Begrünung und versickerungsfähiges Pflaster gemindert werden. Der Kompensationsbedarf von 82.646 Wertpunkten wird durch drei Ökokontoflächen gedeckt, wobei 82.647 Wertpunkte generiert werden sollen. Ein forstrechtlicher Ausgleich für einen Waldverlust von 9.087 Quadratmetern wird über eine Ökokontofläche am Eschweg sichergestellt.
Die NRW.URBAN GmbH fungiert als treuhänderischer Entwicklungsträger für das Quartier. Die fachlichen Grundlagen für die Planung umfassen unter anderem Gutachten zu Bodenuntersuchungen, Schallschutz und Mobilität sowie eine Stellungnahme zur Übertragbarkeit der Klimamodellierung. Der Beratungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat die finale Entscheidung trifft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221666
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