Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen in Höhe von mehr als 5.000 Euro gemäß § 83 GO NRW. Die Mitteilung legt dar, dass die Kämmerin für Mehraufwendungen bis zu einer Grenze von 250.000 Euro sowie für Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro zuständig ist. Bei höheren Beträgen, konkret zwischen 250.000 und 750.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro im investiven Bereich, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage betrifft haushaltsneutrale Umstellungen von Budgets, die auf organisatorischen Entscheidungen des Oberbürgermeisters beruhen. Solche Anpassungen bedürfen keiner vorherigen Zustimmung durch den Rat oder den Haupt- und Finanzausschuss. Als konkretes Beispiel wird die Verlagerung von Aufgaben der gebäudewirtschaftlichen Infrastruktur des Schulverwaltungsamtes zu den Zentralen Diensten zum 1. März 2022 angeführt. Diese Änderung der Dienstverteilung machte entsprechende Umstellungen von Haushaltsmitteln in beiden Bereichen notwendig, welche in der beigefügten Nachweisungsliste aufgeführt sind.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.08.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.08.2022kein Ergebnis hinterlegt
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