Bürgeranregung nach § 24 GO NW: Umbenennung des Konrad-Adenauer-Platzes
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Beschlussvorlage des Amtes für Geoinformation, Liegeenschaften und Kataster wird der Ablehnung einer Bürgeranregung zur Umbenennung des Konrad-Adenauer-Platzes entsprochen. Ein Bürger hatte vorgeschlagen, den Platz nach Elisabeth Selbert umzubenennen, da Konrad Adenauer verfassungswidriges Verhalten gegenüber politischen Gegnern vorgeworfen wird.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag, der Anregung nicht zu folgen, mit den hohen Hürden für eine Namensänderung. Laut der Stellungnahme sind Umbenennungen von Straßen und Plätzen auf unbedingt notwendige Fälle zu beschränken, da sie erhebliche Aufwände für Bürger sowie die lokale Wirtschaft bedeuten können. Zudem fehle für den vorliegenden Fall eine abschließende und historisch einheitlich bewertete Grundlage bezüglich der Biografie Konrad Adenauers. Die von der Anregung angeführten historischen Forschungen seien weder direkt der Person zuzuordnen noch im wissenschaftlichen Konsens bewertet.
Die Verwaltung verweist zudem auf die Position der Historikerin Prof. Dr. Gabriele Dolff-Bonekämper, wonach die Benennung von Orten ein wesentliches Medium des Erinnerns sei. Eine Umbenennung berge die Gefahr, dass die Geschichte nicht mehr weiter tradiert werde und man Gefahr laufe, die Vergangenheit zu vergessen. Die politische und administrative Verantwortung liege darin, auch an Anstößiges zu erinnern, weshalb eine Umbenennung nur als letztes Mittel in Betracht käme. Die Voraussetzungen hierfür seien im vorliegenden Fall nicht gegeben.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
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