Mobiles Arbeiten / Büroausstattung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 20221886 die Details der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten erläutert. Die Vereinbarung, die nach der Unterzeichnung durch den Personalrat und den Oberbürgermeister gilt, ermöglicht den Beschäftigten die freie Wahl des Arbeitsortes. Die Entscheidung über den Arbeitsort unterliegt dabei dem Direktionsrecht der Führungskräfte. Statistisch gesehen waren bei etwa 3.250 Büroarbeitsplätzen durchschnittlich rund 1.500 Mitarbeitende an mindestens zwei Tagen pro Woche abwesend. Eine Ausstattung privater Arbeitsorte mit Schreibtisch und Bürostuhl durch die Stadt ist nicht vorgesehen, wobei auf Antrag ein zweiter Monitor bereitgestellt werden kann. Eine Doppelausstattung von Büro- und Homeoffice-Arbeitsplätzen wird nicht angestrebt.
Im Rahmen des Umzugs in das Viktoria-Karree ist im Sinne moderner Arbeitswelten eine Neuproduktion von Mobiliar geplant, weshalb die bisherige Büroausstattung nicht mitumzieht. Bestehende Möbel sollen für die interimsmäßige Nutzung von Flächen, beispielsweise in einem Bürgerzentrum, erhalten bleiben. Gut erhaltenes, aber nicht mehr benötigtes Mobiliar wird im Möbellager der Zentralen Dienste eingelagert, um eine kostengünstige Ausstattung für den häuslichen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Die technische Ausstattung wird voraussichtlich in das neue Gebäude überführt. Aufgrund geplanter Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden, wie dem Historischen Rathaus, besteht zudem ein Bedarf an interimsläufigen Lösungen. Die Umsetzung der Dienstvereinbarung soll nach einer Anlaufphase gemeinsam mit dem Personalrat evaluiert werden.
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- 17.08.2022kein Ergebnis hinterlegt
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