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Beschlussvorlage der Verwaltung

Realisierungsbeschluss zur Umsiedlung der Kleingartenanlage „Thiemannshof“

20221452 25.08.2022 Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (CDU)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/PAR&StG/FDP/PAR/OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung beantragt die Umsiedlung der Kleingartenanlage „Thiemannshof“ aufgrund von Bodenverunreinigungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) am bisherigen Standort an der Essener Straße. Da eine Sanierung des Altstandortes aus topografischen Gründen als unwirtschaftlich eingestuft wird, soll die Fläche gemäß dem Regionalen Flächennutzungsplan künftig als Gewerbestandort entwickelt werden.

Als Ersatzstandort wurde ein Gelände an der Straße Herrenacker in Wattenscheid Westenfeld identifiziert, das eine ehemalige Erweiterungsfläche eines Friedhofs darstellt. Die neue Anlage soll von bisher 64 auf bis zu 75 Gärten erweitert werden und zudem über einen Spielplatz sowie rund 35 Stellplätze verfügen.

Die veranschlagten Gesamtkosten für die Planung und den Bau belaufen sich auf etwa 1.372.000 Euro. Die Verwaltung strebt die Bereitstellung der Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2022 bis 2024 an. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist bereits eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 950.000 Euro vorhanden. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Ende 2023 oder Anfang 2024 vorgesehen, damit die Nutzung der neuen Anlage zur Gartensaison 2024 möglich ist.

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