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Antwort der Verwaltung

Mobiles Arbeiten / Büroausstattung

20221886 17.08.2022 Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

↳ Zugehörige Anfrage Mobiles Arbeiten / Büroausstattung · 15.06.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur neuen Dienstvereinbarung über mobiles Arbeiten reagiert. Die Regelung, die nach Unterzeichnung durch den Personalrat und den Oberbürgermeister grundsätzlich für alle Beschäftigten gilt, ersetzt die bisherige Vereinbarung zur Teleheimarbeit. Das zugrunde liegende Prinzip lautet „Der Ort folgt der Tätigkeit“. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende ihren Arbeitsort – auch im privaten Bereich – frei nach den Anforderungen ihrer Aufgaben und dienstlichen Erfordernissen wählen können, sofern keine Pflicht zum Arbeiten am Dienstort besteht.

Hinsichtlich der Ausstattung für private Arbeitsplätze sieht die Verwaltung keine Bereitstellung von Schreibtischen oder Bürostühlen vor. Ein zweiter Standard-Monitor kann jedoch auf Antrag zur Verfügung gestellt werden, sofern dieser verfügbar ist. Die Verantwortung für die ergonomische Gestaltung und die Gefährdungsbeurteilung des privaten Arbeitsplatzes liegt bei den Mitarbeitenden, wobei die Stabsstelle Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb beratend unterstützt.

Die Digitalisierung von Unterlagen wird weiter vorangetrieben, um mobiles Arbeiten zu erleichtern; bei fehlender digitaler Verfügbarkeit oder drohenden Verzögerungen muss die Arbeit in der Betriebsstätte erfolgen. Im Vergleich zur coronabedingten Homeoffice-Pflicht bietet die neue Regelung laut Verwaltung keine Nachteile, sondern erhöht die Flexibilität. Statistiken zeigen, dass zuvor durchschnittlich etwa 1.500 von rund 3.250 Büroarbeitsplätzen an mindestens zwei Tagen pro Woche nicht am primären Arbeitsort waren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 204 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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